Die Landesverkehrswacht Brandenburg begrüßt die ab 01. April 2013 in Kraft tretenden Änderungen in der Bußgeld Verordnung.
Seit mehr als 20 Jahren es keine Erhöhung der Falschparkersätze. Einige der Änderungen, die zum 1. April 2013 wirksam werden, sind überfällig. Das betrifft aus Sicht der Landesverkehrswacht insbesondere sicherheitsgefährdendes Verkehrsverhalten von Radfahrern wie – Falsches Einbiegen in Einbahnstraßen – 20 bis 35 Euro (bisher 15 – 30 Euro) – Nichtnutzung eines vorhandenen Radweges – 20 Euro (bisher 15 Euro) oder Befahren in entgegengesetzer Richtung – Fahren ohne Licht – 20 Euro (bisher 10 Euro).
Die geplanten Anhebungen können ein Beitrag sein, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen. Rücksichtsloses Verhalten im Straßenverkehr muss auch entsprechend geahndet werden können. Dafür wurden jetzt Voraussetzungen geschaffen. Gleichwohl gibt die Landesverkehrswacht Brandenburg zu bedenken, dass hier auch eine konsequenter Verfolgungsdruck seitens der Polizei und der Ordnungsbehörden auf gebaut werden muss. Nach uns vorliegenden Berichten, gelingt dies jedoch immer weniger, da auf Grund von personellen Engpässen die Kontrolle des ruhenden und laufenden Straßenverkehrs eine immer geringe Priorisierung erfährt.
Die Unfallzahlen für Brandenburg vor allem bei Fahrradfahrern zeigen zwar einen geringfügigen Rückgang von 3.562 Unfällen im Jahr 2011 auf 3.461 Unfällen im Jahr 2012. Aber bei den getöteten Fahrradfahrern, die Hauptverursacher der Unfälle waren, ist ein Anstieg von 28, 6 Prozent zu verzeichnen. Grundsätzlich ist ein Rückgang von Unfällen mit getöteten Fahrradfahrern zu verzeichnen. ( 2011: 24 zu 2012: 18)
Quelle: Jürgen Maresch, MdL, Präsident der Landesverkehrswacht Brandenburg
Foto: Wikipedia, CC-Lizenz, Urheber: Gleiten (talk)
Die Landesverkehrswacht Brandenburg begrüßt die ab 01. April 2013 in Kraft tretenden Änderungen in der Bußgeld Verordnung.
Seit mehr als 20 Jahren es keine Erhöhung der Falschparkersätze. Einige der Änderungen, die zum 1. April 2013 wirksam werden, sind überfällig. Das betrifft aus Sicht der Landesverkehrswacht insbesondere sicherheitsgefährdendes Verkehrsverhalten von Radfahrern wie – Falsches Einbiegen in Einbahnstraßen – 20 bis 35 Euro (bisher 15 – 30 Euro) – Nichtnutzung eines vorhandenen Radweges – 20 Euro (bisher 15 Euro) oder Befahren in entgegengesetzer Richtung – Fahren ohne Licht – 20 Euro (bisher 10 Euro).
Die geplanten Anhebungen können ein Beitrag sein, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen. Rücksichtsloses Verhalten im Straßenverkehr muss auch entsprechend geahndet werden können. Dafür wurden jetzt Voraussetzungen geschaffen. Gleichwohl gibt die Landesverkehrswacht Brandenburg zu bedenken, dass hier auch eine konsequenter Verfolgungsdruck seitens der Polizei und der Ordnungsbehörden auf gebaut werden muss. Nach uns vorliegenden Berichten, gelingt dies jedoch immer weniger, da auf Grund von personellen Engpässen die Kontrolle des ruhenden und laufenden Straßenverkehrs eine immer geringe Priorisierung erfährt.
Die Unfallzahlen für Brandenburg vor allem bei Fahrradfahrern zeigen zwar einen geringfügigen Rückgang von 3.562 Unfällen im Jahr 2011 auf 3.461 Unfällen im Jahr 2012. Aber bei den getöteten Fahrradfahrern, die Hauptverursacher der Unfälle waren, ist ein Anstieg von 28, 6 Prozent zu verzeichnen. Grundsätzlich ist ein Rückgang von Unfällen mit getöteten Fahrradfahrern zu verzeichnen. ( 2011: 24 zu 2012: 18)
Quelle: Jürgen Maresch, MdL, Präsident der Landesverkehrswacht Brandenburg
Foto: Wikipedia, CC-Lizenz, Urheber: Gleiten (talk)
Die Landesverkehrswacht Brandenburg begrüßt die ab 01. April 2013 in Kraft tretenden Änderungen in der Bußgeld Verordnung.
Seit mehr als 20 Jahren es keine Erhöhung der Falschparkersätze. Einige der Änderungen, die zum 1. April 2013 wirksam werden, sind überfällig. Das betrifft aus Sicht der Landesverkehrswacht insbesondere sicherheitsgefährdendes Verkehrsverhalten von Radfahrern wie – Falsches Einbiegen in Einbahnstraßen – 20 bis 35 Euro (bisher 15 – 30 Euro) – Nichtnutzung eines vorhandenen Radweges – 20 Euro (bisher 15 Euro) oder Befahren in entgegengesetzer Richtung – Fahren ohne Licht – 20 Euro (bisher 10 Euro).
Die geplanten Anhebungen können ein Beitrag sein, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen. Rücksichtsloses Verhalten im Straßenverkehr muss auch entsprechend geahndet werden können. Dafür wurden jetzt Voraussetzungen geschaffen. Gleichwohl gibt die Landesverkehrswacht Brandenburg zu bedenken, dass hier auch eine konsequenter Verfolgungsdruck seitens der Polizei und der Ordnungsbehörden auf gebaut werden muss. Nach uns vorliegenden Berichten, gelingt dies jedoch immer weniger, da auf Grund von personellen Engpässen die Kontrolle des ruhenden und laufenden Straßenverkehrs eine immer geringe Priorisierung erfährt.
Die Unfallzahlen für Brandenburg vor allem bei Fahrradfahrern zeigen zwar einen geringfügigen Rückgang von 3.562 Unfällen im Jahr 2011 auf 3.461 Unfällen im Jahr 2012. Aber bei den getöteten Fahrradfahrern, die Hauptverursacher der Unfälle waren, ist ein Anstieg von 28, 6 Prozent zu verzeichnen. Grundsätzlich ist ein Rückgang von Unfällen mit getöteten Fahrradfahrern zu verzeichnen. ( 2011: 24 zu 2012: 18)
Quelle: Jürgen Maresch, MdL, Präsident der Landesverkehrswacht Brandenburg
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Die Landesverkehrswacht Brandenburg begrüßt die ab 01. April 2013 in Kraft tretenden Änderungen in der Bußgeld Verordnung.
Seit mehr als 20 Jahren es keine Erhöhung der Falschparkersätze. Einige der Änderungen, die zum 1. April 2013 wirksam werden, sind überfällig. Das betrifft aus Sicht der Landesverkehrswacht insbesondere sicherheitsgefährdendes Verkehrsverhalten von Radfahrern wie – Falsches Einbiegen in Einbahnstraßen – 20 bis 35 Euro (bisher 15 – 30 Euro) – Nichtnutzung eines vorhandenen Radweges – 20 Euro (bisher 15 Euro) oder Befahren in entgegengesetzer Richtung – Fahren ohne Licht – 20 Euro (bisher 10 Euro).
Die geplanten Anhebungen können ein Beitrag sein, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen. Rücksichtsloses Verhalten im Straßenverkehr muss auch entsprechend geahndet werden können. Dafür wurden jetzt Voraussetzungen geschaffen. Gleichwohl gibt die Landesverkehrswacht Brandenburg zu bedenken, dass hier auch eine konsequenter Verfolgungsdruck seitens der Polizei und der Ordnungsbehörden auf gebaut werden muss. Nach uns vorliegenden Berichten, gelingt dies jedoch immer weniger, da auf Grund von personellen Engpässen die Kontrolle des ruhenden und laufenden Straßenverkehrs eine immer geringe Priorisierung erfährt.
Die Unfallzahlen für Brandenburg vor allem bei Fahrradfahrern zeigen zwar einen geringfügigen Rückgang von 3.562 Unfällen im Jahr 2011 auf 3.461 Unfällen im Jahr 2012. Aber bei den getöteten Fahrradfahrern, die Hauptverursacher der Unfälle waren, ist ein Anstieg von 28, 6 Prozent zu verzeichnen. Grundsätzlich ist ein Rückgang von Unfällen mit getöteten Fahrradfahrern zu verzeichnen. ( 2011: 24 zu 2012: 18)
Quelle: Jürgen Maresch, MdL, Präsident der Landesverkehrswacht Brandenburg
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