Aktuelle Zahlen des Landeswasserverbandstags belegen politische Brisanz des Problems
Der Landeswasserverbandstag (LWT) rechnet landesweit mit 210 Millionen Euro, die in Brandenburg an Altanschließer mit nicht bestandskräftigen Bescheiden zurückgezahlt werden müssen. Zudem seien seit 1991 bis zu 400 Millionen Euro von Altanschließern eingenommen worden, deren Bescheide Bestandskraft bekommen haben, weil kein Widerspruch eingelegt wurde, der Widerspruch abgewiesen und keine Klage eingelegt oder die Klage abgewiesen wurde. Laut Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom November 2015 sind allerdings auch diese Bescheide auf grundgesetzwidriger Basis erlassen worden. Insgesamt seien im Land seit 1991 etwa 1,45 Milliarden Euro Anschlussbeiträge an die Verbände gezahlt worden. Diese Zahlen nannte LWT-Geschäftsführer Turgut Pencereci auf einer Pressekonferenz am 15. April in Potsdam.
Dazu erklärt VDGN-Präsident Peter Ohm:
„1. Die Zahlen sind für uns keine Überraschung, denn wir haben immer mit etwa 600 Millionen Euro an Altanschließerbeiträgen gerechnet. Sie belegen jedoch noch einmal die politische Brisanz des Themas. Die Schlussfolgerungen, die der LWT daraus gezogen hat, sind allerdings enttäuschend. Wir hätten uns ein klares Bekenntnis zur Rückzahlung an alle Altanschließer gewünscht, so wie es einige Zweckverbände in Brandenburg bereits beschlossen haben. Stattdessen heißt es in der Presserklärung schwammig, die Rückzahlung von Beiträgen, gegen die keine Rechtsbehelfe eingelegt worden sind, sei auf Grund der zu massiven ökonomischen Folgen nicht vorgesehen. Für den VDGN steht fest: Im Sinne der Gleichbehandlung müssen die Zweckverbände alle Altanschließerbeiträge erstatten und das Geld aus der Landeskasse zurückbekommen. Dafür ist ein Finanzierungskonzept zu erstellen
2. Wenn jetzt auch der LWT und der Städte- und Gemeindebund Brandenburg verstärkt darauf drängen, dass das Land in dieser Frage endlich Verantwortung übernimmt, begrüßen wir das. Nachzuvollziehen ist, dass sich Verbände und Kommunen bisher von der Landesregierung im Stich gelassen sehen. So berichtete Karl-Ludwig Böttcher, Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, auf der Pressekonferenz, dass er vor Wochen um ein Gespräch mit Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) gebeten habe. Erst jetzt sei die Zusage gekommen mit einem Termin im Juni. Mehrfach hat der VDGN bereits kritisiert, dass sich das Land aus der Verantwortung stiehlt. Fest steht: Es war das Innenministerium, das die Zweckverbände auf verschiedensten Wegen genötigt hat, die nun für grundgesetzwidrig befundenen Beiträge einzutreiben.
3. Sehr kritisch sehen wir, dass vom LWT jetzt das Gespenst an die Wand gemalt wird, bei einer Rückzahlung aller Altanschließerbeiträge müssten die jährlichen Gebühren drastisch erhöht werden. Bisherige Erfahrungen zeigen jedoch, dass das bei einer Rückzahlung der Beiträge und der Umstellung auf ein Gebührensystem auf keinen Fall sein muss. Zudem ist, wie auch auf der Pressekonferenz festgestellt wurde, noch völlig unklar, ob Beitragsrückzahlungen auf die Gebühren umgelegt werden können.“
Quelle: Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN)