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NIEDERLAUSITZ aktuell

Kabinett bringt Anpassung an Reform des Personenstandsrechts auf den Weg

16:48 Uhr | 23. Dezember 2008
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Die Landesregierung passt das brandenburgische Landesrecht an das neue Personenstandsgesetz des Bundes an. Das Kabinett beschloss in seiner heutigen Sitzung einen Gesetzentwurf, der die erforderlichen Anpassungen vorsieht und für mehr Übersichtlichkeit sorgt. Der Entwurf aktualisiert dazu Zuständigkeitsregelungen und fasst sie in einer Norm zusammen.
Wie Innenminister Jörg Schönbohm betonte, wird es dabei keine großen Änderungen für die Bürger Brandenburgs geben. „Die bei den Ämtern und amtsfreien Gemeinden angesiedelten Standesämter werden wie gewohnt zuverlässig Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle beurkunden und den Bürgern die von ihnen benötigten Urkunden ausstellen“, erklärte er. Auf die Standesämter selbst kommen jedoch in den nächsten Jahren große Neuerungen zu. „Auch hier heißt es, sich auf den Abschied vom Papier vorzubereiten“, kündigte der Innenminister an. Das neue Bundesrecht schreibt vor, dass die Personenstandsbücher spätestens ab dem 1. Januar 2014 nicht mehr in Papierform, sondern ausschließlich elektronisch geführt werden.
Das zum Jahresbeginn in Kraft tretende neue Personenstandsrecht des Bundes regelt unter anderem, dass gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften künftig grundsätzlich vor dem Standesamt begründet werden. Die bisherigen landesrechtlichen Regelungen werden somit nicht mehr benötigt. Deshalb sieht der Gesetzentwurf der Landesregierung auch die Aufhebung des brandenburgischen Gesetzes zur Regelung der Zuständigkeit und des Verfahrens nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz vor.
Quelle: Staatskanzlei

Die Landesregierung passt das brandenburgische Landesrecht an das neue Personenstandsgesetz des Bundes an. Das Kabinett beschloss in seiner heutigen Sitzung einen Gesetzentwurf, der die erforderlichen Anpassungen vorsieht und für mehr Übersichtlichkeit sorgt. Der Entwurf aktualisiert dazu Zuständigkeitsregelungen und fasst sie in einer Norm zusammen.
Wie Innenminister Jörg Schönbohm betonte, wird es dabei keine großen Änderungen für die Bürger Brandenburgs geben. „Die bei den Ämtern und amtsfreien Gemeinden angesiedelten Standesämter werden wie gewohnt zuverlässig Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle beurkunden und den Bürgern die von ihnen benötigten Urkunden ausstellen“, erklärte er. Auf die Standesämter selbst kommen jedoch in den nächsten Jahren große Neuerungen zu. „Auch hier heißt es, sich auf den Abschied vom Papier vorzubereiten“, kündigte der Innenminister an. Das neue Bundesrecht schreibt vor, dass die Personenstandsbücher spätestens ab dem 1. Januar 2014 nicht mehr in Papierform, sondern ausschließlich elektronisch geführt werden.
Das zum Jahresbeginn in Kraft tretende neue Personenstandsrecht des Bundes regelt unter anderem, dass gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften künftig grundsätzlich vor dem Standesamt begründet werden. Die bisherigen landesrechtlichen Regelungen werden somit nicht mehr benötigt. Deshalb sieht der Gesetzentwurf der Landesregierung auch die Aufhebung des brandenburgischen Gesetzes zur Regelung der Zuständigkeit und des Verfahrens nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz vor.
Quelle: Staatskanzlei

Die Landesregierung passt das brandenburgische Landesrecht an das neue Personenstandsgesetz des Bundes an. Das Kabinett beschloss in seiner heutigen Sitzung einen Gesetzentwurf, der die erforderlichen Anpassungen vorsieht und für mehr Übersichtlichkeit sorgt. Der Entwurf aktualisiert dazu Zuständigkeitsregelungen und fasst sie in einer Norm zusammen.
Wie Innenminister Jörg Schönbohm betonte, wird es dabei keine großen Änderungen für die Bürger Brandenburgs geben. „Die bei den Ämtern und amtsfreien Gemeinden angesiedelten Standesämter werden wie gewohnt zuverlässig Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle beurkunden und den Bürgern die von ihnen benötigten Urkunden ausstellen“, erklärte er. Auf die Standesämter selbst kommen jedoch in den nächsten Jahren große Neuerungen zu. „Auch hier heißt es, sich auf den Abschied vom Papier vorzubereiten“, kündigte der Innenminister an. Das neue Bundesrecht schreibt vor, dass die Personenstandsbücher spätestens ab dem 1. Januar 2014 nicht mehr in Papierform, sondern ausschließlich elektronisch geführt werden.
Das zum Jahresbeginn in Kraft tretende neue Personenstandsrecht des Bundes regelt unter anderem, dass gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften künftig grundsätzlich vor dem Standesamt begründet werden. Die bisherigen landesrechtlichen Regelungen werden somit nicht mehr benötigt. Deshalb sieht der Gesetzentwurf der Landesregierung auch die Aufhebung des brandenburgischen Gesetzes zur Regelung der Zuständigkeit und des Verfahrens nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz vor.
Quelle: Staatskanzlei

Die Landesregierung passt das brandenburgische Landesrecht an das neue Personenstandsgesetz des Bundes an. Das Kabinett beschloss in seiner heutigen Sitzung einen Gesetzentwurf, der die erforderlichen Anpassungen vorsieht und für mehr Übersichtlichkeit sorgt. Der Entwurf aktualisiert dazu Zuständigkeitsregelungen und fasst sie in einer Norm zusammen.
Wie Innenminister Jörg Schönbohm betonte, wird es dabei keine großen Änderungen für die Bürger Brandenburgs geben. „Die bei den Ämtern und amtsfreien Gemeinden angesiedelten Standesämter werden wie gewohnt zuverlässig Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle beurkunden und den Bürgern die von ihnen benötigten Urkunden ausstellen“, erklärte er. Auf die Standesämter selbst kommen jedoch in den nächsten Jahren große Neuerungen zu. „Auch hier heißt es, sich auf den Abschied vom Papier vorzubereiten“, kündigte der Innenminister an. Das neue Bundesrecht schreibt vor, dass die Personenstandsbücher spätestens ab dem 1. Januar 2014 nicht mehr in Papierform, sondern ausschließlich elektronisch geführt werden.
Das zum Jahresbeginn in Kraft tretende neue Personenstandsrecht des Bundes regelt unter anderem, dass gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften künftig grundsätzlich vor dem Standesamt begründet werden. Die bisherigen landesrechtlichen Regelungen werden somit nicht mehr benötigt. Deshalb sieht der Gesetzentwurf der Landesregierung auch die Aufhebung des brandenburgischen Gesetzes zur Regelung der Zuständigkeit und des Verfahrens nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz vor.
Quelle: Staatskanzlei

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