12 Tipps der Verbraucherzentrale für die Partnersuche mit Hilfe von Dienstleistern.
Zur Partnersuche nutzen viele Menschen Partnervermittlungen oder Singlebörsen. Doch was so praktisch daher kommt, hat seine Tücken. Oft endet die Suche nach dem Traumpartner oder der Traumpartnerin im Rechnungsfrust. Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg gibt zwölf Tipps, damit Partnersuchende nicht in die Falle tappen.
1. Wünsche festlegen
Partnervermittlung, Singlebörse oder Erotikportal: Das Angebot ist riesig. Partnersuchende sollten sich erst überlegen, was sie suchen – einen Partner fürs Leben, für Freizeitaktivitäten oder ein schnelles Abenteuer.
2. Vertragspartner kennen
Wer online auf Partnersuche geht, sollte vor der Anmeldung einen Blick in das Impressum der Internetseite werfen. Hat der Betreiber eines Portals seinen Sitz außerhalb der EU, etwa in der Schweiz oder in der Türkei, ist es häufig mühsamer, Rückzahlungsansprüche durchzusetzen, wenn etwas schief geht.
3. Leistungen checken
Verbraucher sollten vorab prüfen, welche Leistungen sie tatsächlich erwarten können. Wird wirklich der Kontakt zu den beworbenen Personen hergestellt, erhält man lediglich Partnervorschläge oder muss man sich selbst durch Profile klicken?
4. Vorsicht bei kostenloser Mitgliedschaft und Testangeboten
Kostenfreie Mitgliedschaften bei Partnervermittlungen ermöglichen in der Regel keinen Austausch mit anderen Partnersuchenden und sind daher ohne Nutzen für den Verbraucher. Auch bei Testangeboten wie “1 Euro für 14 Tage” sollten Verbraucher vorsichtig sein. Diese Verträge verlängern sich nach Ablauf der Testphase oft in teure Mitgliedschaften.
5. Laufzeit richtig wählen
Je länger die Laufzeit eines Vertrags, desto günstiger der monatliche Beitrag. Gefällt das Angebot allerdings nach kurzer Zeit nicht mehr, sind Verbraucher bei Singleportalen an die Laufzeit gebunden und bei Partnervermittlungen müssen sie sich voraussichtlich über das Recht zur außerordentlichen Kündigung streiten. Wer eine kurze Laufzeit wählt, kann ohne großes finanzielles Risiko testen, ob das Angebot den Vorstellungen entspricht.
6. Vertrag rechtzeitig kündigen
Bei automatischen Vertragsverlängerungen empfiehlt sich eine rechtzeitige Kündigung per Einwurf-Einschreiben – am besten zeitnah nach Vertragsschluss. Das Kündigungsschreiben muss bis zum Kündigungstermin beim Anbieter eingegangen sein.
7. Nicht sofort für den gesamten Zeitraum bezahlen
Einige Anbieter verlangen eine Bezahlung vorab für die gesamte Laufzeit oder eine hohe Anzahlung.Eine monatliche Zahlweise ist selbst bei etwas höheren Kosten besser, denn Verbraucher müssen ihrem Geld im Streitfall nicht hinterherlaufen.
8. Frist für Widerruf beachten
Wurde ein Vertrag online oder in der Wohnung des Verbrauchers geschlossen, kann er innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss widerrufen werden. Fordert der Anbieter im Falle des Widerrufs einen (hohen) Wertersatz, sollten Verbraucher diesen nicht voreilig zahlen, sondern sich rechtlich beraten lassen.
9. Kündigungsfristen kennen
Singlebörsen und Erotikportalen kann zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit gekündigt werden. Partnervermittlungen, die konkrete Kontaktvorschläge unterbreiten, sind jederzeit fristlos kündbar. Es sind dann nur die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen zu zahlen.
10. Daten löschen lassen
Alle persönlichen Daten sollten nach Vertragsende gelöscht werden. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, fordert den Anbieter ausdrücklich dazu auf und lässt sich die Datenlöschung schriftlich bestätigen.
11. Kleingedrucktes zum Datenschutz genau lesen
Manche Anbieter behalten sich vor, Profile auf weiteren Portalen zu verwenden, auf denen Partnersuchende sich nie angemeldet haben. Von solchen Angeboten sollten Verbraucher Abstand nehmen.
12. Persönliches Treffen vereinbaren
Wer meint, den Traumpartner oder die Traumpartnerin gefunden zu haben, vereinbart am besten ein persönliches Treffen an einem öffentlichen Ort oder nimmt eine Vertrauensperson mit. Die Informationen wurden im bundesweiten Projekt „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ zusammengetragen, gefördert durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.
Kontakt zur Verbraucherzentrale Brandenburg:
– persönliche Verbraucherberatung, Terminvereinbarung unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/termine,
– telefonische Beratung unter 09001 / 775 770 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr,
1 €/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend) sowie
– E-Mailberatung auf www.meine-verbraucherzentrale.de/DE-BB/emailberatung
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