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Neue Kormoran-Verordnung kommt

18:12 Uhr | 6. September 2013
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Am 1. Oktober 2013 soll die neue Kormoran-Verordnung in Kraft treten. Brandenburgs Umweltministerin Anita Tack: „Mit der Kormoran-Verordnung gelingt der notwendige Interessensausgleich zwischen den wirtschaftlichen Interessen der Binnenfischer und den Anliegen des Vogelschutzes.“ Die neue Kormoran-Verordnung löst die bestehende Verordnung der Landesregierung ab, die am 30. September dieses Jahres ausläuft.
Mit der neuen Kormoran-Verordnung wird der Abschuss von Kormoranen an bewirtschafteten Teichanlagen und an Binnengewässern des Landes außerhalb der Brutzeit ermöglicht. Mit der Reduzierung von Kormoranen wird den Fischern die Möglichkeit eingeräumt, Ertragsverluste zu minimieren, die durch den Fraßdruck der Kormorane entstehen, um dadurch unter anderem den Besatz mit Aalen an den Gewässern besser zu schützen.
In einem Gespräch mit dem Landesfischereiverband wurden die gegenseitigen Argumente im Vorfeld ausgetauscht. „Im Ergebnis haben wir uns auf eine inhaltliche Fortführung der bestehenden Regelungen verständigt, um größere Schäden für die Binnenfischerei durch Kormorane zu vermeiden, ohne jedoch den Brutbestand der Vögel insgesamt zu gefährden“, so Tack.
Der Kormoran ist eine geschützte Vogelart, deren Erhaltungszustand nach europäischem Recht gewährleistet und überwacht werden muss. Die Gültigkeit der Kormoran-Verordnung wird daher auf zwei Jahre befristet, um nach diesem Zeitraum zu überprüfen, wie sich die Regelungen dieser Verordnung auf den Brutbestand und die Reduzierung fischereiwirtschaftlicher Schäden ausgewirkt hat.
Quelle: Ministerium für Umweld, Gesundheit und Verbraucherschutz
Foto © Alchemist-hp
Das Foto wurde bei wikipedia.org unter der Creative Commons Lizenz veröffentlicht

Am 1. Oktober 2013 soll die neue Kormoran-Verordnung in Kraft treten. Brandenburgs Umweltministerin Anita Tack: „Mit der Kormoran-Verordnung gelingt der notwendige Interessensausgleich zwischen den wirtschaftlichen Interessen der Binnenfischer und den Anliegen des Vogelschutzes.“ Die neue Kormoran-Verordnung löst die bestehende Verordnung der Landesregierung ab, die am 30. September dieses Jahres ausläuft.
Mit der neuen Kormoran-Verordnung wird der Abschuss von Kormoranen an bewirtschafteten Teichanlagen und an Binnengewässern des Landes außerhalb der Brutzeit ermöglicht. Mit der Reduzierung von Kormoranen wird den Fischern die Möglichkeit eingeräumt, Ertragsverluste zu minimieren, die durch den Fraßdruck der Kormorane entstehen, um dadurch unter anderem den Besatz mit Aalen an den Gewässern besser zu schützen.
In einem Gespräch mit dem Landesfischereiverband wurden die gegenseitigen Argumente im Vorfeld ausgetauscht. „Im Ergebnis haben wir uns auf eine inhaltliche Fortführung der bestehenden Regelungen verständigt, um größere Schäden für die Binnenfischerei durch Kormorane zu vermeiden, ohne jedoch den Brutbestand der Vögel insgesamt zu gefährden“, so Tack.
Der Kormoran ist eine geschützte Vogelart, deren Erhaltungszustand nach europäischem Recht gewährleistet und überwacht werden muss. Die Gültigkeit der Kormoran-Verordnung wird daher auf zwei Jahre befristet, um nach diesem Zeitraum zu überprüfen, wie sich die Regelungen dieser Verordnung auf den Brutbestand und die Reduzierung fischereiwirtschaftlicher Schäden ausgewirkt hat.
Quelle: Ministerium für Umweld, Gesundheit und Verbraucherschutz
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Am 1. Oktober 2013 soll die neue Kormoran-Verordnung in Kraft treten. Brandenburgs Umweltministerin Anita Tack: „Mit der Kormoran-Verordnung gelingt der notwendige Interessensausgleich zwischen den wirtschaftlichen Interessen der Binnenfischer und den Anliegen des Vogelschutzes.“ Die neue Kormoran-Verordnung löst die bestehende Verordnung der Landesregierung ab, die am 30. September dieses Jahres ausläuft.
Mit der neuen Kormoran-Verordnung wird der Abschuss von Kormoranen an bewirtschafteten Teichanlagen und an Binnengewässern des Landes außerhalb der Brutzeit ermöglicht. Mit der Reduzierung von Kormoranen wird den Fischern die Möglichkeit eingeräumt, Ertragsverluste zu minimieren, die durch den Fraßdruck der Kormorane entstehen, um dadurch unter anderem den Besatz mit Aalen an den Gewässern besser zu schützen.
In einem Gespräch mit dem Landesfischereiverband wurden die gegenseitigen Argumente im Vorfeld ausgetauscht. „Im Ergebnis haben wir uns auf eine inhaltliche Fortführung der bestehenden Regelungen verständigt, um größere Schäden für die Binnenfischerei durch Kormorane zu vermeiden, ohne jedoch den Brutbestand der Vögel insgesamt zu gefährden“, so Tack.
Der Kormoran ist eine geschützte Vogelart, deren Erhaltungszustand nach europäischem Recht gewährleistet und überwacht werden muss. Die Gültigkeit der Kormoran-Verordnung wird daher auf zwei Jahre befristet, um nach diesem Zeitraum zu überprüfen, wie sich die Regelungen dieser Verordnung auf den Brutbestand und die Reduzierung fischereiwirtschaftlicher Schäden ausgewirkt hat.
Quelle: Ministerium für Umweld, Gesundheit und Verbraucherschutz
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Am 1. Oktober 2013 soll die neue Kormoran-Verordnung in Kraft treten. Brandenburgs Umweltministerin Anita Tack: „Mit der Kormoran-Verordnung gelingt der notwendige Interessensausgleich zwischen den wirtschaftlichen Interessen der Binnenfischer und den Anliegen des Vogelschutzes.“ Die neue Kormoran-Verordnung löst die bestehende Verordnung der Landesregierung ab, die am 30. September dieses Jahres ausläuft.
Mit der neuen Kormoran-Verordnung wird der Abschuss von Kormoranen an bewirtschafteten Teichanlagen und an Binnengewässern des Landes außerhalb der Brutzeit ermöglicht. Mit der Reduzierung von Kormoranen wird den Fischern die Möglichkeit eingeräumt, Ertragsverluste zu minimieren, die durch den Fraßdruck der Kormorane entstehen, um dadurch unter anderem den Besatz mit Aalen an den Gewässern besser zu schützen.
In einem Gespräch mit dem Landesfischereiverband wurden die gegenseitigen Argumente im Vorfeld ausgetauscht. „Im Ergebnis haben wir uns auf eine inhaltliche Fortführung der bestehenden Regelungen verständigt, um größere Schäden für die Binnenfischerei durch Kormorane zu vermeiden, ohne jedoch den Brutbestand der Vögel insgesamt zu gefährden“, so Tack.
Der Kormoran ist eine geschützte Vogelart, deren Erhaltungszustand nach europäischem Recht gewährleistet und überwacht werden muss. Die Gültigkeit der Kormoran-Verordnung wird daher auf zwei Jahre befristet, um nach diesem Zeitraum zu überprüfen, wie sich die Regelungen dieser Verordnung auf den Brutbestand und die Reduzierung fischereiwirtschaftlicher Schäden ausgewirkt hat.
Quelle: Ministerium für Umweld, Gesundheit und Verbraucherschutz
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Am 1. Oktober 2013 soll die neue Kormoran-Verordnung in Kraft treten. Brandenburgs Umweltministerin Anita Tack: „Mit der Kormoran-Verordnung gelingt der notwendige Interessensausgleich zwischen den wirtschaftlichen Interessen der Binnenfischer und den Anliegen des Vogelschutzes.“ Die neue Kormoran-Verordnung löst die bestehende Verordnung der Landesregierung ab, die am 30. September dieses Jahres ausläuft.
Mit der neuen Kormoran-Verordnung wird der Abschuss von Kormoranen an bewirtschafteten Teichanlagen und an Binnengewässern des Landes außerhalb der Brutzeit ermöglicht. Mit der Reduzierung von Kormoranen wird den Fischern die Möglichkeit eingeräumt, Ertragsverluste zu minimieren, die durch den Fraßdruck der Kormorane entstehen, um dadurch unter anderem den Besatz mit Aalen an den Gewässern besser zu schützen.
In einem Gespräch mit dem Landesfischereiverband wurden die gegenseitigen Argumente im Vorfeld ausgetauscht. „Im Ergebnis haben wir uns auf eine inhaltliche Fortführung der bestehenden Regelungen verständigt, um größere Schäden für die Binnenfischerei durch Kormorane zu vermeiden, ohne jedoch den Brutbestand der Vögel insgesamt zu gefährden“, so Tack.
Der Kormoran ist eine geschützte Vogelart, deren Erhaltungszustand nach europäischem Recht gewährleistet und überwacht werden muss. Die Gültigkeit der Kormoran-Verordnung wird daher auf zwei Jahre befristet, um nach diesem Zeitraum zu überprüfen, wie sich die Regelungen dieser Verordnung auf den Brutbestand und die Reduzierung fischereiwirtschaftlicher Schäden ausgewirkt hat.
Quelle: Ministerium für Umweld, Gesundheit und Verbraucherschutz
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Am 1. Oktober 2013 soll die neue Kormoran-Verordnung in Kraft treten. Brandenburgs Umweltministerin Anita Tack: „Mit der Kormoran-Verordnung gelingt der notwendige Interessensausgleich zwischen den wirtschaftlichen Interessen der Binnenfischer und den Anliegen des Vogelschutzes.“ Die neue Kormoran-Verordnung löst die bestehende Verordnung der Landesregierung ab, die am 30. September dieses Jahres ausläuft.
Mit der neuen Kormoran-Verordnung wird der Abschuss von Kormoranen an bewirtschafteten Teichanlagen und an Binnengewässern des Landes außerhalb der Brutzeit ermöglicht. Mit der Reduzierung von Kormoranen wird den Fischern die Möglichkeit eingeräumt, Ertragsverluste zu minimieren, die durch den Fraßdruck der Kormorane entstehen, um dadurch unter anderem den Besatz mit Aalen an den Gewässern besser zu schützen.
In einem Gespräch mit dem Landesfischereiverband wurden die gegenseitigen Argumente im Vorfeld ausgetauscht. „Im Ergebnis haben wir uns auf eine inhaltliche Fortführung der bestehenden Regelungen verständigt, um größere Schäden für die Binnenfischerei durch Kormorane zu vermeiden, ohne jedoch den Brutbestand der Vögel insgesamt zu gefährden“, so Tack.
Der Kormoran ist eine geschützte Vogelart, deren Erhaltungszustand nach europäischem Recht gewährleistet und überwacht werden muss. Die Gültigkeit der Kormoran-Verordnung wird daher auf zwei Jahre befristet, um nach diesem Zeitraum zu überprüfen, wie sich die Regelungen dieser Verordnung auf den Brutbestand und die Reduzierung fischereiwirtschaftlicher Schäden ausgewirkt hat.
Quelle: Ministerium für Umweld, Gesundheit und Verbraucherschutz
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Am 1. Oktober 2013 soll die neue Kormoran-Verordnung in Kraft treten. Brandenburgs Umweltministerin Anita Tack: „Mit der Kormoran-Verordnung gelingt der notwendige Interessensausgleich zwischen den wirtschaftlichen Interessen der Binnenfischer und den Anliegen des Vogelschutzes.“ Die neue Kormoran-Verordnung löst die bestehende Verordnung der Landesregierung ab, die am 30. September dieses Jahres ausläuft.
Mit der neuen Kormoran-Verordnung wird der Abschuss von Kormoranen an bewirtschafteten Teichanlagen und an Binnengewässern des Landes außerhalb der Brutzeit ermöglicht. Mit der Reduzierung von Kormoranen wird den Fischern die Möglichkeit eingeräumt, Ertragsverluste zu minimieren, die durch den Fraßdruck der Kormorane entstehen, um dadurch unter anderem den Besatz mit Aalen an den Gewässern besser zu schützen.
In einem Gespräch mit dem Landesfischereiverband wurden die gegenseitigen Argumente im Vorfeld ausgetauscht. „Im Ergebnis haben wir uns auf eine inhaltliche Fortführung der bestehenden Regelungen verständigt, um größere Schäden für die Binnenfischerei durch Kormorane zu vermeiden, ohne jedoch den Brutbestand der Vögel insgesamt zu gefährden“, so Tack.
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Quelle: Ministerium für Umweld, Gesundheit und Verbraucherschutz
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Am 1. Oktober 2013 soll die neue Kormoran-Verordnung in Kraft treten. Brandenburgs Umweltministerin Anita Tack: „Mit der Kormoran-Verordnung gelingt der notwendige Interessensausgleich zwischen den wirtschaftlichen Interessen der Binnenfischer und den Anliegen des Vogelschutzes.“ Die neue Kormoran-Verordnung löst die bestehende Verordnung der Landesregierung ab, die am 30. September dieses Jahres ausläuft.
Mit der neuen Kormoran-Verordnung wird der Abschuss von Kormoranen an bewirtschafteten Teichanlagen und an Binnengewässern des Landes außerhalb der Brutzeit ermöglicht. Mit der Reduzierung von Kormoranen wird den Fischern die Möglichkeit eingeräumt, Ertragsverluste zu minimieren, die durch den Fraßdruck der Kormorane entstehen, um dadurch unter anderem den Besatz mit Aalen an den Gewässern besser zu schützen.
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Der Kormoran ist eine geschützte Vogelart, deren Erhaltungszustand nach europäischem Recht gewährleistet und überwacht werden muss. Die Gültigkeit der Kormoran-Verordnung wird daher auf zwei Jahre befristet, um nach diesem Zeitraum zu überprüfen, wie sich die Regelungen dieser Verordnung auf den Brutbestand und die Reduzierung fischereiwirtschaftlicher Schäden ausgewirkt hat.
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