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NIEDERLAUSITZ aktuell

Bundesrat bringt Rechtsgrundlage für Ankäufe von Daten-CDs durch Finanzverwaltung auf den Weg

15:05 Uhr | 7. Juni 2013
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Seit drei Jahren hat Brandenburgs Finanzminister Helmuth Markov von der Bundesregierung eine gesetzliche Regelung für die Finanzverwaltung zur rechtmäßigen Anschaffung von illegal erworbenem Datenmaterial gefordert. Da die Bundesregierung bis heute keine solche Rechtsgrundlage auf den Weg brachte, entschied Brandenburgs Finanzminister Ende 2010 zum Schutz der Beamtinnen und Beamten, sich ab dem Jahr 2011 nicht mehr an den Kosten von Datenankäufen sogenannter Steuer-CDs zu beteiligen, solange die Rechtmäßigkeit nicht einwandfrei feststeht. Heute haben nun die Länder im Bundesrat eine solche Rechtsgrundlage auf den Weg gebracht. Brandenburg stimmt im Bundesrat der Überweisung des Gesetzentwurfes zur Strafbarkeit der Datenhehlerei an den Bundestag zu. Dieser sieht vor, den Handel mit gestohlenen Daten, zum Beispiel Kreditkartendaten unter Strafe zu stellen. Ausgenommen werden sollen Finanzbeamtinnen und Finanzbeamte beim Ankauf von Steuerdaten wie etwa sogenannter Steuerdaten-CDs.
Bei der heutigen Beratung im Bundesrat sagte dazu Brandenburgs Finanzminister Helmuth Markov: „Ich begrüße den Gesetzentwurf sehr. Denn er würde die längst überfällige Rechtssicherheit für unsere Finanzbeamtinnen und Finanzbeamten schaffen. Kein Bundesland darf seine Beschäftigten der Gefahr aussetzen, dass sie sich aufgrund der Ausübung ihrer Arbeit strafbar machen. Genau aus diesem Grunde hat sich Brandenburg seit drei Jahren nicht mehr an den Kosten der erworbenen Steuerdaten-CDs beteiligt.“
Zugleich kündigte Finanzminister Markov an, dass sich Brandenburg wieder finanziell am Ankauf von sogenannten Steuerdaten-CDs beteiligt, wenn der Ankauf und die Verwertung der Daten auf rechtlich sicherem Boden steht. Dafür muss nun auch der Bundestag dem von der Länderkammer beschlossenen Gesetzentwurf zustimmen. „Dann wird sich Brandenburg einer Kostenbeteiligung an erworbenen bemakelten Steuerdatenträgern nicht mehr verschließen“, sagte Markov im Bundesrat.
Hintergrund:
Brandenburg hat sich seit dem Jahr 2011 nicht mehr am Ankauf von sogenannten Steuerdaten-CDs im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen gegen ausländische Großbanken beteiligt. Zuvor hatte Finanzminister Dr. Helmuth Markov gegenüber dem Bundes- und den Länderfinanzministern bereits eine rechtliche Regelung für derartige Datenankäufe angemahnt. Im September und Dezember 2010 hatte Finanzminister Markov dann gegenüber den anderen Finanzministern darauf hingewiesen, „dass sich Brandenburg nicht mehr automatisch an den Kosten von Datenankäufen beteiligen wird, solange die Rechtmäßigkeit nicht einwandfrei feststeht.“ Diese Haltung war im April 2012 bundesweit in den Fokus gerückt, als die Schweiz gegen zwei Wuppertaler und einen Düsseldorfer Finanzbeamten Haftbefehle erließ, die am Ankauf solcher Steuerdaten-CDs beteiligt gewesen sein sollen.
Quelle: Ministerium der Finanzen

Seit drei Jahren hat Brandenburgs Finanzminister Helmuth Markov von der Bundesregierung eine gesetzliche Regelung für die Finanzverwaltung zur rechtmäßigen Anschaffung von illegal erworbenem Datenmaterial gefordert. Da die Bundesregierung bis heute keine solche Rechtsgrundlage auf den Weg brachte, entschied Brandenburgs Finanzminister Ende 2010 zum Schutz der Beamtinnen und Beamten, sich ab dem Jahr 2011 nicht mehr an den Kosten von Datenankäufen sogenannter Steuer-CDs zu beteiligen, solange die Rechtmäßigkeit nicht einwandfrei feststeht. Heute haben nun die Länder im Bundesrat eine solche Rechtsgrundlage auf den Weg gebracht. Brandenburg stimmt im Bundesrat der Überweisung des Gesetzentwurfes zur Strafbarkeit der Datenhehlerei an den Bundestag zu. Dieser sieht vor, den Handel mit gestohlenen Daten, zum Beispiel Kreditkartendaten unter Strafe zu stellen. Ausgenommen werden sollen Finanzbeamtinnen und Finanzbeamte beim Ankauf von Steuerdaten wie etwa sogenannter Steuerdaten-CDs.
Bei der heutigen Beratung im Bundesrat sagte dazu Brandenburgs Finanzminister Helmuth Markov: „Ich begrüße den Gesetzentwurf sehr. Denn er würde die längst überfällige Rechtssicherheit für unsere Finanzbeamtinnen und Finanzbeamten schaffen. Kein Bundesland darf seine Beschäftigten der Gefahr aussetzen, dass sie sich aufgrund der Ausübung ihrer Arbeit strafbar machen. Genau aus diesem Grunde hat sich Brandenburg seit drei Jahren nicht mehr an den Kosten der erworbenen Steuerdaten-CDs beteiligt.“
Zugleich kündigte Finanzminister Markov an, dass sich Brandenburg wieder finanziell am Ankauf von sogenannten Steuerdaten-CDs beteiligt, wenn der Ankauf und die Verwertung der Daten auf rechtlich sicherem Boden steht. Dafür muss nun auch der Bundestag dem von der Länderkammer beschlossenen Gesetzentwurf zustimmen. „Dann wird sich Brandenburg einer Kostenbeteiligung an erworbenen bemakelten Steuerdatenträgern nicht mehr verschließen“, sagte Markov im Bundesrat.
Hintergrund:
Brandenburg hat sich seit dem Jahr 2011 nicht mehr am Ankauf von sogenannten Steuerdaten-CDs im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen gegen ausländische Großbanken beteiligt. Zuvor hatte Finanzminister Dr. Helmuth Markov gegenüber dem Bundes- und den Länderfinanzministern bereits eine rechtliche Regelung für derartige Datenankäufe angemahnt. Im September und Dezember 2010 hatte Finanzminister Markov dann gegenüber den anderen Finanzministern darauf hingewiesen, „dass sich Brandenburg nicht mehr automatisch an den Kosten von Datenankäufen beteiligen wird, solange die Rechtmäßigkeit nicht einwandfrei feststeht.“ Diese Haltung war im April 2012 bundesweit in den Fokus gerückt, als die Schweiz gegen zwei Wuppertaler und einen Düsseldorfer Finanzbeamten Haftbefehle erließ, die am Ankauf solcher Steuerdaten-CDs beteiligt gewesen sein sollen.
Quelle: Ministerium der Finanzen

Seit drei Jahren hat Brandenburgs Finanzminister Helmuth Markov von der Bundesregierung eine gesetzliche Regelung für die Finanzverwaltung zur rechtmäßigen Anschaffung von illegal erworbenem Datenmaterial gefordert. Da die Bundesregierung bis heute keine solche Rechtsgrundlage auf den Weg brachte, entschied Brandenburgs Finanzminister Ende 2010 zum Schutz der Beamtinnen und Beamten, sich ab dem Jahr 2011 nicht mehr an den Kosten von Datenankäufen sogenannter Steuer-CDs zu beteiligen, solange die Rechtmäßigkeit nicht einwandfrei feststeht. Heute haben nun die Länder im Bundesrat eine solche Rechtsgrundlage auf den Weg gebracht. Brandenburg stimmt im Bundesrat der Überweisung des Gesetzentwurfes zur Strafbarkeit der Datenhehlerei an den Bundestag zu. Dieser sieht vor, den Handel mit gestohlenen Daten, zum Beispiel Kreditkartendaten unter Strafe zu stellen. Ausgenommen werden sollen Finanzbeamtinnen und Finanzbeamte beim Ankauf von Steuerdaten wie etwa sogenannter Steuerdaten-CDs.
Bei der heutigen Beratung im Bundesrat sagte dazu Brandenburgs Finanzminister Helmuth Markov: „Ich begrüße den Gesetzentwurf sehr. Denn er würde die längst überfällige Rechtssicherheit für unsere Finanzbeamtinnen und Finanzbeamten schaffen. Kein Bundesland darf seine Beschäftigten der Gefahr aussetzen, dass sie sich aufgrund der Ausübung ihrer Arbeit strafbar machen. Genau aus diesem Grunde hat sich Brandenburg seit drei Jahren nicht mehr an den Kosten der erworbenen Steuerdaten-CDs beteiligt.“
Zugleich kündigte Finanzminister Markov an, dass sich Brandenburg wieder finanziell am Ankauf von sogenannten Steuerdaten-CDs beteiligt, wenn der Ankauf und die Verwertung der Daten auf rechtlich sicherem Boden steht. Dafür muss nun auch der Bundestag dem von der Länderkammer beschlossenen Gesetzentwurf zustimmen. „Dann wird sich Brandenburg einer Kostenbeteiligung an erworbenen bemakelten Steuerdatenträgern nicht mehr verschließen“, sagte Markov im Bundesrat.
Hintergrund:
Brandenburg hat sich seit dem Jahr 2011 nicht mehr am Ankauf von sogenannten Steuerdaten-CDs im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen gegen ausländische Großbanken beteiligt. Zuvor hatte Finanzminister Dr. Helmuth Markov gegenüber dem Bundes- und den Länderfinanzministern bereits eine rechtliche Regelung für derartige Datenankäufe angemahnt. Im September und Dezember 2010 hatte Finanzminister Markov dann gegenüber den anderen Finanzministern darauf hingewiesen, „dass sich Brandenburg nicht mehr automatisch an den Kosten von Datenankäufen beteiligen wird, solange die Rechtmäßigkeit nicht einwandfrei feststeht.“ Diese Haltung war im April 2012 bundesweit in den Fokus gerückt, als die Schweiz gegen zwei Wuppertaler und einen Düsseldorfer Finanzbeamten Haftbefehle erließ, die am Ankauf solcher Steuerdaten-CDs beteiligt gewesen sein sollen.
Quelle: Ministerium der Finanzen

Seit drei Jahren hat Brandenburgs Finanzminister Helmuth Markov von der Bundesregierung eine gesetzliche Regelung für die Finanzverwaltung zur rechtmäßigen Anschaffung von illegal erworbenem Datenmaterial gefordert. Da die Bundesregierung bis heute keine solche Rechtsgrundlage auf den Weg brachte, entschied Brandenburgs Finanzminister Ende 2010 zum Schutz der Beamtinnen und Beamten, sich ab dem Jahr 2011 nicht mehr an den Kosten von Datenankäufen sogenannter Steuer-CDs zu beteiligen, solange die Rechtmäßigkeit nicht einwandfrei feststeht. Heute haben nun die Länder im Bundesrat eine solche Rechtsgrundlage auf den Weg gebracht. Brandenburg stimmt im Bundesrat der Überweisung des Gesetzentwurfes zur Strafbarkeit der Datenhehlerei an den Bundestag zu. Dieser sieht vor, den Handel mit gestohlenen Daten, zum Beispiel Kreditkartendaten unter Strafe zu stellen. Ausgenommen werden sollen Finanzbeamtinnen und Finanzbeamte beim Ankauf von Steuerdaten wie etwa sogenannter Steuerdaten-CDs.
Bei der heutigen Beratung im Bundesrat sagte dazu Brandenburgs Finanzminister Helmuth Markov: „Ich begrüße den Gesetzentwurf sehr. Denn er würde die längst überfällige Rechtssicherheit für unsere Finanzbeamtinnen und Finanzbeamten schaffen. Kein Bundesland darf seine Beschäftigten der Gefahr aussetzen, dass sie sich aufgrund der Ausübung ihrer Arbeit strafbar machen. Genau aus diesem Grunde hat sich Brandenburg seit drei Jahren nicht mehr an den Kosten der erworbenen Steuerdaten-CDs beteiligt.“
Zugleich kündigte Finanzminister Markov an, dass sich Brandenburg wieder finanziell am Ankauf von sogenannten Steuerdaten-CDs beteiligt, wenn der Ankauf und die Verwertung der Daten auf rechtlich sicherem Boden steht. Dafür muss nun auch der Bundestag dem von der Länderkammer beschlossenen Gesetzentwurf zustimmen. „Dann wird sich Brandenburg einer Kostenbeteiligung an erworbenen bemakelten Steuerdatenträgern nicht mehr verschließen“, sagte Markov im Bundesrat.
Hintergrund:
Brandenburg hat sich seit dem Jahr 2011 nicht mehr am Ankauf von sogenannten Steuerdaten-CDs im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen gegen ausländische Großbanken beteiligt. Zuvor hatte Finanzminister Dr. Helmuth Markov gegenüber dem Bundes- und den Länderfinanzministern bereits eine rechtliche Regelung für derartige Datenankäufe angemahnt. Im September und Dezember 2010 hatte Finanzminister Markov dann gegenüber den anderen Finanzministern darauf hingewiesen, „dass sich Brandenburg nicht mehr automatisch an den Kosten von Datenankäufen beteiligen wird, solange die Rechtmäßigkeit nicht einwandfrei feststeht.“ Diese Haltung war im April 2012 bundesweit in den Fokus gerückt, als die Schweiz gegen zwei Wuppertaler und einen Düsseldorfer Finanzbeamten Haftbefehle erließ, die am Ankauf solcher Steuerdaten-CDs beteiligt gewesen sein sollen.
Quelle: Ministerium der Finanzen

Seit drei Jahren hat Brandenburgs Finanzminister Helmuth Markov von der Bundesregierung eine gesetzliche Regelung für die Finanzverwaltung zur rechtmäßigen Anschaffung von illegal erworbenem Datenmaterial gefordert. Da die Bundesregierung bis heute keine solche Rechtsgrundlage auf den Weg brachte, entschied Brandenburgs Finanzminister Ende 2010 zum Schutz der Beamtinnen und Beamten, sich ab dem Jahr 2011 nicht mehr an den Kosten von Datenankäufen sogenannter Steuer-CDs zu beteiligen, solange die Rechtmäßigkeit nicht einwandfrei feststeht. Heute haben nun die Länder im Bundesrat eine solche Rechtsgrundlage auf den Weg gebracht. Brandenburg stimmt im Bundesrat der Überweisung des Gesetzentwurfes zur Strafbarkeit der Datenhehlerei an den Bundestag zu. Dieser sieht vor, den Handel mit gestohlenen Daten, zum Beispiel Kreditkartendaten unter Strafe zu stellen. Ausgenommen werden sollen Finanzbeamtinnen und Finanzbeamte beim Ankauf von Steuerdaten wie etwa sogenannter Steuerdaten-CDs.
Bei der heutigen Beratung im Bundesrat sagte dazu Brandenburgs Finanzminister Helmuth Markov: „Ich begrüße den Gesetzentwurf sehr. Denn er würde die längst überfällige Rechtssicherheit für unsere Finanzbeamtinnen und Finanzbeamten schaffen. Kein Bundesland darf seine Beschäftigten der Gefahr aussetzen, dass sie sich aufgrund der Ausübung ihrer Arbeit strafbar machen. Genau aus diesem Grunde hat sich Brandenburg seit drei Jahren nicht mehr an den Kosten der erworbenen Steuerdaten-CDs beteiligt.“
Zugleich kündigte Finanzminister Markov an, dass sich Brandenburg wieder finanziell am Ankauf von sogenannten Steuerdaten-CDs beteiligt, wenn der Ankauf und die Verwertung der Daten auf rechtlich sicherem Boden steht. Dafür muss nun auch der Bundestag dem von der Länderkammer beschlossenen Gesetzentwurf zustimmen. „Dann wird sich Brandenburg einer Kostenbeteiligung an erworbenen bemakelten Steuerdatenträgern nicht mehr verschließen“, sagte Markov im Bundesrat.
Hintergrund:
Brandenburg hat sich seit dem Jahr 2011 nicht mehr am Ankauf von sogenannten Steuerdaten-CDs im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen gegen ausländische Großbanken beteiligt. Zuvor hatte Finanzminister Dr. Helmuth Markov gegenüber dem Bundes- und den Länderfinanzministern bereits eine rechtliche Regelung für derartige Datenankäufe angemahnt. Im September und Dezember 2010 hatte Finanzminister Markov dann gegenüber den anderen Finanzministern darauf hingewiesen, „dass sich Brandenburg nicht mehr automatisch an den Kosten von Datenankäufen beteiligen wird, solange die Rechtmäßigkeit nicht einwandfrei feststeht.“ Diese Haltung war im April 2012 bundesweit in den Fokus gerückt, als die Schweiz gegen zwei Wuppertaler und einen Düsseldorfer Finanzbeamten Haftbefehle erließ, die am Ankauf solcher Steuerdaten-CDs beteiligt gewesen sein sollen.
Quelle: Ministerium der Finanzen

Seit drei Jahren hat Brandenburgs Finanzminister Helmuth Markov von der Bundesregierung eine gesetzliche Regelung für die Finanzverwaltung zur rechtmäßigen Anschaffung von illegal erworbenem Datenmaterial gefordert. Da die Bundesregierung bis heute keine solche Rechtsgrundlage auf den Weg brachte, entschied Brandenburgs Finanzminister Ende 2010 zum Schutz der Beamtinnen und Beamten, sich ab dem Jahr 2011 nicht mehr an den Kosten von Datenankäufen sogenannter Steuer-CDs zu beteiligen, solange die Rechtmäßigkeit nicht einwandfrei feststeht. Heute haben nun die Länder im Bundesrat eine solche Rechtsgrundlage auf den Weg gebracht. Brandenburg stimmt im Bundesrat der Überweisung des Gesetzentwurfes zur Strafbarkeit der Datenhehlerei an den Bundestag zu. Dieser sieht vor, den Handel mit gestohlenen Daten, zum Beispiel Kreditkartendaten unter Strafe zu stellen. Ausgenommen werden sollen Finanzbeamtinnen und Finanzbeamte beim Ankauf von Steuerdaten wie etwa sogenannter Steuerdaten-CDs.
Bei der heutigen Beratung im Bundesrat sagte dazu Brandenburgs Finanzminister Helmuth Markov: „Ich begrüße den Gesetzentwurf sehr. Denn er würde die längst überfällige Rechtssicherheit für unsere Finanzbeamtinnen und Finanzbeamten schaffen. Kein Bundesland darf seine Beschäftigten der Gefahr aussetzen, dass sie sich aufgrund der Ausübung ihrer Arbeit strafbar machen. Genau aus diesem Grunde hat sich Brandenburg seit drei Jahren nicht mehr an den Kosten der erworbenen Steuerdaten-CDs beteiligt.“
Zugleich kündigte Finanzminister Markov an, dass sich Brandenburg wieder finanziell am Ankauf von sogenannten Steuerdaten-CDs beteiligt, wenn der Ankauf und die Verwertung der Daten auf rechtlich sicherem Boden steht. Dafür muss nun auch der Bundestag dem von der Länderkammer beschlossenen Gesetzentwurf zustimmen. „Dann wird sich Brandenburg einer Kostenbeteiligung an erworbenen bemakelten Steuerdatenträgern nicht mehr verschließen“, sagte Markov im Bundesrat.
Hintergrund:
Brandenburg hat sich seit dem Jahr 2011 nicht mehr am Ankauf von sogenannten Steuerdaten-CDs im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen gegen ausländische Großbanken beteiligt. Zuvor hatte Finanzminister Dr. Helmuth Markov gegenüber dem Bundes- und den Länderfinanzministern bereits eine rechtliche Regelung für derartige Datenankäufe angemahnt. Im September und Dezember 2010 hatte Finanzminister Markov dann gegenüber den anderen Finanzministern darauf hingewiesen, „dass sich Brandenburg nicht mehr automatisch an den Kosten von Datenankäufen beteiligen wird, solange die Rechtmäßigkeit nicht einwandfrei feststeht.“ Diese Haltung war im April 2012 bundesweit in den Fokus gerückt, als die Schweiz gegen zwei Wuppertaler und einen Düsseldorfer Finanzbeamten Haftbefehle erließ, die am Ankauf solcher Steuerdaten-CDs beteiligt gewesen sein sollen.
Quelle: Ministerium der Finanzen

Seit drei Jahren hat Brandenburgs Finanzminister Helmuth Markov von der Bundesregierung eine gesetzliche Regelung für die Finanzverwaltung zur rechtmäßigen Anschaffung von illegal erworbenem Datenmaterial gefordert. Da die Bundesregierung bis heute keine solche Rechtsgrundlage auf den Weg brachte, entschied Brandenburgs Finanzminister Ende 2010 zum Schutz der Beamtinnen und Beamten, sich ab dem Jahr 2011 nicht mehr an den Kosten von Datenankäufen sogenannter Steuer-CDs zu beteiligen, solange die Rechtmäßigkeit nicht einwandfrei feststeht. Heute haben nun die Länder im Bundesrat eine solche Rechtsgrundlage auf den Weg gebracht. Brandenburg stimmt im Bundesrat der Überweisung des Gesetzentwurfes zur Strafbarkeit der Datenhehlerei an den Bundestag zu. Dieser sieht vor, den Handel mit gestohlenen Daten, zum Beispiel Kreditkartendaten unter Strafe zu stellen. Ausgenommen werden sollen Finanzbeamtinnen und Finanzbeamte beim Ankauf von Steuerdaten wie etwa sogenannter Steuerdaten-CDs.
Bei der heutigen Beratung im Bundesrat sagte dazu Brandenburgs Finanzminister Helmuth Markov: „Ich begrüße den Gesetzentwurf sehr. Denn er würde die längst überfällige Rechtssicherheit für unsere Finanzbeamtinnen und Finanzbeamten schaffen. Kein Bundesland darf seine Beschäftigten der Gefahr aussetzen, dass sie sich aufgrund der Ausübung ihrer Arbeit strafbar machen. Genau aus diesem Grunde hat sich Brandenburg seit drei Jahren nicht mehr an den Kosten der erworbenen Steuerdaten-CDs beteiligt.“
Zugleich kündigte Finanzminister Markov an, dass sich Brandenburg wieder finanziell am Ankauf von sogenannten Steuerdaten-CDs beteiligt, wenn der Ankauf und die Verwertung der Daten auf rechtlich sicherem Boden steht. Dafür muss nun auch der Bundestag dem von der Länderkammer beschlossenen Gesetzentwurf zustimmen. „Dann wird sich Brandenburg einer Kostenbeteiligung an erworbenen bemakelten Steuerdatenträgern nicht mehr verschließen“, sagte Markov im Bundesrat.
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Brandenburg hat sich seit dem Jahr 2011 nicht mehr am Ankauf von sogenannten Steuerdaten-CDs im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen gegen ausländische Großbanken beteiligt. Zuvor hatte Finanzminister Dr. Helmuth Markov gegenüber dem Bundes- und den Länderfinanzministern bereits eine rechtliche Regelung für derartige Datenankäufe angemahnt. Im September und Dezember 2010 hatte Finanzminister Markov dann gegenüber den anderen Finanzministern darauf hingewiesen, „dass sich Brandenburg nicht mehr automatisch an den Kosten von Datenankäufen beteiligen wird, solange die Rechtmäßigkeit nicht einwandfrei feststeht.“ Diese Haltung war im April 2012 bundesweit in den Fokus gerückt, als die Schweiz gegen zwei Wuppertaler und einen Düsseldorfer Finanzbeamten Haftbefehle erließ, die am Ankauf solcher Steuerdaten-CDs beteiligt gewesen sein sollen.
Quelle: Ministerium der Finanzen

Seit drei Jahren hat Brandenburgs Finanzminister Helmuth Markov von der Bundesregierung eine gesetzliche Regelung für die Finanzverwaltung zur rechtmäßigen Anschaffung von illegal erworbenem Datenmaterial gefordert. Da die Bundesregierung bis heute keine solche Rechtsgrundlage auf den Weg brachte, entschied Brandenburgs Finanzminister Ende 2010 zum Schutz der Beamtinnen und Beamten, sich ab dem Jahr 2011 nicht mehr an den Kosten von Datenankäufen sogenannter Steuer-CDs zu beteiligen, solange die Rechtmäßigkeit nicht einwandfrei feststeht. Heute haben nun die Länder im Bundesrat eine solche Rechtsgrundlage auf den Weg gebracht. Brandenburg stimmt im Bundesrat der Überweisung des Gesetzentwurfes zur Strafbarkeit der Datenhehlerei an den Bundestag zu. Dieser sieht vor, den Handel mit gestohlenen Daten, zum Beispiel Kreditkartendaten unter Strafe zu stellen. Ausgenommen werden sollen Finanzbeamtinnen und Finanzbeamte beim Ankauf von Steuerdaten wie etwa sogenannter Steuerdaten-CDs.
Bei der heutigen Beratung im Bundesrat sagte dazu Brandenburgs Finanzminister Helmuth Markov: „Ich begrüße den Gesetzentwurf sehr. Denn er würde die längst überfällige Rechtssicherheit für unsere Finanzbeamtinnen und Finanzbeamten schaffen. Kein Bundesland darf seine Beschäftigten der Gefahr aussetzen, dass sie sich aufgrund der Ausübung ihrer Arbeit strafbar machen. Genau aus diesem Grunde hat sich Brandenburg seit drei Jahren nicht mehr an den Kosten der erworbenen Steuerdaten-CDs beteiligt.“
Zugleich kündigte Finanzminister Markov an, dass sich Brandenburg wieder finanziell am Ankauf von sogenannten Steuerdaten-CDs beteiligt, wenn der Ankauf und die Verwertung der Daten auf rechtlich sicherem Boden steht. Dafür muss nun auch der Bundestag dem von der Länderkammer beschlossenen Gesetzentwurf zustimmen. „Dann wird sich Brandenburg einer Kostenbeteiligung an erworbenen bemakelten Steuerdatenträgern nicht mehr verschließen“, sagte Markov im Bundesrat.
Hintergrund:
Brandenburg hat sich seit dem Jahr 2011 nicht mehr am Ankauf von sogenannten Steuerdaten-CDs im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen gegen ausländische Großbanken beteiligt. Zuvor hatte Finanzminister Dr. Helmuth Markov gegenüber dem Bundes- und den Länderfinanzministern bereits eine rechtliche Regelung für derartige Datenankäufe angemahnt. Im September und Dezember 2010 hatte Finanzminister Markov dann gegenüber den anderen Finanzministern darauf hingewiesen, „dass sich Brandenburg nicht mehr automatisch an den Kosten von Datenankäufen beteiligen wird, solange die Rechtmäßigkeit nicht einwandfrei feststeht.“ Diese Haltung war im April 2012 bundesweit in den Fokus gerückt, als die Schweiz gegen zwei Wuppertaler und einen Düsseldorfer Finanzbeamten Haftbefehle erließ, die am Ankauf solcher Steuerdaten-CDs beteiligt gewesen sein sollen.
Quelle: Ministerium der Finanzen

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NL-Eventtipps für das Wochenende in der Lausitz

NL-Eventtipps für das Wochenende in der Lausitz

22. Mai 2025

Hier bekommt ihr unsere Eventübersicht für das Wochenende in unserer Lausitzer und Südbrandenburger Region. Vollständigkeit ist natürlich nicht garantiert. Viel...

René Wilke als neuer Innenminister Brandenburgs vereidigt

René Wilke als neuer Innenminister Brandenburgs vereidigt

22. Mai 2025

René Wilke ist offiziell neuer Innenminister und Minister für Kommunales des Landes Brandenburg. Der 40-Jährige wurde heute Vormittag im Brandenburger...

Sommerstrom im Winter nutzen? Was Batteriespeicher leisten können

Sommerstrom im Winter nutzen? Was Batteriespeicher leisten können

21. Mai 2025

Die Verbraucherzentrale Brandenburg klärt über verbreitete Mythen zu Batteriespeichern auf und gibt Tipps für eine sinnvolle Nutzung in Kombination mit...

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Newsticker

AfD Brandenburg bleibt vorerst Verdachtsfall. Hochstufung ausgesetzt

19:00 Uhr | 23. Mai 2025 | 297 Leser

Für Montag erneut zahlreiche Busausfälle in Spree-Neiße angekündigt

17:52 Uhr | 23. Mai 2025 | 1.2k Leser

Bubbatzfreunde Kerkwitz laden zum 12. Alttechniktreffen

16:27 Uhr | 23. Mai 2025 | 96 Leser

Neueröffnung faro.shop im Lausitz Park Cottbus mit Gewinnaktion für PS5

14:57 Uhr | 23. Mai 2025 | 1.5k Leser

Mitreden & Mitgestalten: Beteiligungsworkshop beim Skatepark Spremberg

14:48 Uhr | 23. Mai 2025 | 98 Leser

OB Schick lädt zu Ortsteilrundgang in Cottbus-Döbbrick

14:44 Uhr | 23. Mai 2025 | 71 Leser

Meistgelesen

Gerichtsbeschluss legt Regionalbusverkehr in Spree-Neiße lahm

19.Mai 2025 | 13.7k Leser

Neuer Lausitz Park mit Marktkauf in Cottbus offiziell eröffnet

22.Mai 2025 | 11.7k Leser

Traurige Gewissheit: Vermisster aus Ruhland tot aufgefunden

19.Mai 2025 | 10k Leser

Unfall in Großkoschen: Kreuzung nach Crash voll gesperrt

22.Mai 2025 | 3.5k Leser

Falsche Ankäufer unterwegs: Stadt Senftenberg warnt vor Betrugsmasche

23.Mai 2025 | 3k Leser

Zahlreiche Pendler & Schülerverbindungen in Spree-Neiße fallen aus

18.Mai 2025 | 3.3k Leser

VideoNews

Cottbus | Neueröffnung vom faro.shop im Lausitz Park mit Gewinnaktion Playstation 5
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Mit dem Umzug in den neu gestalteten Lausitz Park Cottbus hat der Mobilfunk- und Internetexperte faro.shop seine Neueröffnung gefeiert. Als einziger Anbieter für Mobilfunk und Glasfaser vor Ort bietet der ...Shop persönliche Beratung, Tarife von Telekom und Vodafone sowie Unterstützung beim Glasfaserausbau in Cottbus und Umgebung. Zum Start lädt faro.shop zum Gewinnspiel ein: Wer eine Frage beantwortet und seine Kontaktdaten hinterlässt, kann eine PlayStation 5 mit zwei Controllern gewinnen. Vor Ort gibt’s passgenaue Schutzfolien zum Sofortzuschnitt, ein Glücksrad mit Rabattchancen bei Vertragsabschluss und Beratung in entspannter Atmosphäre unter anderem mit Kaffee TV-Wand. Alle Infos im NL-Partnertalk.

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Sport-Update #24 | Turnzentrum Trampolin über neue Halle, erfolgreichste Turner & Sportevents
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Sport frei! In unserem Sport-Update Cottbus #24 schauen wir auf die Trampolinabteilung des SC Cottbus Turnen e.V. Im Videotalk sprechen wir über die neue Trampolinhalle, die aktuell auf dem Gelände ...des Sportzentrums entsteht und auf erfolgreiche Turner sowie beliebte Sportevents wie die GymCity Open.

VERLOSUNG🍀🍀🍀
Wir verlosen drei Powerbanks von faro-com. Kommentiert einfach bis nächsten Freitagmittag um 12 Uhr, warum ihr eine Powerbank gut gebrauchen könntet. Das Gewinnspiel läuft auf Instagram & Facebook.

💪Gemeinsam mit dem Stadtsportbund und der Sparkasse Spree-Neiße liefern wir euch regelmäßig Updates aus der Cottbuser Sportfamilie und verlosen mit jeder Folge auch einige coole Überraschungen an Euch!

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Cottbus | Neuer Lausitz Park offiziell eröffnet - Wie weiter mit dem zweiten Bauabschnitt?
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Der neue Lausitz Park in Cottbus ist offiziell eröffnet. Um 8 Uhr begrüßte der neue Marktkauf seine ersten Kunden mit kleinen Überraschungen, um 9:30 Uhr folgten die weiteren Geschäften im ...Einkaufszentrum, bis auf die Apotheke. Wie es jetzt mit dem zweiten Bauabschnitt für einen neuen Fachmarktriegel weitergeht, dazu mehr im NL-Kurztalk.

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