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NIEDERLAUSITZ aktuell

Lärmschutz: Wohnungswirtschaft fordert Nachbesserungen

12:01 Uhr | 22. März 2012
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Heute debattiert der Brandenburger Landtag erneut zum Lärmschutz rund um den neuen Großflughafen BER. Hierzu Maren Kern, Vorstandsmitglied beim Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU): „Die Flughafengesellschaft muss beim Lärmschutz dringend nachbessern und mindestens die energierechtlichen Vorgaben erfüllen. Andernfalls könnten Schadenersatzforderungen drohen.“
Die bisherige Weigerung der Flughafengesellschaft, für den Einbau rechtskonformer Schallschutz- und Lüftungstechnik aufzukommen, sei hoch problematisch. Das Problem der von der Flughafengesellschaft favorisierten technisch veralteten Lüfter: Im Winter würden sie eiskalte, im Sommer heiße Außenluft an die Innenräume abgeben. Kern: „Die Flughafengesellschaft will hier den Einsatz von Technik vorschreiben, die nicht in Übereinstimmung mit der aktuellen Energieeinsparverordnung ist. Das kann nicht sein. Wir raten unseren Mitgliedsunternehmen, die ihnen von der Flughafengesellschaft dazu vorgelegten Kostenerstattungsvereinbarungen in dieser Form nicht zu unterzeichnen.“
Bei unzureichendem Lärmschutz könnten die Wohnungsunternehmen eventuelle Schadenersatzforderungen gegenüber der Flughafengesellschaft geltend machen. „Wir werden unseren Mitgliedsunternehmen bei einem Gang vor die Gerichte unterstützen“, so Kern. Sie warnte vor einer großen Zahl von Gerichtsverfahren und einem beträchtlichen Imageschaden für den neuen Flughafen.
Schleppende Bearbeitung
Ein weiteres gravierendes Problem sei die schleppende Bearbeitung der Anträge auf Lärmschutzmaßnahmen. Kern: „Keine zwei Monate vor Flughafeneröffnung wissen unsere Wohnungsunternehmen kaum, wie sie die zum Schutz ihrer Mieterinnen und Mieter dringend notwendigen Maßnahmen überhaupt noch rechtzeitig umsetzen sollen. Mir ist bei uns kein Mitgliedsunternehmen bekannt, dessen Anträge bereits beschieden worden wären.“
Notwendig seien insbesondere drei Dinge, unterstrich Kern: Eine Ausweitung des Erstattungsrahmens auf rechtskonforme und zeitgemäße Technik, eine drastische Beschleunigung der Antragsbearbeitung sowie die zügige Entwicklung eines Zeitplans, wie diese Maßnahmen in den nächsten zwei Monaten umgesetzt werden sollten.
Kern: „Es sollte für das Vorzeigeunternehmen der Hauptstadtregion selbstverständlich sein, die klimapolitischen Ziele Brandenburgs und Berlins zu unterstützen. Deshalb ist es positiv, dass diese notwendige Debatte jetzt wenigstens breit geführt wird. Es ist spät, aber noch nicht zu spät.“
Unter dem Dach des BBU sind 358 Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften der Länder Berlin und Brandenburg vereint. Die BBU-Mitgliedsunternehmen bewirtschaften gut 1,1 Millionen Wohnungen. Das sind über 40 Prozent aller Mietwohnungen in Berlin und fast 50 Prozent der Mietwohnungen im Land Brandenburg.
Quelle: Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU)

Heute debattiert der Brandenburger Landtag erneut zum Lärmschutz rund um den neuen Großflughafen BER. Hierzu Maren Kern, Vorstandsmitglied beim Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU): „Die Flughafengesellschaft muss beim Lärmschutz dringend nachbessern und mindestens die energierechtlichen Vorgaben erfüllen. Andernfalls könnten Schadenersatzforderungen drohen.“
Die bisherige Weigerung der Flughafengesellschaft, für den Einbau rechtskonformer Schallschutz- und Lüftungstechnik aufzukommen, sei hoch problematisch. Das Problem der von der Flughafengesellschaft favorisierten technisch veralteten Lüfter: Im Winter würden sie eiskalte, im Sommer heiße Außenluft an die Innenräume abgeben. Kern: „Die Flughafengesellschaft will hier den Einsatz von Technik vorschreiben, die nicht in Übereinstimmung mit der aktuellen Energieeinsparverordnung ist. Das kann nicht sein. Wir raten unseren Mitgliedsunternehmen, die ihnen von der Flughafengesellschaft dazu vorgelegten Kostenerstattungsvereinbarungen in dieser Form nicht zu unterzeichnen.“
Bei unzureichendem Lärmschutz könnten die Wohnungsunternehmen eventuelle Schadenersatzforderungen gegenüber der Flughafengesellschaft geltend machen. „Wir werden unseren Mitgliedsunternehmen bei einem Gang vor die Gerichte unterstützen“, so Kern. Sie warnte vor einer großen Zahl von Gerichtsverfahren und einem beträchtlichen Imageschaden für den neuen Flughafen.
Schleppende Bearbeitung
Ein weiteres gravierendes Problem sei die schleppende Bearbeitung der Anträge auf Lärmschutzmaßnahmen. Kern: „Keine zwei Monate vor Flughafeneröffnung wissen unsere Wohnungsunternehmen kaum, wie sie die zum Schutz ihrer Mieterinnen und Mieter dringend notwendigen Maßnahmen überhaupt noch rechtzeitig umsetzen sollen. Mir ist bei uns kein Mitgliedsunternehmen bekannt, dessen Anträge bereits beschieden worden wären.“
Notwendig seien insbesondere drei Dinge, unterstrich Kern: Eine Ausweitung des Erstattungsrahmens auf rechtskonforme und zeitgemäße Technik, eine drastische Beschleunigung der Antragsbearbeitung sowie die zügige Entwicklung eines Zeitplans, wie diese Maßnahmen in den nächsten zwei Monaten umgesetzt werden sollten.
Kern: „Es sollte für das Vorzeigeunternehmen der Hauptstadtregion selbstverständlich sein, die klimapolitischen Ziele Brandenburgs und Berlins zu unterstützen. Deshalb ist es positiv, dass diese notwendige Debatte jetzt wenigstens breit geführt wird. Es ist spät, aber noch nicht zu spät.“
Unter dem Dach des BBU sind 358 Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften der Länder Berlin und Brandenburg vereint. Die BBU-Mitgliedsunternehmen bewirtschaften gut 1,1 Millionen Wohnungen. Das sind über 40 Prozent aller Mietwohnungen in Berlin und fast 50 Prozent der Mietwohnungen im Land Brandenburg.
Quelle: Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU)

Heute debattiert der Brandenburger Landtag erneut zum Lärmschutz rund um den neuen Großflughafen BER. Hierzu Maren Kern, Vorstandsmitglied beim Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU): „Die Flughafengesellschaft muss beim Lärmschutz dringend nachbessern und mindestens die energierechtlichen Vorgaben erfüllen. Andernfalls könnten Schadenersatzforderungen drohen.“
Die bisherige Weigerung der Flughafengesellschaft, für den Einbau rechtskonformer Schallschutz- und Lüftungstechnik aufzukommen, sei hoch problematisch. Das Problem der von der Flughafengesellschaft favorisierten technisch veralteten Lüfter: Im Winter würden sie eiskalte, im Sommer heiße Außenluft an die Innenräume abgeben. Kern: „Die Flughafengesellschaft will hier den Einsatz von Technik vorschreiben, die nicht in Übereinstimmung mit der aktuellen Energieeinsparverordnung ist. Das kann nicht sein. Wir raten unseren Mitgliedsunternehmen, die ihnen von der Flughafengesellschaft dazu vorgelegten Kostenerstattungsvereinbarungen in dieser Form nicht zu unterzeichnen.“
Bei unzureichendem Lärmschutz könnten die Wohnungsunternehmen eventuelle Schadenersatzforderungen gegenüber der Flughafengesellschaft geltend machen. „Wir werden unseren Mitgliedsunternehmen bei einem Gang vor die Gerichte unterstützen“, so Kern. Sie warnte vor einer großen Zahl von Gerichtsverfahren und einem beträchtlichen Imageschaden für den neuen Flughafen.
Schleppende Bearbeitung
Ein weiteres gravierendes Problem sei die schleppende Bearbeitung der Anträge auf Lärmschutzmaßnahmen. Kern: „Keine zwei Monate vor Flughafeneröffnung wissen unsere Wohnungsunternehmen kaum, wie sie die zum Schutz ihrer Mieterinnen und Mieter dringend notwendigen Maßnahmen überhaupt noch rechtzeitig umsetzen sollen. Mir ist bei uns kein Mitgliedsunternehmen bekannt, dessen Anträge bereits beschieden worden wären.“
Notwendig seien insbesondere drei Dinge, unterstrich Kern: Eine Ausweitung des Erstattungsrahmens auf rechtskonforme und zeitgemäße Technik, eine drastische Beschleunigung der Antragsbearbeitung sowie die zügige Entwicklung eines Zeitplans, wie diese Maßnahmen in den nächsten zwei Monaten umgesetzt werden sollten.
Kern: „Es sollte für das Vorzeigeunternehmen der Hauptstadtregion selbstverständlich sein, die klimapolitischen Ziele Brandenburgs und Berlins zu unterstützen. Deshalb ist es positiv, dass diese notwendige Debatte jetzt wenigstens breit geführt wird. Es ist spät, aber noch nicht zu spät.“
Unter dem Dach des BBU sind 358 Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften der Länder Berlin und Brandenburg vereint. Die BBU-Mitgliedsunternehmen bewirtschaften gut 1,1 Millionen Wohnungen. Das sind über 40 Prozent aller Mietwohnungen in Berlin und fast 50 Prozent der Mietwohnungen im Land Brandenburg.
Quelle: Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU)

Heute debattiert der Brandenburger Landtag erneut zum Lärmschutz rund um den neuen Großflughafen BER. Hierzu Maren Kern, Vorstandsmitglied beim Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU): „Die Flughafengesellschaft muss beim Lärmschutz dringend nachbessern und mindestens die energierechtlichen Vorgaben erfüllen. Andernfalls könnten Schadenersatzforderungen drohen.“
Die bisherige Weigerung der Flughafengesellschaft, für den Einbau rechtskonformer Schallschutz- und Lüftungstechnik aufzukommen, sei hoch problematisch. Das Problem der von der Flughafengesellschaft favorisierten technisch veralteten Lüfter: Im Winter würden sie eiskalte, im Sommer heiße Außenluft an die Innenräume abgeben. Kern: „Die Flughafengesellschaft will hier den Einsatz von Technik vorschreiben, die nicht in Übereinstimmung mit der aktuellen Energieeinsparverordnung ist. Das kann nicht sein. Wir raten unseren Mitgliedsunternehmen, die ihnen von der Flughafengesellschaft dazu vorgelegten Kostenerstattungsvereinbarungen in dieser Form nicht zu unterzeichnen.“
Bei unzureichendem Lärmschutz könnten die Wohnungsunternehmen eventuelle Schadenersatzforderungen gegenüber der Flughafengesellschaft geltend machen. „Wir werden unseren Mitgliedsunternehmen bei einem Gang vor die Gerichte unterstützen“, so Kern. Sie warnte vor einer großen Zahl von Gerichtsverfahren und einem beträchtlichen Imageschaden für den neuen Flughafen.
Schleppende Bearbeitung
Ein weiteres gravierendes Problem sei die schleppende Bearbeitung der Anträge auf Lärmschutzmaßnahmen. Kern: „Keine zwei Monate vor Flughafeneröffnung wissen unsere Wohnungsunternehmen kaum, wie sie die zum Schutz ihrer Mieterinnen und Mieter dringend notwendigen Maßnahmen überhaupt noch rechtzeitig umsetzen sollen. Mir ist bei uns kein Mitgliedsunternehmen bekannt, dessen Anträge bereits beschieden worden wären.“
Notwendig seien insbesondere drei Dinge, unterstrich Kern: Eine Ausweitung des Erstattungsrahmens auf rechtskonforme und zeitgemäße Technik, eine drastische Beschleunigung der Antragsbearbeitung sowie die zügige Entwicklung eines Zeitplans, wie diese Maßnahmen in den nächsten zwei Monaten umgesetzt werden sollten.
Kern: „Es sollte für das Vorzeigeunternehmen der Hauptstadtregion selbstverständlich sein, die klimapolitischen Ziele Brandenburgs und Berlins zu unterstützen. Deshalb ist es positiv, dass diese notwendige Debatte jetzt wenigstens breit geführt wird. Es ist spät, aber noch nicht zu spät.“
Unter dem Dach des BBU sind 358 Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften der Länder Berlin und Brandenburg vereint. Die BBU-Mitgliedsunternehmen bewirtschaften gut 1,1 Millionen Wohnungen. Das sind über 40 Prozent aller Mietwohnungen in Berlin und fast 50 Prozent der Mietwohnungen im Land Brandenburg.
Quelle: Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU)

Heute debattiert der Brandenburger Landtag erneut zum Lärmschutz rund um den neuen Großflughafen BER. Hierzu Maren Kern, Vorstandsmitglied beim Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU): „Die Flughafengesellschaft muss beim Lärmschutz dringend nachbessern und mindestens die energierechtlichen Vorgaben erfüllen. Andernfalls könnten Schadenersatzforderungen drohen.“
Die bisherige Weigerung der Flughafengesellschaft, für den Einbau rechtskonformer Schallschutz- und Lüftungstechnik aufzukommen, sei hoch problematisch. Das Problem der von der Flughafengesellschaft favorisierten technisch veralteten Lüfter: Im Winter würden sie eiskalte, im Sommer heiße Außenluft an die Innenräume abgeben. Kern: „Die Flughafengesellschaft will hier den Einsatz von Technik vorschreiben, die nicht in Übereinstimmung mit der aktuellen Energieeinsparverordnung ist. Das kann nicht sein. Wir raten unseren Mitgliedsunternehmen, die ihnen von der Flughafengesellschaft dazu vorgelegten Kostenerstattungsvereinbarungen in dieser Form nicht zu unterzeichnen.“
Bei unzureichendem Lärmschutz könnten die Wohnungsunternehmen eventuelle Schadenersatzforderungen gegenüber der Flughafengesellschaft geltend machen. „Wir werden unseren Mitgliedsunternehmen bei einem Gang vor die Gerichte unterstützen“, so Kern. Sie warnte vor einer großen Zahl von Gerichtsverfahren und einem beträchtlichen Imageschaden für den neuen Flughafen.
Schleppende Bearbeitung
Ein weiteres gravierendes Problem sei die schleppende Bearbeitung der Anträge auf Lärmschutzmaßnahmen. Kern: „Keine zwei Monate vor Flughafeneröffnung wissen unsere Wohnungsunternehmen kaum, wie sie die zum Schutz ihrer Mieterinnen und Mieter dringend notwendigen Maßnahmen überhaupt noch rechtzeitig umsetzen sollen. Mir ist bei uns kein Mitgliedsunternehmen bekannt, dessen Anträge bereits beschieden worden wären.“
Notwendig seien insbesondere drei Dinge, unterstrich Kern: Eine Ausweitung des Erstattungsrahmens auf rechtskonforme und zeitgemäße Technik, eine drastische Beschleunigung der Antragsbearbeitung sowie die zügige Entwicklung eines Zeitplans, wie diese Maßnahmen in den nächsten zwei Monaten umgesetzt werden sollten.
Kern: „Es sollte für das Vorzeigeunternehmen der Hauptstadtregion selbstverständlich sein, die klimapolitischen Ziele Brandenburgs und Berlins zu unterstützen. Deshalb ist es positiv, dass diese notwendige Debatte jetzt wenigstens breit geführt wird. Es ist spät, aber noch nicht zu spät.“
Unter dem Dach des BBU sind 358 Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften der Länder Berlin und Brandenburg vereint. Die BBU-Mitgliedsunternehmen bewirtschaften gut 1,1 Millionen Wohnungen. Das sind über 40 Prozent aller Mietwohnungen in Berlin und fast 50 Prozent der Mietwohnungen im Land Brandenburg.
Quelle: Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU)

Heute debattiert der Brandenburger Landtag erneut zum Lärmschutz rund um den neuen Großflughafen BER. Hierzu Maren Kern, Vorstandsmitglied beim Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU): „Die Flughafengesellschaft muss beim Lärmschutz dringend nachbessern und mindestens die energierechtlichen Vorgaben erfüllen. Andernfalls könnten Schadenersatzforderungen drohen.“
Die bisherige Weigerung der Flughafengesellschaft, für den Einbau rechtskonformer Schallschutz- und Lüftungstechnik aufzukommen, sei hoch problematisch. Das Problem der von der Flughafengesellschaft favorisierten technisch veralteten Lüfter: Im Winter würden sie eiskalte, im Sommer heiße Außenluft an die Innenräume abgeben. Kern: „Die Flughafengesellschaft will hier den Einsatz von Technik vorschreiben, die nicht in Übereinstimmung mit der aktuellen Energieeinsparverordnung ist. Das kann nicht sein. Wir raten unseren Mitgliedsunternehmen, die ihnen von der Flughafengesellschaft dazu vorgelegten Kostenerstattungsvereinbarungen in dieser Form nicht zu unterzeichnen.“
Bei unzureichendem Lärmschutz könnten die Wohnungsunternehmen eventuelle Schadenersatzforderungen gegenüber der Flughafengesellschaft geltend machen. „Wir werden unseren Mitgliedsunternehmen bei einem Gang vor die Gerichte unterstützen“, so Kern. Sie warnte vor einer großen Zahl von Gerichtsverfahren und einem beträchtlichen Imageschaden für den neuen Flughafen.
Schleppende Bearbeitung
Ein weiteres gravierendes Problem sei die schleppende Bearbeitung der Anträge auf Lärmschutzmaßnahmen. Kern: „Keine zwei Monate vor Flughafeneröffnung wissen unsere Wohnungsunternehmen kaum, wie sie die zum Schutz ihrer Mieterinnen und Mieter dringend notwendigen Maßnahmen überhaupt noch rechtzeitig umsetzen sollen. Mir ist bei uns kein Mitgliedsunternehmen bekannt, dessen Anträge bereits beschieden worden wären.“
Notwendig seien insbesondere drei Dinge, unterstrich Kern: Eine Ausweitung des Erstattungsrahmens auf rechtskonforme und zeitgemäße Technik, eine drastische Beschleunigung der Antragsbearbeitung sowie die zügige Entwicklung eines Zeitplans, wie diese Maßnahmen in den nächsten zwei Monaten umgesetzt werden sollten.
Kern: „Es sollte für das Vorzeigeunternehmen der Hauptstadtregion selbstverständlich sein, die klimapolitischen Ziele Brandenburgs und Berlins zu unterstützen. Deshalb ist es positiv, dass diese notwendige Debatte jetzt wenigstens breit geführt wird. Es ist spät, aber noch nicht zu spät.“
Unter dem Dach des BBU sind 358 Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften der Länder Berlin und Brandenburg vereint. Die BBU-Mitgliedsunternehmen bewirtschaften gut 1,1 Millionen Wohnungen. Das sind über 40 Prozent aller Mietwohnungen in Berlin und fast 50 Prozent der Mietwohnungen im Land Brandenburg.
Quelle: Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU)

Heute debattiert der Brandenburger Landtag erneut zum Lärmschutz rund um den neuen Großflughafen BER. Hierzu Maren Kern, Vorstandsmitglied beim Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU): „Die Flughafengesellschaft muss beim Lärmschutz dringend nachbessern und mindestens die energierechtlichen Vorgaben erfüllen. Andernfalls könnten Schadenersatzforderungen drohen.“
Die bisherige Weigerung der Flughafengesellschaft, für den Einbau rechtskonformer Schallschutz- und Lüftungstechnik aufzukommen, sei hoch problematisch. Das Problem der von der Flughafengesellschaft favorisierten technisch veralteten Lüfter: Im Winter würden sie eiskalte, im Sommer heiße Außenluft an die Innenräume abgeben. Kern: „Die Flughafengesellschaft will hier den Einsatz von Technik vorschreiben, die nicht in Übereinstimmung mit der aktuellen Energieeinsparverordnung ist. Das kann nicht sein. Wir raten unseren Mitgliedsunternehmen, die ihnen von der Flughafengesellschaft dazu vorgelegten Kostenerstattungsvereinbarungen in dieser Form nicht zu unterzeichnen.“
Bei unzureichendem Lärmschutz könnten die Wohnungsunternehmen eventuelle Schadenersatzforderungen gegenüber der Flughafengesellschaft geltend machen. „Wir werden unseren Mitgliedsunternehmen bei einem Gang vor die Gerichte unterstützen“, so Kern. Sie warnte vor einer großen Zahl von Gerichtsverfahren und einem beträchtlichen Imageschaden für den neuen Flughafen.
Schleppende Bearbeitung
Ein weiteres gravierendes Problem sei die schleppende Bearbeitung der Anträge auf Lärmschutzmaßnahmen. Kern: „Keine zwei Monate vor Flughafeneröffnung wissen unsere Wohnungsunternehmen kaum, wie sie die zum Schutz ihrer Mieterinnen und Mieter dringend notwendigen Maßnahmen überhaupt noch rechtzeitig umsetzen sollen. Mir ist bei uns kein Mitgliedsunternehmen bekannt, dessen Anträge bereits beschieden worden wären.“
Notwendig seien insbesondere drei Dinge, unterstrich Kern: Eine Ausweitung des Erstattungsrahmens auf rechtskonforme und zeitgemäße Technik, eine drastische Beschleunigung der Antragsbearbeitung sowie die zügige Entwicklung eines Zeitplans, wie diese Maßnahmen in den nächsten zwei Monaten umgesetzt werden sollten.
Kern: „Es sollte für das Vorzeigeunternehmen der Hauptstadtregion selbstverständlich sein, die klimapolitischen Ziele Brandenburgs und Berlins zu unterstützen. Deshalb ist es positiv, dass diese notwendige Debatte jetzt wenigstens breit geführt wird. Es ist spät, aber noch nicht zu spät.“
Unter dem Dach des BBU sind 358 Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften der Länder Berlin und Brandenburg vereint. Die BBU-Mitgliedsunternehmen bewirtschaften gut 1,1 Millionen Wohnungen. Das sind über 40 Prozent aller Mietwohnungen in Berlin und fast 50 Prozent der Mietwohnungen im Land Brandenburg.
Quelle: Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU)

Heute debattiert der Brandenburger Landtag erneut zum Lärmschutz rund um den neuen Großflughafen BER. Hierzu Maren Kern, Vorstandsmitglied beim Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU): „Die Flughafengesellschaft muss beim Lärmschutz dringend nachbessern und mindestens die energierechtlichen Vorgaben erfüllen. Andernfalls könnten Schadenersatzforderungen drohen.“
Die bisherige Weigerung der Flughafengesellschaft, für den Einbau rechtskonformer Schallschutz- und Lüftungstechnik aufzukommen, sei hoch problematisch. Das Problem der von der Flughafengesellschaft favorisierten technisch veralteten Lüfter: Im Winter würden sie eiskalte, im Sommer heiße Außenluft an die Innenräume abgeben. Kern: „Die Flughafengesellschaft will hier den Einsatz von Technik vorschreiben, die nicht in Übereinstimmung mit der aktuellen Energieeinsparverordnung ist. Das kann nicht sein. Wir raten unseren Mitgliedsunternehmen, die ihnen von der Flughafengesellschaft dazu vorgelegten Kostenerstattungsvereinbarungen in dieser Form nicht zu unterzeichnen.“
Bei unzureichendem Lärmschutz könnten die Wohnungsunternehmen eventuelle Schadenersatzforderungen gegenüber der Flughafengesellschaft geltend machen. „Wir werden unseren Mitgliedsunternehmen bei einem Gang vor die Gerichte unterstützen“, so Kern. Sie warnte vor einer großen Zahl von Gerichtsverfahren und einem beträchtlichen Imageschaden für den neuen Flughafen.
Schleppende Bearbeitung
Ein weiteres gravierendes Problem sei die schleppende Bearbeitung der Anträge auf Lärmschutzmaßnahmen. Kern: „Keine zwei Monate vor Flughafeneröffnung wissen unsere Wohnungsunternehmen kaum, wie sie die zum Schutz ihrer Mieterinnen und Mieter dringend notwendigen Maßnahmen überhaupt noch rechtzeitig umsetzen sollen. Mir ist bei uns kein Mitgliedsunternehmen bekannt, dessen Anträge bereits beschieden worden wären.“
Notwendig seien insbesondere drei Dinge, unterstrich Kern: Eine Ausweitung des Erstattungsrahmens auf rechtskonforme und zeitgemäße Technik, eine drastische Beschleunigung der Antragsbearbeitung sowie die zügige Entwicklung eines Zeitplans, wie diese Maßnahmen in den nächsten zwei Monaten umgesetzt werden sollten.
Kern: „Es sollte für das Vorzeigeunternehmen der Hauptstadtregion selbstverständlich sein, die klimapolitischen Ziele Brandenburgs und Berlins zu unterstützen. Deshalb ist es positiv, dass diese notwendige Debatte jetzt wenigstens breit geführt wird. Es ist spät, aber noch nicht zu spät.“
Unter dem Dach des BBU sind 358 Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften der Länder Berlin und Brandenburg vereint. Die BBU-Mitgliedsunternehmen bewirtschaften gut 1,1 Millionen Wohnungen. Das sind über 40 Prozent aller Mietwohnungen in Berlin und fast 50 Prozent der Mietwohnungen im Land Brandenburg.
Quelle: Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU)

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Die Stadt Schwarzheide, die Gemeinde Schipkau und die BASF Schwarzheide GmbH haben eine Absichtserklärung zur gemeinsamen Entwicklung des ehemaligen Sonderlandeplatzes...

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Ein Jahr Uniklinikum Cottbus: Professor Nagel zieht Bilanz

2. Juli 2025

Ein Jahr nach der Gründung der Medizinischen Universität Lausitz – Carl Thiem zieht Vorstandsvorsitzender Prof. Dr. Eckhard Nagel eine erste...

Großräschener, Partwitzer & Geierswalder See nun vollständig schiffbar

Großräschener, Partwitzer & Geierswalder See nun vollständig schiffbar

1. Juli 2025

Seit Mitte Juni sind der Großräschener See sowie die Brandenburger Teile des Partwitzer und Geierswalder Sees offiziell für die Schifffahrt...

Arbeitslosenquote auf Südbrandenburger Arbeitsmarkt bei 6,0 Prozent

1. Juli 2025

Im Juni lag die Arbeitslosenquote im Agenturbezirk Cottbus wie bereits im Mai bei 6,0 Prozent. Insgesamt waren 18.688 Menschen arbeitslos...

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Waldbrandeinsatz auch am ehemaligen Flugplatz Cottbus

0:19 Uhr | 3. Juli 2025 | 423 Leser

A13: Schipkau, Schwarzheide & BASF planen gemeinsames Industriegebiet

17:03 Uhr | 2. Juli 2025 | 155 Leser

Cottbuser Sprecher-Ikone Wolfgang Rosenow feierte 80. Geburtstag

16:42 Uhr | 2. Juli 2025 | 113 Leser

Feuerwehren kämpfen erfolgreich gegen Waldbrand bei Jerischke an

16:29 Uhr | 2. Juli 2025 | 438 Leser

Feldbrand bei Dissen: Traktor zieht rettende Schneise

15:20 Uhr | 2. Juli 2025 | 2k Leser

Waldbrand in Gohrischheide breitet sich Richtung Elbe-Elster aus

15:14 Uhr | 2. Juli 2025 | 8.4k Leser

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Evakuierung aufgehoben: Großeinsatz bei Waldbrand nahe Sonnewalde

01.Juli 2025 | 10.3k Leser

Mann im Vetschauer Stadtpark niedergestochen – 16-Jähriger festgenommen

30.Juni 2025 | 9.4k Leser

Waldbrand in Gohrischheide breitet sich Richtung Elbe-Elster aus

02.Juli 2025 | 8.4k Leser

Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Cottbuser Oberbürgermeister Schick

27.Juni 2025 | 8.3k Leser

FC Energie Cottbus trennt sich von Tobias Hasse und Filip Kusić

30.Juni 2025 | 6.5k Leser

Aktuell mehrere Waldbrände in Kolkwitz, Altdöbern, Drebkau und Wülknitz

02.Juli 2025 | 6.1k Leser

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Cottbus | Start für Ferienspaßpass 2025, Initiator über Vorteile & Angebote
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Cottbus | BTU lädt zu Sommerfest am 4. Juli, Ausblick auf Programmhighlights
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Cottbus | Neue Runde für Projekt "Kinderstadt", Koordinatorin über letzte freie Plätze & Neuerungen
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Für die diesjährige Kinderstadt in Cottbus vom 4. bis 8. August gibt es noch freie Plätze. Wie die Stadt mitteilte, richtet sich das kostenfreie Ferienangebot an Kinder zwischen 8 und ...14 Jahren und findet im Ströbitzer Schulgarten statt. Die Teilnehmenden erwartet eine Woche voller kreativer Stationen, Mitmachaktionen und Freizeitangebote. Ziel soll es zudem sein, den Alltag in einer selbst gestalteten Stadt aktiv mitzubestimmen. Die Kinderstadt ist inklusiv angelegt, mit barrierearmen Zugängen, Rückzugsräumen und individueller Unterstützung. Anmeldungen sind unter anderem online unter http://www.cottbus.de/kinderstadt möglich.

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