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NIEDERLAUSITZ aktuell

Landesforstbetrieb startet 2012 in neuer Struktur

13:11 Uhr | 30. Dezember 2011
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Der Landesbetrieb Forst wird nach den Worten von Brandenburgs Forstminister Jörg Vogelsänger wie geplant ab Jahresbeginn in seiner neuen Struktur arbeiten. Die Personalzuordnung erfolgt zunächst für alle Beteiligten vorläufig. Noch notwendige personalvertretungsrechtliche Beteiligungsverfahren zu den beabsichtigten Umsetzungen sollen bis zum 30. März abgeschlossen werden. Das ist der wesentliche Inhalt einer Dienstvereinbarung, die jetzt die Leitung des Landesbetriebs mit dem Gesamtpersonalrat abgeschlossen hat.
Vogelsänger: „Ich freue mich, dass wir dies noch vor Jahresende gemeinsam erreichen konnten. Ich danke allen Beteiligten für ihr verantwortungsbewusstes und engagiertes Handeln, auch wenn es manchmal schwierig war und man sich auch vor Gericht gegenüberstand.“
Die Vertragspartner der Dienstvereinbarung – Landesforstbetrieb und Personalvertretung – haben Einvernehmen darüber hergestellt, den Weg in die neue Organisationsstruktur des Landesbetriebs Forst so zu gestalten, dass klare Zuständigkeiten und eine verbindliche Personalzuordnung möglichst in einem kurzen Zeitraum zu erreichen sind. Vor dem Hintergrund eines Oberverwaltungsgerichtsbeschlusses vom 24. November zur automatisierten Verarbeitung von Personaldaten und wegen der noch nicht vollständig abgeschlossenen personalvertretungsrechtlichen Beteiligungsverfahren war es notwendig, einen Interessenausgleich in Form einer ergänzenden Dienstvereinbarung zu finden. Zwischen den Vertragspartnern besteht Einvernehmen darüber, dass der rechnerische strukturelle Überhang entsprechend der Vorgaben des Tarifvertrags „Umbau“ und in einem über eine Dienstvereinbarung zu regelnden Verfahren sozialverträglich aufgelöst wird.
Trennung in Forstaufsicht und Wirtschaft
Zentrale Punkte der Reform sind die Trennung von inhaltlicher und fiskalischer Forstverwaltung sowie eine neue Organisationsstruktur mit einer deutlich re-duzierten Zahl von Oberförstereien und Revieren.
Ab sofort gibt es eine Trennung in zwei Oberförsterei-Typen:
Zukünftig wird es statt bisher 72 noch 44 Oberförstereien und statt bisher 504 noch 368 Reviere geben. Die Zahl der Organisationseinheiten wird damit um ein Viertel verringert. Gleichzeitig wird der Personalabbau fortgeführt. Bis zum Jahresende 2014 soll die Zahl der derzeit 2.100 Beschäftigten auf 1.500 sozialverträglich abgebaut werden. Im Ergebnis können hierdurch erhebliche Einsparungen bei den Personalkosten gegenüber dem aktuellen Stand erreicht wer-den.
30 Oberförstereien mit 208 Revieren sind nun zuständig für die Forstaufsicht. Sie erledigen die nach dem Landeswaldgesetz der unteren Forstbehörde zugewiesenen Aufgaben. Für die rund 100.000 Waldeigentümer stehen sie für Beratungen über die Bewirtschaftung und für alle weiteren Fragen zu ihrem Wald zur Verfügung. Der Waldschutz einschließlich der Waldbrandüberwachung auf sämtlichen Forstflächen im Land gehört ebenso zu ihren Tätigkeiten wie die Waldpädagogik. Förderanträge für forstwirtschaftliche Maßnahmen im Kommunal- und Privatwald bearbeitet die Bewilligungsstelle in Fürstenberg. Dienstleistungen für Waldbesitzer werden weiterhin angeboten.
14 Landeswaldoberförstereien mit 160 Landeswaldrevieren bewirtschaften die im Eigentum des Landes befindlichen 270.000 Hektar Wald – ein Viertel der Waldfläche Brandenburgs. Außerdem nehmen sie die jagdlichen Aufgaben im Landeswald wahr.
Sieben Serviceeinheiten ergänzen die neue Forststruktur. Dort werden allgemeine Verwaltungsaufgaben gebündelt. Dazu gehören alle Fragen der Abwicklung der Finanzen, der Liegenschaften sowie organisatorischen Abläufe.
In der Potsdamer Betriebszentrale laufen die Informationen für die Steuerung des Landesbetriebs Forst Brandenburg zusammen.
Das Landeskompetenzzentrum Forst Eberswalde – LFE – bleibt Serviceeinrich-tung des Landesbetriebs. Es erfüllt praxisbezogene Dienstleistungs- und Spezialaufgaben und organisiert den Wissenstransfer in die Forstpraxis.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Foto: Archivbild

Der Landesbetrieb Forst wird nach den Worten von Brandenburgs Forstminister Jörg Vogelsänger wie geplant ab Jahresbeginn in seiner neuen Struktur arbeiten. Die Personalzuordnung erfolgt zunächst für alle Beteiligten vorläufig. Noch notwendige personalvertretungsrechtliche Beteiligungsverfahren zu den beabsichtigten Umsetzungen sollen bis zum 30. März abgeschlossen werden. Das ist der wesentliche Inhalt einer Dienstvereinbarung, die jetzt die Leitung des Landesbetriebs mit dem Gesamtpersonalrat abgeschlossen hat.
Vogelsänger: „Ich freue mich, dass wir dies noch vor Jahresende gemeinsam erreichen konnten. Ich danke allen Beteiligten für ihr verantwortungsbewusstes und engagiertes Handeln, auch wenn es manchmal schwierig war und man sich auch vor Gericht gegenüberstand.“
Die Vertragspartner der Dienstvereinbarung – Landesforstbetrieb und Personalvertretung – haben Einvernehmen darüber hergestellt, den Weg in die neue Organisationsstruktur des Landesbetriebs Forst so zu gestalten, dass klare Zuständigkeiten und eine verbindliche Personalzuordnung möglichst in einem kurzen Zeitraum zu erreichen sind. Vor dem Hintergrund eines Oberverwaltungsgerichtsbeschlusses vom 24. November zur automatisierten Verarbeitung von Personaldaten und wegen der noch nicht vollständig abgeschlossenen personalvertretungsrechtlichen Beteiligungsverfahren war es notwendig, einen Interessenausgleich in Form einer ergänzenden Dienstvereinbarung zu finden. Zwischen den Vertragspartnern besteht Einvernehmen darüber, dass der rechnerische strukturelle Überhang entsprechend der Vorgaben des Tarifvertrags „Umbau“ und in einem über eine Dienstvereinbarung zu regelnden Verfahren sozialverträglich aufgelöst wird.
Trennung in Forstaufsicht und Wirtschaft
Zentrale Punkte der Reform sind die Trennung von inhaltlicher und fiskalischer Forstverwaltung sowie eine neue Organisationsstruktur mit einer deutlich re-duzierten Zahl von Oberförstereien und Revieren.
Ab sofort gibt es eine Trennung in zwei Oberförsterei-Typen:
Zukünftig wird es statt bisher 72 noch 44 Oberförstereien und statt bisher 504 noch 368 Reviere geben. Die Zahl der Organisationseinheiten wird damit um ein Viertel verringert. Gleichzeitig wird der Personalabbau fortgeführt. Bis zum Jahresende 2014 soll die Zahl der derzeit 2.100 Beschäftigten auf 1.500 sozialverträglich abgebaut werden. Im Ergebnis können hierdurch erhebliche Einsparungen bei den Personalkosten gegenüber dem aktuellen Stand erreicht wer-den.
30 Oberförstereien mit 208 Revieren sind nun zuständig für die Forstaufsicht. Sie erledigen die nach dem Landeswaldgesetz der unteren Forstbehörde zugewiesenen Aufgaben. Für die rund 100.000 Waldeigentümer stehen sie für Beratungen über die Bewirtschaftung und für alle weiteren Fragen zu ihrem Wald zur Verfügung. Der Waldschutz einschließlich der Waldbrandüberwachung auf sämtlichen Forstflächen im Land gehört ebenso zu ihren Tätigkeiten wie die Waldpädagogik. Förderanträge für forstwirtschaftliche Maßnahmen im Kommunal- und Privatwald bearbeitet die Bewilligungsstelle in Fürstenberg. Dienstleistungen für Waldbesitzer werden weiterhin angeboten.
14 Landeswaldoberförstereien mit 160 Landeswaldrevieren bewirtschaften die im Eigentum des Landes befindlichen 270.000 Hektar Wald – ein Viertel der Waldfläche Brandenburgs. Außerdem nehmen sie die jagdlichen Aufgaben im Landeswald wahr.
Sieben Serviceeinheiten ergänzen die neue Forststruktur. Dort werden allgemeine Verwaltungsaufgaben gebündelt. Dazu gehören alle Fragen der Abwicklung der Finanzen, der Liegenschaften sowie organisatorischen Abläufe.
In der Potsdamer Betriebszentrale laufen die Informationen für die Steuerung des Landesbetriebs Forst Brandenburg zusammen.
Das Landeskompetenzzentrum Forst Eberswalde – LFE – bleibt Serviceeinrich-tung des Landesbetriebs. Es erfüllt praxisbezogene Dienstleistungs- und Spezialaufgaben und organisiert den Wissenstransfer in die Forstpraxis.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Foto: Archivbild

Der Landesbetrieb Forst wird nach den Worten von Brandenburgs Forstminister Jörg Vogelsänger wie geplant ab Jahresbeginn in seiner neuen Struktur arbeiten. Die Personalzuordnung erfolgt zunächst für alle Beteiligten vorläufig. Noch notwendige personalvertretungsrechtliche Beteiligungsverfahren zu den beabsichtigten Umsetzungen sollen bis zum 30. März abgeschlossen werden. Das ist der wesentliche Inhalt einer Dienstvereinbarung, die jetzt die Leitung des Landesbetriebs mit dem Gesamtpersonalrat abgeschlossen hat.
Vogelsänger: „Ich freue mich, dass wir dies noch vor Jahresende gemeinsam erreichen konnten. Ich danke allen Beteiligten für ihr verantwortungsbewusstes und engagiertes Handeln, auch wenn es manchmal schwierig war und man sich auch vor Gericht gegenüberstand.“
Die Vertragspartner der Dienstvereinbarung – Landesforstbetrieb und Personalvertretung – haben Einvernehmen darüber hergestellt, den Weg in die neue Organisationsstruktur des Landesbetriebs Forst so zu gestalten, dass klare Zuständigkeiten und eine verbindliche Personalzuordnung möglichst in einem kurzen Zeitraum zu erreichen sind. Vor dem Hintergrund eines Oberverwaltungsgerichtsbeschlusses vom 24. November zur automatisierten Verarbeitung von Personaldaten und wegen der noch nicht vollständig abgeschlossenen personalvertretungsrechtlichen Beteiligungsverfahren war es notwendig, einen Interessenausgleich in Form einer ergänzenden Dienstvereinbarung zu finden. Zwischen den Vertragspartnern besteht Einvernehmen darüber, dass der rechnerische strukturelle Überhang entsprechend der Vorgaben des Tarifvertrags „Umbau“ und in einem über eine Dienstvereinbarung zu regelnden Verfahren sozialverträglich aufgelöst wird.
Trennung in Forstaufsicht und Wirtschaft
Zentrale Punkte der Reform sind die Trennung von inhaltlicher und fiskalischer Forstverwaltung sowie eine neue Organisationsstruktur mit einer deutlich re-duzierten Zahl von Oberförstereien und Revieren.
Ab sofort gibt es eine Trennung in zwei Oberförsterei-Typen:
Zukünftig wird es statt bisher 72 noch 44 Oberförstereien und statt bisher 504 noch 368 Reviere geben. Die Zahl der Organisationseinheiten wird damit um ein Viertel verringert. Gleichzeitig wird der Personalabbau fortgeführt. Bis zum Jahresende 2014 soll die Zahl der derzeit 2.100 Beschäftigten auf 1.500 sozialverträglich abgebaut werden. Im Ergebnis können hierdurch erhebliche Einsparungen bei den Personalkosten gegenüber dem aktuellen Stand erreicht wer-den.
30 Oberförstereien mit 208 Revieren sind nun zuständig für die Forstaufsicht. Sie erledigen die nach dem Landeswaldgesetz der unteren Forstbehörde zugewiesenen Aufgaben. Für die rund 100.000 Waldeigentümer stehen sie für Beratungen über die Bewirtschaftung und für alle weiteren Fragen zu ihrem Wald zur Verfügung. Der Waldschutz einschließlich der Waldbrandüberwachung auf sämtlichen Forstflächen im Land gehört ebenso zu ihren Tätigkeiten wie die Waldpädagogik. Förderanträge für forstwirtschaftliche Maßnahmen im Kommunal- und Privatwald bearbeitet die Bewilligungsstelle in Fürstenberg. Dienstleistungen für Waldbesitzer werden weiterhin angeboten.
14 Landeswaldoberförstereien mit 160 Landeswaldrevieren bewirtschaften die im Eigentum des Landes befindlichen 270.000 Hektar Wald – ein Viertel der Waldfläche Brandenburgs. Außerdem nehmen sie die jagdlichen Aufgaben im Landeswald wahr.
Sieben Serviceeinheiten ergänzen die neue Forststruktur. Dort werden allgemeine Verwaltungsaufgaben gebündelt. Dazu gehören alle Fragen der Abwicklung der Finanzen, der Liegenschaften sowie organisatorischen Abläufe.
In der Potsdamer Betriebszentrale laufen die Informationen für die Steuerung des Landesbetriebs Forst Brandenburg zusammen.
Das Landeskompetenzzentrum Forst Eberswalde – LFE – bleibt Serviceeinrich-tung des Landesbetriebs. Es erfüllt praxisbezogene Dienstleistungs- und Spezialaufgaben und organisiert den Wissenstransfer in die Forstpraxis.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Foto: Archivbild

Der Landesbetrieb Forst wird nach den Worten von Brandenburgs Forstminister Jörg Vogelsänger wie geplant ab Jahresbeginn in seiner neuen Struktur arbeiten. Die Personalzuordnung erfolgt zunächst für alle Beteiligten vorläufig. Noch notwendige personalvertretungsrechtliche Beteiligungsverfahren zu den beabsichtigten Umsetzungen sollen bis zum 30. März abgeschlossen werden. Das ist der wesentliche Inhalt einer Dienstvereinbarung, die jetzt die Leitung des Landesbetriebs mit dem Gesamtpersonalrat abgeschlossen hat.
Vogelsänger: „Ich freue mich, dass wir dies noch vor Jahresende gemeinsam erreichen konnten. Ich danke allen Beteiligten für ihr verantwortungsbewusstes und engagiertes Handeln, auch wenn es manchmal schwierig war und man sich auch vor Gericht gegenüberstand.“
Die Vertragspartner der Dienstvereinbarung – Landesforstbetrieb und Personalvertretung – haben Einvernehmen darüber hergestellt, den Weg in die neue Organisationsstruktur des Landesbetriebs Forst so zu gestalten, dass klare Zuständigkeiten und eine verbindliche Personalzuordnung möglichst in einem kurzen Zeitraum zu erreichen sind. Vor dem Hintergrund eines Oberverwaltungsgerichtsbeschlusses vom 24. November zur automatisierten Verarbeitung von Personaldaten und wegen der noch nicht vollständig abgeschlossenen personalvertretungsrechtlichen Beteiligungsverfahren war es notwendig, einen Interessenausgleich in Form einer ergänzenden Dienstvereinbarung zu finden. Zwischen den Vertragspartnern besteht Einvernehmen darüber, dass der rechnerische strukturelle Überhang entsprechend der Vorgaben des Tarifvertrags „Umbau“ und in einem über eine Dienstvereinbarung zu regelnden Verfahren sozialverträglich aufgelöst wird.
Trennung in Forstaufsicht und Wirtschaft
Zentrale Punkte der Reform sind die Trennung von inhaltlicher und fiskalischer Forstverwaltung sowie eine neue Organisationsstruktur mit einer deutlich re-duzierten Zahl von Oberförstereien und Revieren.
Ab sofort gibt es eine Trennung in zwei Oberförsterei-Typen:
Zukünftig wird es statt bisher 72 noch 44 Oberförstereien und statt bisher 504 noch 368 Reviere geben. Die Zahl der Organisationseinheiten wird damit um ein Viertel verringert. Gleichzeitig wird der Personalabbau fortgeführt. Bis zum Jahresende 2014 soll die Zahl der derzeit 2.100 Beschäftigten auf 1.500 sozialverträglich abgebaut werden. Im Ergebnis können hierdurch erhebliche Einsparungen bei den Personalkosten gegenüber dem aktuellen Stand erreicht wer-den.
30 Oberförstereien mit 208 Revieren sind nun zuständig für die Forstaufsicht. Sie erledigen die nach dem Landeswaldgesetz der unteren Forstbehörde zugewiesenen Aufgaben. Für die rund 100.000 Waldeigentümer stehen sie für Beratungen über die Bewirtschaftung und für alle weiteren Fragen zu ihrem Wald zur Verfügung. Der Waldschutz einschließlich der Waldbrandüberwachung auf sämtlichen Forstflächen im Land gehört ebenso zu ihren Tätigkeiten wie die Waldpädagogik. Förderanträge für forstwirtschaftliche Maßnahmen im Kommunal- und Privatwald bearbeitet die Bewilligungsstelle in Fürstenberg. Dienstleistungen für Waldbesitzer werden weiterhin angeboten.
14 Landeswaldoberförstereien mit 160 Landeswaldrevieren bewirtschaften die im Eigentum des Landes befindlichen 270.000 Hektar Wald – ein Viertel der Waldfläche Brandenburgs. Außerdem nehmen sie die jagdlichen Aufgaben im Landeswald wahr.
Sieben Serviceeinheiten ergänzen die neue Forststruktur. Dort werden allgemeine Verwaltungsaufgaben gebündelt. Dazu gehören alle Fragen der Abwicklung der Finanzen, der Liegenschaften sowie organisatorischen Abläufe.
In der Potsdamer Betriebszentrale laufen die Informationen für die Steuerung des Landesbetriebs Forst Brandenburg zusammen.
Das Landeskompetenzzentrum Forst Eberswalde – LFE – bleibt Serviceeinrich-tung des Landesbetriebs. Es erfüllt praxisbezogene Dienstleistungs- und Spezialaufgaben und organisiert den Wissenstransfer in die Forstpraxis.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Foto: Archivbild

Der Landesbetrieb Forst wird nach den Worten von Brandenburgs Forstminister Jörg Vogelsänger wie geplant ab Jahresbeginn in seiner neuen Struktur arbeiten. Die Personalzuordnung erfolgt zunächst für alle Beteiligten vorläufig. Noch notwendige personalvertretungsrechtliche Beteiligungsverfahren zu den beabsichtigten Umsetzungen sollen bis zum 30. März abgeschlossen werden. Das ist der wesentliche Inhalt einer Dienstvereinbarung, die jetzt die Leitung des Landesbetriebs mit dem Gesamtpersonalrat abgeschlossen hat.
Vogelsänger: „Ich freue mich, dass wir dies noch vor Jahresende gemeinsam erreichen konnten. Ich danke allen Beteiligten für ihr verantwortungsbewusstes und engagiertes Handeln, auch wenn es manchmal schwierig war und man sich auch vor Gericht gegenüberstand.“
Die Vertragspartner der Dienstvereinbarung – Landesforstbetrieb und Personalvertretung – haben Einvernehmen darüber hergestellt, den Weg in die neue Organisationsstruktur des Landesbetriebs Forst so zu gestalten, dass klare Zuständigkeiten und eine verbindliche Personalzuordnung möglichst in einem kurzen Zeitraum zu erreichen sind. Vor dem Hintergrund eines Oberverwaltungsgerichtsbeschlusses vom 24. November zur automatisierten Verarbeitung von Personaldaten und wegen der noch nicht vollständig abgeschlossenen personalvertretungsrechtlichen Beteiligungsverfahren war es notwendig, einen Interessenausgleich in Form einer ergänzenden Dienstvereinbarung zu finden. Zwischen den Vertragspartnern besteht Einvernehmen darüber, dass der rechnerische strukturelle Überhang entsprechend der Vorgaben des Tarifvertrags „Umbau“ und in einem über eine Dienstvereinbarung zu regelnden Verfahren sozialverträglich aufgelöst wird.
Trennung in Forstaufsicht und Wirtschaft
Zentrale Punkte der Reform sind die Trennung von inhaltlicher und fiskalischer Forstverwaltung sowie eine neue Organisationsstruktur mit einer deutlich re-duzierten Zahl von Oberförstereien und Revieren.
Ab sofort gibt es eine Trennung in zwei Oberförsterei-Typen:
Zukünftig wird es statt bisher 72 noch 44 Oberförstereien und statt bisher 504 noch 368 Reviere geben. Die Zahl der Organisationseinheiten wird damit um ein Viertel verringert. Gleichzeitig wird der Personalabbau fortgeführt. Bis zum Jahresende 2014 soll die Zahl der derzeit 2.100 Beschäftigten auf 1.500 sozialverträglich abgebaut werden. Im Ergebnis können hierdurch erhebliche Einsparungen bei den Personalkosten gegenüber dem aktuellen Stand erreicht wer-den.
30 Oberförstereien mit 208 Revieren sind nun zuständig für die Forstaufsicht. Sie erledigen die nach dem Landeswaldgesetz der unteren Forstbehörde zugewiesenen Aufgaben. Für die rund 100.000 Waldeigentümer stehen sie für Beratungen über die Bewirtschaftung und für alle weiteren Fragen zu ihrem Wald zur Verfügung. Der Waldschutz einschließlich der Waldbrandüberwachung auf sämtlichen Forstflächen im Land gehört ebenso zu ihren Tätigkeiten wie die Waldpädagogik. Förderanträge für forstwirtschaftliche Maßnahmen im Kommunal- und Privatwald bearbeitet die Bewilligungsstelle in Fürstenberg. Dienstleistungen für Waldbesitzer werden weiterhin angeboten.
14 Landeswaldoberförstereien mit 160 Landeswaldrevieren bewirtschaften die im Eigentum des Landes befindlichen 270.000 Hektar Wald – ein Viertel der Waldfläche Brandenburgs. Außerdem nehmen sie die jagdlichen Aufgaben im Landeswald wahr.
Sieben Serviceeinheiten ergänzen die neue Forststruktur. Dort werden allgemeine Verwaltungsaufgaben gebündelt. Dazu gehören alle Fragen der Abwicklung der Finanzen, der Liegenschaften sowie organisatorischen Abläufe.
In der Potsdamer Betriebszentrale laufen die Informationen für die Steuerung des Landesbetriebs Forst Brandenburg zusammen.
Das Landeskompetenzzentrum Forst Eberswalde – LFE – bleibt Serviceeinrich-tung des Landesbetriebs. Es erfüllt praxisbezogene Dienstleistungs- und Spezialaufgaben und organisiert den Wissenstransfer in die Forstpraxis.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Foto: Archivbild

Der Landesbetrieb Forst wird nach den Worten von Brandenburgs Forstminister Jörg Vogelsänger wie geplant ab Jahresbeginn in seiner neuen Struktur arbeiten. Die Personalzuordnung erfolgt zunächst für alle Beteiligten vorläufig. Noch notwendige personalvertretungsrechtliche Beteiligungsverfahren zu den beabsichtigten Umsetzungen sollen bis zum 30. März abgeschlossen werden. Das ist der wesentliche Inhalt einer Dienstvereinbarung, die jetzt die Leitung des Landesbetriebs mit dem Gesamtpersonalrat abgeschlossen hat.
Vogelsänger: „Ich freue mich, dass wir dies noch vor Jahresende gemeinsam erreichen konnten. Ich danke allen Beteiligten für ihr verantwortungsbewusstes und engagiertes Handeln, auch wenn es manchmal schwierig war und man sich auch vor Gericht gegenüberstand.“
Die Vertragspartner der Dienstvereinbarung – Landesforstbetrieb und Personalvertretung – haben Einvernehmen darüber hergestellt, den Weg in die neue Organisationsstruktur des Landesbetriebs Forst so zu gestalten, dass klare Zuständigkeiten und eine verbindliche Personalzuordnung möglichst in einem kurzen Zeitraum zu erreichen sind. Vor dem Hintergrund eines Oberverwaltungsgerichtsbeschlusses vom 24. November zur automatisierten Verarbeitung von Personaldaten und wegen der noch nicht vollständig abgeschlossenen personalvertretungsrechtlichen Beteiligungsverfahren war es notwendig, einen Interessenausgleich in Form einer ergänzenden Dienstvereinbarung zu finden. Zwischen den Vertragspartnern besteht Einvernehmen darüber, dass der rechnerische strukturelle Überhang entsprechend der Vorgaben des Tarifvertrags „Umbau“ und in einem über eine Dienstvereinbarung zu regelnden Verfahren sozialverträglich aufgelöst wird.
Trennung in Forstaufsicht und Wirtschaft
Zentrale Punkte der Reform sind die Trennung von inhaltlicher und fiskalischer Forstverwaltung sowie eine neue Organisationsstruktur mit einer deutlich re-duzierten Zahl von Oberförstereien und Revieren.
Ab sofort gibt es eine Trennung in zwei Oberförsterei-Typen:
Zukünftig wird es statt bisher 72 noch 44 Oberförstereien und statt bisher 504 noch 368 Reviere geben. Die Zahl der Organisationseinheiten wird damit um ein Viertel verringert. Gleichzeitig wird der Personalabbau fortgeführt. Bis zum Jahresende 2014 soll die Zahl der derzeit 2.100 Beschäftigten auf 1.500 sozialverträglich abgebaut werden. Im Ergebnis können hierdurch erhebliche Einsparungen bei den Personalkosten gegenüber dem aktuellen Stand erreicht wer-den.
30 Oberförstereien mit 208 Revieren sind nun zuständig für die Forstaufsicht. Sie erledigen die nach dem Landeswaldgesetz der unteren Forstbehörde zugewiesenen Aufgaben. Für die rund 100.000 Waldeigentümer stehen sie für Beratungen über die Bewirtschaftung und für alle weiteren Fragen zu ihrem Wald zur Verfügung. Der Waldschutz einschließlich der Waldbrandüberwachung auf sämtlichen Forstflächen im Land gehört ebenso zu ihren Tätigkeiten wie die Waldpädagogik. Förderanträge für forstwirtschaftliche Maßnahmen im Kommunal- und Privatwald bearbeitet die Bewilligungsstelle in Fürstenberg. Dienstleistungen für Waldbesitzer werden weiterhin angeboten.
14 Landeswaldoberförstereien mit 160 Landeswaldrevieren bewirtschaften die im Eigentum des Landes befindlichen 270.000 Hektar Wald – ein Viertel der Waldfläche Brandenburgs. Außerdem nehmen sie die jagdlichen Aufgaben im Landeswald wahr.
Sieben Serviceeinheiten ergänzen die neue Forststruktur. Dort werden allgemeine Verwaltungsaufgaben gebündelt. Dazu gehören alle Fragen der Abwicklung der Finanzen, der Liegenschaften sowie organisatorischen Abläufe.
In der Potsdamer Betriebszentrale laufen die Informationen für die Steuerung des Landesbetriebs Forst Brandenburg zusammen.
Das Landeskompetenzzentrum Forst Eberswalde – LFE – bleibt Serviceeinrich-tung des Landesbetriebs. Es erfüllt praxisbezogene Dienstleistungs- und Spezialaufgaben und organisiert den Wissenstransfer in die Forstpraxis.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Foto: Archivbild

Der Landesbetrieb Forst wird nach den Worten von Brandenburgs Forstminister Jörg Vogelsänger wie geplant ab Jahresbeginn in seiner neuen Struktur arbeiten. Die Personalzuordnung erfolgt zunächst für alle Beteiligten vorläufig. Noch notwendige personalvertretungsrechtliche Beteiligungsverfahren zu den beabsichtigten Umsetzungen sollen bis zum 30. März abgeschlossen werden. Das ist der wesentliche Inhalt einer Dienstvereinbarung, die jetzt die Leitung des Landesbetriebs mit dem Gesamtpersonalrat abgeschlossen hat.
Vogelsänger: „Ich freue mich, dass wir dies noch vor Jahresende gemeinsam erreichen konnten. Ich danke allen Beteiligten für ihr verantwortungsbewusstes und engagiertes Handeln, auch wenn es manchmal schwierig war und man sich auch vor Gericht gegenüberstand.“
Die Vertragspartner der Dienstvereinbarung – Landesforstbetrieb und Personalvertretung – haben Einvernehmen darüber hergestellt, den Weg in die neue Organisationsstruktur des Landesbetriebs Forst so zu gestalten, dass klare Zuständigkeiten und eine verbindliche Personalzuordnung möglichst in einem kurzen Zeitraum zu erreichen sind. Vor dem Hintergrund eines Oberverwaltungsgerichtsbeschlusses vom 24. November zur automatisierten Verarbeitung von Personaldaten und wegen der noch nicht vollständig abgeschlossenen personalvertretungsrechtlichen Beteiligungsverfahren war es notwendig, einen Interessenausgleich in Form einer ergänzenden Dienstvereinbarung zu finden. Zwischen den Vertragspartnern besteht Einvernehmen darüber, dass der rechnerische strukturelle Überhang entsprechend der Vorgaben des Tarifvertrags „Umbau“ und in einem über eine Dienstvereinbarung zu regelnden Verfahren sozialverträglich aufgelöst wird.
Trennung in Forstaufsicht und Wirtschaft
Zentrale Punkte der Reform sind die Trennung von inhaltlicher und fiskalischer Forstverwaltung sowie eine neue Organisationsstruktur mit einer deutlich re-duzierten Zahl von Oberförstereien und Revieren.
Ab sofort gibt es eine Trennung in zwei Oberförsterei-Typen:
Zukünftig wird es statt bisher 72 noch 44 Oberförstereien und statt bisher 504 noch 368 Reviere geben. Die Zahl der Organisationseinheiten wird damit um ein Viertel verringert. Gleichzeitig wird der Personalabbau fortgeführt. Bis zum Jahresende 2014 soll die Zahl der derzeit 2.100 Beschäftigten auf 1.500 sozialverträglich abgebaut werden. Im Ergebnis können hierdurch erhebliche Einsparungen bei den Personalkosten gegenüber dem aktuellen Stand erreicht wer-den.
30 Oberförstereien mit 208 Revieren sind nun zuständig für die Forstaufsicht. Sie erledigen die nach dem Landeswaldgesetz der unteren Forstbehörde zugewiesenen Aufgaben. Für die rund 100.000 Waldeigentümer stehen sie für Beratungen über die Bewirtschaftung und für alle weiteren Fragen zu ihrem Wald zur Verfügung. Der Waldschutz einschließlich der Waldbrandüberwachung auf sämtlichen Forstflächen im Land gehört ebenso zu ihren Tätigkeiten wie die Waldpädagogik. Förderanträge für forstwirtschaftliche Maßnahmen im Kommunal- und Privatwald bearbeitet die Bewilligungsstelle in Fürstenberg. Dienstleistungen für Waldbesitzer werden weiterhin angeboten.
14 Landeswaldoberförstereien mit 160 Landeswaldrevieren bewirtschaften die im Eigentum des Landes befindlichen 270.000 Hektar Wald – ein Viertel der Waldfläche Brandenburgs. Außerdem nehmen sie die jagdlichen Aufgaben im Landeswald wahr.
Sieben Serviceeinheiten ergänzen die neue Forststruktur. Dort werden allgemeine Verwaltungsaufgaben gebündelt. Dazu gehören alle Fragen der Abwicklung der Finanzen, der Liegenschaften sowie organisatorischen Abläufe.
In der Potsdamer Betriebszentrale laufen die Informationen für die Steuerung des Landesbetriebs Forst Brandenburg zusammen.
Das Landeskompetenzzentrum Forst Eberswalde – LFE – bleibt Serviceeinrich-tung des Landesbetriebs. Es erfüllt praxisbezogene Dienstleistungs- und Spezialaufgaben und organisiert den Wissenstransfer in die Forstpraxis.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Foto: Archivbild

Der Landesbetrieb Forst wird nach den Worten von Brandenburgs Forstminister Jörg Vogelsänger wie geplant ab Jahresbeginn in seiner neuen Struktur arbeiten. Die Personalzuordnung erfolgt zunächst für alle Beteiligten vorläufig. Noch notwendige personalvertretungsrechtliche Beteiligungsverfahren zu den beabsichtigten Umsetzungen sollen bis zum 30. März abgeschlossen werden. Das ist der wesentliche Inhalt einer Dienstvereinbarung, die jetzt die Leitung des Landesbetriebs mit dem Gesamtpersonalrat abgeschlossen hat.
Vogelsänger: „Ich freue mich, dass wir dies noch vor Jahresende gemeinsam erreichen konnten. Ich danke allen Beteiligten für ihr verantwortungsbewusstes und engagiertes Handeln, auch wenn es manchmal schwierig war und man sich auch vor Gericht gegenüberstand.“
Die Vertragspartner der Dienstvereinbarung – Landesforstbetrieb und Personalvertretung – haben Einvernehmen darüber hergestellt, den Weg in die neue Organisationsstruktur des Landesbetriebs Forst so zu gestalten, dass klare Zuständigkeiten und eine verbindliche Personalzuordnung möglichst in einem kurzen Zeitraum zu erreichen sind. Vor dem Hintergrund eines Oberverwaltungsgerichtsbeschlusses vom 24. November zur automatisierten Verarbeitung von Personaldaten und wegen der noch nicht vollständig abgeschlossenen personalvertretungsrechtlichen Beteiligungsverfahren war es notwendig, einen Interessenausgleich in Form einer ergänzenden Dienstvereinbarung zu finden. Zwischen den Vertragspartnern besteht Einvernehmen darüber, dass der rechnerische strukturelle Überhang entsprechend der Vorgaben des Tarifvertrags „Umbau“ und in einem über eine Dienstvereinbarung zu regelnden Verfahren sozialverträglich aufgelöst wird.
Trennung in Forstaufsicht und Wirtschaft
Zentrale Punkte der Reform sind die Trennung von inhaltlicher und fiskalischer Forstverwaltung sowie eine neue Organisationsstruktur mit einer deutlich re-duzierten Zahl von Oberförstereien und Revieren.
Ab sofort gibt es eine Trennung in zwei Oberförsterei-Typen:
Zukünftig wird es statt bisher 72 noch 44 Oberförstereien und statt bisher 504 noch 368 Reviere geben. Die Zahl der Organisationseinheiten wird damit um ein Viertel verringert. Gleichzeitig wird der Personalabbau fortgeführt. Bis zum Jahresende 2014 soll die Zahl der derzeit 2.100 Beschäftigten auf 1.500 sozialverträglich abgebaut werden. Im Ergebnis können hierdurch erhebliche Einsparungen bei den Personalkosten gegenüber dem aktuellen Stand erreicht wer-den.
30 Oberförstereien mit 208 Revieren sind nun zuständig für die Forstaufsicht. Sie erledigen die nach dem Landeswaldgesetz der unteren Forstbehörde zugewiesenen Aufgaben. Für die rund 100.000 Waldeigentümer stehen sie für Beratungen über die Bewirtschaftung und für alle weiteren Fragen zu ihrem Wald zur Verfügung. Der Waldschutz einschließlich der Waldbrandüberwachung auf sämtlichen Forstflächen im Land gehört ebenso zu ihren Tätigkeiten wie die Waldpädagogik. Förderanträge für forstwirtschaftliche Maßnahmen im Kommunal- und Privatwald bearbeitet die Bewilligungsstelle in Fürstenberg. Dienstleistungen für Waldbesitzer werden weiterhin angeboten.
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In der Potsdamer Betriebszentrale laufen die Informationen für die Steuerung des Landesbetriebs Forst Brandenburg zusammen.
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