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NIEDERLAUSITZ aktuell

Forensische Ambulanz – Rückfallrisiko entlassener Straftäter soll verringert werden

16:57 Uhr | 25. August 2011
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Mit der Einrichtung der landesweit ersten forensischen Ambulanz für entlassene Straftäter, die trotz vollständig verbüßter Haftstrafe als potentiell gefährlich gelten, verbessert Brandenburg die Rahmenbedingungen für die Resozialisierung straffälliger Menschen. Das auf zwei Jahre bis Ende 2013 angelegte Pilotprojekt einer Therapeutischen Fachambulanz der Justiz nimmt am 1. September 2011 in Potsdam seine Vorarbeit auf.
Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg: „Mit der forensischen Ambulanz baut Brandenburg sein Resozialisierungssystem weiter aus.“
Zwei Diplom-Psychologen und drei Diplom-Sozialarbeiter werden in der Fachambulanz in der Trägerschaft des Diakonischen Werks Potsdam e.V. mit Beginn des Jahres 2012 bis zu 40 Gewalt- und Sexualstraftäter betreuen können. Während der Pilotphase ist die forensische Ambulanz zuständig vorwiegend für entlassene, unter Führungsaufsicht stehende Gewalt- und Sexualstraftäter, denen von der Führungsaufsichtsstelle die Weisung erteilt wurde, sich in einer forensischen Ambulanz behandeln und betreuen zu lassen. Die psychologisch-therapeutische Anlaufstelle kann zunächst von Haftentlassenen mit Wohnsitz im Landgerichtsbezirk Potsdam in Anspruch genommen werden.
Langfristig sieht die Konzeption des Landes Brandenburg den Aufbau von drei forensischen Ambulanzen mit insgesamt 120 Plätzen vor, um die Nachsorge der aus dem Justizvollzug entlassenen Straftäter flächendeckend sicherzustellen.
Die psychologisch-therapeutische Betreuung behandlungsbedürftiger Strafgefangener im Land Brandenburg endete bislang mit der Haftentlassung. Nur in wenigen Fällen konnte eine Therapie ambulant weitergeführt werden. Angebote zur Nachsorge existieren zurzeit nur im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen nachgehenden Betreuung der aus der Sozialtherapie und dem Maßregelvollzug Entlassenen. Um den schwierigen Übergang vom Vollzug in die Freiheit durch ambulante Maßnahmen therapeutisch begleiten und verbessern zu können, werden flächendeckend ambulante Nachsorgeplätze benötigt.
Schöneburg: „Die Wiedereingliederung von Straftätern in die Gesellschaft gelingt dann am besten, wenn die Resozialisierungsanstrengungen innerhalb und außerhalb des Vollzuges gut verzahnt sind. Die Arbeit der forensischen Ambulanz orientiert sich an diesem Leitbild.“
Das vorrangige Ziel der Nachsorge ist die Reduzierung des Rückfallrisikos der aus dem Justizvollzug des Landes Brandenburg entlassenen Sexual- und Gewaltstraftäter, deren Gefährlichkeit stark erhöht ist und die im Rahmen der Führungsaufsicht entsprechende Weisungen erhalten haben. Darüber hinaus können unter bestimmten Voraussetzungen auch Sexual- und Gewaltstraftäter auf freiwilliger Basis behandelt werden. Ausnahmsweise können auch andere rückfallgefährdete Straftäter in der Ambulanz betreut werden.
Quelle: Ministerium der Justiz

Mit der Einrichtung der landesweit ersten forensischen Ambulanz für entlassene Straftäter, die trotz vollständig verbüßter Haftstrafe als potentiell gefährlich gelten, verbessert Brandenburg die Rahmenbedingungen für die Resozialisierung straffälliger Menschen. Das auf zwei Jahre bis Ende 2013 angelegte Pilotprojekt einer Therapeutischen Fachambulanz der Justiz nimmt am 1. September 2011 in Potsdam seine Vorarbeit auf.
Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg: „Mit der forensischen Ambulanz baut Brandenburg sein Resozialisierungssystem weiter aus.“
Zwei Diplom-Psychologen und drei Diplom-Sozialarbeiter werden in der Fachambulanz in der Trägerschaft des Diakonischen Werks Potsdam e.V. mit Beginn des Jahres 2012 bis zu 40 Gewalt- und Sexualstraftäter betreuen können. Während der Pilotphase ist die forensische Ambulanz zuständig vorwiegend für entlassene, unter Führungsaufsicht stehende Gewalt- und Sexualstraftäter, denen von der Führungsaufsichtsstelle die Weisung erteilt wurde, sich in einer forensischen Ambulanz behandeln und betreuen zu lassen. Die psychologisch-therapeutische Anlaufstelle kann zunächst von Haftentlassenen mit Wohnsitz im Landgerichtsbezirk Potsdam in Anspruch genommen werden.
Langfristig sieht die Konzeption des Landes Brandenburg den Aufbau von drei forensischen Ambulanzen mit insgesamt 120 Plätzen vor, um die Nachsorge der aus dem Justizvollzug entlassenen Straftäter flächendeckend sicherzustellen.
Die psychologisch-therapeutische Betreuung behandlungsbedürftiger Strafgefangener im Land Brandenburg endete bislang mit der Haftentlassung. Nur in wenigen Fällen konnte eine Therapie ambulant weitergeführt werden. Angebote zur Nachsorge existieren zurzeit nur im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen nachgehenden Betreuung der aus der Sozialtherapie und dem Maßregelvollzug Entlassenen. Um den schwierigen Übergang vom Vollzug in die Freiheit durch ambulante Maßnahmen therapeutisch begleiten und verbessern zu können, werden flächendeckend ambulante Nachsorgeplätze benötigt.
Schöneburg: „Die Wiedereingliederung von Straftätern in die Gesellschaft gelingt dann am besten, wenn die Resozialisierungsanstrengungen innerhalb und außerhalb des Vollzuges gut verzahnt sind. Die Arbeit der forensischen Ambulanz orientiert sich an diesem Leitbild.“
Das vorrangige Ziel der Nachsorge ist die Reduzierung des Rückfallrisikos der aus dem Justizvollzug des Landes Brandenburg entlassenen Sexual- und Gewaltstraftäter, deren Gefährlichkeit stark erhöht ist und die im Rahmen der Führungsaufsicht entsprechende Weisungen erhalten haben. Darüber hinaus können unter bestimmten Voraussetzungen auch Sexual- und Gewaltstraftäter auf freiwilliger Basis behandelt werden. Ausnahmsweise können auch andere rückfallgefährdete Straftäter in der Ambulanz betreut werden.
Quelle: Ministerium der Justiz

Mit der Einrichtung der landesweit ersten forensischen Ambulanz für entlassene Straftäter, die trotz vollständig verbüßter Haftstrafe als potentiell gefährlich gelten, verbessert Brandenburg die Rahmenbedingungen für die Resozialisierung straffälliger Menschen. Das auf zwei Jahre bis Ende 2013 angelegte Pilotprojekt einer Therapeutischen Fachambulanz der Justiz nimmt am 1. September 2011 in Potsdam seine Vorarbeit auf.
Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg: „Mit der forensischen Ambulanz baut Brandenburg sein Resozialisierungssystem weiter aus.“
Zwei Diplom-Psychologen und drei Diplom-Sozialarbeiter werden in der Fachambulanz in der Trägerschaft des Diakonischen Werks Potsdam e.V. mit Beginn des Jahres 2012 bis zu 40 Gewalt- und Sexualstraftäter betreuen können. Während der Pilotphase ist die forensische Ambulanz zuständig vorwiegend für entlassene, unter Führungsaufsicht stehende Gewalt- und Sexualstraftäter, denen von der Führungsaufsichtsstelle die Weisung erteilt wurde, sich in einer forensischen Ambulanz behandeln und betreuen zu lassen. Die psychologisch-therapeutische Anlaufstelle kann zunächst von Haftentlassenen mit Wohnsitz im Landgerichtsbezirk Potsdam in Anspruch genommen werden.
Langfristig sieht die Konzeption des Landes Brandenburg den Aufbau von drei forensischen Ambulanzen mit insgesamt 120 Plätzen vor, um die Nachsorge der aus dem Justizvollzug entlassenen Straftäter flächendeckend sicherzustellen.
Die psychologisch-therapeutische Betreuung behandlungsbedürftiger Strafgefangener im Land Brandenburg endete bislang mit der Haftentlassung. Nur in wenigen Fällen konnte eine Therapie ambulant weitergeführt werden. Angebote zur Nachsorge existieren zurzeit nur im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen nachgehenden Betreuung der aus der Sozialtherapie und dem Maßregelvollzug Entlassenen. Um den schwierigen Übergang vom Vollzug in die Freiheit durch ambulante Maßnahmen therapeutisch begleiten und verbessern zu können, werden flächendeckend ambulante Nachsorgeplätze benötigt.
Schöneburg: „Die Wiedereingliederung von Straftätern in die Gesellschaft gelingt dann am besten, wenn die Resozialisierungsanstrengungen innerhalb und außerhalb des Vollzuges gut verzahnt sind. Die Arbeit der forensischen Ambulanz orientiert sich an diesem Leitbild.“
Das vorrangige Ziel der Nachsorge ist die Reduzierung des Rückfallrisikos der aus dem Justizvollzug des Landes Brandenburg entlassenen Sexual- und Gewaltstraftäter, deren Gefährlichkeit stark erhöht ist und die im Rahmen der Führungsaufsicht entsprechende Weisungen erhalten haben. Darüber hinaus können unter bestimmten Voraussetzungen auch Sexual- und Gewaltstraftäter auf freiwilliger Basis behandelt werden. Ausnahmsweise können auch andere rückfallgefährdete Straftäter in der Ambulanz betreut werden.
Quelle: Ministerium der Justiz

Mit der Einrichtung der landesweit ersten forensischen Ambulanz für entlassene Straftäter, die trotz vollständig verbüßter Haftstrafe als potentiell gefährlich gelten, verbessert Brandenburg die Rahmenbedingungen für die Resozialisierung straffälliger Menschen. Das auf zwei Jahre bis Ende 2013 angelegte Pilotprojekt einer Therapeutischen Fachambulanz der Justiz nimmt am 1. September 2011 in Potsdam seine Vorarbeit auf.
Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg: „Mit der forensischen Ambulanz baut Brandenburg sein Resozialisierungssystem weiter aus.“
Zwei Diplom-Psychologen und drei Diplom-Sozialarbeiter werden in der Fachambulanz in der Trägerschaft des Diakonischen Werks Potsdam e.V. mit Beginn des Jahres 2012 bis zu 40 Gewalt- und Sexualstraftäter betreuen können. Während der Pilotphase ist die forensische Ambulanz zuständig vorwiegend für entlassene, unter Führungsaufsicht stehende Gewalt- und Sexualstraftäter, denen von der Führungsaufsichtsstelle die Weisung erteilt wurde, sich in einer forensischen Ambulanz behandeln und betreuen zu lassen. Die psychologisch-therapeutische Anlaufstelle kann zunächst von Haftentlassenen mit Wohnsitz im Landgerichtsbezirk Potsdam in Anspruch genommen werden.
Langfristig sieht die Konzeption des Landes Brandenburg den Aufbau von drei forensischen Ambulanzen mit insgesamt 120 Plätzen vor, um die Nachsorge der aus dem Justizvollzug entlassenen Straftäter flächendeckend sicherzustellen.
Die psychologisch-therapeutische Betreuung behandlungsbedürftiger Strafgefangener im Land Brandenburg endete bislang mit der Haftentlassung. Nur in wenigen Fällen konnte eine Therapie ambulant weitergeführt werden. Angebote zur Nachsorge existieren zurzeit nur im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen nachgehenden Betreuung der aus der Sozialtherapie und dem Maßregelvollzug Entlassenen. Um den schwierigen Übergang vom Vollzug in die Freiheit durch ambulante Maßnahmen therapeutisch begleiten und verbessern zu können, werden flächendeckend ambulante Nachsorgeplätze benötigt.
Schöneburg: „Die Wiedereingliederung von Straftätern in die Gesellschaft gelingt dann am besten, wenn die Resozialisierungsanstrengungen innerhalb und außerhalb des Vollzuges gut verzahnt sind. Die Arbeit der forensischen Ambulanz orientiert sich an diesem Leitbild.“
Das vorrangige Ziel der Nachsorge ist die Reduzierung des Rückfallrisikos der aus dem Justizvollzug des Landes Brandenburg entlassenen Sexual- und Gewaltstraftäter, deren Gefährlichkeit stark erhöht ist und die im Rahmen der Führungsaufsicht entsprechende Weisungen erhalten haben. Darüber hinaus können unter bestimmten Voraussetzungen auch Sexual- und Gewaltstraftäter auf freiwilliger Basis behandelt werden. Ausnahmsweise können auch andere rückfallgefährdete Straftäter in der Ambulanz betreut werden.
Quelle: Ministerium der Justiz

Mit der Einrichtung der landesweit ersten forensischen Ambulanz für entlassene Straftäter, die trotz vollständig verbüßter Haftstrafe als potentiell gefährlich gelten, verbessert Brandenburg die Rahmenbedingungen für die Resozialisierung straffälliger Menschen. Das auf zwei Jahre bis Ende 2013 angelegte Pilotprojekt einer Therapeutischen Fachambulanz der Justiz nimmt am 1. September 2011 in Potsdam seine Vorarbeit auf.
Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg: „Mit der forensischen Ambulanz baut Brandenburg sein Resozialisierungssystem weiter aus.“
Zwei Diplom-Psychologen und drei Diplom-Sozialarbeiter werden in der Fachambulanz in der Trägerschaft des Diakonischen Werks Potsdam e.V. mit Beginn des Jahres 2012 bis zu 40 Gewalt- und Sexualstraftäter betreuen können. Während der Pilotphase ist die forensische Ambulanz zuständig vorwiegend für entlassene, unter Führungsaufsicht stehende Gewalt- und Sexualstraftäter, denen von der Führungsaufsichtsstelle die Weisung erteilt wurde, sich in einer forensischen Ambulanz behandeln und betreuen zu lassen. Die psychologisch-therapeutische Anlaufstelle kann zunächst von Haftentlassenen mit Wohnsitz im Landgerichtsbezirk Potsdam in Anspruch genommen werden.
Langfristig sieht die Konzeption des Landes Brandenburg den Aufbau von drei forensischen Ambulanzen mit insgesamt 120 Plätzen vor, um die Nachsorge der aus dem Justizvollzug entlassenen Straftäter flächendeckend sicherzustellen.
Die psychologisch-therapeutische Betreuung behandlungsbedürftiger Strafgefangener im Land Brandenburg endete bislang mit der Haftentlassung. Nur in wenigen Fällen konnte eine Therapie ambulant weitergeführt werden. Angebote zur Nachsorge existieren zurzeit nur im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen nachgehenden Betreuung der aus der Sozialtherapie und dem Maßregelvollzug Entlassenen. Um den schwierigen Übergang vom Vollzug in die Freiheit durch ambulante Maßnahmen therapeutisch begleiten und verbessern zu können, werden flächendeckend ambulante Nachsorgeplätze benötigt.
Schöneburg: „Die Wiedereingliederung von Straftätern in die Gesellschaft gelingt dann am besten, wenn die Resozialisierungsanstrengungen innerhalb und außerhalb des Vollzuges gut verzahnt sind. Die Arbeit der forensischen Ambulanz orientiert sich an diesem Leitbild.“
Das vorrangige Ziel der Nachsorge ist die Reduzierung des Rückfallrisikos der aus dem Justizvollzug des Landes Brandenburg entlassenen Sexual- und Gewaltstraftäter, deren Gefährlichkeit stark erhöht ist und die im Rahmen der Führungsaufsicht entsprechende Weisungen erhalten haben. Darüber hinaus können unter bestimmten Voraussetzungen auch Sexual- und Gewaltstraftäter auf freiwilliger Basis behandelt werden. Ausnahmsweise können auch andere rückfallgefährdete Straftäter in der Ambulanz betreut werden.
Quelle: Ministerium der Justiz

Mit der Einrichtung der landesweit ersten forensischen Ambulanz für entlassene Straftäter, die trotz vollständig verbüßter Haftstrafe als potentiell gefährlich gelten, verbessert Brandenburg die Rahmenbedingungen für die Resozialisierung straffälliger Menschen. Das auf zwei Jahre bis Ende 2013 angelegte Pilotprojekt einer Therapeutischen Fachambulanz der Justiz nimmt am 1. September 2011 in Potsdam seine Vorarbeit auf.
Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg: „Mit der forensischen Ambulanz baut Brandenburg sein Resozialisierungssystem weiter aus.“
Zwei Diplom-Psychologen und drei Diplom-Sozialarbeiter werden in der Fachambulanz in der Trägerschaft des Diakonischen Werks Potsdam e.V. mit Beginn des Jahres 2012 bis zu 40 Gewalt- und Sexualstraftäter betreuen können. Während der Pilotphase ist die forensische Ambulanz zuständig vorwiegend für entlassene, unter Führungsaufsicht stehende Gewalt- und Sexualstraftäter, denen von der Führungsaufsichtsstelle die Weisung erteilt wurde, sich in einer forensischen Ambulanz behandeln und betreuen zu lassen. Die psychologisch-therapeutische Anlaufstelle kann zunächst von Haftentlassenen mit Wohnsitz im Landgerichtsbezirk Potsdam in Anspruch genommen werden.
Langfristig sieht die Konzeption des Landes Brandenburg den Aufbau von drei forensischen Ambulanzen mit insgesamt 120 Plätzen vor, um die Nachsorge der aus dem Justizvollzug entlassenen Straftäter flächendeckend sicherzustellen.
Die psychologisch-therapeutische Betreuung behandlungsbedürftiger Strafgefangener im Land Brandenburg endete bislang mit der Haftentlassung. Nur in wenigen Fällen konnte eine Therapie ambulant weitergeführt werden. Angebote zur Nachsorge existieren zurzeit nur im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen nachgehenden Betreuung der aus der Sozialtherapie und dem Maßregelvollzug Entlassenen. Um den schwierigen Übergang vom Vollzug in die Freiheit durch ambulante Maßnahmen therapeutisch begleiten und verbessern zu können, werden flächendeckend ambulante Nachsorgeplätze benötigt.
Schöneburg: „Die Wiedereingliederung von Straftätern in die Gesellschaft gelingt dann am besten, wenn die Resozialisierungsanstrengungen innerhalb und außerhalb des Vollzuges gut verzahnt sind. Die Arbeit der forensischen Ambulanz orientiert sich an diesem Leitbild.“
Das vorrangige Ziel der Nachsorge ist die Reduzierung des Rückfallrisikos der aus dem Justizvollzug des Landes Brandenburg entlassenen Sexual- und Gewaltstraftäter, deren Gefährlichkeit stark erhöht ist und die im Rahmen der Führungsaufsicht entsprechende Weisungen erhalten haben. Darüber hinaus können unter bestimmten Voraussetzungen auch Sexual- und Gewaltstraftäter auf freiwilliger Basis behandelt werden. Ausnahmsweise können auch andere rückfallgefährdete Straftäter in der Ambulanz betreut werden.
Quelle: Ministerium der Justiz

Mit der Einrichtung der landesweit ersten forensischen Ambulanz für entlassene Straftäter, die trotz vollständig verbüßter Haftstrafe als potentiell gefährlich gelten, verbessert Brandenburg die Rahmenbedingungen für die Resozialisierung straffälliger Menschen. Das auf zwei Jahre bis Ende 2013 angelegte Pilotprojekt einer Therapeutischen Fachambulanz der Justiz nimmt am 1. September 2011 in Potsdam seine Vorarbeit auf.
Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg: „Mit der forensischen Ambulanz baut Brandenburg sein Resozialisierungssystem weiter aus.“
Zwei Diplom-Psychologen und drei Diplom-Sozialarbeiter werden in der Fachambulanz in der Trägerschaft des Diakonischen Werks Potsdam e.V. mit Beginn des Jahres 2012 bis zu 40 Gewalt- und Sexualstraftäter betreuen können. Während der Pilotphase ist die forensische Ambulanz zuständig vorwiegend für entlassene, unter Führungsaufsicht stehende Gewalt- und Sexualstraftäter, denen von der Führungsaufsichtsstelle die Weisung erteilt wurde, sich in einer forensischen Ambulanz behandeln und betreuen zu lassen. Die psychologisch-therapeutische Anlaufstelle kann zunächst von Haftentlassenen mit Wohnsitz im Landgerichtsbezirk Potsdam in Anspruch genommen werden.
Langfristig sieht die Konzeption des Landes Brandenburg den Aufbau von drei forensischen Ambulanzen mit insgesamt 120 Plätzen vor, um die Nachsorge der aus dem Justizvollzug entlassenen Straftäter flächendeckend sicherzustellen.
Die psychologisch-therapeutische Betreuung behandlungsbedürftiger Strafgefangener im Land Brandenburg endete bislang mit der Haftentlassung. Nur in wenigen Fällen konnte eine Therapie ambulant weitergeführt werden. Angebote zur Nachsorge existieren zurzeit nur im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen nachgehenden Betreuung der aus der Sozialtherapie und dem Maßregelvollzug Entlassenen. Um den schwierigen Übergang vom Vollzug in die Freiheit durch ambulante Maßnahmen therapeutisch begleiten und verbessern zu können, werden flächendeckend ambulante Nachsorgeplätze benötigt.
Schöneburg: „Die Wiedereingliederung von Straftätern in die Gesellschaft gelingt dann am besten, wenn die Resozialisierungsanstrengungen innerhalb und außerhalb des Vollzuges gut verzahnt sind. Die Arbeit der forensischen Ambulanz orientiert sich an diesem Leitbild.“
Das vorrangige Ziel der Nachsorge ist die Reduzierung des Rückfallrisikos der aus dem Justizvollzug des Landes Brandenburg entlassenen Sexual- und Gewaltstraftäter, deren Gefährlichkeit stark erhöht ist und die im Rahmen der Führungsaufsicht entsprechende Weisungen erhalten haben. Darüber hinaus können unter bestimmten Voraussetzungen auch Sexual- und Gewaltstraftäter auf freiwilliger Basis behandelt werden. Ausnahmsweise können auch andere rückfallgefährdete Straftäter in der Ambulanz betreut werden.
Quelle: Ministerium der Justiz

Mit der Einrichtung der landesweit ersten forensischen Ambulanz für entlassene Straftäter, die trotz vollständig verbüßter Haftstrafe als potentiell gefährlich gelten, verbessert Brandenburg die Rahmenbedingungen für die Resozialisierung straffälliger Menschen. Das auf zwei Jahre bis Ende 2013 angelegte Pilotprojekt einer Therapeutischen Fachambulanz der Justiz nimmt am 1. September 2011 in Potsdam seine Vorarbeit auf.
Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg: „Mit der forensischen Ambulanz baut Brandenburg sein Resozialisierungssystem weiter aus.“
Zwei Diplom-Psychologen und drei Diplom-Sozialarbeiter werden in der Fachambulanz in der Trägerschaft des Diakonischen Werks Potsdam e.V. mit Beginn des Jahres 2012 bis zu 40 Gewalt- und Sexualstraftäter betreuen können. Während der Pilotphase ist die forensische Ambulanz zuständig vorwiegend für entlassene, unter Führungsaufsicht stehende Gewalt- und Sexualstraftäter, denen von der Führungsaufsichtsstelle die Weisung erteilt wurde, sich in einer forensischen Ambulanz behandeln und betreuen zu lassen. Die psychologisch-therapeutische Anlaufstelle kann zunächst von Haftentlassenen mit Wohnsitz im Landgerichtsbezirk Potsdam in Anspruch genommen werden.
Langfristig sieht die Konzeption des Landes Brandenburg den Aufbau von drei forensischen Ambulanzen mit insgesamt 120 Plätzen vor, um die Nachsorge der aus dem Justizvollzug entlassenen Straftäter flächendeckend sicherzustellen.
Die psychologisch-therapeutische Betreuung behandlungsbedürftiger Strafgefangener im Land Brandenburg endete bislang mit der Haftentlassung. Nur in wenigen Fällen konnte eine Therapie ambulant weitergeführt werden. Angebote zur Nachsorge existieren zurzeit nur im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen nachgehenden Betreuung der aus der Sozialtherapie und dem Maßregelvollzug Entlassenen. Um den schwierigen Übergang vom Vollzug in die Freiheit durch ambulante Maßnahmen therapeutisch begleiten und verbessern zu können, werden flächendeckend ambulante Nachsorgeplätze benötigt.
Schöneburg: „Die Wiedereingliederung von Straftätern in die Gesellschaft gelingt dann am besten, wenn die Resozialisierungsanstrengungen innerhalb und außerhalb des Vollzuges gut verzahnt sind. Die Arbeit der forensischen Ambulanz orientiert sich an diesem Leitbild.“
Das vorrangige Ziel der Nachsorge ist die Reduzierung des Rückfallrisikos der aus dem Justizvollzug des Landes Brandenburg entlassenen Sexual- und Gewaltstraftäter, deren Gefährlichkeit stark erhöht ist und die im Rahmen der Führungsaufsicht entsprechende Weisungen erhalten haben. Darüber hinaus können unter bestimmten Voraussetzungen auch Sexual- und Gewaltstraftäter auf freiwilliger Basis behandelt werden. Ausnahmsweise können auch andere rückfallgefährdete Straftäter in der Ambulanz betreut werden.
Quelle: Ministerium der Justiz

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