Anfang Juni haben die Pläne der Europäischen Union hinsichtlich einer Neuauflage der Abfallgesetze für Unverständnis in der Handwerkerbranche gesorgt. Mehrere Medien berichteten, dass im Zuge einer Reformierung der EU-Abfallrichtlinie Ungemach auf die Handwerksbetriebe zukommen könnte.
Zwar will die EU durch schärfere Regeln dafür sorgen, dass mehr Rohstoffe aus dem Müll für eine Wiederverwertung gewonnen werden, gibt jedoch in ihrer geplanten Richtlinie keine Schwellenwerte an. Folglich wären auch Handwerksbetriebe betroffen. Konnten sie bisher zwei Tonnen gefährlicher Abfälle pro Jahr anzeigenfrei transportieren, so müssten sie nach der geplanten Reform den Transport von Abfällen wie Farbreste oder defekte Leuchtstoffröhren anmelden. Ein höherer Bürokratieaufwand und Mehrkosten wären für die Betriebe die Folgen.
Die CDU-Bundestagsabgeordneten Dr. Klaus-Peter Schulze und Dr. Thomas Gebhart teilen die Sorgen der Handwerker. Aus diesem Grund wandten sie sich an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und wiesen auf die potenziellen negativen Effekte der geplanten Reform hin. Das Ministerium erläutert nun in seiner Antwort, dass hinsichtlich der Handwerker mit keiner neuen Anzeigepflicht für gefährliche Abfälle zu rechnen ist. Die EU-Kommission signalisiert mittlerweile ebenfalls, dass die Handwerksbetriebe nicht mit zusätzlicher Bürokratie belastet werden sollen.
Quelle: Dr. Klaus-Peter Schulze MdB