Der Landtag Brandenburg hat heute einen Antrag der SPD, CDU und der Grünen beschlossen, der die Erhöhung des Mindestlohns bei öffentlichen Aufträgen auf 13 Euro pro Stunde zum Ziel hat. Der Antrag fordert die Landesregierung auf, bis zum Ende des dritten Quartals 2020 einen Gesetzentwurf zur Änderung des brandenburgischen Vergabegesetzes vorzulegen. Zeitgleich soll geprüft werden, ob auch eine Mindestvergütung für Auszubildende im Vergabegesetz eingeführt werden kann, dazu soll der BAföG-Höchstsatz als Orientierung dienen.
In der Begründung des Antrags heißt es: “Wer in Vollzeit arbeitet, soll davon auch leben können. Noch vor der Einführung eines bundesweiten gesetzlichen Mindestlohns, hat Brandenburg bereits im Jahre 2012 eine eigenständige Mindestlohnregelung nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz eingeführt. Damit auch zukünftig gute Arbeitsbedingungen und faire Entlohnung gewährleistet werden können, soll für öffentliche Aufträge ein Stundenlohn von 13 Euro gelten, statt wie bisher 10,68 Euro. Die öffentliche Hand nimmt somit ihre Vorbildfunktion wahr und nutzt das ihr obliegende ökonomische Steuerungspotential, um gute Arbeitsbedingungen zu fördern. Sie stellt sich auch der langfristigen Aufgabe, den Brandenburger Arbeitsmarkt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer attraktiver zu machen. Um diese Vereinbarungen schnell in die Praxis umzusetzen und den Wirtschaftsstandort Brandenburg zu stärken, ist durch die Landeregierung zeitnah ein Gesetzentwurf vorzulegen und ins parlamentarische Verfahren einzubringen.”
Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Sebastian Rüter dazu:.„Mit der Neufassung des Vergabegesetzes setzen wir den Koalitionsvertrag und ein zentrales Wahlversprechen der SPD um. Wir verbessern die Arbeitsbedingungen, machen Brandenburg für Fachkräfte attraktiver und sind im öffentlichen Bereich Vorreiter für armutsfeste Mindestlöhne in Deutschland. Denn der geltende Mindestlohn allein reicht nicht für ein würdevolles Leben im Ruhestand. Durch die Anhebung der Lohnuntergrenze für Aufträge von Land und Kommunen wollen wir hunderttausende Menschen künftig davor bewahren, zusätzlich zur Rente staatliche Unterstützung beantragen zu müssen. Dies wird vor allem Beschäftigten nützen, die in Bereichen mit meist niedrigen Löhnen arbeiten. 13 Euro pro Stunde – das ist kein Luxus, aber ein Schutz gegen Altersarmut und deshalb ein Gebot der Gerechtigkeit. Wir leisten damit einen Beitrag zum sozialen Zusammenhalt in unserem Land. Ich bedauere, dass die Fraktion der Linkspartei im Landtag unserem Antrag heute nicht zugestimmt hat.“
Der SPD-Abgeordnete fügt hinzu: „Ich setze darauf, dass der höhere Vergabe-Mindestlohn in Brandenburg erneut eine Vorbildwirkung für andere Bundesländer wie auch für private Arbeitgeber entfaltet. Die Befürchtungen, ein Mindestlohn könne Unternehmen gefährden und Arbeitsplätze kosten, haben sich schon vor Jahren als falsch erwiesen. Im Gegenteil hat die Einführung des Vergabelohns in Brandenburg und später des gesetzlichen Mindestlohns im Bund den wirtschaftlichen Aufschwung verstärkt und verstetigt. Wir wollen zudem durch eine Tariftreueklausel im Vergabegesetz verhindern, dass Unternehmen öffentliche Aufträge bekommen, die ihren Beschäftigten nicht den branchenüblichen Lohn zahlen.“
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