Die Brandenburgische Landesregierung hat die Rechtsverordnung veröffentlicht, die das Kabinett Ende April beschlossen hatte. Damit gilt der gemeinsame Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg nun wieder in beiden Bundesländern.
Die brandenburgische Rechtsverordnung zum Landesentwicklungsplan war vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg für unwirksam erklärt worden, weil in der Eingangsformel eine der gesetzlichen Grundlagen nicht genannt worden war. Dieser Fehler wurde nun auf Basis des Raumordnungsrechts behoben und der Landesentwicklungsplan von der Landesregierung rückwirkend neu erlassen. Damit ist für alle Beteiligten in Brandenburg die Planungssicherheit wiederhergestellt.
Unabhängig davon prüft die Landesregierung in Abstimmung mit den kommunalen Planungsträgern, inwieweit neuere Entwicklungstendenzen eine Fortentwicklung des im Jahr 2009 in Kraft getretenen Landesentwicklungsplans erforderlich machen.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg