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NIEDERLAUSITZ aktuell

255 mal Badespaß: Start der Brandenburger Badegewässersaison

19:49 Uhr | 13. Mai 2009
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„Brandenburg ist fit für heiße Badetage. Die ersten Überwachungs- und Untersuchungsergebnisse der ausgewiesenen Badegewässer zeigen eine gute bis ausgezeichnete Wasserqualität und erfüllen die europäischen gesundheitlichen Anforderungen“, informiert Brandenburgs Verbraucherschutzminister Dietmar Woidke (SPD). In zwei Tagen (15. Mai) wird die Saison für alle ausgewiesenen Badegewässer des Landes Brandenburg eröffnet. Pünktlich zum Termin hat das Verbraucherschutzministerium neue Badestellenkarten mit allen 255 von den Gesundheitsämtern überwachten Badestellen und vielen weiteren Informationen als Flyer und im Internet veröffentlicht. Neu ist in dieser Badesaison, dass alle Überwachungsergebnisse zur Wasserqualität in der Internetbadestellenkarte fortlaufend während der Badesaison veröffentlicht werden.
Für diese Saison wurden entsprechend der Brandenburger Badegewässerverordnung 255 Badestellen an den Gewässern des Landes ausgewiesen. Das sind zwei Badestellen mehr als 2008.
Wie in jedem Jahr sorgen die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte dafür, dass alle ausgewiesenen Badegewässer regelmäßig überwacht werden. Durch Vor-Ort-Kontrollen der Badestellen können Auffälligkeiten schnell erkannt, Untersuchungen veranlasst und geeignete Maßnahmen ergriffen werden. Bereits vor Beginn der Badesaison wurde die erste Überwachung mit einer umfassenden Ortsbesichtigung verbunden, um auch andere, über die Badegewässerqualität hinausgehende Beeinträchtigungen oder vorhandene Gefährdungen erkennen oder ausschließen zu können. Erst nach Vorliegen der ersten Untersuchungsergebnisse wird jede einzelne Badestelle zum Baden freigegeben.
Fünf Monate Saison
Während der Badesaison vom 15. Mai bis 15. September werden die angegebenen Gewässer mindestens einmal pro Monat mikrobiologisch untersucht. Werden dabei hohe Einzelwerte bestimmter Keime festgestellt, wird unverzüglich eine erneute Kontrolle mit weiterführenden Untersuchungen zur Ursachenaufklärung durchgeführt. Die Öffentlichkeit wird durch das Gesundheitsamt in der örtlichen Presse, über die Internetbadestellenkarte und auch an der Badestelle informiert.
Badende können durch ihr Verhalten dazu beitragen, dass der Strand und die Wasserqualität nicht beeinträchtigt werden und auch dadurch eine gute Wasserqualität des Badegewässers erhalten werden kann. Ein Badeverbot musste in Brandenburg bisher nur in seltenen Einzelfällen vorübergehend veranlasst werden. 2008 wurde vorsorglich an einer Badestelle wegen geringer Sichttiefe durch starke Wassereintrübung ein zeitweiliges Badeverbot ausgesprochen. Blaualgenwarnungen wurden während der Badesaison 2008 vorübergehend für 14 von 253 Badestellen herausgegeben.
Seit Inkrafttreten der neuen brandenburgischen Badegewässerverordnung am 14. März 2008 wurde die neue europäische Badegewässerrichtlinie in Brandenburg erfolgreich umgesetzt. Mit dem neuen Badegewässerrecht wurden mit Beginn der Saison 2008 die gesundheitlich relevanten Grenzwerte der mikrobiologischen Parameter verschärft und dadurch das gesundheitliche Risiko beim Baden weiter verringert. Durch die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Ausweisung von Badegewässern und ständige aktuelle Information der Badenden über die Wasserqualität sowie Bewirtschaftungsmaßnahmen wird der gesundheitliche Verbraucherschutz deutlich verbessert.
Neubewertung 2011
Mit der Bewertung der Badegewässer wird nach der Badesaison 2011 begonnen. Es werden die aktuellen Untersuchungsergebnisse und die der letzten drei Badesaisons als Beurteilungszeitraum herangezogen. „Zukünftig werden Risiken, die die Badegewässerqualität beeinträchtigen können, im Vorfeld beurteilt und erforderliche Bewirtschaftungsmaßnahmen eingeleitet. Hierzu werden für alle Badegewässer zurzeit Badegewässerprofile erarbeitet und aufgestellt“, erläuterte Woidke.
Bis zur Neubewertung werden die Badegewässer aufgrund der bisherigen Grenzwerte eingestuft. Für die Badesaison 2008 wurde 251 von 253 Brandenburger Badegewässern die Erfüllung der Qualitätsanforderungen von der EU-Kommission bestätigt. Zwei Badestellen wurden nach fünf Überwachungsergebnissen als nicht konform ermittelt, weil jeweils eine kurzzeitige einmalige Überschreitung eines mikrobiologischen Grenzwertes festgestellt wurde. Die unverzüglich eingeleitete erneute Überwachung zeigte wieder gute Untersuchungsergebnisse der Wasserqualität. Das Baden musste nicht eingeschränkt werden.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz

„Brandenburg ist fit für heiße Badetage. Die ersten Überwachungs- und Untersuchungsergebnisse der ausgewiesenen Badegewässer zeigen eine gute bis ausgezeichnete Wasserqualität und erfüllen die europäischen gesundheitlichen Anforderungen“, informiert Brandenburgs Verbraucherschutzminister Dietmar Woidke (SPD). In zwei Tagen (15. Mai) wird die Saison für alle ausgewiesenen Badegewässer des Landes Brandenburg eröffnet. Pünktlich zum Termin hat das Verbraucherschutzministerium neue Badestellenkarten mit allen 255 von den Gesundheitsämtern überwachten Badestellen und vielen weiteren Informationen als Flyer und im Internet veröffentlicht. Neu ist in dieser Badesaison, dass alle Überwachungsergebnisse zur Wasserqualität in der Internetbadestellenkarte fortlaufend während der Badesaison veröffentlicht werden.
Für diese Saison wurden entsprechend der Brandenburger Badegewässerverordnung 255 Badestellen an den Gewässern des Landes ausgewiesen. Das sind zwei Badestellen mehr als 2008.
Wie in jedem Jahr sorgen die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte dafür, dass alle ausgewiesenen Badegewässer regelmäßig überwacht werden. Durch Vor-Ort-Kontrollen der Badestellen können Auffälligkeiten schnell erkannt, Untersuchungen veranlasst und geeignete Maßnahmen ergriffen werden. Bereits vor Beginn der Badesaison wurde die erste Überwachung mit einer umfassenden Ortsbesichtigung verbunden, um auch andere, über die Badegewässerqualität hinausgehende Beeinträchtigungen oder vorhandene Gefährdungen erkennen oder ausschließen zu können. Erst nach Vorliegen der ersten Untersuchungsergebnisse wird jede einzelne Badestelle zum Baden freigegeben.
Fünf Monate Saison
Während der Badesaison vom 15. Mai bis 15. September werden die angegebenen Gewässer mindestens einmal pro Monat mikrobiologisch untersucht. Werden dabei hohe Einzelwerte bestimmter Keime festgestellt, wird unverzüglich eine erneute Kontrolle mit weiterführenden Untersuchungen zur Ursachenaufklärung durchgeführt. Die Öffentlichkeit wird durch das Gesundheitsamt in der örtlichen Presse, über die Internetbadestellenkarte und auch an der Badestelle informiert.
Badende können durch ihr Verhalten dazu beitragen, dass der Strand und die Wasserqualität nicht beeinträchtigt werden und auch dadurch eine gute Wasserqualität des Badegewässers erhalten werden kann. Ein Badeverbot musste in Brandenburg bisher nur in seltenen Einzelfällen vorübergehend veranlasst werden. 2008 wurde vorsorglich an einer Badestelle wegen geringer Sichttiefe durch starke Wassereintrübung ein zeitweiliges Badeverbot ausgesprochen. Blaualgenwarnungen wurden während der Badesaison 2008 vorübergehend für 14 von 253 Badestellen herausgegeben.
Seit Inkrafttreten der neuen brandenburgischen Badegewässerverordnung am 14. März 2008 wurde die neue europäische Badegewässerrichtlinie in Brandenburg erfolgreich umgesetzt. Mit dem neuen Badegewässerrecht wurden mit Beginn der Saison 2008 die gesundheitlich relevanten Grenzwerte der mikrobiologischen Parameter verschärft und dadurch das gesundheitliche Risiko beim Baden weiter verringert. Durch die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Ausweisung von Badegewässern und ständige aktuelle Information der Badenden über die Wasserqualität sowie Bewirtschaftungsmaßnahmen wird der gesundheitliche Verbraucherschutz deutlich verbessert.
Neubewertung 2011
Mit der Bewertung der Badegewässer wird nach der Badesaison 2011 begonnen. Es werden die aktuellen Untersuchungsergebnisse und die der letzten drei Badesaisons als Beurteilungszeitraum herangezogen. „Zukünftig werden Risiken, die die Badegewässerqualität beeinträchtigen können, im Vorfeld beurteilt und erforderliche Bewirtschaftungsmaßnahmen eingeleitet. Hierzu werden für alle Badegewässer zurzeit Badegewässerprofile erarbeitet und aufgestellt“, erläuterte Woidke.
Bis zur Neubewertung werden die Badegewässer aufgrund der bisherigen Grenzwerte eingestuft. Für die Badesaison 2008 wurde 251 von 253 Brandenburger Badegewässern die Erfüllung der Qualitätsanforderungen von der EU-Kommission bestätigt. Zwei Badestellen wurden nach fünf Überwachungsergebnissen als nicht konform ermittelt, weil jeweils eine kurzzeitige einmalige Überschreitung eines mikrobiologischen Grenzwertes festgestellt wurde. Die unverzüglich eingeleitete erneute Überwachung zeigte wieder gute Untersuchungsergebnisse der Wasserqualität. Das Baden musste nicht eingeschränkt werden.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz

„Brandenburg ist fit für heiße Badetage. Die ersten Überwachungs- und Untersuchungsergebnisse der ausgewiesenen Badegewässer zeigen eine gute bis ausgezeichnete Wasserqualität und erfüllen die europäischen gesundheitlichen Anforderungen“, informiert Brandenburgs Verbraucherschutzminister Dietmar Woidke (SPD). In zwei Tagen (15. Mai) wird die Saison für alle ausgewiesenen Badegewässer des Landes Brandenburg eröffnet. Pünktlich zum Termin hat das Verbraucherschutzministerium neue Badestellenkarten mit allen 255 von den Gesundheitsämtern überwachten Badestellen und vielen weiteren Informationen als Flyer und im Internet veröffentlicht. Neu ist in dieser Badesaison, dass alle Überwachungsergebnisse zur Wasserqualität in der Internetbadestellenkarte fortlaufend während der Badesaison veröffentlicht werden.
Für diese Saison wurden entsprechend der Brandenburger Badegewässerverordnung 255 Badestellen an den Gewässern des Landes ausgewiesen. Das sind zwei Badestellen mehr als 2008.
Wie in jedem Jahr sorgen die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte dafür, dass alle ausgewiesenen Badegewässer regelmäßig überwacht werden. Durch Vor-Ort-Kontrollen der Badestellen können Auffälligkeiten schnell erkannt, Untersuchungen veranlasst und geeignete Maßnahmen ergriffen werden. Bereits vor Beginn der Badesaison wurde die erste Überwachung mit einer umfassenden Ortsbesichtigung verbunden, um auch andere, über die Badegewässerqualität hinausgehende Beeinträchtigungen oder vorhandene Gefährdungen erkennen oder ausschließen zu können. Erst nach Vorliegen der ersten Untersuchungsergebnisse wird jede einzelne Badestelle zum Baden freigegeben.
Fünf Monate Saison
Während der Badesaison vom 15. Mai bis 15. September werden die angegebenen Gewässer mindestens einmal pro Monat mikrobiologisch untersucht. Werden dabei hohe Einzelwerte bestimmter Keime festgestellt, wird unverzüglich eine erneute Kontrolle mit weiterführenden Untersuchungen zur Ursachenaufklärung durchgeführt. Die Öffentlichkeit wird durch das Gesundheitsamt in der örtlichen Presse, über die Internetbadestellenkarte und auch an der Badestelle informiert.
Badende können durch ihr Verhalten dazu beitragen, dass der Strand und die Wasserqualität nicht beeinträchtigt werden und auch dadurch eine gute Wasserqualität des Badegewässers erhalten werden kann. Ein Badeverbot musste in Brandenburg bisher nur in seltenen Einzelfällen vorübergehend veranlasst werden. 2008 wurde vorsorglich an einer Badestelle wegen geringer Sichttiefe durch starke Wassereintrübung ein zeitweiliges Badeverbot ausgesprochen. Blaualgenwarnungen wurden während der Badesaison 2008 vorübergehend für 14 von 253 Badestellen herausgegeben.
Seit Inkrafttreten der neuen brandenburgischen Badegewässerverordnung am 14. März 2008 wurde die neue europäische Badegewässerrichtlinie in Brandenburg erfolgreich umgesetzt. Mit dem neuen Badegewässerrecht wurden mit Beginn der Saison 2008 die gesundheitlich relevanten Grenzwerte der mikrobiologischen Parameter verschärft und dadurch das gesundheitliche Risiko beim Baden weiter verringert. Durch die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Ausweisung von Badegewässern und ständige aktuelle Information der Badenden über die Wasserqualität sowie Bewirtschaftungsmaßnahmen wird der gesundheitliche Verbraucherschutz deutlich verbessert.
Neubewertung 2011
Mit der Bewertung der Badegewässer wird nach der Badesaison 2011 begonnen. Es werden die aktuellen Untersuchungsergebnisse und die der letzten drei Badesaisons als Beurteilungszeitraum herangezogen. „Zukünftig werden Risiken, die die Badegewässerqualität beeinträchtigen können, im Vorfeld beurteilt und erforderliche Bewirtschaftungsmaßnahmen eingeleitet. Hierzu werden für alle Badegewässer zurzeit Badegewässerprofile erarbeitet und aufgestellt“, erläuterte Woidke.
Bis zur Neubewertung werden die Badegewässer aufgrund der bisherigen Grenzwerte eingestuft. Für die Badesaison 2008 wurde 251 von 253 Brandenburger Badegewässern die Erfüllung der Qualitätsanforderungen von der EU-Kommission bestätigt. Zwei Badestellen wurden nach fünf Überwachungsergebnissen als nicht konform ermittelt, weil jeweils eine kurzzeitige einmalige Überschreitung eines mikrobiologischen Grenzwertes festgestellt wurde. Die unverzüglich eingeleitete erneute Überwachung zeigte wieder gute Untersuchungsergebnisse der Wasserqualität. Das Baden musste nicht eingeschränkt werden.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz

„Brandenburg ist fit für heiße Badetage. Die ersten Überwachungs- und Untersuchungsergebnisse der ausgewiesenen Badegewässer zeigen eine gute bis ausgezeichnete Wasserqualität und erfüllen die europäischen gesundheitlichen Anforderungen“, informiert Brandenburgs Verbraucherschutzminister Dietmar Woidke (SPD). In zwei Tagen (15. Mai) wird die Saison für alle ausgewiesenen Badegewässer des Landes Brandenburg eröffnet. Pünktlich zum Termin hat das Verbraucherschutzministerium neue Badestellenkarten mit allen 255 von den Gesundheitsämtern überwachten Badestellen und vielen weiteren Informationen als Flyer und im Internet veröffentlicht. Neu ist in dieser Badesaison, dass alle Überwachungsergebnisse zur Wasserqualität in der Internetbadestellenkarte fortlaufend während der Badesaison veröffentlicht werden.
Für diese Saison wurden entsprechend der Brandenburger Badegewässerverordnung 255 Badestellen an den Gewässern des Landes ausgewiesen. Das sind zwei Badestellen mehr als 2008.
Wie in jedem Jahr sorgen die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte dafür, dass alle ausgewiesenen Badegewässer regelmäßig überwacht werden. Durch Vor-Ort-Kontrollen der Badestellen können Auffälligkeiten schnell erkannt, Untersuchungen veranlasst und geeignete Maßnahmen ergriffen werden. Bereits vor Beginn der Badesaison wurde die erste Überwachung mit einer umfassenden Ortsbesichtigung verbunden, um auch andere, über die Badegewässerqualität hinausgehende Beeinträchtigungen oder vorhandene Gefährdungen erkennen oder ausschließen zu können. Erst nach Vorliegen der ersten Untersuchungsergebnisse wird jede einzelne Badestelle zum Baden freigegeben.
Fünf Monate Saison
Während der Badesaison vom 15. Mai bis 15. September werden die angegebenen Gewässer mindestens einmal pro Monat mikrobiologisch untersucht. Werden dabei hohe Einzelwerte bestimmter Keime festgestellt, wird unverzüglich eine erneute Kontrolle mit weiterführenden Untersuchungen zur Ursachenaufklärung durchgeführt. Die Öffentlichkeit wird durch das Gesundheitsamt in der örtlichen Presse, über die Internetbadestellenkarte und auch an der Badestelle informiert.
Badende können durch ihr Verhalten dazu beitragen, dass der Strand und die Wasserqualität nicht beeinträchtigt werden und auch dadurch eine gute Wasserqualität des Badegewässers erhalten werden kann. Ein Badeverbot musste in Brandenburg bisher nur in seltenen Einzelfällen vorübergehend veranlasst werden. 2008 wurde vorsorglich an einer Badestelle wegen geringer Sichttiefe durch starke Wassereintrübung ein zeitweiliges Badeverbot ausgesprochen. Blaualgenwarnungen wurden während der Badesaison 2008 vorübergehend für 14 von 253 Badestellen herausgegeben.
Seit Inkrafttreten der neuen brandenburgischen Badegewässerverordnung am 14. März 2008 wurde die neue europäische Badegewässerrichtlinie in Brandenburg erfolgreich umgesetzt. Mit dem neuen Badegewässerrecht wurden mit Beginn der Saison 2008 die gesundheitlich relevanten Grenzwerte der mikrobiologischen Parameter verschärft und dadurch das gesundheitliche Risiko beim Baden weiter verringert. Durch die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Ausweisung von Badegewässern und ständige aktuelle Information der Badenden über die Wasserqualität sowie Bewirtschaftungsmaßnahmen wird der gesundheitliche Verbraucherschutz deutlich verbessert.
Neubewertung 2011
Mit der Bewertung der Badegewässer wird nach der Badesaison 2011 begonnen. Es werden die aktuellen Untersuchungsergebnisse und die der letzten drei Badesaisons als Beurteilungszeitraum herangezogen. „Zukünftig werden Risiken, die die Badegewässerqualität beeinträchtigen können, im Vorfeld beurteilt und erforderliche Bewirtschaftungsmaßnahmen eingeleitet. Hierzu werden für alle Badegewässer zurzeit Badegewässerprofile erarbeitet und aufgestellt“, erläuterte Woidke.
Bis zur Neubewertung werden die Badegewässer aufgrund der bisherigen Grenzwerte eingestuft. Für die Badesaison 2008 wurde 251 von 253 Brandenburger Badegewässern die Erfüllung der Qualitätsanforderungen von der EU-Kommission bestätigt. Zwei Badestellen wurden nach fünf Überwachungsergebnissen als nicht konform ermittelt, weil jeweils eine kurzzeitige einmalige Überschreitung eines mikrobiologischen Grenzwertes festgestellt wurde. Die unverzüglich eingeleitete erneute Überwachung zeigte wieder gute Untersuchungsergebnisse der Wasserqualität. Das Baden musste nicht eingeschränkt werden.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz

„Brandenburg ist fit für heiße Badetage. Die ersten Überwachungs- und Untersuchungsergebnisse der ausgewiesenen Badegewässer zeigen eine gute bis ausgezeichnete Wasserqualität und erfüllen die europäischen gesundheitlichen Anforderungen“, informiert Brandenburgs Verbraucherschutzminister Dietmar Woidke (SPD). In zwei Tagen (15. Mai) wird die Saison für alle ausgewiesenen Badegewässer des Landes Brandenburg eröffnet. Pünktlich zum Termin hat das Verbraucherschutzministerium neue Badestellenkarten mit allen 255 von den Gesundheitsämtern überwachten Badestellen und vielen weiteren Informationen als Flyer und im Internet veröffentlicht. Neu ist in dieser Badesaison, dass alle Überwachungsergebnisse zur Wasserqualität in der Internetbadestellenkarte fortlaufend während der Badesaison veröffentlicht werden.
Für diese Saison wurden entsprechend der Brandenburger Badegewässerverordnung 255 Badestellen an den Gewässern des Landes ausgewiesen. Das sind zwei Badestellen mehr als 2008.
Wie in jedem Jahr sorgen die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte dafür, dass alle ausgewiesenen Badegewässer regelmäßig überwacht werden. Durch Vor-Ort-Kontrollen der Badestellen können Auffälligkeiten schnell erkannt, Untersuchungen veranlasst und geeignete Maßnahmen ergriffen werden. Bereits vor Beginn der Badesaison wurde die erste Überwachung mit einer umfassenden Ortsbesichtigung verbunden, um auch andere, über die Badegewässerqualität hinausgehende Beeinträchtigungen oder vorhandene Gefährdungen erkennen oder ausschließen zu können. Erst nach Vorliegen der ersten Untersuchungsergebnisse wird jede einzelne Badestelle zum Baden freigegeben.
Fünf Monate Saison
Während der Badesaison vom 15. Mai bis 15. September werden die angegebenen Gewässer mindestens einmal pro Monat mikrobiologisch untersucht. Werden dabei hohe Einzelwerte bestimmter Keime festgestellt, wird unverzüglich eine erneute Kontrolle mit weiterführenden Untersuchungen zur Ursachenaufklärung durchgeführt. Die Öffentlichkeit wird durch das Gesundheitsamt in der örtlichen Presse, über die Internetbadestellenkarte und auch an der Badestelle informiert.
Badende können durch ihr Verhalten dazu beitragen, dass der Strand und die Wasserqualität nicht beeinträchtigt werden und auch dadurch eine gute Wasserqualität des Badegewässers erhalten werden kann. Ein Badeverbot musste in Brandenburg bisher nur in seltenen Einzelfällen vorübergehend veranlasst werden. 2008 wurde vorsorglich an einer Badestelle wegen geringer Sichttiefe durch starke Wassereintrübung ein zeitweiliges Badeverbot ausgesprochen. Blaualgenwarnungen wurden während der Badesaison 2008 vorübergehend für 14 von 253 Badestellen herausgegeben.
Seit Inkrafttreten der neuen brandenburgischen Badegewässerverordnung am 14. März 2008 wurde die neue europäische Badegewässerrichtlinie in Brandenburg erfolgreich umgesetzt. Mit dem neuen Badegewässerrecht wurden mit Beginn der Saison 2008 die gesundheitlich relevanten Grenzwerte der mikrobiologischen Parameter verschärft und dadurch das gesundheitliche Risiko beim Baden weiter verringert. Durch die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Ausweisung von Badegewässern und ständige aktuelle Information der Badenden über die Wasserqualität sowie Bewirtschaftungsmaßnahmen wird der gesundheitliche Verbraucherschutz deutlich verbessert.
Neubewertung 2011
Mit der Bewertung der Badegewässer wird nach der Badesaison 2011 begonnen. Es werden die aktuellen Untersuchungsergebnisse und die der letzten drei Badesaisons als Beurteilungszeitraum herangezogen. „Zukünftig werden Risiken, die die Badegewässerqualität beeinträchtigen können, im Vorfeld beurteilt und erforderliche Bewirtschaftungsmaßnahmen eingeleitet. Hierzu werden für alle Badegewässer zurzeit Badegewässerprofile erarbeitet und aufgestellt“, erläuterte Woidke.
Bis zur Neubewertung werden die Badegewässer aufgrund der bisherigen Grenzwerte eingestuft. Für die Badesaison 2008 wurde 251 von 253 Brandenburger Badegewässern die Erfüllung der Qualitätsanforderungen von der EU-Kommission bestätigt. Zwei Badestellen wurden nach fünf Überwachungsergebnissen als nicht konform ermittelt, weil jeweils eine kurzzeitige einmalige Überschreitung eines mikrobiologischen Grenzwertes festgestellt wurde. Die unverzüglich eingeleitete erneute Überwachung zeigte wieder gute Untersuchungsergebnisse der Wasserqualität. Das Baden musste nicht eingeschränkt werden.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz

„Brandenburg ist fit für heiße Badetage. Die ersten Überwachungs- und Untersuchungsergebnisse der ausgewiesenen Badegewässer zeigen eine gute bis ausgezeichnete Wasserqualität und erfüllen die europäischen gesundheitlichen Anforderungen“, informiert Brandenburgs Verbraucherschutzminister Dietmar Woidke (SPD). In zwei Tagen (15. Mai) wird die Saison für alle ausgewiesenen Badegewässer des Landes Brandenburg eröffnet. Pünktlich zum Termin hat das Verbraucherschutzministerium neue Badestellenkarten mit allen 255 von den Gesundheitsämtern überwachten Badestellen und vielen weiteren Informationen als Flyer und im Internet veröffentlicht. Neu ist in dieser Badesaison, dass alle Überwachungsergebnisse zur Wasserqualität in der Internetbadestellenkarte fortlaufend während der Badesaison veröffentlicht werden.
Für diese Saison wurden entsprechend der Brandenburger Badegewässerverordnung 255 Badestellen an den Gewässern des Landes ausgewiesen. Das sind zwei Badestellen mehr als 2008.
Wie in jedem Jahr sorgen die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte dafür, dass alle ausgewiesenen Badegewässer regelmäßig überwacht werden. Durch Vor-Ort-Kontrollen der Badestellen können Auffälligkeiten schnell erkannt, Untersuchungen veranlasst und geeignete Maßnahmen ergriffen werden. Bereits vor Beginn der Badesaison wurde die erste Überwachung mit einer umfassenden Ortsbesichtigung verbunden, um auch andere, über die Badegewässerqualität hinausgehende Beeinträchtigungen oder vorhandene Gefährdungen erkennen oder ausschließen zu können. Erst nach Vorliegen der ersten Untersuchungsergebnisse wird jede einzelne Badestelle zum Baden freigegeben.
Fünf Monate Saison
Während der Badesaison vom 15. Mai bis 15. September werden die angegebenen Gewässer mindestens einmal pro Monat mikrobiologisch untersucht. Werden dabei hohe Einzelwerte bestimmter Keime festgestellt, wird unverzüglich eine erneute Kontrolle mit weiterführenden Untersuchungen zur Ursachenaufklärung durchgeführt. Die Öffentlichkeit wird durch das Gesundheitsamt in der örtlichen Presse, über die Internetbadestellenkarte und auch an der Badestelle informiert.
Badende können durch ihr Verhalten dazu beitragen, dass der Strand und die Wasserqualität nicht beeinträchtigt werden und auch dadurch eine gute Wasserqualität des Badegewässers erhalten werden kann. Ein Badeverbot musste in Brandenburg bisher nur in seltenen Einzelfällen vorübergehend veranlasst werden. 2008 wurde vorsorglich an einer Badestelle wegen geringer Sichttiefe durch starke Wassereintrübung ein zeitweiliges Badeverbot ausgesprochen. Blaualgenwarnungen wurden während der Badesaison 2008 vorübergehend für 14 von 253 Badestellen herausgegeben.
Seit Inkrafttreten der neuen brandenburgischen Badegewässerverordnung am 14. März 2008 wurde die neue europäische Badegewässerrichtlinie in Brandenburg erfolgreich umgesetzt. Mit dem neuen Badegewässerrecht wurden mit Beginn der Saison 2008 die gesundheitlich relevanten Grenzwerte der mikrobiologischen Parameter verschärft und dadurch das gesundheitliche Risiko beim Baden weiter verringert. Durch die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Ausweisung von Badegewässern und ständige aktuelle Information der Badenden über die Wasserqualität sowie Bewirtschaftungsmaßnahmen wird der gesundheitliche Verbraucherschutz deutlich verbessert.
Neubewertung 2011
Mit der Bewertung der Badegewässer wird nach der Badesaison 2011 begonnen. Es werden die aktuellen Untersuchungsergebnisse und die der letzten drei Badesaisons als Beurteilungszeitraum herangezogen. „Zukünftig werden Risiken, die die Badegewässerqualität beeinträchtigen können, im Vorfeld beurteilt und erforderliche Bewirtschaftungsmaßnahmen eingeleitet. Hierzu werden für alle Badegewässer zurzeit Badegewässerprofile erarbeitet und aufgestellt“, erläuterte Woidke.
Bis zur Neubewertung werden die Badegewässer aufgrund der bisherigen Grenzwerte eingestuft. Für die Badesaison 2008 wurde 251 von 253 Brandenburger Badegewässern die Erfüllung der Qualitätsanforderungen von der EU-Kommission bestätigt. Zwei Badestellen wurden nach fünf Überwachungsergebnissen als nicht konform ermittelt, weil jeweils eine kurzzeitige einmalige Überschreitung eines mikrobiologischen Grenzwertes festgestellt wurde. Die unverzüglich eingeleitete erneute Überwachung zeigte wieder gute Untersuchungsergebnisse der Wasserqualität. Das Baden musste nicht eingeschränkt werden.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz

„Brandenburg ist fit für heiße Badetage. Die ersten Überwachungs- und Untersuchungsergebnisse der ausgewiesenen Badegewässer zeigen eine gute bis ausgezeichnete Wasserqualität und erfüllen die europäischen gesundheitlichen Anforderungen“, informiert Brandenburgs Verbraucherschutzminister Dietmar Woidke (SPD). In zwei Tagen (15. Mai) wird die Saison für alle ausgewiesenen Badegewässer des Landes Brandenburg eröffnet. Pünktlich zum Termin hat das Verbraucherschutzministerium neue Badestellenkarten mit allen 255 von den Gesundheitsämtern überwachten Badestellen und vielen weiteren Informationen als Flyer und im Internet veröffentlicht. Neu ist in dieser Badesaison, dass alle Überwachungsergebnisse zur Wasserqualität in der Internetbadestellenkarte fortlaufend während der Badesaison veröffentlicht werden.
Für diese Saison wurden entsprechend der Brandenburger Badegewässerverordnung 255 Badestellen an den Gewässern des Landes ausgewiesen. Das sind zwei Badestellen mehr als 2008.
Wie in jedem Jahr sorgen die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte dafür, dass alle ausgewiesenen Badegewässer regelmäßig überwacht werden. Durch Vor-Ort-Kontrollen der Badestellen können Auffälligkeiten schnell erkannt, Untersuchungen veranlasst und geeignete Maßnahmen ergriffen werden. Bereits vor Beginn der Badesaison wurde die erste Überwachung mit einer umfassenden Ortsbesichtigung verbunden, um auch andere, über die Badegewässerqualität hinausgehende Beeinträchtigungen oder vorhandene Gefährdungen erkennen oder ausschließen zu können. Erst nach Vorliegen der ersten Untersuchungsergebnisse wird jede einzelne Badestelle zum Baden freigegeben.
Fünf Monate Saison
Während der Badesaison vom 15. Mai bis 15. September werden die angegebenen Gewässer mindestens einmal pro Monat mikrobiologisch untersucht. Werden dabei hohe Einzelwerte bestimmter Keime festgestellt, wird unverzüglich eine erneute Kontrolle mit weiterführenden Untersuchungen zur Ursachenaufklärung durchgeführt. Die Öffentlichkeit wird durch das Gesundheitsamt in der örtlichen Presse, über die Internetbadestellenkarte und auch an der Badestelle informiert.
Badende können durch ihr Verhalten dazu beitragen, dass der Strand und die Wasserqualität nicht beeinträchtigt werden und auch dadurch eine gute Wasserqualität des Badegewässers erhalten werden kann. Ein Badeverbot musste in Brandenburg bisher nur in seltenen Einzelfällen vorübergehend veranlasst werden. 2008 wurde vorsorglich an einer Badestelle wegen geringer Sichttiefe durch starke Wassereintrübung ein zeitweiliges Badeverbot ausgesprochen. Blaualgenwarnungen wurden während der Badesaison 2008 vorübergehend für 14 von 253 Badestellen herausgegeben.
Seit Inkrafttreten der neuen brandenburgischen Badegewässerverordnung am 14. März 2008 wurde die neue europäische Badegewässerrichtlinie in Brandenburg erfolgreich umgesetzt. Mit dem neuen Badegewässerrecht wurden mit Beginn der Saison 2008 die gesundheitlich relevanten Grenzwerte der mikrobiologischen Parameter verschärft und dadurch das gesundheitliche Risiko beim Baden weiter verringert. Durch die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Ausweisung von Badegewässern und ständige aktuelle Information der Badenden über die Wasserqualität sowie Bewirtschaftungsmaßnahmen wird der gesundheitliche Verbraucherschutz deutlich verbessert.
Neubewertung 2011
Mit der Bewertung der Badegewässer wird nach der Badesaison 2011 begonnen. Es werden die aktuellen Untersuchungsergebnisse und die der letzten drei Badesaisons als Beurteilungszeitraum herangezogen. „Zukünftig werden Risiken, die die Badegewässerqualität beeinträchtigen können, im Vorfeld beurteilt und erforderliche Bewirtschaftungsmaßnahmen eingeleitet. Hierzu werden für alle Badegewässer zurzeit Badegewässerprofile erarbeitet und aufgestellt“, erläuterte Woidke.
Bis zur Neubewertung werden die Badegewässer aufgrund der bisherigen Grenzwerte eingestuft. Für die Badesaison 2008 wurde 251 von 253 Brandenburger Badegewässern die Erfüllung der Qualitätsanforderungen von der EU-Kommission bestätigt. Zwei Badestellen wurden nach fünf Überwachungsergebnissen als nicht konform ermittelt, weil jeweils eine kurzzeitige einmalige Überschreitung eines mikrobiologischen Grenzwertes festgestellt wurde. Die unverzüglich eingeleitete erneute Überwachung zeigte wieder gute Untersuchungsergebnisse der Wasserqualität. Das Baden musste nicht eingeschränkt werden.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz

„Brandenburg ist fit für heiße Badetage. Die ersten Überwachungs- und Untersuchungsergebnisse der ausgewiesenen Badegewässer zeigen eine gute bis ausgezeichnete Wasserqualität und erfüllen die europäischen gesundheitlichen Anforderungen“, informiert Brandenburgs Verbraucherschutzminister Dietmar Woidke (SPD). In zwei Tagen (15. Mai) wird die Saison für alle ausgewiesenen Badegewässer des Landes Brandenburg eröffnet. Pünktlich zum Termin hat das Verbraucherschutzministerium neue Badestellenkarten mit allen 255 von den Gesundheitsämtern überwachten Badestellen und vielen weiteren Informationen als Flyer und im Internet veröffentlicht. Neu ist in dieser Badesaison, dass alle Überwachungsergebnisse zur Wasserqualität in der Internetbadestellenkarte fortlaufend während der Badesaison veröffentlicht werden.
Für diese Saison wurden entsprechend der Brandenburger Badegewässerverordnung 255 Badestellen an den Gewässern des Landes ausgewiesen. Das sind zwei Badestellen mehr als 2008.
Wie in jedem Jahr sorgen die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte dafür, dass alle ausgewiesenen Badegewässer regelmäßig überwacht werden. Durch Vor-Ort-Kontrollen der Badestellen können Auffälligkeiten schnell erkannt, Untersuchungen veranlasst und geeignete Maßnahmen ergriffen werden. Bereits vor Beginn der Badesaison wurde die erste Überwachung mit einer umfassenden Ortsbesichtigung verbunden, um auch andere, über die Badegewässerqualität hinausgehende Beeinträchtigungen oder vorhandene Gefährdungen erkennen oder ausschließen zu können. Erst nach Vorliegen der ersten Untersuchungsergebnisse wird jede einzelne Badestelle zum Baden freigegeben.
Fünf Monate Saison
Während der Badesaison vom 15. Mai bis 15. September werden die angegebenen Gewässer mindestens einmal pro Monat mikrobiologisch untersucht. Werden dabei hohe Einzelwerte bestimmter Keime festgestellt, wird unverzüglich eine erneute Kontrolle mit weiterführenden Untersuchungen zur Ursachenaufklärung durchgeführt. Die Öffentlichkeit wird durch das Gesundheitsamt in der örtlichen Presse, über die Internetbadestellenkarte und auch an der Badestelle informiert.
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Neubewertung 2011
Mit der Bewertung der Badegewässer wird nach der Badesaison 2011 begonnen. Es werden die aktuellen Untersuchungsergebnisse und die der letzten drei Badesaisons als Beurteilungszeitraum herangezogen. „Zukünftig werden Risiken, die die Badegewässerqualität beeinträchtigen können, im Vorfeld beurteilt und erforderliche Bewirtschaftungsmaßnahmen eingeleitet. Hierzu werden für alle Badegewässer zurzeit Badegewässerprofile erarbeitet und aufgestellt“, erläuterte Woidke.
Bis zur Neubewertung werden die Badegewässer aufgrund der bisherigen Grenzwerte eingestuft. Für die Badesaison 2008 wurde 251 von 253 Brandenburger Badegewässern die Erfüllung der Qualitätsanforderungen von der EU-Kommission bestätigt. Zwei Badestellen wurden nach fünf Überwachungsergebnissen als nicht konform ermittelt, weil jeweils eine kurzzeitige einmalige Überschreitung eines mikrobiologischen Grenzwertes festgestellt wurde. Die unverzüglich eingeleitete erneute Überwachung zeigte wieder gute Untersuchungsergebnisse der Wasserqualität. Das Baden musste nicht eingeschränkt werden.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz

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