Werte Mitglieder des Kabinetts der Landesregierung Brandenburgs,
auf Ihrer nächsten Sitzung am 28.Februar soll der Entwurf der Energiestrategie 2030 entsprechend der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses von Ihnen beschlossen werden. Wir erachten den Entwurf für unvollständig und den Beschluss dazu für übereilt und appellieren daher an Sie, diesen Schritt zu überdenken. Als Begründung für unseren Appell sehen wir folgende Aspekte:
1. Der Zeitraum von der Veröffentlichung Anfang Januar bis zum geplanten morgigen Beschluss war zu kurz. Es ist nicht anzunehmen, dass in dieser kurzen Frist die eingegangenen Stellungnahmen in den Entwurf eingeflossen sind. Vielen Trägern war eine Stellungnahme zur Fristeinhaltung nur durch Sondersitzungen möglich.
2. Dem Entwurf fehlt ein konkretes Ziel, aus dem sich eine glaubwürdige Strategie ableiten lassen könnte. Dies verunsichert die insbesondere die Region Südbrandenburg. Weder den Beschäftigten in der Braunkohlenindustrie noch den von den Auswirkungen der Tagebaue Betroffenen werden konkrete und nachvollziehbare Perspektiven aufgezeigt. Insbesondere die Revisionsklausel zeigt ein grundlegend mangelndes Interesse an der notwendigen Umgestaltung der Energieversorgung. Erforderlich ist ein zukünftig ausgeglichener Energiehaushalt. Neue Tagebaue und Kraftwerke sind weitere Schulden und belasten die kommenden Generationen.
3. Mit dieser Energiestrategie vergibt Brandenburg die Chance zu zeigen, dass Wohlstand und Wertschöpfung nachhaltig ohne weiteren massiven Rohstoffverbrauch möglich sind.
4. Mit der Hoffnung auf CCS verbindet die Landesregierung das Ziel, dass die Braunkohlenverstromung klimafreundlich wird. Der CCS-Technologie werden bei der Stromerzeugung keine Zukunftschancen gegeben. Der Erforderlichkeit der Umweltfreundlichkeit der Energieversorgung wurde mit dem Ihnen vorgelegten Entwurf aufgegeben
5. Insbesondere in der Stellungnahme des Wirtschaftsausschusses wird sich den Problemen der Akzeptanz gewidmet. Dies betrifft aber in den Vorschlägen dazu (Schlichtung, Ombudsmann) nur den Bereich der erneuerbaren Energien. Eine Diskussion über die Notwendigkeit und Folgen neuer Tagebaue wurde unterlassen, Konflikte dazu nicht erwähnt.
Dies sind nur einige Punkte, die in vielen Stellungnahmen zum Entwurf der Energiestrategie angemahnt aber nicht berücksichtigt wurden. Deshalb unser Appell, diesen Entwurf nicht zu beschließen. Vielmehr ist es notwendig, ihn der Öffentlichkeit als Diskussionsvorlage für einen zukunftsfähigen Energiekonsens vorzulegen.
Klinger Runde
Werte Mitglieder des Kabinetts der Landesregierung Brandenburgs,
auf Ihrer nächsten Sitzung am 28.Februar soll der Entwurf der Energiestrategie 2030 entsprechend der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses von Ihnen beschlossen werden. Wir erachten den Entwurf für unvollständig und den Beschluss dazu für übereilt und appellieren daher an Sie, diesen Schritt zu überdenken. Als Begründung für unseren Appell sehen wir folgende Aspekte:
1. Der Zeitraum von der Veröffentlichung Anfang Januar bis zum geplanten morgigen Beschluss war zu kurz. Es ist nicht anzunehmen, dass in dieser kurzen Frist die eingegangenen Stellungnahmen in den Entwurf eingeflossen sind. Vielen Trägern war eine Stellungnahme zur Fristeinhaltung nur durch Sondersitzungen möglich.
2. Dem Entwurf fehlt ein konkretes Ziel, aus dem sich eine glaubwürdige Strategie ableiten lassen könnte. Dies verunsichert die insbesondere die Region Südbrandenburg. Weder den Beschäftigten in der Braunkohlenindustrie noch den von den Auswirkungen der Tagebaue Betroffenen werden konkrete und nachvollziehbare Perspektiven aufgezeigt. Insbesondere die Revisionsklausel zeigt ein grundlegend mangelndes Interesse an der notwendigen Umgestaltung der Energieversorgung. Erforderlich ist ein zukünftig ausgeglichener Energiehaushalt. Neue Tagebaue und Kraftwerke sind weitere Schulden und belasten die kommenden Generationen.
3. Mit dieser Energiestrategie vergibt Brandenburg die Chance zu zeigen, dass Wohlstand und Wertschöpfung nachhaltig ohne weiteren massiven Rohstoffverbrauch möglich sind.
4. Mit der Hoffnung auf CCS verbindet die Landesregierung das Ziel, dass die Braunkohlenverstromung klimafreundlich wird. Der CCS-Technologie werden bei der Stromerzeugung keine Zukunftschancen gegeben. Der Erforderlichkeit der Umweltfreundlichkeit der Energieversorgung wurde mit dem Ihnen vorgelegten Entwurf aufgegeben
5. Insbesondere in der Stellungnahme des Wirtschaftsausschusses wird sich den Problemen der Akzeptanz gewidmet. Dies betrifft aber in den Vorschlägen dazu (Schlichtung, Ombudsmann) nur den Bereich der erneuerbaren Energien. Eine Diskussion über die Notwendigkeit und Folgen neuer Tagebaue wurde unterlassen, Konflikte dazu nicht erwähnt.
Dies sind nur einige Punkte, die in vielen Stellungnahmen zum Entwurf der Energiestrategie angemahnt aber nicht berücksichtigt wurden. Deshalb unser Appell, diesen Entwurf nicht zu beschließen. Vielmehr ist es notwendig, ihn der Öffentlichkeit als Diskussionsvorlage für einen zukunftsfähigen Energiekonsens vorzulegen.
Klinger Runde
Werte Mitglieder des Kabinetts der Landesregierung Brandenburgs,
auf Ihrer nächsten Sitzung am 28.Februar soll der Entwurf der Energiestrategie 2030 entsprechend der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses von Ihnen beschlossen werden. Wir erachten den Entwurf für unvollständig und den Beschluss dazu für übereilt und appellieren daher an Sie, diesen Schritt zu überdenken. Als Begründung für unseren Appell sehen wir folgende Aspekte:
1. Der Zeitraum von der Veröffentlichung Anfang Januar bis zum geplanten morgigen Beschluss war zu kurz. Es ist nicht anzunehmen, dass in dieser kurzen Frist die eingegangenen Stellungnahmen in den Entwurf eingeflossen sind. Vielen Trägern war eine Stellungnahme zur Fristeinhaltung nur durch Sondersitzungen möglich.
2. Dem Entwurf fehlt ein konkretes Ziel, aus dem sich eine glaubwürdige Strategie ableiten lassen könnte. Dies verunsichert die insbesondere die Region Südbrandenburg. Weder den Beschäftigten in der Braunkohlenindustrie noch den von den Auswirkungen der Tagebaue Betroffenen werden konkrete und nachvollziehbare Perspektiven aufgezeigt. Insbesondere die Revisionsklausel zeigt ein grundlegend mangelndes Interesse an der notwendigen Umgestaltung der Energieversorgung. Erforderlich ist ein zukünftig ausgeglichener Energiehaushalt. Neue Tagebaue und Kraftwerke sind weitere Schulden und belasten die kommenden Generationen.
3. Mit dieser Energiestrategie vergibt Brandenburg die Chance zu zeigen, dass Wohlstand und Wertschöpfung nachhaltig ohne weiteren massiven Rohstoffverbrauch möglich sind.
4. Mit der Hoffnung auf CCS verbindet die Landesregierung das Ziel, dass die Braunkohlenverstromung klimafreundlich wird. Der CCS-Technologie werden bei der Stromerzeugung keine Zukunftschancen gegeben. Der Erforderlichkeit der Umweltfreundlichkeit der Energieversorgung wurde mit dem Ihnen vorgelegten Entwurf aufgegeben
5. Insbesondere in der Stellungnahme des Wirtschaftsausschusses wird sich den Problemen der Akzeptanz gewidmet. Dies betrifft aber in den Vorschlägen dazu (Schlichtung, Ombudsmann) nur den Bereich der erneuerbaren Energien. Eine Diskussion über die Notwendigkeit und Folgen neuer Tagebaue wurde unterlassen, Konflikte dazu nicht erwähnt.
Dies sind nur einige Punkte, die in vielen Stellungnahmen zum Entwurf der Energiestrategie angemahnt aber nicht berücksichtigt wurden. Deshalb unser Appell, diesen Entwurf nicht zu beschließen. Vielmehr ist es notwendig, ihn der Öffentlichkeit als Diskussionsvorlage für einen zukunftsfähigen Energiekonsens vorzulegen.
Klinger Runde
Werte Mitglieder des Kabinetts der Landesregierung Brandenburgs,
auf Ihrer nächsten Sitzung am 28.Februar soll der Entwurf der Energiestrategie 2030 entsprechend der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses von Ihnen beschlossen werden. Wir erachten den Entwurf für unvollständig und den Beschluss dazu für übereilt und appellieren daher an Sie, diesen Schritt zu überdenken. Als Begründung für unseren Appell sehen wir folgende Aspekte:
1. Der Zeitraum von der Veröffentlichung Anfang Januar bis zum geplanten morgigen Beschluss war zu kurz. Es ist nicht anzunehmen, dass in dieser kurzen Frist die eingegangenen Stellungnahmen in den Entwurf eingeflossen sind. Vielen Trägern war eine Stellungnahme zur Fristeinhaltung nur durch Sondersitzungen möglich.
2. Dem Entwurf fehlt ein konkretes Ziel, aus dem sich eine glaubwürdige Strategie ableiten lassen könnte. Dies verunsichert die insbesondere die Region Südbrandenburg. Weder den Beschäftigten in der Braunkohlenindustrie noch den von den Auswirkungen der Tagebaue Betroffenen werden konkrete und nachvollziehbare Perspektiven aufgezeigt. Insbesondere die Revisionsklausel zeigt ein grundlegend mangelndes Interesse an der notwendigen Umgestaltung der Energieversorgung. Erforderlich ist ein zukünftig ausgeglichener Energiehaushalt. Neue Tagebaue und Kraftwerke sind weitere Schulden und belasten die kommenden Generationen.
3. Mit dieser Energiestrategie vergibt Brandenburg die Chance zu zeigen, dass Wohlstand und Wertschöpfung nachhaltig ohne weiteren massiven Rohstoffverbrauch möglich sind.
4. Mit der Hoffnung auf CCS verbindet die Landesregierung das Ziel, dass die Braunkohlenverstromung klimafreundlich wird. Der CCS-Technologie werden bei der Stromerzeugung keine Zukunftschancen gegeben. Der Erforderlichkeit der Umweltfreundlichkeit der Energieversorgung wurde mit dem Ihnen vorgelegten Entwurf aufgegeben
5. Insbesondere in der Stellungnahme des Wirtschaftsausschusses wird sich den Problemen der Akzeptanz gewidmet. Dies betrifft aber in den Vorschlägen dazu (Schlichtung, Ombudsmann) nur den Bereich der erneuerbaren Energien. Eine Diskussion über die Notwendigkeit und Folgen neuer Tagebaue wurde unterlassen, Konflikte dazu nicht erwähnt.
Dies sind nur einige Punkte, die in vielen Stellungnahmen zum Entwurf der Energiestrategie angemahnt aber nicht berücksichtigt wurden. Deshalb unser Appell, diesen Entwurf nicht zu beschließen. Vielmehr ist es notwendig, ihn der Öffentlichkeit als Diskussionsvorlage für einen zukunftsfähigen Energiekonsens vorzulegen.
Klinger Runde
Werte Mitglieder des Kabinetts der Landesregierung Brandenburgs,
auf Ihrer nächsten Sitzung am 28.Februar soll der Entwurf der Energiestrategie 2030 entsprechend der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses von Ihnen beschlossen werden. Wir erachten den Entwurf für unvollständig und den Beschluss dazu für übereilt und appellieren daher an Sie, diesen Schritt zu überdenken. Als Begründung für unseren Appell sehen wir folgende Aspekte:
1. Der Zeitraum von der Veröffentlichung Anfang Januar bis zum geplanten morgigen Beschluss war zu kurz. Es ist nicht anzunehmen, dass in dieser kurzen Frist die eingegangenen Stellungnahmen in den Entwurf eingeflossen sind. Vielen Trägern war eine Stellungnahme zur Fristeinhaltung nur durch Sondersitzungen möglich.
2. Dem Entwurf fehlt ein konkretes Ziel, aus dem sich eine glaubwürdige Strategie ableiten lassen könnte. Dies verunsichert die insbesondere die Region Südbrandenburg. Weder den Beschäftigten in der Braunkohlenindustrie noch den von den Auswirkungen der Tagebaue Betroffenen werden konkrete und nachvollziehbare Perspektiven aufgezeigt. Insbesondere die Revisionsklausel zeigt ein grundlegend mangelndes Interesse an der notwendigen Umgestaltung der Energieversorgung. Erforderlich ist ein zukünftig ausgeglichener Energiehaushalt. Neue Tagebaue und Kraftwerke sind weitere Schulden und belasten die kommenden Generationen.
3. Mit dieser Energiestrategie vergibt Brandenburg die Chance zu zeigen, dass Wohlstand und Wertschöpfung nachhaltig ohne weiteren massiven Rohstoffverbrauch möglich sind.
4. Mit der Hoffnung auf CCS verbindet die Landesregierung das Ziel, dass die Braunkohlenverstromung klimafreundlich wird. Der CCS-Technologie werden bei der Stromerzeugung keine Zukunftschancen gegeben. Der Erforderlichkeit der Umweltfreundlichkeit der Energieversorgung wurde mit dem Ihnen vorgelegten Entwurf aufgegeben
5. Insbesondere in der Stellungnahme des Wirtschaftsausschusses wird sich den Problemen der Akzeptanz gewidmet. Dies betrifft aber in den Vorschlägen dazu (Schlichtung, Ombudsmann) nur den Bereich der erneuerbaren Energien. Eine Diskussion über die Notwendigkeit und Folgen neuer Tagebaue wurde unterlassen, Konflikte dazu nicht erwähnt.
Dies sind nur einige Punkte, die in vielen Stellungnahmen zum Entwurf der Energiestrategie angemahnt aber nicht berücksichtigt wurden. Deshalb unser Appell, diesen Entwurf nicht zu beschließen. Vielmehr ist es notwendig, ihn der Öffentlichkeit als Diskussionsvorlage für einen zukunftsfähigen Energiekonsens vorzulegen.
Klinger Runde
Werte Mitglieder des Kabinetts der Landesregierung Brandenburgs,
auf Ihrer nächsten Sitzung am 28.Februar soll der Entwurf der Energiestrategie 2030 entsprechend der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses von Ihnen beschlossen werden. Wir erachten den Entwurf für unvollständig und den Beschluss dazu für übereilt und appellieren daher an Sie, diesen Schritt zu überdenken. Als Begründung für unseren Appell sehen wir folgende Aspekte:
1. Der Zeitraum von der Veröffentlichung Anfang Januar bis zum geplanten morgigen Beschluss war zu kurz. Es ist nicht anzunehmen, dass in dieser kurzen Frist die eingegangenen Stellungnahmen in den Entwurf eingeflossen sind. Vielen Trägern war eine Stellungnahme zur Fristeinhaltung nur durch Sondersitzungen möglich.
2. Dem Entwurf fehlt ein konkretes Ziel, aus dem sich eine glaubwürdige Strategie ableiten lassen könnte. Dies verunsichert die insbesondere die Region Südbrandenburg. Weder den Beschäftigten in der Braunkohlenindustrie noch den von den Auswirkungen der Tagebaue Betroffenen werden konkrete und nachvollziehbare Perspektiven aufgezeigt. Insbesondere die Revisionsklausel zeigt ein grundlegend mangelndes Interesse an der notwendigen Umgestaltung der Energieversorgung. Erforderlich ist ein zukünftig ausgeglichener Energiehaushalt. Neue Tagebaue und Kraftwerke sind weitere Schulden und belasten die kommenden Generationen.
3. Mit dieser Energiestrategie vergibt Brandenburg die Chance zu zeigen, dass Wohlstand und Wertschöpfung nachhaltig ohne weiteren massiven Rohstoffverbrauch möglich sind.
4. Mit der Hoffnung auf CCS verbindet die Landesregierung das Ziel, dass die Braunkohlenverstromung klimafreundlich wird. Der CCS-Technologie werden bei der Stromerzeugung keine Zukunftschancen gegeben. Der Erforderlichkeit der Umweltfreundlichkeit der Energieversorgung wurde mit dem Ihnen vorgelegten Entwurf aufgegeben
5. Insbesondere in der Stellungnahme des Wirtschaftsausschusses wird sich den Problemen der Akzeptanz gewidmet. Dies betrifft aber in den Vorschlägen dazu (Schlichtung, Ombudsmann) nur den Bereich der erneuerbaren Energien. Eine Diskussion über die Notwendigkeit und Folgen neuer Tagebaue wurde unterlassen, Konflikte dazu nicht erwähnt.
Dies sind nur einige Punkte, die in vielen Stellungnahmen zum Entwurf der Energiestrategie angemahnt aber nicht berücksichtigt wurden. Deshalb unser Appell, diesen Entwurf nicht zu beschließen. Vielmehr ist es notwendig, ihn der Öffentlichkeit als Diskussionsvorlage für einen zukunftsfähigen Energiekonsens vorzulegen.
Klinger Runde
Werte Mitglieder des Kabinetts der Landesregierung Brandenburgs,
auf Ihrer nächsten Sitzung am 28.Februar soll der Entwurf der Energiestrategie 2030 entsprechend der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses von Ihnen beschlossen werden. Wir erachten den Entwurf für unvollständig und den Beschluss dazu für übereilt und appellieren daher an Sie, diesen Schritt zu überdenken. Als Begründung für unseren Appell sehen wir folgende Aspekte:
1. Der Zeitraum von der Veröffentlichung Anfang Januar bis zum geplanten morgigen Beschluss war zu kurz. Es ist nicht anzunehmen, dass in dieser kurzen Frist die eingegangenen Stellungnahmen in den Entwurf eingeflossen sind. Vielen Trägern war eine Stellungnahme zur Fristeinhaltung nur durch Sondersitzungen möglich.
2. Dem Entwurf fehlt ein konkretes Ziel, aus dem sich eine glaubwürdige Strategie ableiten lassen könnte. Dies verunsichert die insbesondere die Region Südbrandenburg. Weder den Beschäftigten in der Braunkohlenindustrie noch den von den Auswirkungen der Tagebaue Betroffenen werden konkrete und nachvollziehbare Perspektiven aufgezeigt. Insbesondere die Revisionsklausel zeigt ein grundlegend mangelndes Interesse an der notwendigen Umgestaltung der Energieversorgung. Erforderlich ist ein zukünftig ausgeglichener Energiehaushalt. Neue Tagebaue und Kraftwerke sind weitere Schulden und belasten die kommenden Generationen.
3. Mit dieser Energiestrategie vergibt Brandenburg die Chance zu zeigen, dass Wohlstand und Wertschöpfung nachhaltig ohne weiteren massiven Rohstoffverbrauch möglich sind.
4. Mit der Hoffnung auf CCS verbindet die Landesregierung das Ziel, dass die Braunkohlenverstromung klimafreundlich wird. Der CCS-Technologie werden bei der Stromerzeugung keine Zukunftschancen gegeben. Der Erforderlichkeit der Umweltfreundlichkeit der Energieversorgung wurde mit dem Ihnen vorgelegten Entwurf aufgegeben
5. Insbesondere in der Stellungnahme des Wirtschaftsausschusses wird sich den Problemen der Akzeptanz gewidmet. Dies betrifft aber in den Vorschlägen dazu (Schlichtung, Ombudsmann) nur den Bereich der erneuerbaren Energien. Eine Diskussion über die Notwendigkeit und Folgen neuer Tagebaue wurde unterlassen, Konflikte dazu nicht erwähnt.
Dies sind nur einige Punkte, die in vielen Stellungnahmen zum Entwurf der Energiestrategie angemahnt aber nicht berücksichtigt wurden. Deshalb unser Appell, diesen Entwurf nicht zu beschließen. Vielmehr ist es notwendig, ihn der Öffentlichkeit als Diskussionsvorlage für einen zukunftsfähigen Energiekonsens vorzulegen.
Klinger Runde
Werte Mitglieder des Kabinetts der Landesregierung Brandenburgs,
auf Ihrer nächsten Sitzung am 28.Februar soll der Entwurf der Energiestrategie 2030 entsprechend der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses von Ihnen beschlossen werden. Wir erachten den Entwurf für unvollständig und den Beschluss dazu für übereilt und appellieren daher an Sie, diesen Schritt zu überdenken. Als Begründung für unseren Appell sehen wir folgende Aspekte:
1. Der Zeitraum von der Veröffentlichung Anfang Januar bis zum geplanten morgigen Beschluss war zu kurz. Es ist nicht anzunehmen, dass in dieser kurzen Frist die eingegangenen Stellungnahmen in den Entwurf eingeflossen sind. Vielen Trägern war eine Stellungnahme zur Fristeinhaltung nur durch Sondersitzungen möglich.
2. Dem Entwurf fehlt ein konkretes Ziel, aus dem sich eine glaubwürdige Strategie ableiten lassen könnte. Dies verunsichert die insbesondere die Region Südbrandenburg. Weder den Beschäftigten in der Braunkohlenindustrie noch den von den Auswirkungen der Tagebaue Betroffenen werden konkrete und nachvollziehbare Perspektiven aufgezeigt. Insbesondere die Revisionsklausel zeigt ein grundlegend mangelndes Interesse an der notwendigen Umgestaltung der Energieversorgung. Erforderlich ist ein zukünftig ausgeglichener Energiehaushalt. Neue Tagebaue und Kraftwerke sind weitere Schulden und belasten die kommenden Generationen.
3. Mit dieser Energiestrategie vergibt Brandenburg die Chance zu zeigen, dass Wohlstand und Wertschöpfung nachhaltig ohne weiteren massiven Rohstoffverbrauch möglich sind.
4. Mit der Hoffnung auf CCS verbindet die Landesregierung das Ziel, dass die Braunkohlenverstromung klimafreundlich wird. Der CCS-Technologie werden bei der Stromerzeugung keine Zukunftschancen gegeben. Der Erforderlichkeit der Umweltfreundlichkeit der Energieversorgung wurde mit dem Ihnen vorgelegten Entwurf aufgegeben
5. Insbesondere in der Stellungnahme des Wirtschaftsausschusses wird sich den Problemen der Akzeptanz gewidmet. Dies betrifft aber in den Vorschlägen dazu (Schlichtung, Ombudsmann) nur den Bereich der erneuerbaren Energien. Eine Diskussion über die Notwendigkeit und Folgen neuer Tagebaue wurde unterlassen, Konflikte dazu nicht erwähnt.
Dies sind nur einige Punkte, die in vielen Stellungnahmen zum Entwurf der Energiestrategie angemahnt aber nicht berücksichtigt wurden. Deshalb unser Appell, diesen Entwurf nicht zu beschließen. Vielmehr ist es notwendig, ihn der Öffentlichkeit als Diskussionsvorlage für einen zukunftsfähigen Energiekonsens vorzulegen.
Klinger Runde