Im Zuge der anstehenden Novelle des Brandenburger Wassergesetzes beabsichtigt die Landesregierung, eine erst im Jahre 2004 eingeführte Regelung zurückzunehmen, die dem Konzern Vattenfall inzwischen eine Summe von über 10 Millionen Euro erspart hat.
Der größte Teil des in Braunkohletagebauen gehobenen Grundwassers wird in Flüsse eingeleitet. Nur der verbrauchte und kommerziell genutzte Anteil ist bisher entgeltpflichtig. Für diesen hatte Brandenburg 2004 den Satz von zehn Cent pro Kubikmeter auf höchstens zwei Cent (den Satz für Oberflächenwasser) gesenkt. Größter Nutz-nießer dieser Regelung war der Vattenfall-Konzern, der dadurch etwa zwei Millionen Euro pro Jahr sparte.
Allein durch diese – laut Bundesverfassungsgericht als Subvention zu betrachtende – Ausnahmeregelung sind dem Land Brandenburg seit dem Jahr 2005 über 10 Millionen Euro an Einnahmen entgangen! Immerhin soll nun auf dieses Geschenk an die Bergbauindustrie fortan verzichtet werden.
Das wird von der GRÜNEN LIGA ausdrücklich begrüßt.
Hinsichtlich des Braunkohlebergbaus wird derzeit nur der Anteil der Wasserentnahmen zur Entgeltberechnung herangezogen, der hernach kommerziell weitergenutzt wird, sei es zur Wasserversorgung oder für die Nutzung als Kühlwasser. Hier fordert die GRÜNE LIGA eine klare Regelung, dass die Wiedereinleitung entnommenen Wassers nur dann vom Wasserentnahmeentgelt befreit werden kann, wenn sie im Zielgewässer / Vorfluter nicht zu einer nachteiligen Veränderung der Wasserbeschaffenheit führt.
„Die grundsätzliche Entgeltbefreiung des Bergbaus will die Landesregierung nicht anfassen. Damit vergibt sie sich Einnahmen von mehr als 25 Millionen Euro im Jahr”, kommentiert Michael Bender von der Bundeskontaktstelle Wasser der GRÜNEN LIGA.
Das Wassernutzungsentgelt für Kühlwasser, das in den Braunkohlekraftwerken verdampft und der Region entzogen wird, liegt sogar nur bei 0,5 Cent pro Kubikmeter. Um eine Lenkungswirkung des Entgeltes im Sinne sparsamer Wassernutzung herzustellen, wäre auch hier der volle Satz von 10 Cent notwendig.
Quelle: GRÜNE LIGA e.V. – Netzwerk Ökologischer Bewegungen
Im Zuge der anstehenden Novelle des Brandenburger Wassergesetzes beabsichtigt die Landesregierung, eine erst im Jahre 2004 eingeführte Regelung zurückzunehmen, die dem Konzern Vattenfall inzwischen eine Summe von über 10 Millionen Euro erspart hat.
Der größte Teil des in Braunkohletagebauen gehobenen Grundwassers wird in Flüsse eingeleitet. Nur der verbrauchte und kommerziell genutzte Anteil ist bisher entgeltpflichtig. Für diesen hatte Brandenburg 2004 den Satz von zehn Cent pro Kubikmeter auf höchstens zwei Cent (den Satz für Oberflächenwasser) gesenkt. Größter Nutz-nießer dieser Regelung war der Vattenfall-Konzern, der dadurch etwa zwei Millionen Euro pro Jahr sparte.
Allein durch diese – laut Bundesverfassungsgericht als Subvention zu betrachtende – Ausnahmeregelung sind dem Land Brandenburg seit dem Jahr 2005 über 10 Millionen Euro an Einnahmen entgangen! Immerhin soll nun auf dieses Geschenk an die Bergbauindustrie fortan verzichtet werden.
Das wird von der GRÜNEN LIGA ausdrücklich begrüßt.
Hinsichtlich des Braunkohlebergbaus wird derzeit nur der Anteil der Wasserentnahmen zur Entgeltberechnung herangezogen, der hernach kommerziell weitergenutzt wird, sei es zur Wasserversorgung oder für die Nutzung als Kühlwasser. Hier fordert die GRÜNE LIGA eine klare Regelung, dass die Wiedereinleitung entnommenen Wassers nur dann vom Wasserentnahmeentgelt befreit werden kann, wenn sie im Zielgewässer / Vorfluter nicht zu einer nachteiligen Veränderung der Wasserbeschaffenheit führt.
„Die grundsätzliche Entgeltbefreiung des Bergbaus will die Landesregierung nicht anfassen. Damit vergibt sie sich Einnahmen von mehr als 25 Millionen Euro im Jahr”, kommentiert Michael Bender von der Bundeskontaktstelle Wasser der GRÜNEN LIGA.
Das Wassernutzungsentgelt für Kühlwasser, das in den Braunkohlekraftwerken verdampft und der Region entzogen wird, liegt sogar nur bei 0,5 Cent pro Kubikmeter. Um eine Lenkungswirkung des Entgeltes im Sinne sparsamer Wassernutzung herzustellen, wäre auch hier der volle Satz von 10 Cent notwendig.
Quelle: GRÜNE LIGA e.V. – Netzwerk Ökologischer Bewegungen
Im Zuge der anstehenden Novelle des Brandenburger Wassergesetzes beabsichtigt die Landesregierung, eine erst im Jahre 2004 eingeführte Regelung zurückzunehmen, die dem Konzern Vattenfall inzwischen eine Summe von über 10 Millionen Euro erspart hat.
Der größte Teil des in Braunkohletagebauen gehobenen Grundwassers wird in Flüsse eingeleitet. Nur der verbrauchte und kommerziell genutzte Anteil ist bisher entgeltpflichtig. Für diesen hatte Brandenburg 2004 den Satz von zehn Cent pro Kubikmeter auf höchstens zwei Cent (den Satz für Oberflächenwasser) gesenkt. Größter Nutz-nießer dieser Regelung war der Vattenfall-Konzern, der dadurch etwa zwei Millionen Euro pro Jahr sparte.
Allein durch diese – laut Bundesverfassungsgericht als Subvention zu betrachtende – Ausnahmeregelung sind dem Land Brandenburg seit dem Jahr 2005 über 10 Millionen Euro an Einnahmen entgangen! Immerhin soll nun auf dieses Geschenk an die Bergbauindustrie fortan verzichtet werden.
Das wird von der GRÜNEN LIGA ausdrücklich begrüßt.
Hinsichtlich des Braunkohlebergbaus wird derzeit nur der Anteil der Wasserentnahmen zur Entgeltberechnung herangezogen, der hernach kommerziell weitergenutzt wird, sei es zur Wasserversorgung oder für die Nutzung als Kühlwasser. Hier fordert die GRÜNE LIGA eine klare Regelung, dass die Wiedereinleitung entnommenen Wassers nur dann vom Wasserentnahmeentgelt befreit werden kann, wenn sie im Zielgewässer / Vorfluter nicht zu einer nachteiligen Veränderung der Wasserbeschaffenheit führt.
„Die grundsätzliche Entgeltbefreiung des Bergbaus will die Landesregierung nicht anfassen. Damit vergibt sie sich Einnahmen von mehr als 25 Millionen Euro im Jahr”, kommentiert Michael Bender von der Bundeskontaktstelle Wasser der GRÜNEN LIGA.
Das Wassernutzungsentgelt für Kühlwasser, das in den Braunkohlekraftwerken verdampft und der Region entzogen wird, liegt sogar nur bei 0,5 Cent pro Kubikmeter. Um eine Lenkungswirkung des Entgeltes im Sinne sparsamer Wassernutzung herzustellen, wäre auch hier der volle Satz von 10 Cent notwendig.
Quelle: GRÜNE LIGA e.V. – Netzwerk Ökologischer Bewegungen
Im Zuge der anstehenden Novelle des Brandenburger Wassergesetzes beabsichtigt die Landesregierung, eine erst im Jahre 2004 eingeführte Regelung zurückzunehmen, die dem Konzern Vattenfall inzwischen eine Summe von über 10 Millionen Euro erspart hat.
Der größte Teil des in Braunkohletagebauen gehobenen Grundwassers wird in Flüsse eingeleitet. Nur der verbrauchte und kommerziell genutzte Anteil ist bisher entgeltpflichtig. Für diesen hatte Brandenburg 2004 den Satz von zehn Cent pro Kubikmeter auf höchstens zwei Cent (den Satz für Oberflächenwasser) gesenkt. Größter Nutz-nießer dieser Regelung war der Vattenfall-Konzern, der dadurch etwa zwei Millionen Euro pro Jahr sparte.
Allein durch diese – laut Bundesverfassungsgericht als Subvention zu betrachtende – Ausnahmeregelung sind dem Land Brandenburg seit dem Jahr 2005 über 10 Millionen Euro an Einnahmen entgangen! Immerhin soll nun auf dieses Geschenk an die Bergbauindustrie fortan verzichtet werden.
Das wird von der GRÜNEN LIGA ausdrücklich begrüßt.
Hinsichtlich des Braunkohlebergbaus wird derzeit nur der Anteil der Wasserentnahmen zur Entgeltberechnung herangezogen, der hernach kommerziell weitergenutzt wird, sei es zur Wasserversorgung oder für die Nutzung als Kühlwasser. Hier fordert die GRÜNE LIGA eine klare Regelung, dass die Wiedereinleitung entnommenen Wassers nur dann vom Wasserentnahmeentgelt befreit werden kann, wenn sie im Zielgewässer / Vorfluter nicht zu einer nachteiligen Veränderung der Wasserbeschaffenheit führt.
„Die grundsätzliche Entgeltbefreiung des Bergbaus will die Landesregierung nicht anfassen. Damit vergibt sie sich Einnahmen von mehr als 25 Millionen Euro im Jahr”, kommentiert Michael Bender von der Bundeskontaktstelle Wasser der GRÜNEN LIGA.
Das Wassernutzungsentgelt für Kühlwasser, das in den Braunkohlekraftwerken verdampft und der Region entzogen wird, liegt sogar nur bei 0,5 Cent pro Kubikmeter. Um eine Lenkungswirkung des Entgeltes im Sinne sparsamer Wassernutzung herzustellen, wäre auch hier der volle Satz von 10 Cent notwendig.
Quelle: GRÜNE LIGA e.V. – Netzwerk Ökologischer Bewegungen