Bei der Erhebung von Verwaltungsgebühren sollen in Brandenburg Transparenz und Bearbeitungstempo zunehmen. Dazu hat die Landesregierung heute den Entwurf einer Neufassung des Brandenburgischen Gebührengesetzes beschlossen. Dieser sieht unter anderem den Abbau bestehender Normen vor.
Innenminister Jörg Schönbohm sprach von einer „modernen Neuregelung“ des im Wesentlichen bereits seit dem Jahr 1991 geltenden Gebührengesetzes. „Von den umfassenden Änderungen profitieren alle. Wir wollen eine hohe Akzeptanz für die Gebühren der Verwaltungen. Das geht nicht ohne verständliche Regelungen und zügige Bearbeitung“, hob der Innenminister nach der Kabinettssitzung hervor.
So sind nicht mehr wie bisher die entstehenden Verwaltungskosten, sondern die erbrachten Leistungen der Verwaltungen Ausgangspunkt der Gesetzesregelung. Zu den Vereinfachungen gehört, dass bei der Mitwirkung mehrerer Behörden in einem Verwaltungsverfahren nicht mehr einzelne Gebührenbescheide, sondern nur noch ein Gesamt-Bescheid ergeht. Für Stiftungen bürgerlichen Rechts mit Sitz in Brandenburg sollen künftig bei Amtshandlungen des Landes keine Gebühren mehr anfallen.
Mit der Neufassung des Gebührengesetzes werden gleichzeitig gebührenrechtliche Anforderungen aus der EU-Dienstleistungsrichtlinie zeitnah in Landesrecht umgesetzt. Außerdem erfolgt eine Anpassung an die weiter entwickelte Rechtsprechung. Ferner wurden Bestimmungen zur Verfahrensbeschleunigung aufgenommen.
Quelle: Staatskanzlei
Bei der Erhebung von Verwaltungsgebühren sollen in Brandenburg Transparenz und Bearbeitungstempo zunehmen. Dazu hat die Landesregierung heute den Entwurf einer Neufassung des Brandenburgischen Gebührengesetzes beschlossen. Dieser sieht unter anderem den Abbau bestehender Normen vor.
Innenminister Jörg Schönbohm sprach von einer „modernen Neuregelung“ des im Wesentlichen bereits seit dem Jahr 1991 geltenden Gebührengesetzes. „Von den umfassenden Änderungen profitieren alle. Wir wollen eine hohe Akzeptanz für die Gebühren der Verwaltungen. Das geht nicht ohne verständliche Regelungen und zügige Bearbeitung“, hob der Innenminister nach der Kabinettssitzung hervor.
So sind nicht mehr wie bisher die entstehenden Verwaltungskosten, sondern die erbrachten Leistungen der Verwaltungen Ausgangspunkt der Gesetzesregelung. Zu den Vereinfachungen gehört, dass bei der Mitwirkung mehrerer Behörden in einem Verwaltungsverfahren nicht mehr einzelne Gebührenbescheide, sondern nur noch ein Gesamt-Bescheid ergeht. Für Stiftungen bürgerlichen Rechts mit Sitz in Brandenburg sollen künftig bei Amtshandlungen des Landes keine Gebühren mehr anfallen.
Mit der Neufassung des Gebührengesetzes werden gleichzeitig gebührenrechtliche Anforderungen aus der EU-Dienstleistungsrichtlinie zeitnah in Landesrecht umgesetzt. Außerdem erfolgt eine Anpassung an die weiter entwickelte Rechtsprechung. Ferner wurden Bestimmungen zur Verfahrensbeschleunigung aufgenommen.
Quelle: Staatskanzlei
Bei der Erhebung von Verwaltungsgebühren sollen in Brandenburg Transparenz und Bearbeitungstempo zunehmen. Dazu hat die Landesregierung heute den Entwurf einer Neufassung des Brandenburgischen Gebührengesetzes beschlossen. Dieser sieht unter anderem den Abbau bestehender Normen vor.
Innenminister Jörg Schönbohm sprach von einer „modernen Neuregelung“ des im Wesentlichen bereits seit dem Jahr 1991 geltenden Gebührengesetzes. „Von den umfassenden Änderungen profitieren alle. Wir wollen eine hohe Akzeptanz für die Gebühren der Verwaltungen. Das geht nicht ohne verständliche Regelungen und zügige Bearbeitung“, hob der Innenminister nach der Kabinettssitzung hervor.
So sind nicht mehr wie bisher die entstehenden Verwaltungskosten, sondern die erbrachten Leistungen der Verwaltungen Ausgangspunkt der Gesetzesregelung. Zu den Vereinfachungen gehört, dass bei der Mitwirkung mehrerer Behörden in einem Verwaltungsverfahren nicht mehr einzelne Gebührenbescheide, sondern nur noch ein Gesamt-Bescheid ergeht. Für Stiftungen bürgerlichen Rechts mit Sitz in Brandenburg sollen künftig bei Amtshandlungen des Landes keine Gebühren mehr anfallen.
Mit der Neufassung des Gebührengesetzes werden gleichzeitig gebührenrechtliche Anforderungen aus der EU-Dienstleistungsrichtlinie zeitnah in Landesrecht umgesetzt. Außerdem erfolgt eine Anpassung an die weiter entwickelte Rechtsprechung. Ferner wurden Bestimmungen zur Verfahrensbeschleunigung aufgenommen.
Quelle: Staatskanzlei
Bei der Erhebung von Verwaltungsgebühren sollen in Brandenburg Transparenz und Bearbeitungstempo zunehmen. Dazu hat die Landesregierung heute den Entwurf einer Neufassung des Brandenburgischen Gebührengesetzes beschlossen. Dieser sieht unter anderem den Abbau bestehender Normen vor.
Innenminister Jörg Schönbohm sprach von einer „modernen Neuregelung“ des im Wesentlichen bereits seit dem Jahr 1991 geltenden Gebührengesetzes. „Von den umfassenden Änderungen profitieren alle. Wir wollen eine hohe Akzeptanz für die Gebühren der Verwaltungen. Das geht nicht ohne verständliche Regelungen und zügige Bearbeitung“, hob der Innenminister nach der Kabinettssitzung hervor.
So sind nicht mehr wie bisher die entstehenden Verwaltungskosten, sondern die erbrachten Leistungen der Verwaltungen Ausgangspunkt der Gesetzesregelung. Zu den Vereinfachungen gehört, dass bei der Mitwirkung mehrerer Behörden in einem Verwaltungsverfahren nicht mehr einzelne Gebührenbescheide, sondern nur noch ein Gesamt-Bescheid ergeht. Für Stiftungen bürgerlichen Rechts mit Sitz in Brandenburg sollen künftig bei Amtshandlungen des Landes keine Gebühren mehr anfallen.
Mit der Neufassung des Gebührengesetzes werden gleichzeitig gebührenrechtliche Anforderungen aus der EU-Dienstleistungsrichtlinie zeitnah in Landesrecht umgesetzt. Außerdem erfolgt eine Anpassung an die weiter entwickelte Rechtsprechung. Ferner wurden Bestimmungen zur Verfahrensbeschleunigung aufgenommen.
Quelle: Staatskanzlei