Ungeklärte Todesfälle im ehemaligen DDR-Durchgangsheim in Bad Freienwalde werden über 30 Jahre nach dessen Schließung Gegenstand staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen. „Der Leitende Oberstaatsanwalt in Frankfurt (Oder) hat mitgeteilt, dass die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) ein Todesermittlungsverfahren gegen unbekannt betreffend Todesfälle im „DDR-Durchgangsheim” in Bad Freienwalde eingeleitet habe“ erklärte Justizminister Stefan Ludwig (Die LINKE) auf Anfrage der Landtagsabgeordneten Heide Schinowsky.
Rechtliche Grundlage der Ermittlungen ist der Tatbestand des Mordes, der als einzige Straftat noch verfolgbar wäre, da dieser zum Zeitpunkt des Beitritts der DDR zur Bundesrepublik Deutschland am 3. Oktober 1990 auch nach den Bestimmungen des DDR-Strafrechts noch nicht verjährt war. Die Akten befänden sich zur Durchführung erster Ermittlungen bei der Mordkommission der Polizeidirektion Ost, so der Justizminister.
„Es ist wichtig, dass die Staatsanwaltschaft den jetzt vorgelegten Hinweisen auf Tötungsdelikte nachgeht. Allerdings liegen die Fälle teilweise schon 50 Jahre zurück; entsprechend erschwert sind die Aufklärungschancen. Daher begrüßen wir, dass derzeit auch ein wissenschaftlicher Forschungsauftrag hierzu in Vorbereitung ist“ sagt die aufarbeitungspolitische Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion Heide Schinowsky.
Der Verein „Kindergefängnis Bad Freienwalde“ hatte Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) bei einem Treffen der Opferverbände im Frühjahr diesen Jahres um Mithilfe gebeten und Unterlagen wie auch die Nachbildung eines Grabsteines von Egon H. übergeben. Der Jugendliche kam im Jahr 1971 im Alter von 16 Jahren nach nur zwei Tagen in Arresthaft im Kinderheim aus bis heute ungeklärten Umständen zu Tode.
pm/red