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NIEDERLAUSITZ aktuell

Landestourismusverband Brandenburg (LTV): Bettensteuer schwächt Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit des Tourismus

9:20 Uhr | 26. November 2010
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Auf der Vorstandssitzung des Landestourismusverbandes am 23.11.2010 in Potsdam einigten sich die Vorstandsmitglieder darauf, dass eine „Bettensteuer“ nicht zur Stärkung der Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit des Tourismus in Brandenburg beitragen würde. Da die Verwendung der Einnahmen nicht zweckgebunden ist, kommen sie nicht ausschließlich der Tourismusförderung zugute. Zudem wird der Tagestourismus völlig ausgeschlossen.
Der LTV setzt auf die bewährten und rechtlich abgesicherten Instrumente „Fremdenverkehrsabgabe“ und „Kur- bzw. Gästetaxe“ zur nachhaltigen Finanzierung touristischer Aufgaben. Der Landestourismusverband unterstützt die vom Deutschen Tourismusverband (DTV) aufgestellten Forderungen zur Weiterentwicklung der Finanzierungsinstrumente im Tourismus:
• Eine faire Abgabe ist zweckgebunden und kommt ausschließlich dem Tourismus zugute.
• Eine Tourismusabgabe gilt flächendeckend in allen Bundesländern und für alle Städte und Gemeinden.
• Zur Finanzierung der touristischen Infrastruktur könnten alle Leistungsträger und Profiteure sowohl der 1. als auch der 2. Umsatzstufe sowie der Einzelhandel herangezogen werden.
• Das für den Tourismus so bedeutsame Segment des Tagestourismus wird miterfasst.
Aus Sicht des LTV sind Tourismusabgaben jedoch nur ein Baustein im Gesamtfinanzierungssystem zur nachhaltigen Finanzierung touristischer Aufgaben.
Die Vorstandsmitglieder begrüßen zudem den am 5.11. beschlossenen Umzug der Geschäftsstelle des DTV von Bonn nach Berlin. Bis 2013 soll der Umzug vollzogen sein. Mit dem Umzug werden die Voraussetzungen für die erfolgreiche Arbeit des Deutschen Tourismusverbandes weiter optimiert. In Berlin ist eine größere Nähe zur Politik gegeben und zahlreiche Organisationen vor Ort bieten Ansatzpunkte für ein fruchtbares Networking. Umfangreiche Synergieeffekte werden erwartet.
Quelle: LTV Landestourismusverband Brandenburg e.V.

Auf der Vorstandssitzung des Landestourismusverbandes am 23.11.2010 in Potsdam einigten sich die Vorstandsmitglieder darauf, dass eine „Bettensteuer“ nicht zur Stärkung der Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit des Tourismus in Brandenburg beitragen würde. Da die Verwendung der Einnahmen nicht zweckgebunden ist, kommen sie nicht ausschließlich der Tourismusförderung zugute. Zudem wird der Tagestourismus völlig ausgeschlossen.
Der LTV setzt auf die bewährten und rechtlich abgesicherten Instrumente „Fremdenverkehrsabgabe“ und „Kur- bzw. Gästetaxe“ zur nachhaltigen Finanzierung touristischer Aufgaben. Der Landestourismusverband unterstützt die vom Deutschen Tourismusverband (DTV) aufgestellten Forderungen zur Weiterentwicklung der Finanzierungsinstrumente im Tourismus:
• Eine faire Abgabe ist zweckgebunden und kommt ausschließlich dem Tourismus zugute.
• Eine Tourismusabgabe gilt flächendeckend in allen Bundesländern und für alle Städte und Gemeinden.
• Zur Finanzierung der touristischen Infrastruktur könnten alle Leistungsträger und Profiteure sowohl der 1. als auch der 2. Umsatzstufe sowie der Einzelhandel herangezogen werden.
• Das für den Tourismus so bedeutsame Segment des Tagestourismus wird miterfasst.
Aus Sicht des LTV sind Tourismusabgaben jedoch nur ein Baustein im Gesamtfinanzierungssystem zur nachhaltigen Finanzierung touristischer Aufgaben.
Die Vorstandsmitglieder begrüßen zudem den am 5.11. beschlossenen Umzug der Geschäftsstelle des DTV von Bonn nach Berlin. Bis 2013 soll der Umzug vollzogen sein. Mit dem Umzug werden die Voraussetzungen für die erfolgreiche Arbeit des Deutschen Tourismusverbandes weiter optimiert. In Berlin ist eine größere Nähe zur Politik gegeben und zahlreiche Organisationen vor Ort bieten Ansatzpunkte für ein fruchtbares Networking. Umfangreiche Synergieeffekte werden erwartet.
Quelle: LTV Landestourismusverband Brandenburg e.V.

Auf der Vorstandssitzung des Landestourismusverbandes am 23.11.2010 in Potsdam einigten sich die Vorstandsmitglieder darauf, dass eine „Bettensteuer“ nicht zur Stärkung der Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit des Tourismus in Brandenburg beitragen würde. Da die Verwendung der Einnahmen nicht zweckgebunden ist, kommen sie nicht ausschließlich der Tourismusförderung zugute. Zudem wird der Tagestourismus völlig ausgeschlossen.
Der LTV setzt auf die bewährten und rechtlich abgesicherten Instrumente „Fremdenverkehrsabgabe“ und „Kur- bzw. Gästetaxe“ zur nachhaltigen Finanzierung touristischer Aufgaben. Der Landestourismusverband unterstützt die vom Deutschen Tourismusverband (DTV) aufgestellten Forderungen zur Weiterentwicklung der Finanzierungsinstrumente im Tourismus:
• Eine faire Abgabe ist zweckgebunden und kommt ausschließlich dem Tourismus zugute.
• Eine Tourismusabgabe gilt flächendeckend in allen Bundesländern und für alle Städte und Gemeinden.
• Zur Finanzierung der touristischen Infrastruktur könnten alle Leistungsträger und Profiteure sowohl der 1. als auch der 2. Umsatzstufe sowie der Einzelhandel herangezogen werden.
• Das für den Tourismus so bedeutsame Segment des Tagestourismus wird miterfasst.
Aus Sicht des LTV sind Tourismusabgaben jedoch nur ein Baustein im Gesamtfinanzierungssystem zur nachhaltigen Finanzierung touristischer Aufgaben.
Die Vorstandsmitglieder begrüßen zudem den am 5.11. beschlossenen Umzug der Geschäftsstelle des DTV von Bonn nach Berlin. Bis 2013 soll der Umzug vollzogen sein. Mit dem Umzug werden die Voraussetzungen für die erfolgreiche Arbeit des Deutschen Tourismusverbandes weiter optimiert. In Berlin ist eine größere Nähe zur Politik gegeben und zahlreiche Organisationen vor Ort bieten Ansatzpunkte für ein fruchtbares Networking. Umfangreiche Synergieeffekte werden erwartet.
Quelle: LTV Landestourismusverband Brandenburg e.V.

Auf der Vorstandssitzung des Landestourismusverbandes am 23.11.2010 in Potsdam einigten sich die Vorstandsmitglieder darauf, dass eine „Bettensteuer“ nicht zur Stärkung der Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit des Tourismus in Brandenburg beitragen würde. Da die Verwendung der Einnahmen nicht zweckgebunden ist, kommen sie nicht ausschließlich der Tourismusförderung zugute. Zudem wird der Tagestourismus völlig ausgeschlossen.
Der LTV setzt auf die bewährten und rechtlich abgesicherten Instrumente „Fremdenverkehrsabgabe“ und „Kur- bzw. Gästetaxe“ zur nachhaltigen Finanzierung touristischer Aufgaben. Der Landestourismusverband unterstützt die vom Deutschen Tourismusverband (DTV) aufgestellten Forderungen zur Weiterentwicklung der Finanzierungsinstrumente im Tourismus:
• Eine faire Abgabe ist zweckgebunden und kommt ausschließlich dem Tourismus zugute.
• Eine Tourismusabgabe gilt flächendeckend in allen Bundesländern und für alle Städte und Gemeinden.
• Zur Finanzierung der touristischen Infrastruktur könnten alle Leistungsträger und Profiteure sowohl der 1. als auch der 2. Umsatzstufe sowie der Einzelhandel herangezogen werden.
• Das für den Tourismus so bedeutsame Segment des Tagestourismus wird miterfasst.
Aus Sicht des LTV sind Tourismusabgaben jedoch nur ein Baustein im Gesamtfinanzierungssystem zur nachhaltigen Finanzierung touristischer Aufgaben.
Die Vorstandsmitglieder begrüßen zudem den am 5.11. beschlossenen Umzug der Geschäftsstelle des DTV von Bonn nach Berlin. Bis 2013 soll der Umzug vollzogen sein. Mit dem Umzug werden die Voraussetzungen für die erfolgreiche Arbeit des Deutschen Tourismusverbandes weiter optimiert. In Berlin ist eine größere Nähe zur Politik gegeben und zahlreiche Organisationen vor Ort bieten Ansatzpunkte für ein fruchtbares Networking. Umfangreiche Synergieeffekte werden erwartet.
Quelle: LTV Landestourismusverband Brandenburg e.V.

Auf der Vorstandssitzung des Landestourismusverbandes am 23.11.2010 in Potsdam einigten sich die Vorstandsmitglieder darauf, dass eine „Bettensteuer“ nicht zur Stärkung der Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit des Tourismus in Brandenburg beitragen würde. Da die Verwendung der Einnahmen nicht zweckgebunden ist, kommen sie nicht ausschließlich der Tourismusförderung zugute. Zudem wird der Tagestourismus völlig ausgeschlossen.
Der LTV setzt auf die bewährten und rechtlich abgesicherten Instrumente „Fremdenverkehrsabgabe“ und „Kur- bzw. Gästetaxe“ zur nachhaltigen Finanzierung touristischer Aufgaben. Der Landestourismusverband unterstützt die vom Deutschen Tourismusverband (DTV) aufgestellten Forderungen zur Weiterentwicklung der Finanzierungsinstrumente im Tourismus:
• Eine faire Abgabe ist zweckgebunden und kommt ausschließlich dem Tourismus zugute.
• Eine Tourismusabgabe gilt flächendeckend in allen Bundesländern und für alle Städte und Gemeinden.
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• Das für den Tourismus so bedeutsame Segment des Tagestourismus wird miterfasst.
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Quelle: LTV Landestourismusverband Brandenburg e.V.

Auf der Vorstandssitzung des Landestourismusverbandes am 23.11.2010 in Potsdam einigten sich die Vorstandsmitglieder darauf, dass eine „Bettensteuer“ nicht zur Stärkung der Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit des Tourismus in Brandenburg beitragen würde. Da die Verwendung der Einnahmen nicht zweckgebunden ist, kommen sie nicht ausschließlich der Tourismusförderung zugute. Zudem wird der Tagestourismus völlig ausgeschlossen.
Der LTV setzt auf die bewährten und rechtlich abgesicherten Instrumente „Fremdenverkehrsabgabe“ und „Kur- bzw. Gästetaxe“ zur nachhaltigen Finanzierung touristischer Aufgaben. Der Landestourismusverband unterstützt die vom Deutschen Tourismusverband (DTV) aufgestellten Forderungen zur Weiterentwicklung der Finanzierungsinstrumente im Tourismus:
• Eine faire Abgabe ist zweckgebunden und kommt ausschließlich dem Tourismus zugute.
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• Das für den Tourismus so bedeutsame Segment des Tagestourismus wird miterfasst.
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Quelle: LTV Landestourismusverband Brandenburg e.V.

Auf der Vorstandssitzung des Landestourismusverbandes am 23.11.2010 in Potsdam einigten sich die Vorstandsmitglieder darauf, dass eine „Bettensteuer“ nicht zur Stärkung der Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit des Tourismus in Brandenburg beitragen würde. Da die Verwendung der Einnahmen nicht zweckgebunden ist, kommen sie nicht ausschließlich der Tourismusförderung zugute. Zudem wird der Tagestourismus völlig ausgeschlossen.
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Auf der Vorstandssitzung des Landestourismusverbandes am 23.11.2010 in Potsdam einigten sich die Vorstandsmitglieder darauf, dass eine „Bettensteuer“ nicht zur Stärkung der Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit des Tourismus in Brandenburg beitragen würde. Da die Verwendung der Einnahmen nicht zweckgebunden ist, kommen sie nicht ausschließlich der Tourismusförderung zugute. Zudem wird der Tagestourismus völlig ausgeschlossen.
Der LTV setzt auf die bewährten und rechtlich abgesicherten Instrumente „Fremdenverkehrsabgabe“ und „Kur- bzw. Gästetaxe“ zur nachhaltigen Finanzierung touristischer Aufgaben. Der Landestourismusverband unterstützt die vom Deutschen Tourismusverband (DTV) aufgestellten Forderungen zur Weiterentwicklung der Finanzierungsinstrumente im Tourismus:
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Quelle: LTV Landestourismusverband Brandenburg e.V.

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Cottbus | Petition "Kinderrechte ins Grundgesetz" gestartet; Forderungen und Zeitplan im Talk
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Die Landesarbeitsgemeinschaft der Kinder- und Jugendbeauftragten des Landes Brandenburg hat beim Bundestag eine Petition eingereicht, in der sie fordern, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Aus Sicht der Initiatorinnen und ...Initiatoren sind die Rechte aus der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland bislang nicht ausreichend rechtlich abgesichert. Die Petition soll dazu beitragen, Beteiligung, Schutz und Förderung von Kindern verbindlicher zu regeln. Unterstützt wird das Vorhaben in Cottbus unter anderem von Bundestagsabgeordneter Maja Wallstein und Sänger Alexander Knappe. Die Petition kann noch bis zum 13. Juli 2025 unterschrieben werden. Dafür ist eine Unterschriftenliste nötig, die online unter http://www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de zum Herunterladen bereitsteht oder auch im Cottbuser Rathaus, Schulen, Kitas oder bei Festivitäten ausliegen.

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