Durch rund 2.700 Bedienstete des Zolls wurde im September eine bundesweite Schwerpunktprüfung von Gastronomiebetrieben durchgeführt. Geprüft wurden vornehmlich Betriebe der Speise- und Getränkegastronomie, ausgenommen waren z. B. Betriebe in Hotels oder der Erlebnisgastronomie.
Bei knapp 15 Prozent der insgesamt geprüften 8.293 Unternehmen (1.214) bestehen Anhaltspunkte auf Gesetzesverstöße, denen die Bediensteten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit jetzt weiter nachgehen.
Im Rahmen der Schwerpunktprüfung wurden 24.778 Personen bundesweit überprüft, bei denen sich in knapp zehn Prozent der Fälle Hinweise auf Unregelmäßigkeiten oder Verstöße u.a. gegen die Steuer- bzw. Sozialgesetzgebung ergeben haben.
Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Fälle von
– Leistungsbetrug
– Scheinselbständigkeit
– Meldepflichtverletzung nach dem Sozialgesetzbuch
Als Ergebnis der Schwerpunktprüfung wurden bereits 222 Straf- und 604 Bußgeldverfahren eingeleitet.
54 Personen wurden festgenommen.
Quelle: Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
Durch rund 2.700 Bedienstete des Zolls wurde im September eine bundesweite Schwerpunktprüfung von Gastronomiebetrieben durchgeführt. Geprüft wurden vornehmlich Betriebe der Speise- und Getränkegastronomie, ausgenommen waren z. B. Betriebe in Hotels oder der Erlebnisgastronomie.
Bei knapp 15 Prozent der insgesamt geprüften 8.293 Unternehmen (1.214) bestehen Anhaltspunkte auf Gesetzesverstöße, denen die Bediensteten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit jetzt weiter nachgehen.
Im Rahmen der Schwerpunktprüfung wurden 24.778 Personen bundesweit überprüft, bei denen sich in knapp zehn Prozent der Fälle Hinweise auf Unregelmäßigkeiten oder Verstöße u.a. gegen die Steuer- bzw. Sozialgesetzgebung ergeben haben.
Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Fälle von
– Leistungsbetrug
– Scheinselbständigkeit
– Meldepflichtverletzung nach dem Sozialgesetzbuch
Als Ergebnis der Schwerpunktprüfung wurden bereits 222 Straf- und 604 Bußgeldverfahren eingeleitet.
54 Personen wurden festgenommen.
Quelle: Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
Durch rund 2.700 Bedienstete des Zolls wurde im September eine bundesweite Schwerpunktprüfung von Gastronomiebetrieben durchgeführt. Geprüft wurden vornehmlich Betriebe der Speise- und Getränkegastronomie, ausgenommen waren z. B. Betriebe in Hotels oder der Erlebnisgastronomie.
Bei knapp 15 Prozent der insgesamt geprüften 8.293 Unternehmen (1.214) bestehen Anhaltspunkte auf Gesetzesverstöße, denen die Bediensteten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit jetzt weiter nachgehen.
Im Rahmen der Schwerpunktprüfung wurden 24.778 Personen bundesweit überprüft, bei denen sich in knapp zehn Prozent der Fälle Hinweise auf Unregelmäßigkeiten oder Verstöße u.a. gegen die Steuer- bzw. Sozialgesetzgebung ergeben haben.
Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Fälle von
– Leistungsbetrug
– Scheinselbständigkeit
– Meldepflichtverletzung nach dem Sozialgesetzbuch
Als Ergebnis der Schwerpunktprüfung wurden bereits 222 Straf- und 604 Bußgeldverfahren eingeleitet.
54 Personen wurden festgenommen.
Quelle: Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
Durch rund 2.700 Bedienstete des Zolls wurde im September eine bundesweite Schwerpunktprüfung von Gastronomiebetrieben durchgeführt. Geprüft wurden vornehmlich Betriebe der Speise- und Getränkegastronomie, ausgenommen waren z. B. Betriebe in Hotels oder der Erlebnisgastronomie.
Bei knapp 15 Prozent der insgesamt geprüften 8.293 Unternehmen (1.214) bestehen Anhaltspunkte auf Gesetzesverstöße, denen die Bediensteten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit jetzt weiter nachgehen.
Im Rahmen der Schwerpunktprüfung wurden 24.778 Personen bundesweit überprüft, bei denen sich in knapp zehn Prozent der Fälle Hinweise auf Unregelmäßigkeiten oder Verstöße u.a. gegen die Steuer- bzw. Sozialgesetzgebung ergeben haben.
Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Fälle von
– Leistungsbetrug
– Scheinselbständigkeit
– Meldepflichtverletzung nach dem Sozialgesetzbuch
Als Ergebnis der Schwerpunktprüfung wurden bereits 222 Straf- und 604 Bußgeldverfahren eingeleitet.
54 Personen wurden festgenommen.
Quelle: Hauptzollamt Frankfurt (Oder)