Ab diesem Jahr ist es erstmals möglich, auch Investitionen der Kommunen aus dem Ausgleichsfonds des Finanzausgleichgesetzes zu fördern (FAG § 16). Der Fonds gilt als sogenannter „Nothilfetopf“ für finanziell notleidende und hoch verschuldete Kommunen. „Vorher bestand diese Möglichkeit nicht“, erklärte Innenminister Dietmar Woidke heute in Potsdam. Der Landtag hatte im Dezember 2012 eine entsprechende Novelle des Finanzausgleichsgesetzes beschlossen. Damit wurden die Zweckbestimmungen für die Gewährung von Hilfen aus dem Ausgleichsfonds auf investive Zwecke erweitert. „Diese Änderung war aus meiner Sicht sehr sinnvoll und dringend erforderlich“, sagte Woidke.
Zur Förderung solcher kommunalen Investitionen sollen von 2013 bis 2015 rund 61 Mio. € bereitgestellt werden. Eine Unterstützung kommt dann in Frage, wenn die geplanten Investitionen „notwendig und unabweisbar“ oder aber von „besonderer überörtlicher oder überregionaler Bedeutung“ sind. Für die Förderung der Projekte gelten strenge Auflagen: Die betreffenden Kommunen müssen finanziell notleidend sein und sich nicht aus eigener Kraft helfen können. „Nur wo dies der Fall ist, kommt eine Förderung aus dem Nothilfetopf überhaupt in Frage“, erläuterte Woidke.
Zuweisungen werden insbesondere gewährt für Investitionen zur Modernisierung der kommunalen Infrastruktur, zur Sanierung von Schulen oder zur energetischen Sanierung. Im Einzelnen werden sich die vorgesehenen Mittel von 2013 bis 2015 voraussichtlich wie folgt verteilen: 22,5 Mio. € für Infrastrukturvorhaben, 20 Mio. € für Schulen 5,5 Mio. € für Kitas, 11 Mio. € für energetische Sanierung und 2 Mio € für sonstige Vorhaben mit überregionaler Bedeutung (Zahlen gerundet).
Woidke erklärte, die Neuregelung sei auch vor dem Hintergrund der angespannten Finanzlage vieler Kommunen erforderlich geworden: „Es kann nicht sinnvoll sein, dass Kommunen, die hoch verschuldet sind, überhaupt keine Investitionen mehr vornehmen können – denn damit würde sich die Spirale nach unten nur noch schneller drehen und überhaupt keine bessere Entwicklung in Gang kommen. Auch sie benötigen daher – unter strengen Auflagen – investive Hilfen, um wieder voran zu kommen.“
An den derzeit gemeldeten Projekten könne es noch Veränderungen geben. Die Kommunen hätten zum Beispiel noch selbst die Möglichkeit, andere Prioritäten zu setzen oder andere Maßnahmen zu beantragen. „Insofern sind wir noch im Verfahren – aber die Absicht, die Richtung und das Volumen sind klar“, unterstrich der Minister.
Den Ausgleichfonds des Finanzausgleichsgesetzes gibt es seit dem Jahr 2001. „Er ist damit seit langem ein sehr wichtiges und bewährtes Instrument, um die schlimmsten finanziellen Schieflagen von Kommunen wenigstens ein Stück weit lindern oder beseitigen zu helfen“, sagte Woidke. Bislang seien aus dem Nothilfefonds rund 400 Mio. Euro an finanziell angeschlagene Landkreise und Gemeinden geflossen.
Quelle: Ministerium des Innern
Ab diesem Jahr ist es erstmals möglich, auch Investitionen der Kommunen aus dem Ausgleichsfonds des Finanzausgleichgesetzes zu fördern (FAG § 16). Der Fonds gilt als sogenannter „Nothilfetopf“ für finanziell notleidende und hoch verschuldete Kommunen. „Vorher bestand diese Möglichkeit nicht“, erklärte Innenminister Dietmar Woidke heute in Potsdam. Der Landtag hatte im Dezember 2012 eine entsprechende Novelle des Finanzausgleichsgesetzes beschlossen. Damit wurden die Zweckbestimmungen für die Gewährung von Hilfen aus dem Ausgleichsfonds auf investive Zwecke erweitert. „Diese Änderung war aus meiner Sicht sehr sinnvoll und dringend erforderlich“, sagte Woidke.
Zur Förderung solcher kommunalen Investitionen sollen von 2013 bis 2015 rund 61 Mio. € bereitgestellt werden. Eine Unterstützung kommt dann in Frage, wenn die geplanten Investitionen „notwendig und unabweisbar“ oder aber von „besonderer überörtlicher oder überregionaler Bedeutung“ sind. Für die Förderung der Projekte gelten strenge Auflagen: Die betreffenden Kommunen müssen finanziell notleidend sein und sich nicht aus eigener Kraft helfen können. „Nur wo dies der Fall ist, kommt eine Förderung aus dem Nothilfetopf überhaupt in Frage“, erläuterte Woidke.
Zuweisungen werden insbesondere gewährt für Investitionen zur Modernisierung der kommunalen Infrastruktur, zur Sanierung von Schulen oder zur energetischen Sanierung. Im Einzelnen werden sich die vorgesehenen Mittel von 2013 bis 2015 voraussichtlich wie folgt verteilen: 22,5 Mio. € für Infrastrukturvorhaben, 20 Mio. € für Schulen 5,5 Mio. € für Kitas, 11 Mio. € für energetische Sanierung und 2 Mio € für sonstige Vorhaben mit überregionaler Bedeutung (Zahlen gerundet).
Woidke erklärte, die Neuregelung sei auch vor dem Hintergrund der angespannten Finanzlage vieler Kommunen erforderlich geworden: „Es kann nicht sinnvoll sein, dass Kommunen, die hoch verschuldet sind, überhaupt keine Investitionen mehr vornehmen können – denn damit würde sich die Spirale nach unten nur noch schneller drehen und überhaupt keine bessere Entwicklung in Gang kommen. Auch sie benötigen daher – unter strengen Auflagen – investive Hilfen, um wieder voran zu kommen.“
An den derzeit gemeldeten Projekten könne es noch Veränderungen geben. Die Kommunen hätten zum Beispiel noch selbst die Möglichkeit, andere Prioritäten zu setzen oder andere Maßnahmen zu beantragen. „Insofern sind wir noch im Verfahren – aber die Absicht, die Richtung und das Volumen sind klar“, unterstrich der Minister.
Den Ausgleichfonds des Finanzausgleichsgesetzes gibt es seit dem Jahr 2001. „Er ist damit seit langem ein sehr wichtiges und bewährtes Instrument, um die schlimmsten finanziellen Schieflagen von Kommunen wenigstens ein Stück weit lindern oder beseitigen zu helfen“, sagte Woidke. Bislang seien aus dem Nothilfefonds rund 400 Mio. Euro an finanziell angeschlagene Landkreise und Gemeinden geflossen.
Quelle: Ministerium des Innern
Ab diesem Jahr ist es erstmals möglich, auch Investitionen der Kommunen aus dem Ausgleichsfonds des Finanzausgleichgesetzes zu fördern (FAG § 16). Der Fonds gilt als sogenannter „Nothilfetopf“ für finanziell notleidende und hoch verschuldete Kommunen. „Vorher bestand diese Möglichkeit nicht“, erklärte Innenminister Dietmar Woidke heute in Potsdam. Der Landtag hatte im Dezember 2012 eine entsprechende Novelle des Finanzausgleichsgesetzes beschlossen. Damit wurden die Zweckbestimmungen für die Gewährung von Hilfen aus dem Ausgleichsfonds auf investive Zwecke erweitert. „Diese Änderung war aus meiner Sicht sehr sinnvoll und dringend erforderlich“, sagte Woidke.
Zur Förderung solcher kommunalen Investitionen sollen von 2013 bis 2015 rund 61 Mio. € bereitgestellt werden. Eine Unterstützung kommt dann in Frage, wenn die geplanten Investitionen „notwendig und unabweisbar“ oder aber von „besonderer überörtlicher oder überregionaler Bedeutung“ sind. Für die Förderung der Projekte gelten strenge Auflagen: Die betreffenden Kommunen müssen finanziell notleidend sein und sich nicht aus eigener Kraft helfen können. „Nur wo dies der Fall ist, kommt eine Förderung aus dem Nothilfetopf überhaupt in Frage“, erläuterte Woidke.
Zuweisungen werden insbesondere gewährt für Investitionen zur Modernisierung der kommunalen Infrastruktur, zur Sanierung von Schulen oder zur energetischen Sanierung. Im Einzelnen werden sich die vorgesehenen Mittel von 2013 bis 2015 voraussichtlich wie folgt verteilen: 22,5 Mio. € für Infrastrukturvorhaben, 20 Mio. € für Schulen 5,5 Mio. € für Kitas, 11 Mio. € für energetische Sanierung und 2 Mio € für sonstige Vorhaben mit überregionaler Bedeutung (Zahlen gerundet).
Woidke erklärte, die Neuregelung sei auch vor dem Hintergrund der angespannten Finanzlage vieler Kommunen erforderlich geworden: „Es kann nicht sinnvoll sein, dass Kommunen, die hoch verschuldet sind, überhaupt keine Investitionen mehr vornehmen können – denn damit würde sich die Spirale nach unten nur noch schneller drehen und überhaupt keine bessere Entwicklung in Gang kommen. Auch sie benötigen daher – unter strengen Auflagen – investive Hilfen, um wieder voran zu kommen.“
An den derzeit gemeldeten Projekten könne es noch Veränderungen geben. Die Kommunen hätten zum Beispiel noch selbst die Möglichkeit, andere Prioritäten zu setzen oder andere Maßnahmen zu beantragen. „Insofern sind wir noch im Verfahren – aber die Absicht, die Richtung und das Volumen sind klar“, unterstrich der Minister.
Den Ausgleichfonds des Finanzausgleichsgesetzes gibt es seit dem Jahr 2001. „Er ist damit seit langem ein sehr wichtiges und bewährtes Instrument, um die schlimmsten finanziellen Schieflagen von Kommunen wenigstens ein Stück weit lindern oder beseitigen zu helfen“, sagte Woidke. Bislang seien aus dem Nothilfefonds rund 400 Mio. Euro an finanziell angeschlagene Landkreise und Gemeinden geflossen.
Quelle: Ministerium des Innern
Ab diesem Jahr ist es erstmals möglich, auch Investitionen der Kommunen aus dem Ausgleichsfonds des Finanzausgleichgesetzes zu fördern (FAG § 16). Der Fonds gilt als sogenannter „Nothilfetopf“ für finanziell notleidende und hoch verschuldete Kommunen. „Vorher bestand diese Möglichkeit nicht“, erklärte Innenminister Dietmar Woidke heute in Potsdam. Der Landtag hatte im Dezember 2012 eine entsprechende Novelle des Finanzausgleichsgesetzes beschlossen. Damit wurden die Zweckbestimmungen für die Gewährung von Hilfen aus dem Ausgleichsfonds auf investive Zwecke erweitert. „Diese Änderung war aus meiner Sicht sehr sinnvoll und dringend erforderlich“, sagte Woidke.
Zur Förderung solcher kommunalen Investitionen sollen von 2013 bis 2015 rund 61 Mio. € bereitgestellt werden. Eine Unterstützung kommt dann in Frage, wenn die geplanten Investitionen „notwendig und unabweisbar“ oder aber von „besonderer überörtlicher oder überregionaler Bedeutung“ sind. Für die Förderung der Projekte gelten strenge Auflagen: Die betreffenden Kommunen müssen finanziell notleidend sein und sich nicht aus eigener Kraft helfen können. „Nur wo dies der Fall ist, kommt eine Förderung aus dem Nothilfetopf überhaupt in Frage“, erläuterte Woidke.
Zuweisungen werden insbesondere gewährt für Investitionen zur Modernisierung der kommunalen Infrastruktur, zur Sanierung von Schulen oder zur energetischen Sanierung. Im Einzelnen werden sich die vorgesehenen Mittel von 2013 bis 2015 voraussichtlich wie folgt verteilen: 22,5 Mio. € für Infrastrukturvorhaben, 20 Mio. € für Schulen 5,5 Mio. € für Kitas, 11 Mio. € für energetische Sanierung und 2 Mio € für sonstige Vorhaben mit überregionaler Bedeutung (Zahlen gerundet).
Woidke erklärte, die Neuregelung sei auch vor dem Hintergrund der angespannten Finanzlage vieler Kommunen erforderlich geworden: „Es kann nicht sinnvoll sein, dass Kommunen, die hoch verschuldet sind, überhaupt keine Investitionen mehr vornehmen können – denn damit würde sich die Spirale nach unten nur noch schneller drehen und überhaupt keine bessere Entwicklung in Gang kommen. Auch sie benötigen daher – unter strengen Auflagen – investive Hilfen, um wieder voran zu kommen.“
An den derzeit gemeldeten Projekten könne es noch Veränderungen geben. Die Kommunen hätten zum Beispiel noch selbst die Möglichkeit, andere Prioritäten zu setzen oder andere Maßnahmen zu beantragen. „Insofern sind wir noch im Verfahren – aber die Absicht, die Richtung und das Volumen sind klar“, unterstrich der Minister.
Den Ausgleichfonds des Finanzausgleichsgesetzes gibt es seit dem Jahr 2001. „Er ist damit seit langem ein sehr wichtiges und bewährtes Instrument, um die schlimmsten finanziellen Schieflagen von Kommunen wenigstens ein Stück weit lindern oder beseitigen zu helfen“, sagte Woidke. Bislang seien aus dem Nothilfefonds rund 400 Mio. Euro an finanziell angeschlagene Landkreise und Gemeinden geflossen.
Quelle: Ministerium des Innern