Kulturstaatssekretär Martin Gorholt gratuliert der Stiftung für das sorbische Volk zum 20.Tag ihres Bestehens. „Für Brandenburg ist die nationale Minderheit der Sorben eine Bereicherung. Für die Förderung ihrer Kultur und ihrer Sprache hat sich die Stiftung in den vergangenen 20 Jahren bewährt“, so Gorholt.
Die Stiftung für das sorbische Volk wurde am 19. Oktober 1991 gegründet. Sie ist – zunächst als rechtlich unselbständig – am 19. Oktober 1991 durch einen Erlass des sächsischen Ministerpräsidenten errichtet worden. 1998 erfolgte dann durch den Abschluss eines Staatsvertrages der Länder Sachsen und Brandenburg die Errichtung als öffentlich-rechtliche Stiftung.
Mit einem Finanzierungsabkommen, an dem neben den beiden Ländern auch der Bund beteiligt ist, wird die finanzielle Basis der Stiftungsarbeit abgesichert. Finanziert wird die Stiftung vom Bund mit 8,2 Mio. Euro, vom Land Sachsen mit 5,85 Mio. Euro und vom Land Brandenburg mit 2,77 Mio. Euro. pro Jahr.
Gegründet wurde die Stiftung zur Bewahrung und Fortentwicklung der sorbischen Sprache und Kultur. Dies erfolgt durch die Förderung verschiedener sorbischen Einrichtungen z.B. des Domowina-Verlages, des Sorbischen Instituts und der Domowina e.V.
Die Stiftung unterstützt beispielsweise im Land Brandenburg das Wendische Haus Cottbus und das niedersorbische Museum. Darüber hinaus bezuschusst sie aber auch zahlreiche Projekte sowohl in Sachsen als auch in Brandenburg. Das Entscheidungsgremium der Stiftung ist der Stiftungsrat, in dem Vertreter der Sorben (Wenden), der drei Zuwendungsgeber und Kommunen der Lausitz vertreten sind.
Von 60.000 Sorben in der Ober- und Niederlausitz leben 40.000 in Sachsen und 20.000 in Brandenburg.
Quelle: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Kulturstaatssekretär Martin Gorholt gratuliert der Stiftung für das sorbische Volk zum 20.Tag ihres Bestehens. „Für Brandenburg ist die nationale Minderheit der Sorben eine Bereicherung. Für die Förderung ihrer Kultur und ihrer Sprache hat sich die Stiftung in den vergangenen 20 Jahren bewährt“, so Gorholt.
Die Stiftung für das sorbische Volk wurde am 19. Oktober 1991 gegründet. Sie ist – zunächst als rechtlich unselbständig – am 19. Oktober 1991 durch einen Erlass des sächsischen Ministerpräsidenten errichtet worden. 1998 erfolgte dann durch den Abschluss eines Staatsvertrages der Länder Sachsen und Brandenburg die Errichtung als öffentlich-rechtliche Stiftung.
Mit einem Finanzierungsabkommen, an dem neben den beiden Ländern auch der Bund beteiligt ist, wird die finanzielle Basis der Stiftungsarbeit abgesichert. Finanziert wird die Stiftung vom Bund mit 8,2 Mio. Euro, vom Land Sachsen mit 5,85 Mio. Euro und vom Land Brandenburg mit 2,77 Mio. Euro. pro Jahr.
Gegründet wurde die Stiftung zur Bewahrung und Fortentwicklung der sorbischen Sprache und Kultur. Dies erfolgt durch die Förderung verschiedener sorbischen Einrichtungen z.B. des Domowina-Verlages, des Sorbischen Instituts und der Domowina e.V.
Die Stiftung unterstützt beispielsweise im Land Brandenburg das Wendische Haus Cottbus und das niedersorbische Museum. Darüber hinaus bezuschusst sie aber auch zahlreiche Projekte sowohl in Sachsen als auch in Brandenburg. Das Entscheidungsgremium der Stiftung ist der Stiftungsrat, in dem Vertreter der Sorben (Wenden), der drei Zuwendungsgeber und Kommunen der Lausitz vertreten sind.
Von 60.000 Sorben in der Ober- und Niederlausitz leben 40.000 in Sachsen und 20.000 in Brandenburg.
Quelle: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Kulturstaatssekretär Martin Gorholt gratuliert der Stiftung für das sorbische Volk zum 20.Tag ihres Bestehens. „Für Brandenburg ist die nationale Minderheit der Sorben eine Bereicherung. Für die Förderung ihrer Kultur und ihrer Sprache hat sich die Stiftung in den vergangenen 20 Jahren bewährt“, so Gorholt.
Die Stiftung für das sorbische Volk wurde am 19. Oktober 1991 gegründet. Sie ist – zunächst als rechtlich unselbständig – am 19. Oktober 1991 durch einen Erlass des sächsischen Ministerpräsidenten errichtet worden. 1998 erfolgte dann durch den Abschluss eines Staatsvertrages der Länder Sachsen und Brandenburg die Errichtung als öffentlich-rechtliche Stiftung.
Mit einem Finanzierungsabkommen, an dem neben den beiden Ländern auch der Bund beteiligt ist, wird die finanzielle Basis der Stiftungsarbeit abgesichert. Finanziert wird die Stiftung vom Bund mit 8,2 Mio. Euro, vom Land Sachsen mit 5,85 Mio. Euro und vom Land Brandenburg mit 2,77 Mio. Euro. pro Jahr.
Gegründet wurde die Stiftung zur Bewahrung und Fortentwicklung der sorbischen Sprache und Kultur. Dies erfolgt durch die Förderung verschiedener sorbischen Einrichtungen z.B. des Domowina-Verlages, des Sorbischen Instituts und der Domowina e.V.
Die Stiftung unterstützt beispielsweise im Land Brandenburg das Wendische Haus Cottbus und das niedersorbische Museum. Darüber hinaus bezuschusst sie aber auch zahlreiche Projekte sowohl in Sachsen als auch in Brandenburg. Das Entscheidungsgremium der Stiftung ist der Stiftungsrat, in dem Vertreter der Sorben (Wenden), der drei Zuwendungsgeber und Kommunen der Lausitz vertreten sind.
Von 60.000 Sorben in der Ober- und Niederlausitz leben 40.000 in Sachsen und 20.000 in Brandenburg.
Quelle: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Kulturstaatssekretär Martin Gorholt gratuliert der Stiftung für das sorbische Volk zum 20.Tag ihres Bestehens. „Für Brandenburg ist die nationale Minderheit der Sorben eine Bereicherung. Für die Förderung ihrer Kultur und ihrer Sprache hat sich die Stiftung in den vergangenen 20 Jahren bewährt“, so Gorholt.
Die Stiftung für das sorbische Volk wurde am 19. Oktober 1991 gegründet. Sie ist – zunächst als rechtlich unselbständig – am 19. Oktober 1991 durch einen Erlass des sächsischen Ministerpräsidenten errichtet worden. 1998 erfolgte dann durch den Abschluss eines Staatsvertrages der Länder Sachsen und Brandenburg die Errichtung als öffentlich-rechtliche Stiftung.
Mit einem Finanzierungsabkommen, an dem neben den beiden Ländern auch der Bund beteiligt ist, wird die finanzielle Basis der Stiftungsarbeit abgesichert. Finanziert wird die Stiftung vom Bund mit 8,2 Mio. Euro, vom Land Sachsen mit 5,85 Mio. Euro und vom Land Brandenburg mit 2,77 Mio. Euro. pro Jahr.
Gegründet wurde die Stiftung zur Bewahrung und Fortentwicklung der sorbischen Sprache und Kultur. Dies erfolgt durch die Förderung verschiedener sorbischen Einrichtungen z.B. des Domowina-Verlages, des Sorbischen Instituts und der Domowina e.V.
Die Stiftung unterstützt beispielsweise im Land Brandenburg das Wendische Haus Cottbus und das niedersorbische Museum. Darüber hinaus bezuschusst sie aber auch zahlreiche Projekte sowohl in Sachsen als auch in Brandenburg. Das Entscheidungsgremium der Stiftung ist der Stiftungsrat, in dem Vertreter der Sorben (Wenden), der drei Zuwendungsgeber und Kommunen der Lausitz vertreten sind.
Von 60.000 Sorben in der Ober- und Niederlausitz leben 40.000 in Sachsen und 20.000 in Brandenburg.
Quelle: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur