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NIEDERLAUSITZ aktuell

Volksinitiative “Gegen neue Braunkohletagebaue” –

23:47 Uhr | 14. Mai 2008
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Morgen werden in Potsdam 26.574 ( Stand 14.5.2008 ) Unterschriften der “Volksinitiative gegen neue Tagebaue” um 11 Uhr an den Landtagspräsidenten übergeben.
Neben Befürwortern der Volksinitiative werden auch Gegner vor dem Landtag erwartet.
Der Slogan der Volksinitative: “Zukunft statt Braunkohle”.
Der Slogan der Gegner der Volksinitiative: “Zukunft mit Braunkohle”.
Es wird mit einer Ablehnung der Forderung der Volkinitiative durch den Landtag gerechnet.
Die Initiatoren der Volksinitative sind deshalb bereits aktiv bei den Vorbereitungen eines Volksbegehrens.
Zur Information:
In Brandenburg hat ein Bündnis verschiedenere Umweltschutzorganisationen und Parteien eine so genannte Volksinitiative gegen neue Braunkohletagebaue gestartet. Damit sollen Pläne des schwedischen Konzerns Vattenfalls und der Landesregierung in Postdam durchkreuzt werden, auch über 2030 hinaus Abbau und Verstromung der minderwertigen Kohle zu betreiben. Vattenfall plant die Erschließung von drei neuen Abbaugebieten.
Die Volksinitiative schlägt ein Gesetz vor, mit dem sich der Landtag zwingend befassen muss, sofern die nötige Anzahl von Unterschriften zusammen kommt. Sollte das Parlament den Gesetzesentwurf ablehnen, kann er ggf. mit Volksbegehren und Volksentscheid durchgesetzt werden.
Auf der Intenetseite des Bündnisses heißt es: „Uns eint die Überzeugung, dass die klimafeindliche Braunkohleverstromung vor dem Hintergrund der sich abzeichnenden katastrophalen Auswirkungen des Klimawandels nicht auf Jahrzehnte hinaus weiter so betrieben werden kann wie bisher. Es gibt längst tragfähige Konzepte für eine klimaschonende Energiepolitik. Zudem wollen wir die fortschreitende Zerstörung der Lausitz stoppen. Die Vertreibung von Menschen aus ihrer Heimat und die maßlose Zerstörung von Flora und Fauna zum Zweck der Förderung von Kohle muss ein Ende haben. Die Lausitz hat nur dann eine Perspektive, wenn sowohl Familien als auch Unternehmen sich hier wieder niederlassen. Hier ist ein alternatives wirtschaftliches Entwicklungskonzept ohne Braunkohle gefragt.“
Zusammenfassung des angestrebten Gesetzes:
„Artikel 1 formuliert das verbindliche Ziel der Landesplanung, dass nur in den Grenzen der bisher genehmigten Tagebaue Braunkohle abgebaggert werden darf. Für neue Tagebaue dürfen keine Braunkohlenpläne mehr erlassen oder Genehmigungen erteilt werden.
Artikel 2 führt ein Klagerecht für alle Bürger und Verbände ein, damit Verstöße gegen Artikel 1 erfolgreich geahndet werden können. Viele Verfahren gegen Braunkohletagebaue scheiterten bisher daran, dass Betroffene nicht klagebefugt waren. Die Rechte der Bürgerinnen und Bürger werden damit bedeutend erweitert.
Artikel 3 hebt das Braunkohlengrundlagengesetz („Horno-Gesetz“) von 1997 auf. Dieses hat neben der formellen Auflösung der Gemeinde Horno noch einen allgemeinen Teil, der Braunkohlenbergbau für gemeinwohldienlich erklärt und für alle Tagebaue gilt. Er würde den Regelungen des Artikels 1 deutlich widersprechen und muss abgeschafft werden.
Artikel 4 regelt das sofortige Inkrafttreten der Gesetzesänderungen.“

Morgen werden in Potsdam 26.574 ( Stand 14.5.2008 ) Unterschriften der “Volksinitiative gegen neue Tagebaue” um 11 Uhr an den Landtagspräsidenten übergeben.
Neben Befürwortern der Volksinitiative werden auch Gegner vor dem Landtag erwartet.
Der Slogan der Volksinitative: “Zukunft statt Braunkohle”.
Der Slogan der Gegner der Volksinitiative: “Zukunft mit Braunkohle”.
Es wird mit einer Ablehnung der Forderung der Volkinitiative durch den Landtag gerechnet.
Die Initiatoren der Volksinitative sind deshalb bereits aktiv bei den Vorbereitungen eines Volksbegehrens.
Zur Information:
In Brandenburg hat ein Bündnis verschiedenere Umweltschutzorganisationen und Parteien eine so genannte Volksinitiative gegen neue Braunkohletagebaue gestartet. Damit sollen Pläne des schwedischen Konzerns Vattenfalls und der Landesregierung in Postdam durchkreuzt werden, auch über 2030 hinaus Abbau und Verstromung der minderwertigen Kohle zu betreiben. Vattenfall plant die Erschließung von drei neuen Abbaugebieten.
Die Volksinitiative schlägt ein Gesetz vor, mit dem sich der Landtag zwingend befassen muss, sofern die nötige Anzahl von Unterschriften zusammen kommt. Sollte das Parlament den Gesetzesentwurf ablehnen, kann er ggf. mit Volksbegehren und Volksentscheid durchgesetzt werden.
Auf der Intenetseite des Bündnisses heißt es: „Uns eint die Überzeugung, dass die klimafeindliche Braunkohleverstromung vor dem Hintergrund der sich abzeichnenden katastrophalen Auswirkungen des Klimawandels nicht auf Jahrzehnte hinaus weiter so betrieben werden kann wie bisher. Es gibt längst tragfähige Konzepte für eine klimaschonende Energiepolitik. Zudem wollen wir die fortschreitende Zerstörung der Lausitz stoppen. Die Vertreibung von Menschen aus ihrer Heimat und die maßlose Zerstörung von Flora und Fauna zum Zweck der Förderung von Kohle muss ein Ende haben. Die Lausitz hat nur dann eine Perspektive, wenn sowohl Familien als auch Unternehmen sich hier wieder niederlassen. Hier ist ein alternatives wirtschaftliches Entwicklungskonzept ohne Braunkohle gefragt.“
Zusammenfassung des angestrebten Gesetzes:
„Artikel 1 formuliert das verbindliche Ziel der Landesplanung, dass nur in den Grenzen der bisher genehmigten Tagebaue Braunkohle abgebaggert werden darf. Für neue Tagebaue dürfen keine Braunkohlenpläne mehr erlassen oder Genehmigungen erteilt werden.
Artikel 2 führt ein Klagerecht für alle Bürger und Verbände ein, damit Verstöße gegen Artikel 1 erfolgreich geahndet werden können. Viele Verfahren gegen Braunkohletagebaue scheiterten bisher daran, dass Betroffene nicht klagebefugt waren. Die Rechte der Bürgerinnen und Bürger werden damit bedeutend erweitert.
Artikel 3 hebt das Braunkohlengrundlagengesetz („Horno-Gesetz“) von 1997 auf. Dieses hat neben der formellen Auflösung der Gemeinde Horno noch einen allgemeinen Teil, der Braunkohlenbergbau für gemeinwohldienlich erklärt und für alle Tagebaue gilt. Er würde den Regelungen des Artikels 1 deutlich widersprechen und muss abgeschafft werden.
Artikel 4 regelt das sofortige Inkrafttreten der Gesetzesänderungen.“

Morgen werden in Potsdam 26.574 ( Stand 14.5.2008 ) Unterschriften der “Volksinitiative gegen neue Tagebaue” um 11 Uhr an den Landtagspräsidenten übergeben.
Neben Befürwortern der Volksinitiative werden auch Gegner vor dem Landtag erwartet.
Der Slogan der Volksinitative: “Zukunft statt Braunkohle”.
Der Slogan der Gegner der Volksinitiative: “Zukunft mit Braunkohle”.
Es wird mit einer Ablehnung der Forderung der Volkinitiative durch den Landtag gerechnet.
Die Initiatoren der Volksinitative sind deshalb bereits aktiv bei den Vorbereitungen eines Volksbegehrens.
Zur Information:
In Brandenburg hat ein Bündnis verschiedenere Umweltschutzorganisationen und Parteien eine so genannte Volksinitiative gegen neue Braunkohletagebaue gestartet. Damit sollen Pläne des schwedischen Konzerns Vattenfalls und der Landesregierung in Postdam durchkreuzt werden, auch über 2030 hinaus Abbau und Verstromung der minderwertigen Kohle zu betreiben. Vattenfall plant die Erschließung von drei neuen Abbaugebieten.
Die Volksinitiative schlägt ein Gesetz vor, mit dem sich der Landtag zwingend befassen muss, sofern die nötige Anzahl von Unterschriften zusammen kommt. Sollte das Parlament den Gesetzesentwurf ablehnen, kann er ggf. mit Volksbegehren und Volksentscheid durchgesetzt werden.
Auf der Intenetseite des Bündnisses heißt es: „Uns eint die Überzeugung, dass die klimafeindliche Braunkohleverstromung vor dem Hintergrund der sich abzeichnenden katastrophalen Auswirkungen des Klimawandels nicht auf Jahrzehnte hinaus weiter so betrieben werden kann wie bisher. Es gibt längst tragfähige Konzepte für eine klimaschonende Energiepolitik. Zudem wollen wir die fortschreitende Zerstörung der Lausitz stoppen. Die Vertreibung von Menschen aus ihrer Heimat und die maßlose Zerstörung von Flora und Fauna zum Zweck der Förderung von Kohle muss ein Ende haben. Die Lausitz hat nur dann eine Perspektive, wenn sowohl Familien als auch Unternehmen sich hier wieder niederlassen. Hier ist ein alternatives wirtschaftliches Entwicklungskonzept ohne Braunkohle gefragt.“
Zusammenfassung des angestrebten Gesetzes:
„Artikel 1 formuliert das verbindliche Ziel der Landesplanung, dass nur in den Grenzen der bisher genehmigten Tagebaue Braunkohle abgebaggert werden darf. Für neue Tagebaue dürfen keine Braunkohlenpläne mehr erlassen oder Genehmigungen erteilt werden.
Artikel 2 führt ein Klagerecht für alle Bürger und Verbände ein, damit Verstöße gegen Artikel 1 erfolgreich geahndet werden können. Viele Verfahren gegen Braunkohletagebaue scheiterten bisher daran, dass Betroffene nicht klagebefugt waren. Die Rechte der Bürgerinnen und Bürger werden damit bedeutend erweitert.
Artikel 3 hebt das Braunkohlengrundlagengesetz („Horno-Gesetz“) von 1997 auf. Dieses hat neben der formellen Auflösung der Gemeinde Horno noch einen allgemeinen Teil, der Braunkohlenbergbau für gemeinwohldienlich erklärt und für alle Tagebaue gilt. Er würde den Regelungen des Artikels 1 deutlich widersprechen und muss abgeschafft werden.
Artikel 4 regelt das sofortige Inkrafttreten der Gesetzesänderungen.“

Morgen werden in Potsdam 26.574 ( Stand 14.5.2008 ) Unterschriften der “Volksinitiative gegen neue Tagebaue” um 11 Uhr an den Landtagspräsidenten übergeben.
Neben Befürwortern der Volksinitiative werden auch Gegner vor dem Landtag erwartet.
Der Slogan der Volksinitative: “Zukunft statt Braunkohle”.
Der Slogan der Gegner der Volksinitiative: “Zukunft mit Braunkohle”.
Es wird mit einer Ablehnung der Forderung der Volkinitiative durch den Landtag gerechnet.
Die Initiatoren der Volksinitative sind deshalb bereits aktiv bei den Vorbereitungen eines Volksbegehrens.
Zur Information:
In Brandenburg hat ein Bündnis verschiedenere Umweltschutzorganisationen und Parteien eine so genannte Volksinitiative gegen neue Braunkohletagebaue gestartet. Damit sollen Pläne des schwedischen Konzerns Vattenfalls und der Landesregierung in Postdam durchkreuzt werden, auch über 2030 hinaus Abbau und Verstromung der minderwertigen Kohle zu betreiben. Vattenfall plant die Erschließung von drei neuen Abbaugebieten.
Die Volksinitiative schlägt ein Gesetz vor, mit dem sich der Landtag zwingend befassen muss, sofern die nötige Anzahl von Unterschriften zusammen kommt. Sollte das Parlament den Gesetzesentwurf ablehnen, kann er ggf. mit Volksbegehren und Volksentscheid durchgesetzt werden.
Auf der Intenetseite des Bündnisses heißt es: „Uns eint die Überzeugung, dass die klimafeindliche Braunkohleverstromung vor dem Hintergrund der sich abzeichnenden katastrophalen Auswirkungen des Klimawandels nicht auf Jahrzehnte hinaus weiter so betrieben werden kann wie bisher. Es gibt längst tragfähige Konzepte für eine klimaschonende Energiepolitik. Zudem wollen wir die fortschreitende Zerstörung der Lausitz stoppen. Die Vertreibung von Menschen aus ihrer Heimat und die maßlose Zerstörung von Flora und Fauna zum Zweck der Förderung von Kohle muss ein Ende haben. Die Lausitz hat nur dann eine Perspektive, wenn sowohl Familien als auch Unternehmen sich hier wieder niederlassen. Hier ist ein alternatives wirtschaftliches Entwicklungskonzept ohne Braunkohle gefragt.“
Zusammenfassung des angestrebten Gesetzes:
„Artikel 1 formuliert das verbindliche Ziel der Landesplanung, dass nur in den Grenzen der bisher genehmigten Tagebaue Braunkohle abgebaggert werden darf. Für neue Tagebaue dürfen keine Braunkohlenpläne mehr erlassen oder Genehmigungen erteilt werden.
Artikel 2 führt ein Klagerecht für alle Bürger und Verbände ein, damit Verstöße gegen Artikel 1 erfolgreich geahndet werden können. Viele Verfahren gegen Braunkohletagebaue scheiterten bisher daran, dass Betroffene nicht klagebefugt waren. Die Rechte der Bürgerinnen und Bürger werden damit bedeutend erweitert.
Artikel 3 hebt das Braunkohlengrundlagengesetz („Horno-Gesetz“) von 1997 auf. Dieses hat neben der formellen Auflösung der Gemeinde Horno noch einen allgemeinen Teil, der Braunkohlenbergbau für gemeinwohldienlich erklärt und für alle Tagebaue gilt. Er würde den Regelungen des Artikels 1 deutlich widersprechen und muss abgeschafft werden.
Artikel 4 regelt das sofortige Inkrafttreten der Gesetzesänderungen.“

Morgen werden in Potsdam 26.574 ( Stand 14.5.2008 ) Unterschriften der “Volksinitiative gegen neue Tagebaue” um 11 Uhr an den Landtagspräsidenten übergeben.
Neben Befürwortern der Volksinitiative werden auch Gegner vor dem Landtag erwartet.
Der Slogan der Volksinitative: “Zukunft statt Braunkohle”.
Der Slogan der Gegner der Volksinitiative: “Zukunft mit Braunkohle”.
Es wird mit einer Ablehnung der Forderung der Volkinitiative durch den Landtag gerechnet.
Die Initiatoren der Volksinitative sind deshalb bereits aktiv bei den Vorbereitungen eines Volksbegehrens.
Zur Information:
In Brandenburg hat ein Bündnis verschiedenere Umweltschutzorganisationen und Parteien eine so genannte Volksinitiative gegen neue Braunkohletagebaue gestartet. Damit sollen Pläne des schwedischen Konzerns Vattenfalls und der Landesregierung in Postdam durchkreuzt werden, auch über 2030 hinaus Abbau und Verstromung der minderwertigen Kohle zu betreiben. Vattenfall plant die Erschließung von drei neuen Abbaugebieten.
Die Volksinitiative schlägt ein Gesetz vor, mit dem sich der Landtag zwingend befassen muss, sofern die nötige Anzahl von Unterschriften zusammen kommt. Sollte das Parlament den Gesetzesentwurf ablehnen, kann er ggf. mit Volksbegehren und Volksentscheid durchgesetzt werden.
Auf der Intenetseite des Bündnisses heißt es: „Uns eint die Überzeugung, dass die klimafeindliche Braunkohleverstromung vor dem Hintergrund der sich abzeichnenden katastrophalen Auswirkungen des Klimawandels nicht auf Jahrzehnte hinaus weiter so betrieben werden kann wie bisher. Es gibt längst tragfähige Konzepte für eine klimaschonende Energiepolitik. Zudem wollen wir die fortschreitende Zerstörung der Lausitz stoppen. Die Vertreibung von Menschen aus ihrer Heimat und die maßlose Zerstörung von Flora und Fauna zum Zweck der Förderung von Kohle muss ein Ende haben. Die Lausitz hat nur dann eine Perspektive, wenn sowohl Familien als auch Unternehmen sich hier wieder niederlassen. Hier ist ein alternatives wirtschaftliches Entwicklungskonzept ohne Braunkohle gefragt.“
Zusammenfassung des angestrebten Gesetzes:
„Artikel 1 formuliert das verbindliche Ziel der Landesplanung, dass nur in den Grenzen der bisher genehmigten Tagebaue Braunkohle abgebaggert werden darf. Für neue Tagebaue dürfen keine Braunkohlenpläne mehr erlassen oder Genehmigungen erteilt werden.
Artikel 2 führt ein Klagerecht für alle Bürger und Verbände ein, damit Verstöße gegen Artikel 1 erfolgreich geahndet werden können. Viele Verfahren gegen Braunkohletagebaue scheiterten bisher daran, dass Betroffene nicht klagebefugt waren. Die Rechte der Bürgerinnen und Bürger werden damit bedeutend erweitert.
Artikel 3 hebt das Braunkohlengrundlagengesetz („Horno-Gesetz“) von 1997 auf. Dieses hat neben der formellen Auflösung der Gemeinde Horno noch einen allgemeinen Teil, der Braunkohlenbergbau für gemeinwohldienlich erklärt und für alle Tagebaue gilt. Er würde den Regelungen des Artikels 1 deutlich widersprechen und muss abgeschafft werden.
Artikel 4 regelt das sofortige Inkrafttreten der Gesetzesänderungen.“

Morgen werden in Potsdam 26.574 ( Stand 14.5.2008 ) Unterschriften der “Volksinitiative gegen neue Tagebaue” um 11 Uhr an den Landtagspräsidenten übergeben.
Neben Befürwortern der Volksinitiative werden auch Gegner vor dem Landtag erwartet.
Der Slogan der Volksinitative: “Zukunft statt Braunkohle”.
Der Slogan der Gegner der Volksinitiative: “Zukunft mit Braunkohle”.
Es wird mit einer Ablehnung der Forderung der Volkinitiative durch den Landtag gerechnet.
Die Initiatoren der Volksinitative sind deshalb bereits aktiv bei den Vorbereitungen eines Volksbegehrens.
Zur Information:
In Brandenburg hat ein Bündnis verschiedenere Umweltschutzorganisationen und Parteien eine so genannte Volksinitiative gegen neue Braunkohletagebaue gestartet. Damit sollen Pläne des schwedischen Konzerns Vattenfalls und der Landesregierung in Postdam durchkreuzt werden, auch über 2030 hinaus Abbau und Verstromung der minderwertigen Kohle zu betreiben. Vattenfall plant die Erschließung von drei neuen Abbaugebieten.
Die Volksinitiative schlägt ein Gesetz vor, mit dem sich der Landtag zwingend befassen muss, sofern die nötige Anzahl von Unterschriften zusammen kommt. Sollte das Parlament den Gesetzesentwurf ablehnen, kann er ggf. mit Volksbegehren und Volksentscheid durchgesetzt werden.
Auf der Intenetseite des Bündnisses heißt es: „Uns eint die Überzeugung, dass die klimafeindliche Braunkohleverstromung vor dem Hintergrund der sich abzeichnenden katastrophalen Auswirkungen des Klimawandels nicht auf Jahrzehnte hinaus weiter so betrieben werden kann wie bisher. Es gibt längst tragfähige Konzepte für eine klimaschonende Energiepolitik. Zudem wollen wir die fortschreitende Zerstörung der Lausitz stoppen. Die Vertreibung von Menschen aus ihrer Heimat und die maßlose Zerstörung von Flora und Fauna zum Zweck der Förderung von Kohle muss ein Ende haben. Die Lausitz hat nur dann eine Perspektive, wenn sowohl Familien als auch Unternehmen sich hier wieder niederlassen. Hier ist ein alternatives wirtschaftliches Entwicklungskonzept ohne Braunkohle gefragt.“
Zusammenfassung des angestrebten Gesetzes:
„Artikel 1 formuliert das verbindliche Ziel der Landesplanung, dass nur in den Grenzen der bisher genehmigten Tagebaue Braunkohle abgebaggert werden darf. Für neue Tagebaue dürfen keine Braunkohlenpläne mehr erlassen oder Genehmigungen erteilt werden.
Artikel 2 führt ein Klagerecht für alle Bürger und Verbände ein, damit Verstöße gegen Artikel 1 erfolgreich geahndet werden können. Viele Verfahren gegen Braunkohletagebaue scheiterten bisher daran, dass Betroffene nicht klagebefugt waren. Die Rechte der Bürgerinnen und Bürger werden damit bedeutend erweitert.
Artikel 3 hebt das Braunkohlengrundlagengesetz („Horno-Gesetz“) von 1997 auf. Dieses hat neben der formellen Auflösung der Gemeinde Horno noch einen allgemeinen Teil, der Braunkohlenbergbau für gemeinwohldienlich erklärt und für alle Tagebaue gilt. Er würde den Regelungen des Artikels 1 deutlich widersprechen und muss abgeschafft werden.
Artikel 4 regelt das sofortige Inkrafttreten der Gesetzesänderungen.“

Morgen werden in Potsdam 26.574 ( Stand 14.5.2008 ) Unterschriften der “Volksinitiative gegen neue Tagebaue” um 11 Uhr an den Landtagspräsidenten übergeben.
Neben Befürwortern der Volksinitiative werden auch Gegner vor dem Landtag erwartet.
Der Slogan der Volksinitative: “Zukunft statt Braunkohle”.
Der Slogan der Gegner der Volksinitiative: “Zukunft mit Braunkohle”.
Es wird mit einer Ablehnung der Forderung der Volkinitiative durch den Landtag gerechnet.
Die Initiatoren der Volksinitative sind deshalb bereits aktiv bei den Vorbereitungen eines Volksbegehrens.
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In Brandenburg hat ein Bündnis verschiedenere Umweltschutzorganisationen und Parteien eine so genannte Volksinitiative gegen neue Braunkohletagebaue gestartet. Damit sollen Pläne des schwedischen Konzerns Vattenfalls und der Landesregierung in Postdam durchkreuzt werden, auch über 2030 hinaus Abbau und Verstromung der minderwertigen Kohle zu betreiben. Vattenfall plant die Erschließung von drei neuen Abbaugebieten.
Die Volksinitiative schlägt ein Gesetz vor, mit dem sich der Landtag zwingend befassen muss, sofern die nötige Anzahl von Unterschriften zusammen kommt. Sollte das Parlament den Gesetzesentwurf ablehnen, kann er ggf. mit Volksbegehren und Volksentscheid durchgesetzt werden.
Auf der Intenetseite des Bündnisses heißt es: „Uns eint die Überzeugung, dass die klimafeindliche Braunkohleverstromung vor dem Hintergrund der sich abzeichnenden katastrophalen Auswirkungen des Klimawandels nicht auf Jahrzehnte hinaus weiter so betrieben werden kann wie bisher. Es gibt längst tragfähige Konzepte für eine klimaschonende Energiepolitik. Zudem wollen wir die fortschreitende Zerstörung der Lausitz stoppen. Die Vertreibung von Menschen aus ihrer Heimat und die maßlose Zerstörung von Flora und Fauna zum Zweck der Förderung von Kohle muss ein Ende haben. Die Lausitz hat nur dann eine Perspektive, wenn sowohl Familien als auch Unternehmen sich hier wieder niederlassen. Hier ist ein alternatives wirtschaftliches Entwicklungskonzept ohne Braunkohle gefragt.“
Zusammenfassung des angestrebten Gesetzes:
„Artikel 1 formuliert das verbindliche Ziel der Landesplanung, dass nur in den Grenzen der bisher genehmigten Tagebaue Braunkohle abgebaggert werden darf. Für neue Tagebaue dürfen keine Braunkohlenpläne mehr erlassen oder Genehmigungen erteilt werden.
Artikel 2 führt ein Klagerecht für alle Bürger und Verbände ein, damit Verstöße gegen Artikel 1 erfolgreich geahndet werden können. Viele Verfahren gegen Braunkohletagebaue scheiterten bisher daran, dass Betroffene nicht klagebefugt waren. Die Rechte der Bürgerinnen und Bürger werden damit bedeutend erweitert.
Artikel 3 hebt das Braunkohlengrundlagengesetz („Horno-Gesetz“) von 1997 auf. Dieses hat neben der formellen Auflösung der Gemeinde Horno noch einen allgemeinen Teil, der Braunkohlenbergbau für gemeinwohldienlich erklärt und für alle Tagebaue gilt. Er würde den Regelungen des Artikels 1 deutlich widersprechen und muss abgeschafft werden.
Artikel 4 regelt das sofortige Inkrafttreten der Gesetzesänderungen.“

Morgen werden in Potsdam 26.574 ( Stand 14.5.2008 ) Unterschriften der “Volksinitiative gegen neue Tagebaue” um 11 Uhr an den Landtagspräsidenten übergeben.
Neben Befürwortern der Volksinitiative werden auch Gegner vor dem Landtag erwartet.
Der Slogan der Volksinitative: “Zukunft statt Braunkohle”.
Der Slogan der Gegner der Volksinitiative: “Zukunft mit Braunkohle”.
Es wird mit einer Ablehnung der Forderung der Volkinitiative durch den Landtag gerechnet.
Die Initiatoren der Volksinitative sind deshalb bereits aktiv bei den Vorbereitungen eines Volksbegehrens.
Zur Information:
In Brandenburg hat ein Bündnis verschiedenere Umweltschutzorganisationen und Parteien eine so genannte Volksinitiative gegen neue Braunkohletagebaue gestartet. Damit sollen Pläne des schwedischen Konzerns Vattenfalls und der Landesregierung in Postdam durchkreuzt werden, auch über 2030 hinaus Abbau und Verstromung der minderwertigen Kohle zu betreiben. Vattenfall plant die Erschließung von drei neuen Abbaugebieten.
Die Volksinitiative schlägt ein Gesetz vor, mit dem sich der Landtag zwingend befassen muss, sofern die nötige Anzahl von Unterschriften zusammen kommt. Sollte das Parlament den Gesetzesentwurf ablehnen, kann er ggf. mit Volksbegehren und Volksentscheid durchgesetzt werden.
Auf der Intenetseite des Bündnisses heißt es: „Uns eint die Überzeugung, dass die klimafeindliche Braunkohleverstromung vor dem Hintergrund der sich abzeichnenden katastrophalen Auswirkungen des Klimawandels nicht auf Jahrzehnte hinaus weiter so betrieben werden kann wie bisher. Es gibt längst tragfähige Konzepte für eine klimaschonende Energiepolitik. Zudem wollen wir die fortschreitende Zerstörung der Lausitz stoppen. Die Vertreibung von Menschen aus ihrer Heimat und die maßlose Zerstörung von Flora und Fauna zum Zweck der Förderung von Kohle muss ein Ende haben. Die Lausitz hat nur dann eine Perspektive, wenn sowohl Familien als auch Unternehmen sich hier wieder niederlassen. Hier ist ein alternatives wirtschaftliches Entwicklungskonzept ohne Braunkohle gefragt.“
Zusammenfassung des angestrebten Gesetzes:
„Artikel 1 formuliert das verbindliche Ziel der Landesplanung, dass nur in den Grenzen der bisher genehmigten Tagebaue Braunkohle abgebaggert werden darf. Für neue Tagebaue dürfen keine Braunkohlenpläne mehr erlassen oder Genehmigungen erteilt werden.
Artikel 2 führt ein Klagerecht für alle Bürger und Verbände ein, damit Verstöße gegen Artikel 1 erfolgreich geahndet werden können. Viele Verfahren gegen Braunkohletagebaue scheiterten bisher daran, dass Betroffene nicht klagebefugt waren. Die Rechte der Bürgerinnen und Bürger werden damit bedeutend erweitert.
Artikel 3 hebt das Braunkohlengrundlagengesetz („Horno-Gesetz“) von 1997 auf. Dieses hat neben der formellen Auflösung der Gemeinde Horno noch einen allgemeinen Teil, der Braunkohlenbergbau für gemeinwohldienlich erklärt und für alle Tagebaue gilt. Er würde den Regelungen des Artikels 1 deutlich widersprechen und muss abgeschafft werden.
Artikel 4 regelt das sofortige Inkrafttreten der Gesetzesänderungen.“

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