Das Berufsbild des Gerichtsvollziehers befindet sich gegenwärtig im Wandel.
Der Weg des 64-jährigen Horst Henkes durch das Berufsleben ist eher ungewöhnlich: Als Kanzleilehrling am Amtsgericht Lüdenscheid begann der Sauerländer vor 18.263 Tagen seinen Dienst. Das war am Montag, dem 1. April 1963. Heute, ein halbes Jahrhundert und einen Tag später, überreichte Justizminister Volkmar Schöneburg dem Jubilar eine Urkunde mit Sammlerwert: 50 Jahre im öffentlichen Dienst.
„Sie haben nicht selten persönliches wie familiäres Leid unmittelbar erlebt und in so manche Abgründe geblickt, die sich mitten in unserer Gesellschaft auftun und dennoch oftmals ignoriert werden. Es ist ihnen hoch anzurechnen, dass Sie Ihren schwierigen Dienst mit Augenmaß, Vermittlungsgeschick und Gerechtigkeitssinn ausgeübt haben“, würdigt Schöneburg den Geehrten.
Bevor Horst Henkes aus dem Partnerland Nordrhein-Westfalen nach Brandenburg kam, hatte er bereits vielfältige Erfahrungen gesammelt – bei Gericht und Grundbuchamt, bei der Staatsanwaltschaft, sogar bei der Bundesanwaltschaft, wo er im Bundeszentralregister tätig war. In der Justiz des Landes Brandenburg absolvierte er 1992 eine sechsmonatige Ausbildung zum Beruf des Gerichtsvollziehers, den er seither ausübt. Der Beginn seiner Tätigkeit am Amtsgericht Nauen jährt sich bald zum 19. Mal. Und wenn gegen Ende dieses Jahres der Obergerichtsvollzieher Henkes den Ruhestand antreten wird, geht mit ihm ein großer Wissensschatz.
Einen Gerichtsvollzieher kennen viele Menschen nur vom Hörensagen. Zu seiner vermutlich bekanntesten Hauptaufgabe gehört es, dem Schuldner Geldforderungen zuzustellen und sie gegebenenfalls zu vollstrecken, und zwar durch Eingriffe in sein bewegliches Vermögen. Pfändbar ist nahezu alles; doch es gibt rechtliche Grenzen. Der Gesetzgeber will den Schuldner so vor Kahlpfändung schützen. Unpfändbar sind z.B. Gegenstände des täglichen Gebrauchs, die zu einer bescheidenen Lebensführung gehören. Unpfändbar sind auch Dinge, die der Schuldner zur Ausübung seines Berufs benötigt.
Bei der Zwangsvollstreckung wird der Gerichtsvollzieher zwar auf Antrag des Gläubigers tätig, er ist jedoch nicht dessen Vertreter. Vielmehr übt der Gerichtsvollzieher sein Amt stets als selbständiges Organ der Rechtspflege aus. In dieser unabhängigen Stellung ist der Gerichtsvollzieher grundsätzlich auf eine gütliche Einigung zwischen Gläubiger und Schuldner bedacht.
Gleichwohl ist die Höhe der Gelder beträchtlich, die die 142 Gerichtsvollzieher, die im Land Brandenburg derzeit tätig sind, jedes Jahr beitreiben. Fast 32,5 Millionen Euro waren es 2012; im Jahr 2011 kamen annähernd 33 Millionen Euro zusammen. Allein die Gerichtsvollzieher beim Amtsgericht Nauen, bei dem Herr Henkes tätig ist, hatten im vergangenen Jahr knapp 1,5 Millionen Euro gesichert.
Damit ist das Aufgabenspektrum eines Gerichtsvollziehers jedoch längst nicht erschöpft. Ferner gehören dazu die Protokollierung von Vollstreckungshandlungen; die Abnahme eidesstattlicher Versicherungen; die Herausgabevollstreckung von Sachen und Personen einschließlich der Räumung von Wohnungen und Grundstücken; die Verhaftung und Vorführung von Schuldnern; die Zustellung von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen sowie die Zustellung außerhalb der Zwangsvollstreckung im Parteibetrieb.
Das Berufsbild des Gerichtsvollziehers, mithin das Anforderungsprofil und seine Aufgaben, wandeln sich gegenwärtig. Das zeigt sich deutlich in dem Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung, das am 1. Januar 2013 in Kraft getreten ist. Nunmehr kann sich der Gerichtsvollzieher bei anderen Behörden schneller und unkomplizierter über den Vermögensstand eines Schuldners informieren. Effizienter soll die Zwangsvollstreckung dadurch werden.
Gleichzeitig gibt es – ebenfalls mit dem Ziel der Serviceoptimierung – zwei neue elektronische Verzeichnisse, die beim Amtsgericht Nauen geführt werden, das zugleich Zentrales Vollstreckungsgericht für das Land Brandenburg ist. Neben dem Verzeichnis der Vermögensauskünfte des Schuldners, das nur vom Gerichtsvollzieher und den Vollstreckungsbehörden abgerufen werden kann, wird ein zentralisiertes Schuldnerverzeichnis eingerichtet. Es ist über das Internet für jeden nutzbar, der ein berechtigtes Interesse nachweisen kann. Mit diesem Service werden die bisherigen bei den örtlichen Vollstreckungsgerichten geführten Schuldnerverzeichnisse – nach einer Übergangszeit – überflüssig.
Zudem erweitert die Reform der Sachaufklärung den Gestaltungsspielraum der Gerichtsvollzieher bei der Vollstreckung; denn es erleichtert eine gütliche Einigung. Erstmals können mit dem neuen Gesetz in jedem Stadium eines Vollstreckungsverfahrens Zahlungsvereinbarungen mit dem Schuldner getroffen werden, vorausgesetzt, der Gläubiger ist einverstanden.
Information: Versteigerung im Internet
Über das bundesweite Versteigerungsportal www.justiz-auktion.de können rund um die Uhr Artikel wie Fernseher, Staubsauger, Boote oder Rundballenpressen erworben werden, die im Rahmen der Zwangsvollstreckungen nach der Zivilprozessordnung gepfändet worden sind. Angeboten werden außerdem Fundsachen sowie im Strafverfahren eingezogene Gegenstände. Die Versteigerung im Internet ist eine Ergänzung zur traditionellen Präsenzversteigerung.
Quelle und © Foto: Ministerium der Justiz
Das Berufsbild des Gerichtsvollziehers befindet sich gegenwärtig im Wandel.
Der Weg des 64-jährigen Horst Henkes durch das Berufsleben ist eher ungewöhnlich: Als Kanzleilehrling am Amtsgericht Lüdenscheid begann der Sauerländer vor 18.263 Tagen seinen Dienst. Das war am Montag, dem 1. April 1963. Heute, ein halbes Jahrhundert und einen Tag später, überreichte Justizminister Volkmar Schöneburg dem Jubilar eine Urkunde mit Sammlerwert: 50 Jahre im öffentlichen Dienst.
„Sie haben nicht selten persönliches wie familiäres Leid unmittelbar erlebt und in so manche Abgründe geblickt, die sich mitten in unserer Gesellschaft auftun und dennoch oftmals ignoriert werden. Es ist ihnen hoch anzurechnen, dass Sie Ihren schwierigen Dienst mit Augenmaß, Vermittlungsgeschick und Gerechtigkeitssinn ausgeübt haben“, würdigt Schöneburg den Geehrten.
Bevor Horst Henkes aus dem Partnerland Nordrhein-Westfalen nach Brandenburg kam, hatte er bereits vielfältige Erfahrungen gesammelt – bei Gericht und Grundbuchamt, bei der Staatsanwaltschaft, sogar bei der Bundesanwaltschaft, wo er im Bundeszentralregister tätig war. In der Justiz des Landes Brandenburg absolvierte er 1992 eine sechsmonatige Ausbildung zum Beruf des Gerichtsvollziehers, den er seither ausübt. Der Beginn seiner Tätigkeit am Amtsgericht Nauen jährt sich bald zum 19. Mal. Und wenn gegen Ende dieses Jahres der Obergerichtsvollzieher Henkes den Ruhestand antreten wird, geht mit ihm ein großer Wissensschatz.
Einen Gerichtsvollzieher kennen viele Menschen nur vom Hörensagen. Zu seiner vermutlich bekanntesten Hauptaufgabe gehört es, dem Schuldner Geldforderungen zuzustellen und sie gegebenenfalls zu vollstrecken, und zwar durch Eingriffe in sein bewegliches Vermögen. Pfändbar ist nahezu alles; doch es gibt rechtliche Grenzen. Der Gesetzgeber will den Schuldner so vor Kahlpfändung schützen. Unpfändbar sind z.B. Gegenstände des täglichen Gebrauchs, die zu einer bescheidenen Lebensführung gehören. Unpfändbar sind auch Dinge, die der Schuldner zur Ausübung seines Berufs benötigt.
Bei der Zwangsvollstreckung wird der Gerichtsvollzieher zwar auf Antrag des Gläubigers tätig, er ist jedoch nicht dessen Vertreter. Vielmehr übt der Gerichtsvollzieher sein Amt stets als selbständiges Organ der Rechtspflege aus. In dieser unabhängigen Stellung ist der Gerichtsvollzieher grundsätzlich auf eine gütliche Einigung zwischen Gläubiger und Schuldner bedacht.
Gleichwohl ist die Höhe der Gelder beträchtlich, die die 142 Gerichtsvollzieher, die im Land Brandenburg derzeit tätig sind, jedes Jahr beitreiben. Fast 32,5 Millionen Euro waren es 2012; im Jahr 2011 kamen annähernd 33 Millionen Euro zusammen. Allein die Gerichtsvollzieher beim Amtsgericht Nauen, bei dem Herr Henkes tätig ist, hatten im vergangenen Jahr knapp 1,5 Millionen Euro gesichert.
Damit ist das Aufgabenspektrum eines Gerichtsvollziehers jedoch längst nicht erschöpft. Ferner gehören dazu die Protokollierung von Vollstreckungshandlungen; die Abnahme eidesstattlicher Versicherungen; die Herausgabevollstreckung von Sachen und Personen einschließlich der Räumung von Wohnungen und Grundstücken; die Verhaftung und Vorführung von Schuldnern; die Zustellung von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen sowie die Zustellung außerhalb der Zwangsvollstreckung im Parteibetrieb.
Das Berufsbild des Gerichtsvollziehers, mithin das Anforderungsprofil und seine Aufgaben, wandeln sich gegenwärtig. Das zeigt sich deutlich in dem Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung, das am 1. Januar 2013 in Kraft getreten ist. Nunmehr kann sich der Gerichtsvollzieher bei anderen Behörden schneller und unkomplizierter über den Vermögensstand eines Schuldners informieren. Effizienter soll die Zwangsvollstreckung dadurch werden.
Gleichzeitig gibt es – ebenfalls mit dem Ziel der Serviceoptimierung – zwei neue elektronische Verzeichnisse, die beim Amtsgericht Nauen geführt werden, das zugleich Zentrales Vollstreckungsgericht für das Land Brandenburg ist. Neben dem Verzeichnis der Vermögensauskünfte des Schuldners, das nur vom Gerichtsvollzieher und den Vollstreckungsbehörden abgerufen werden kann, wird ein zentralisiertes Schuldnerverzeichnis eingerichtet. Es ist über das Internet für jeden nutzbar, der ein berechtigtes Interesse nachweisen kann. Mit diesem Service werden die bisherigen bei den örtlichen Vollstreckungsgerichten geführten Schuldnerverzeichnisse – nach einer Übergangszeit – überflüssig.
Zudem erweitert die Reform der Sachaufklärung den Gestaltungsspielraum der Gerichtsvollzieher bei der Vollstreckung; denn es erleichtert eine gütliche Einigung. Erstmals können mit dem neuen Gesetz in jedem Stadium eines Vollstreckungsverfahrens Zahlungsvereinbarungen mit dem Schuldner getroffen werden, vorausgesetzt, der Gläubiger ist einverstanden.
Information: Versteigerung im Internet
Über das bundesweite Versteigerungsportal www.justiz-auktion.de können rund um die Uhr Artikel wie Fernseher, Staubsauger, Boote oder Rundballenpressen erworben werden, die im Rahmen der Zwangsvollstreckungen nach der Zivilprozessordnung gepfändet worden sind. Angeboten werden außerdem Fundsachen sowie im Strafverfahren eingezogene Gegenstände. Die Versteigerung im Internet ist eine Ergänzung zur traditionellen Präsenzversteigerung.
Quelle und © Foto: Ministerium der Justiz
Das Berufsbild des Gerichtsvollziehers befindet sich gegenwärtig im Wandel.
Der Weg des 64-jährigen Horst Henkes durch das Berufsleben ist eher ungewöhnlich: Als Kanzleilehrling am Amtsgericht Lüdenscheid begann der Sauerländer vor 18.263 Tagen seinen Dienst. Das war am Montag, dem 1. April 1963. Heute, ein halbes Jahrhundert und einen Tag später, überreichte Justizminister Volkmar Schöneburg dem Jubilar eine Urkunde mit Sammlerwert: 50 Jahre im öffentlichen Dienst.
„Sie haben nicht selten persönliches wie familiäres Leid unmittelbar erlebt und in so manche Abgründe geblickt, die sich mitten in unserer Gesellschaft auftun und dennoch oftmals ignoriert werden. Es ist ihnen hoch anzurechnen, dass Sie Ihren schwierigen Dienst mit Augenmaß, Vermittlungsgeschick und Gerechtigkeitssinn ausgeübt haben“, würdigt Schöneburg den Geehrten.
Bevor Horst Henkes aus dem Partnerland Nordrhein-Westfalen nach Brandenburg kam, hatte er bereits vielfältige Erfahrungen gesammelt – bei Gericht und Grundbuchamt, bei der Staatsanwaltschaft, sogar bei der Bundesanwaltschaft, wo er im Bundeszentralregister tätig war. In der Justiz des Landes Brandenburg absolvierte er 1992 eine sechsmonatige Ausbildung zum Beruf des Gerichtsvollziehers, den er seither ausübt. Der Beginn seiner Tätigkeit am Amtsgericht Nauen jährt sich bald zum 19. Mal. Und wenn gegen Ende dieses Jahres der Obergerichtsvollzieher Henkes den Ruhestand antreten wird, geht mit ihm ein großer Wissensschatz.
Einen Gerichtsvollzieher kennen viele Menschen nur vom Hörensagen. Zu seiner vermutlich bekanntesten Hauptaufgabe gehört es, dem Schuldner Geldforderungen zuzustellen und sie gegebenenfalls zu vollstrecken, und zwar durch Eingriffe in sein bewegliches Vermögen. Pfändbar ist nahezu alles; doch es gibt rechtliche Grenzen. Der Gesetzgeber will den Schuldner so vor Kahlpfändung schützen. Unpfändbar sind z.B. Gegenstände des täglichen Gebrauchs, die zu einer bescheidenen Lebensführung gehören. Unpfändbar sind auch Dinge, die der Schuldner zur Ausübung seines Berufs benötigt.
Bei der Zwangsvollstreckung wird der Gerichtsvollzieher zwar auf Antrag des Gläubigers tätig, er ist jedoch nicht dessen Vertreter. Vielmehr übt der Gerichtsvollzieher sein Amt stets als selbständiges Organ der Rechtspflege aus. In dieser unabhängigen Stellung ist der Gerichtsvollzieher grundsätzlich auf eine gütliche Einigung zwischen Gläubiger und Schuldner bedacht.
Gleichwohl ist die Höhe der Gelder beträchtlich, die die 142 Gerichtsvollzieher, die im Land Brandenburg derzeit tätig sind, jedes Jahr beitreiben. Fast 32,5 Millionen Euro waren es 2012; im Jahr 2011 kamen annähernd 33 Millionen Euro zusammen. Allein die Gerichtsvollzieher beim Amtsgericht Nauen, bei dem Herr Henkes tätig ist, hatten im vergangenen Jahr knapp 1,5 Millionen Euro gesichert.
Damit ist das Aufgabenspektrum eines Gerichtsvollziehers jedoch längst nicht erschöpft. Ferner gehören dazu die Protokollierung von Vollstreckungshandlungen; die Abnahme eidesstattlicher Versicherungen; die Herausgabevollstreckung von Sachen und Personen einschließlich der Räumung von Wohnungen und Grundstücken; die Verhaftung und Vorführung von Schuldnern; die Zustellung von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen sowie die Zustellung außerhalb der Zwangsvollstreckung im Parteibetrieb.
Das Berufsbild des Gerichtsvollziehers, mithin das Anforderungsprofil und seine Aufgaben, wandeln sich gegenwärtig. Das zeigt sich deutlich in dem Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung, das am 1. Januar 2013 in Kraft getreten ist. Nunmehr kann sich der Gerichtsvollzieher bei anderen Behörden schneller und unkomplizierter über den Vermögensstand eines Schuldners informieren. Effizienter soll die Zwangsvollstreckung dadurch werden.
Gleichzeitig gibt es – ebenfalls mit dem Ziel der Serviceoptimierung – zwei neue elektronische Verzeichnisse, die beim Amtsgericht Nauen geführt werden, das zugleich Zentrales Vollstreckungsgericht für das Land Brandenburg ist. Neben dem Verzeichnis der Vermögensauskünfte des Schuldners, das nur vom Gerichtsvollzieher und den Vollstreckungsbehörden abgerufen werden kann, wird ein zentralisiertes Schuldnerverzeichnis eingerichtet. Es ist über das Internet für jeden nutzbar, der ein berechtigtes Interesse nachweisen kann. Mit diesem Service werden die bisherigen bei den örtlichen Vollstreckungsgerichten geführten Schuldnerverzeichnisse – nach einer Übergangszeit – überflüssig.
Zudem erweitert die Reform der Sachaufklärung den Gestaltungsspielraum der Gerichtsvollzieher bei der Vollstreckung; denn es erleichtert eine gütliche Einigung. Erstmals können mit dem neuen Gesetz in jedem Stadium eines Vollstreckungsverfahrens Zahlungsvereinbarungen mit dem Schuldner getroffen werden, vorausgesetzt, der Gläubiger ist einverstanden.
Information: Versteigerung im Internet
Über das bundesweite Versteigerungsportal www.justiz-auktion.de können rund um die Uhr Artikel wie Fernseher, Staubsauger, Boote oder Rundballenpressen erworben werden, die im Rahmen der Zwangsvollstreckungen nach der Zivilprozessordnung gepfändet worden sind. Angeboten werden außerdem Fundsachen sowie im Strafverfahren eingezogene Gegenstände. Die Versteigerung im Internet ist eine Ergänzung zur traditionellen Präsenzversteigerung.
Quelle und © Foto: Ministerium der Justiz
Das Berufsbild des Gerichtsvollziehers befindet sich gegenwärtig im Wandel.
Der Weg des 64-jährigen Horst Henkes durch das Berufsleben ist eher ungewöhnlich: Als Kanzleilehrling am Amtsgericht Lüdenscheid begann der Sauerländer vor 18.263 Tagen seinen Dienst. Das war am Montag, dem 1. April 1963. Heute, ein halbes Jahrhundert und einen Tag später, überreichte Justizminister Volkmar Schöneburg dem Jubilar eine Urkunde mit Sammlerwert: 50 Jahre im öffentlichen Dienst.
„Sie haben nicht selten persönliches wie familiäres Leid unmittelbar erlebt und in so manche Abgründe geblickt, die sich mitten in unserer Gesellschaft auftun und dennoch oftmals ignoriert werden. Es ist ihnen hoch anzurechnen, dass Sie Ihren schwierigen Dienst mit Augenmaß, Vermittlungsgeschick und Gerechtigkeitssinn ausgeübt haben“, würdigt Schöneburg den Geehrten.
Bevor Horst Henkes aus dem Partnerland Nordrhein-Westfalen nach Brandenburg kam, hatte er bereits vielfältige Erfahrungen gesammelt – bei Gericht und Grundbuchamt, bei der Staatsanwaltschaft, sogar bei der Bundesanwaltschaft, wo er im Bundeszentralregister tätig war. In der Justiz des Landes Brandenburg absolvierte er 1992 eine sechsmonatige Ausbildung zum Beruf des Gerichtsvollziehers, den er seither ausübt. Der Beginn seiner Tätigkeit am Amtsgericht Nauen jährt sich bald zum 19. Mal. Und wenn gegen Ende dieses Jahres der Obergerichtsvollzieher Henkes den Ruhestand antreten wird, geht mit ihm ein großer Wissensschatz.
Einen Gerichtsvollzieher kennen viele Menschen nur vom Hörensagen. Zu seiner vermutlich bekanntesten Hauptaufgabe gehört es, dem Schuldner Geldforderungen zuzustellen und sie gegebenenfalls zu vollstrecken, und zwar durch Eingriffe in sein bewegliches Vermögen. Pfändbar ist nahezu alles; doch es gibt rechtliche Grenzen. Der Gesetzgeber will den Schuldner so vor Kahlpfändung schützen. Unpfändbar sind z.B. Gegenstände des täglichen Gebrauchs, die zu einer bescheidenen Lebensführung gehören. Unpfändbar sind auch Dinge, die der Schuldner zur Ausübung seines Berufs benötigt.
Bei der Zwangsvollstreckung wird der Gerichtsvollzieher zwar auf Antrag des Gläubigers tätig, er ist jedoch nicht dessen Vertreter. Vielmehr übt der Gerichtsvollzieher sein Amt stets als selbständiges Organ der Rechtspflege aus. In dieser unabhängigen Stellung ist der Gerichtsvollzieher grundsätzlich auf eine gütliche Einigung zwischen Gläubiger und Schuldner bedacht.
Gleichwohl ist die Höhe der Gelder beträchtlich, die die 142 Gerichtsvollzieher, die im Land Brandenburg derzeit tätig sind, jedes Jahr beitreiben. Fast 32,5 Millionen Euro waren es 2012; im Jahr 2011 kamen annähernd 33 Millionen Euro zusammen. Allein die Gerichtsvollzieher beim Amtsgericht Nauen, bei dem Herr Henkes tätig ist, hatten im vergangenen Jahr knapp 1,5 Millionen Euro gesichert.
Damit ist das Aufgabenspektrum eines Gerichtsvollziehers jedoch längst nicht erschöpft. Ferner gehören dazu die Protokollierung von Vollstreckungshandlungen; die Abnahme eidesstattlicher Versicherungen; die Herausgabevollstreckung von Sachen und Personen einschließlich der Räumung von Wohnungen und Grundstücken; die Verhaftung und Vorführung von Schuldnern; die Zustellung von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen sowie die Zustellung außerhalb der Zwangsvollstreckung im Parteibetrieb.
Das Berufsbild des Gerichtsvollziehers, mithin das Anforderungsprofil und seine Aufgaben, wandeln sich gegenwärtig. Das zeigt sich deutlich in dem Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung, das am 1. Januar 2013 in Kraft getreten ist. Nunmehr kann sich der Gerichtsvollzieher bei anderen Behörden schneller und unkomplizierter über den Vermögensstand eines Schuldners informieren. Effizienter soll die Zwangsvollstreckung dadurch werden.
Gleichzeitig gibt es – ebenfalls mit dem Ziel der Serviceoptimierung – zwei neue elektronische Verzeichnisse, die beim Amtsgericht Nauen geführt werden, das zugleich Zentrales Vollstreckungsgericht für das Land Brandenburg ist. Neben dem Verzeichnis der Vermögensauskünfte des Schuldners, das nur vom Gerichtsvollzieher und den Vollstreckungsbehörden abgerufen werden kann, wird ein zentralisiertes Schuldnerverzeichnis eingerichtet. Es ist über das Internet für jeden nutzbar, der ein berechtigtes Interesse nachweisen kann. Mit diesem Service werden die bisherigen bei den örtlichen Vollstreckungsgerichten geführten Schuldnerverzeichnisse – nach einer Übergangszeit – überflüssig.
Zudem erweitert die Reform der Sachaufklärung den Gestaltungsspielraum der Gerichtsvollzieher bei der Vollstreckung; denn es erleichtert eine gütliche Einigung. Erstmals können mit dem neuen Gesetz in jedem Stadium eines Vollstreckungsverfahrens Zahlungsvereinbarungen mit dem Schuldner getroffen werden, vorausgesetzt, der Gläubiger ist einverstanden.
Information: Versteigerung im Internet
Über das bundesweite Versteigerungsportal www.justiz-auktion.de können rund um die Uhr Artikel wie Fernseher, Staubsauger, Boote oder Rundballenpressen erworben werden, die im Rahmen der Zwangsvollstreckungen nach der Zivilprozessordnung gepfändet worden sind. Angeboten werden außerdem Fundsachen sowie im Strafverfahren eingezogene Gegenstände. Die Versteigerung im Internet ist eine Ergänzung zur traditionellen Präsenzversteigerung.
Quelle und © Foto: Ministerium der Justiz