Das Maß ist voll, wehrt euch, Betroffene der Beitragserhebungen im Land Brandenburg. Kann oder will sich Brandenburg keine Rechtsstaatlichkeit leisten?
Am 02.07.2013 tagte in Potsdam das Kabinett der Brandenburger Landesregierung. Im Ergebnis wurde vorgestellt: „Die Landesregierung schafft Rechtssicherheit bei der Erhebung von Abgaben zur Finanzierung kommunaler Daseinsvorsorge“. Das sollte eigentlich ein Ergebnis sein, dass in dem seit 2004 schwelenden Streit um die Frage der Verjährung von Beitragsforderungen endlich Rechtssicherheit und kalkulatorische Belastbarkeit schafft.
Doch weit gefehlt. Der Kabinettsentwurf sieht vor: „Es wird für die Abgabenerhebung durch unsere Kommunen, eine zeitliche Obergrenze von 15 Jahren eingeführt. Aufgrund der schwierigen Aufbausituation in den Kommunen und im Land Brandenburg nach der deutschen Einheit, läuft diese Verjährungsfrist erst ab dem 04.Oktober 2000.“
Damit soll für die sog. Altanschließer also eine reelle Verjährungsfrist von insgesamt 25 Jahren eingeführt werden. Einen solchen Gesetzentwurf bezeichnet unser Innenminister Woidke als: „soliden Gesetzentwurf“. Zum Vergleich, das Bundesverfassungsgericht hat unlängst in einem bayrischen Fall entschieden, dass bereits eine 12 jährige Verjährungsfrist nicht mehr dem Grundsatz des Vertrauensschutz und der Rechtssicherheit entspricht. Der Speyer Verwaltungswissenschaftler Mario Martini führte dazu aus: „Wer Steuern hinterzieht, muss schon nach zehn Jahren nicht mehr damit rechnen zur Kasse gebeten zu werden. Wer damit eine Straftat begeht ist damit weit kürzer in der Verantwortungshaftung als der Beitragsschuldner“. Allem Anschein nach, geht Brandenburg mit einer solchen Regelung mal wieder einen einsamen Weg. In keinem anderen Bundesland gibt es eine solche „vereinigungsbedingte“ Übergangsfrist. Eine Frist die uns Bundesbürgern seit dem Tag der deutschen Einheit am 03.10.1990 nicht zugestanden worden ist. Mit allen Rechten und Pflichten unterliegen wir, seit diesem Tage, den Gesetzmäßigkeiten der Bundesrepublik Deutschland.
Bei einer solchen Gesetzesvorlage auch noch von Sicherheit, Solidität und Transparenz für den Bürger zu sprechen, ist an Lug und Trug nicht mehr zu überbieten. Erst die Novellierung des Brandenburger Kommunalabgabengesetzes aus dem Jahr 2004 führte zu der jetzigen, verfassungsbedenklichen Situation. Mit der Einführung des Wörtchens „rechtssichere“ Satzung, die zum Entstehen der sachlichen Beitragspflicht führt, änderte sich die Ausgangslage fundamental. Seit diesem Zeitpunkt setzt jedes Gerichtsurteil, dass eine Satzung für ungültig erklärt, die festgeschriebene vierjährige Verjährungsfrist erneut in Gange. Selbst das Oberverwaltungsgericht Berlin – Brandenburg stellte in den Entscheidungen OVG 9 B 445.06 und OVG 9B 45.06 übereinstimmend fest, „dass die Heranziehung einer Klägerin zur Beitragszahlung, vorliegend nicht durch die Änderung der oberverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung, sondern durch die Gesetzesänderung von 2004 ermöglicht wurde“.
Selbst das Oberverwaltungsgericht Berlin – Brandenburg kann nur anhand der bestehenden Landesgesetze, soweit diese sich im Rahmen des Grundgesetzes bewegen, entscheiden. Die Ausgestaltung des Kommunalabgabegesetzes obliegt dem Landesgesetzgeber. Folglich ist nicht das OVG und deren Entscheidungen an der Beitragserhebung „schuld“ sondern einzig und allein der Landesgesetzgeber!
Das hatten zu Landtagswahl 2009 auch einige Kandidaten erkannt. Allen voran hatte die Partei „Die Linke“ Auf dem Weg in den neuen Landtag wurde bei den Altanschließern Mut implementiert, mit dem Wahlversprechen den Altanschließern zu helfen. Dieses Versprechen war aber ganz kurz nach der Wahl wieder vergessen, da der Koalitionspartner angeblich keine Gesetzesänderungen mitmachen wollte.
Alles in allem muss man sagen, mit dem neuerlichen Kabinettsbeschluss wird abermals deutlich wer in Brandenburg die Politik macht und für wen Sie gemacht wird. Weder im Innenausschuss noch im Kabinett wurden die Betroffenen, nämlich wir Bürger angehört. Abgesehen von einzelnen Landtagsabgeordneten nahm sich sonst niemand die Zeit die Sichtweisen der Betroffenen vor Augen zu führen.
Dem Bürger bliebe letztlich, einmal mehr, der Klageweg. Aber auch hier gibt es noch keine Änderungen des Kommunalabgabengesetzes, dass Musterklagen zugelassen werden. Jeder Betroffene muss das Risiko, letztlich auch finanziell, für sich allein tragen. Bei einem durchschnittlichem Beitragsbescheid von 3.000,00 € sind das nicht unerhebliche ca. 1.400 €. Verlieren hingegen die Verbände vor den Gerichten, wie in den letzten 20 Jahren, dann trägt diese Schuld letztlich auch der Bürger, da die Kommunen und Verbünde solche Kosten sicher an den Bürger umlegen.
Mit transparenter und bürgernaher Politik hat ein solches Vorgehen nichts zu tun. Nicht einmal die Bedenken der IHK Cottbus sollen gehört werden. Einzig und allein die kommunalen Aufgabenträger sollen mit solchen „Sonderregelungen“ vor finanziellen Verlusten bewahrt bleiben. Wo da der Bürger bleibt, scheint unserer Landesregierung egal zu sein. Das offenbarte sich zuletzt am 28.03.2011 bei einer erweiterten Dienstberatung im Innenministerium Brandenburg, zu der auch einige Geschäftsführer von Trink – und Abwasserzweckverbänden geladen waren, als Bezug auf die OVG Entscheidungen aus dem Jahr 2007 genommen wurde und den Aufgabenträgern dringend die Beitragserhebung angeraten worden ist. Völlig unbeachtet der Tatsache, dass gerade zu Beginn der neunziger Jahre das Land vollkommen falsche Bevölkerungsentwickelungen angenommen hat, bei Bau vollkommen überdimensionierter Klärwerke und dem (Zwangs-) Anschluss vieler kleiner Gemeinden. Der Fortbestand und vor allem die heutige Wirtschaftlichkeit dieser Anlagen müssen ganz dringend überprüft werden! Frei von den Zwängen des unbedingten Festhalten an den Fehlern der Vergangenheit!
Bürger, wehrt euch!
Ansonsten steht zu befürchten, dass die jetzige Gesetzesvorlage den Landtag passieren wird und mit der Mehrheit von ROT/ROT beschlossen wird! Dann sind wieder die Gerichte gefragt. Auch wenn dazu die Aussichten sehr gut anmuten, so verstreicht wieder Zeit. Zeit auf dem Rücken der Betroffenen! Vor allem aber wird nicht der Ansatz von Rechtssicherheit und Belastbarkeit für den Bürger geschaffen! Brandenburg schafft sich selbst, einmal mehr Sonderregelungen die es in keinem anderen Bundesland gibt. Sonderregelungen die nicht zu Gunsten des Bürgers sind! Im Umkehrschluss bedeutet das doch nur, die kommunalen Aufgabenträger haben es in den vergangenen 24 Jahren nicht geschafft zuverlässige und belastbare Satzungen zu erstellen. Für diesen Umstand sollen jetzt wieder die Betroffenen haften und zur Kasse gebeten werden! Das gehört dringend abgestraft und bei der nächsten Landtagswahl „belohnt“.
Schließen wir uns zu einer breiten Front zusammen um der Landesregierung unmissverständlich klar zu machen, dass wir nicht mehr gewillt sind für die Versäumnisse und Fehler der Verwaltungen aufkommen zu müssen. Wenn Brandenburg sich Rechtsstaatlichkeit nicht leisten will, dann muss der Wille des Volkes gehört werden. Dann muss in aller Konsequenz ein Volksentscheid angestrebt werden. An vielen Ecken und Enden werden Millionen Steuergelder buchstäblich in den Sand gesetzt aber für die Schaffung solider und rechtssicherer Verhältnisse im Bereich kommunaler Daseinssorge, für die Schaffung und Finanzierung vieler Anlagen im Gemeinwohl, ist wieder kein Geld vorhanden, sondern soll der kleine Bürger abkassiert werden!
Das ist mit uns nicht länger zu machen!
Wir wehren uns!
Weitere Informationen und Kontakt: www.wir-von-hier.info
(Text, Bilder: Thomas Kaiser)
Das Maß ist voll, wehrt euch, Betroffene der Beitragserhebungen im Land Brandenburg. Kann oder will sich Brandenburg keine Rechtsstaatlichkeit leisten?
Am 02.07.2013 tagte in Potsdam das Kabinett der Brandenburger Landesregierung. Im Ergebnis wurde vorgestellt: „Die Landesregierung schafft Rechtssicherheit bei der Erhebung von Abgaben zur Finanzierung kommunaler Daseinsvorsorge“. Das sollte eigentlich ein Ergebnis sein, dass in dem seit 2004 schwelenden Streit um die Frage der Verjährung von Beitragsforderungen endlich Rechtssicherheit und kalkulatorische Belastbarkeit schafft.
Doch weit gefehlt. Der Kabinettsentwurf sieht vor: „Es wird für die Abgabenerhebung durch unsere Kommunen, eine zeitliche Obergrenze von 15 Jahren eingeführt. Aufgrund der schwierigen Aufbausituation in den Kommunen und im Land Brandenburg nach der deutschen Einheit, läuft diese Verjährungsfrist erst ab dem 04.Oktober 2000.“
Damit soll für die sog. Altanschließer also eine reelle Verjährungsfrist von insgesamt 25 Jahren eingeführt werden. Einen solchen Gesetzentwurf bezeichnet unser Innenminister Woidke als: „soliden Gesetzentwurf“. Zum Vergleich, das Bundesverfassungsgericht hat unlängst in einem bayrischen Fall entschieden, dass bereits eine 12 jährige Verjährungsfrist nicht mehr dem Grundsatz des Vertrauensschutz und der Rechtssicherheit entspricht. Der Speyer Verwaltungswissenschaftler Mario Martini führte dazu aus: „Wer Steuern hinterzieht, muss schon nach zehn Jahren nicht mehr damit rechnen zur Kasse gebeten zu werden. Wer damit eine Straftat begeht ist damit weit kürzer in der Verantwortungshaftung als der Beitragsschuldner“. Allem Anschein nach, geht Brandenburg mit einer solchen Regelung mal wieder einen einsamen Weg. In keinem anderen Bundesland gibt es eine solche „vereinigungsbedingte“ Übergangsfrist. Eine Frist die uns Bundesbürgern seit dem Tag der deutschen Einheit am 03.10.1990 nicht zugestanden worden ist. Mit allen Rechten und Pflichten unterliegen wir, seit diesem Tage, den Gesetzmäßigkeiten der Bundesrepublik Deutschland.
Bei einer solchen Gesetzesvorlage auch noch von Sicherheit, Solidität und Transparenz für den Bürger zu sprechen, ist an Lug und Trug nicht mehr zu überbieten. Erst die Novellierung des Brandenburger Kommunalabgabengesetzes aus dem Jahr 2004 führte zu der jetzigen, verfassungsbedenklichen Situation. Mit der Einführung des Wörtchens „rechtssichere“ Satzung, die zum Entstehen der sachlichen Beitragspflicht führt, änderte sich die Ausgangslage fundamental. Seit diesem Zeitpunkt setzt jedes Gerichtsurteil, dass eine Satzung für ungültig erklärt, die festgeschriebene vierjährige Verjährungsfrist erneut in Gange. Selbst das Oberverwaltungsgericht Berlin – Brandenburg stellte in den Entscheidungen OVG 9 B 445.06 und OVG 9B 45.06 übereinstimmend fest, „dass die Heranziehung einer Klägerin zur Beitragszahlung, vorliegend nicht durch die Änderung der oberverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung, sondern durch die Gesetzesänderung von 2004 ermöglicht wurde“.
Selbst das Oberverwaltungsgericht Berlin – Brandenburg kann nur anhand der bestehenden Landesgesetze, soweit diese sich im Rahmen des Grundgesetzes bewegen, entscheiden. Die Ausgestaltung des Kommunalabgabegesetzes obliegt dem Landesgesetzgeber. Folglich ist nicht das OVG und deren Entscheidungen an der Beitragserhebung „schuld“ sondern einzig und allein der Landesgesetzgeber!
Das hatten zu Landtagswahl 2009 auch einige Kandidaten erkannt. Allen voran hatte die Partei „Die Linke“ Auf dem Weg in den neuen Landtag wurde bei den Altanschließern Mut implementiert, mit dem Wahlversprechen den Altanschließern zu helfen. Dieses Versprechen war aber ganz kurz nach der Wahl wieder vergessen, da der Koalitionspartner angeblich keine Gesetzesänderungen mitmachen wollte.
Alles in allem muss man sagen, mit dem neuerlichen Kabinettsbeschluss wird abermals deutlich wer in Brandenburg die Politik macht und für wen Sie gemacht wird. Weder im Innenausschuss noch im Kabinett wurden die Betroffenen, nämlich wir Bürger angehört. Abgesehen von einzelnen Landtagsabgeordneten nahm sich sonst niemand die Zeit die Sichtweisen der Betroffenen vor Augen zu führen.
Dem Bürger bliebe letztlich, einmal mehr, der Klageweg. Aber auch hier gibt es noch keine Änderungen des Kommunalabgabengesetzes, dass Musterklagen zugelassen werden. Jeder Betroffene muss das Risiko, letztlich auch finanziell, für sich allein tragen. Bei einem durchschnittlichem Beitragsbescheid von 3.000,00 € sind das nicht unerhebliche ca. 1.400 €. Verlieren hingegen die Verbände vor den Gerichten, wie in den letzten 20 Jahren, dann trägt diese Schuld letztlich auch der Bürger, da die Kommunen und Verbünde solche Kosten sicher an den Bürger umlegen.
Mit transparenter und bürgernaher Politik hat ein solches Vorgehen nichts zu tun. Nicht einmal die Bedenken der IHK Cottbus sollen gehört werden. Einzig und allein die kommunalen Aufgabenträger sollen mit solchen „Sonderregelungen“ vor finanziellen Verlusten bewahrt bleiben. Wo da der Bürger bleibt, scheint unserer Landesregierung egal zu sein. Das offenbarte sich zuletzt am 28.03.2011 bei einer erweiterten Dienstberatung im Innenministerium Brandenburg, zu der auch einige Geschäftsführer von Trink – und Abwasserzweckverbänden geladen waren, als Bezug auf die OVG Entscheidungen aus dem Jahr 2007 genommen wurde und den Aufgabenträgern dringend die Beitragserhebung angeraten worden ist. Völlig unbeachtet der Tatsache, dass gerade zu Beginn der neunziger Jahre das Land vollkommen falsche Bevölkerungsentwickelungen angenommen hat, bei Bau vollkommen überdimensionierter Klärwerke und dem (Zwangs-) Anschluss vieler kleiner Gemeinden. Der Fortbestand und vor allem die heutige Wirtschaftlichkeit dieser Anlagen müssen ganz dringend überprüft werden! Frei von den Zwängen des unbedingten Festhalten an den Fehlern der Vergangenheit!
Bürger, wehrt euch!
Ansonsten steht zu befürchten, dass die jetzige Gesetzesvorlage den Landtag passieren wird und mit der Mehrheit von ROT/ROT beschlossen wird! Dann sind wieder die Gerichte gefragt. Auch wenn dazu die Aussichten sehr gut anmuten, so verstreicht wieder Zeit. Zeit auf dem Rücken der Betroffenen! Vor allem aber wird nicht der Ansatz von Rechtssicherheit und Belastbarkeit für den Bürger geschaffen! Brandenburg schafft sich selbst, einmal mehr Sonderregelungen die es in keinem anderen Bundesland gibt. Sonderregelungen die nicht zu Gunsten des Bürgers sind! Im Umkehrschluss bedeutet das doch nur, die kommunalen Aufgabenträger haben es in den vergangenen 24 Jahren nicht geschafft zuverlässige und belastbare Satzungen zu erstellen. Für diesen Umstand sollen jetzt wieder die Betroffenen haften und zur Kasse gebeten werden! Das gehört dringend abgestraft und bei der nächsten Landtagswahl „belohnt“.
Schließen wir uns zu einer breiten Front zusammen um der Landesregierung unmissverständlich klar zu machen, dass wir nicht mehr gewillt sind für die Versäumnisse und Fehler der Verwaltungen aufkommen zu müssen. Wenn Brandenburg sich Rechtsstaatlichkeit nicht leisten will, dann muss der Wille des Volkes gehört werden. Dann muss in aller Konsequenz ein Volksentscheid angestrebt werden. An vielen Ecken und Enden werden Millionen Steuergelder buchstäblich in den Sand gesetzt aber für die Schaffung solider und rechtssicherer Verhältnisse im Bereich kommunaler Daseinssorge, für die Schaffung und Finanzierung vieler Anlagen im Gemeinwohl, ist wieder kein Geld vorhanden, sondern soll der kleine Bürger abkassiert werden!
Das ist mit uns nicht länger zu machen!
Wir wehren uns!
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(Text, Bilder: Thomas Kaiser)
Das Maß ist voll, wehrt euch, Betroffene der Beitragserhebungen im Land Brandenburg. Kann oder will sich Brandenburg keine Rechtsstaatlichkeit leisten?
Am 02.07.2013 tagte in Potsdam das Kabinett der Brandenburger Landesregierung. Im Ergebnis wurde vorgestellt: „Die Landesregierung schafft Rechtssicherheit bei der Erhebung von Abgaben zur Finanzierung kommunaler Daseinsvorsorge“. Das sollte eigentlich ein Ergebnis sein, dass in dem seit 2004 schwelenden Streit um die Frage der Verjährung von Beitragsforderungen endlich Rechtssicherheit und kalkulatorische Belastbarkeit schafft.
Doch weit gefehlt. Der Kabinettsentwurf sieht vor: „Es wird für die Abgabenerhebung durch unsere Kommunen, eine zeitliche Obergrenze von 15 Jahren eingeführt. Aufgrund der schwierigen Aufbausituation in den Kommunen und im Land Brandenburg nach der deutschen Einheit, läuft diese Verjährungsfrist erst ab dem 04.Oktober 2000.“
Damit soll für die sog. Altanschließer also eine reelle Verjährungsfrist von insgesamt 25 Jahren eingeführt werden. Einen solchen Gesetzentwurf bezeichnet unser Innenminister Woidke als: „soliden Gesetzentwurf“. Zum Vergleich, das Bundesverfassungsgericht hat unlängst in einem bayrischen Fall entschieden, dass bereits eine 12 jährige Verjährungsfrist nicht mehr dem Grundsatz des Vertrauensschutz und der Rechtssicherheit entspricht. Der Speyer Verwaltungswissenschaftler Mario Martini führte dazu aus: „Wer Steuern hinterzieht, muss schon nach zehn Jahren nicht mehr damit rechnen zur Kasse gebeten zu werden. Wer damit eine Straftat begeht ist damit weit kürzer in der Verantwortungshaftung als der Beitragsschuldner“. Allem Anschein nach, geht Brandenburg mit einer solchen Regelung mal wieder einen einsamen Weg. In keinem anderen Bundesland gibt es eine solche „vereinigungsbedingte“ Übergangsfrist. Eine Frist die uns Bundesbürgern seit dem Tag der deutschen Einheit am 03.10.1990 nicht zugestanden worden ist. Mit allen Rechten und Pflichten unterliegen wir, seit diesem Tage, den Gesetzmäßigkeiten der Bundesrepublik Deutschland.
Bei einer solchen Gesetzesvorlage auch noch von Sicherheit, Solidität und Transparenz für den Bürger zu sprechen, ist an Lug und Trug nicht mehr zu überbieten. Erst die Novellierung des Brandenburger Kommunalabgabengesetzes aus dem Jahr 2004 führte zu der jetzigen, verfassungsbedenklichen Situation. Mit der Einführung des Wörtchens „rechtssichere“ Satzung, die zum Entstehen der sachlichen Beitragspflicht führt, änderte sich die Ausgangslage fundamental. Seit diesem Zeitpunkt setzt jedes Gerichtsurteil, dass eine Satzung für ungültig erklärt, die festgeschriebene vierjährige Verjährungsfrist erneut in Gange. Selbst das Oberverwaltungsgericht Berlin – Brandenburg stellte in den Entscheidungen OVG 9 B 445.06 und OVG 9B 45.06 übereinstimmend fest, „dass die Heranziehung einer Klägerin zur Beitragszahlung, vorliegend nicht durch die Änderung der oberverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung, sondern durch die Gesetzesänderung von 2004 ermöglicht wurde“.
Selbst das Oberverwaltungsgericht Berlin – Brandenburg kann nur anhand der bestehenden Landesgesetze, soweit diese sich im Rahmen des Grundgesetzes bewegen, entscheiden. Die Ausgestaltung des Kommunalabgabegesetzes obliegt dem Landesgesetzgeber. Folglich ist nicht das OVG und deren Entscheidungen an der Beitragserhebung „schuld“ sondern einzig und allein der Landesgesetzgeber!
Das hatten zu Landtagswahl 2009 auch einige Kandidaten erkannt. Allen voran hatte die Partei „Die Linke“ Auf dem Weg in den neuen Landtag wurde bei den Altanschließern Mut implementiert, mit dem Wahlversprechen den Altanschließern zu helfen. Dieses Versprechen war aber ganz kurz nach der Wahl wieder vergessen, da der Koalitionspartner angeblich keine Gesetzesänderungen mitmachen wollte.
Alles in allem muss man sagen, mit dem neuerlichen Kabinettsbeschluss wird abermals deutlich wer in Brandenburg die Politik macht und für wen Sie gemacht wird. Weder im Innenausschuss noch im Kabinett wurden die Betroffenen, nämlich wir Bürger angehört. Abgesehen von einzelnen Landtagsabgeordneten nahm sich sonst niemand die Zeit die Sichtweisen der Betroffenen vor Augen zu führen.
Dem Bürger bliebe letztlich, einmal mehr, der Klageweg. Aber auch hier gibt es noch keine Änderungen des Kommunalabgabengesetzes, dass Musterklagen zugelassen werden. Jeder Betroffene muss das Risiko, letztlich auch finanziell, für sich allein tragen. Bei einem durchschnittlichem Beitragsbescheid von 3.000,00 € sind das nicht unerhebliche ca. 1.400 €. Verlieren hingegen die Verbände vor den Gerichten, wie in den letzten 20 Jahren, dann trägt diese Schuld letztlich auch der Bürger, da die Kommunen und Verbünde solche Kosten sicher an den Bürger umlegen.
Mit transparenter und bürgernaher Politik hat ein solches Vorgehen nichts zu tun. Nicht einmal die Bedenken der IHK Cottbus sollen gehört werden. Einzig und allein die kommunalen Aufgabenträger sollen mit solchen „Sonderregelungen“ vor finanziellen Verlusten bewahrt bleiben. Wo da der Bürger bleibt, scheint unserer Landesregierung egal zu sein. Das offenbarte sich zuletzt am 28.03.2011 bei einer erweiterten Dienstberatung im Innenministerium Brandenburg, zu der auch einige Geschäftsführer von Trink – und Abwasserzweckverbänden geladen waren, als Bezug auf die OVG Entscheidungen aus dem Jahr 2007 genommen wurde und den Aufgabenträgern dringend die Beitragserhebung angeraten worden ist. Völlig unbeachtet der Tatsache, dass gerade zu Beginn der neunziger Jahre das Land vollkommen falsche Bevölkerungsentwickelungen angenommen hat, bei Bau vollkommen überdimensionierter Klärwerke und dem (Zwangs-) Anschluss vieler kleiner Gemeinden. Der Fortbestand und vor allem die heutige Wirtschaftlichkeit dieser Anlagen müssen ganz dringend überprüft werden! Frei von den Zwängen des unbedingten Festhalten an den Fehlern der Vergangenheit!
Bürger, wehrt euch!
Ansonsten steht zu befürchten, dass die jetzige Gesetzesvorlage den Landtag passieren wird und mit der Mehrheit von ROT/ROT beschlossen wird! Dann sind wieder die Gerichte gefragt. Auch wenn dazu die Aussichten sehr gut anmuten, so verstreicht wieder Zeit. Zeit auf dem Rücken der Betroffenen! Vor allem aber wird nicht der Ansatz von Rechtssicherheit und Belastbarkeit für den Bürger geschaffen! Brandenburg schafft sich selbst, einmal mehr Sonderregelungen die es in keinem anderen Bundesland gibt. Sonderregelungen die nicht zu Gunsten des Bürgers sind! Im Umkehrschluss bedeutet das doch nur, die kommunalen Aufgabenträger haben es in den vergangenen 24 Jahren nicht geschafft zuverlässige und belastbare Satzungen zu erstellen. Für diesen Umstand sollen jetzt wieder die Betroffenen haften und zur Kasse gebeten werden! Das gehört dringend abgestraft und bei der nächsten Landtagswahl „belohnt“.
Schließen wir uns zu einer breiten Front zusammen um der Landesregierung unmissverständlich klar zu machen, dass wir nicht mehr gewillt sind für die Versäumnisse und Fehler der Verwaltungen aufkommen zu müssen. Wenn Brandenburg sich Rechtsstaatlichkeit nicht leisten will, dann muss der Wille des Volkes gehört werden. Dann muss in aller Konsequenz ein Volksentscheid angestrebt werden. An vielen Ecken und Enden werden Millionen Steuergelder buchstäblich in den Sand gesetzt aber für die Schaffung solider und rechtssicherer Verhältnisse im Bereich kommunaler Daseinssorge, für die Schaffung und Finanzierung vieler Anlagen im Gemeinwohl, ist wieder kein Geld vorhanden, sondern soll der kleine Bürger abkassiert werden!
Das ist mit uns nicht länger zu machen!
Wir wehren uns!
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(Text, Bilder: Thomas Kaiser)
Das Maß ist voll, wehrt euch, Betroffene der Beitragserhebungen im Land Brandenburg. Kann oder will sich Brandenburg keine Rechtsstaatlichkeit leisten?
Am 02.07.2013 tagte in Potsdam das Kabinett der Brandenburger Landesregierung. Im Ergebnis wurde vorgestellt: „Die Landesregierung schafft Rechtssicherheit bei der Erhebung von Abgaben zur Finanzierung kommunaler Daseinsvorsorge“. Das sollte eigentlich ein Ergebnis sein, dass in dem seit 2004 schwelenden Streit um die Frage der Verjährung von Beitragsforderungen endlich Rechtssicherheit und kalkulatorische Belastbarkeit schafft.
Doch weit gefehlt. Der Kabinettsentwurf sieht vor: „Es wird für die Abgabenerhebung durch unsere Kommunen, eine zeitliche Obergrenze von 15 Jahren eingeführt. Aufgrund der schwierigen Aufbausituation in den Kommunen und im Land Brandenburg nach der deutschen Einheit, läuft diese Verjährungsfrist erst ab dem 04.Oktober 2000.“
Damit soll für die sog. Altanschließer also eine reelle Verjährungsfrist von insgesamt 25 Jahren eingeführt werden. Einen solchen Gesetzentwurf bezeichnet unser Innenminister Woidke als: „soliden Gesetzentwurf“. Zum Vergleich, das Bundesverfassungsgericht hat unlängst in einem bayrischen Fall entschieden, dass bereits eine 12 jährige Verjährungsfrist nicht mehr dem Grundsatz des Vertrauensschutz und der Rechtssicherheit entspricht. Der Speyer Verwaltungswissenschaftler Mario Martini führte dazu aus: „Wer Steuern hinterzieht, muss schon nach zehn Jahren nicht mehr damit rechnen zur Kasse gebeten zu werden. Wer damit eine Straftat begeht ist damit weit kürzer in der Verantwortungshaftung als der Beitragsschuldner“. Allem Anschein nach, geht Brandenburg mit einer solchen Regelung mal wieder einen einsamen Weg. In keinem anderen Bundesland gibt es eine solche „vereinigungsbedingte“ Übergangsfrist. Eine Frist die uns Bundesbürgern seit dem Tag der deutschen Einheit am 03.10.1990 nicht zugestanden worden ist. Mit allen Rechten und Pflichten unterliegen wir, seit diesem Tage, den Gesetzmäßigkeiten der Bundesrepublik Deutschland.
Bei einer solchen Gesetzesvorlage auch noch von Sicherheit, Solidität und Transparenz für den Bürger zu sprechen, ist an Lug und Trug nicht mehr zu überbieten. Erst die Novellierung des Brandenburger Kommunalabgabengesetzes aus dem Jahr 2004 führte zu der jetzigen, verfassungsbedenklichen Situation. Mit der Einführung des Wörtchens „rechtssichere“ Satzung, die zum Entstehen der sachlichen Beitragspflicht führt, änderte sich die Ausgangslage fundamental. Seit diesem Zeitpunkt setzt jedes Gerichtsurteil, dass eine Satzung für ungültig erklärt, die festgeschriebene vierjährige Verjährungsfrist erneut in Gange. Selbst das Oberverwaltungsgericht Berlin – Brandenburg stellte in den Entscheidungen OVG 9 B 445.06 und OVG 9B 45.06 übereinstimmend fest, „dass die Heranziehung einer Klägerin zur Beitragszahlung, vorliegend nicht durch die Änderung der oberverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung, sondern durch die Gesetzesänderung von 2004 ermöglicht wurde“.
Selbst das Oberverwaltungsgericht Berlin – Brandenburg kann nur anhand der bestehenden Landesgesetze, soweit diese sich im Rahmen des Grundgesetzes bewegen, entscheiden. Die Ausgestaltung des Kommunalabgabegesetzes obliegt dem Landesgesetzgeber. Folglich ist nicht das OVG und deren Entscheidungen an der Beitragserhebung „schuld“ sondern einzig und allein der Landesgesetzgeber!
Das hatten zu Landtagswahl 2009 auch einige Kandidaten erkannt. Allen voran hatte die Partei „Die Linke“ Auf dem Weg in den neuen Landtag wurde bei den Altanschließern Mut implementiert, mit dem Wahlversprechen den Altanschließern zu helfen. Dieses Versprechen war aber ganz kurz nach der Wahl wieder vergessen, da der Koalitionspartner angeblich keine Gesetzesänderungen mitmachen wollte.
Alles in allem muss man sagen, mit dem neuerlichen Kabinettsbeschluss wird abermals deutlich wer in Brandenburg die Politik macht und für wen Sie gemacht wird. Weder im Innenausschuss noch im Kabinett wurden die Betroffenen, nämlich wir Bürger angehört. Abgesehen von einzelnen Landtagsabgeordneten nahm sich sonst niemand die Zeit die Sichtweisen der Betroffenen vor Augen zu führen.
Dem Bürger bliebe letztlich, einmal mehr, der Klageweg. Aber auch hier gibt es noch keine Änderungen des Kommunalabgabengesetzes, dass Musterklagen zugelassen werden. Jeder Betroffene muss das Risiko, letztlich auch finanziell, für sich allein tragen. Bei einem durchschnittlichem Beitragsbescheid von 3.000,00 € sind das nicht unerhebliche ca. 1.400 €. Verlieren hingegen die Verbände vor den Gerichten, wie in den letzten 20 Jahren, dann trägt diese Schuld letztlich auch der Bürger, da die Kommunen und Verbünde solche Kosten sicher an den Bürger umlegen.
Mit transparenter und bürgernaher Politik hat ein solches Vorgehen nichts zu tun. Nicht einmal die Bedenken der IHK Cottbus sollen gehört werden. Einzig und allein die kommunalen Aufgabenträger sollen mit solchen „Sonderregelungen“ vor finanziellen Verlusten bewahrt bleiben. Wo da der Bürger bleibt, scheint unserer Landesregierung egal zu sein. Das offenbarte sich zuletzt am 28.03.2011 bei einer erweiterten Dienstberatung im Innenministerium Brandenburg, zu der auch einige Geschäftsführer von Trink – und Abwasserzweckverbänden geladen waren, als Bezug auf die OVG Entscheidungen aus dem Jahr 2007 genommen wurde und den Aufgabenträgern dringend die Beitragserhebung angeraten worden ist. Völlig unbeachtet der Tatsache, dass gerade zu Beginn der neunziger Jahre das Land vollkommen falsche Bevölkerungsentwickelungen angenommen hat, bei Bau vollkommen überdimensionierter Klärwerke und dem (Zwangs-) Anschluss vieler kleiner Gemeinden. Der Fortbestand und vor allem die heutige Wirtschaftlichkeit dieser Anlagen müssen ganz dringend überprüft werden! Frei von den Zwängen des unbedingten Festhalten an den Fehlern der Vergangenheit!
Bürger, wehrt euch!
Ansonsten steht zu befürchten, dass die jetzige Gesetzesvorlage den Landtag passieren wird und mit der Mehrheit von ROT/ROT beschlossen wird! Dann sind wieder die Gerichte gefragt. Auch wenn dazu die Aussichten sehr gut anmuten, so verstreicht wieder Zeit. Zeit auf dem Rücken der Betroffenen! Vor allem aber wird nicht der Ansatz von Rechtssicherheit und Belastbarkeit für den Bürger geschaffen! Brandenburg schafft sich selbst, einmal mehr Sonderregelungen die es in keinem anderen Bundesland gibt. Sonderregelungen die nicht zu Gunsten des Bürgers sind! Im Umkehrschluss bedeutet das doch nur, die kommunalen Aufgabenträger haben es in den vergangenen 24 Jahren nicht geschafft zuverlässige und belastbare Satzungen zu erstellen. Für diesen Umstand sollen jetzt wieder die Betroffenen haften und zur Kasse gebeten werden! Das gehört dringend abgestraft und bei der nächsten Landtagswahl „belohnt“.
Schließen wir uns zu einer breiten Front zusammen um der Landesregierung unmissverständlich klar zu machen, dass wir nicht mehr gewillt sind für die Versäumnisse und Fehler der Verwaltungen aufkommen zu müssen. Wenn Brandenburg sich Rechtsstaatlichkeit nicht leisten will, dann muss der Wille des Volkes gehört werden. Dann muss in aller Konsequenz ein Volksentscheid angestrebt werden. An vielen Ecken und Enden werden Millionen Steuergelder buchstäblich in den Sand gesetzt aber für die Schaffung solider und rechtssicherer Verhältnisse im Bereich kommunaler Daseinssorge, für die Schaffung und Finanzierung vieler Anlagen im Gemeinwohl, ist wieder kein Geld vorhanden, sondern soll der kleine Bürger abkassiert werden!
Das ist mit uns nicht länger zu machen!
Wir wehren uns!
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