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Justizminister Schöneburg zur Sicherungsverwahrung: Für eine menschenrechtskonforme Lösung

22:01 Uhr | 2. November 2010
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Justizminister Volkmar Schöneburg hat heute das Kabinett zum aktuellen Stand der Diskussion um die Novellierung der Sicherungsverwahrung informiert. Wie Schöneburg anschließend erläuterte, sieht sich die Landesregierung in der Pflicht, die Sicherungsverwahrung im Land im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu gestalten. Die Sicherungsverwahrung müsse sich wesentlich vom Vollzug einer Freiheitsstrafe unterscheiden.
Schöneburg: „Die Grundlagen zur Neugestaltung der Sicherungsverwahrung werden derzeit gemeinsam mit dem Land Berlin erarbeitet und sollten in den Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetzen beider Bundesländer aufgehen. Dazu wurde im Mai eine länderübergreifende, hochkarätig besetzte Arbeitsgruppe aus Führungskräften der Vollzugsabteilungen der Justizressorts beider Länder, erfahrenen forensischen Psychiatern, Vollzugspraktikern sowie einem Vorsitzenden Richter einer großen Strafkammer und einem Vertreter der Anwaltschaft eingesetzt. Bis Ende 2010 sollen erste Ergebnisse vorgelegt werden.“
Als Ziel nannte Schöneburg, dass ein „hohes Maß an Betreuung und eine intensive und individuelle Arbeit mit den Sicherungsverwahrten gewährleistet werden muss“. Es gehe um eine möglichst nachhaltige, spezialisierte psychologische und therapeutische Betreuung und die Konzentration auf den Resozialisierungszweck. Damit solle sichergestellt werden, dass die Verwahrten künftig von weiteren Straftaten abgehalten werden.
Schöneburg weiter: „Daneben müssen für solche Verwahrten, die trotz Behandlung und Therapie nicht in Freiheit entlassen werden können, solche Unterbringungsmöglichkeiten geschaffen werden, die ihnen ein menschenwürdiges Dasein, auch unter den Bedingungen eines Freiheitsentzuges, gewährleisten.“ Die dazu notwendigen Einrichtungen mit dem erforderlichen hoch qualifizierten Personal seien gute Investitionen in die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger und unterstrichen die soziale Kompetenz der Landesregierung.
Schöneburg setzte sich sehr kritisch mit den Vorgaben der Bundesregierung auseinander: „Die Bundesregierung hat die Gelegenheit nicht genutzt, das strafrechtliches Sanktions- und Resozialisierungssystem grundsätzlich zu überdenken. Insbesondere dem Therapieunterbringungsgesetz begegnen erhebliche verfassungs- und menschenrechtliche Bedenken, da mit diesem Gesetz versucht wird, das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu umgehen.“
Der Minister kritisierte insbesondere die inkonsequente Konsolidierung der primären Sicherungsverwahrung und den Ausbau der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung vor allem bei Ersttätern. Insbesondere sei aber die nachträgliche Sicherungsverwahrung für Jugendliche und Heranwachsende eine „Fehlleistung der Bundesregierung“. Gerade diese Täter seien noch immer einer Erziehung und Weiterentwicklung ihrer Persönlichkeit zugänglich. „Für jugendliche Straftäter, bei denen regelmäßig Reifedefizite bestehen, gilt dies umso mehr.“
Schöneburg plädierte dafür, Jugendliche und Heranwachsende zu befähigen, sich während des Vollzuges unter Anleitung erfahrener Therapeuten weiterzuentwickeln. „Ihnen muss die Chance gegeben werden, an ihrer positiven Entwicklung mitzuwirken und diesen Prozess aktiv zu gestallten. An der nachträglichen Sicherungsverwahrung für Jugendliche und Heranwachsende festzuhalten, kommt mithin einer Bankrotterklärung des primär auf Erziehung ausgerichteten Jugendstrafrechts und Jugendvollzugs nahe.“
Quelle: Ministerium der Justiz

Justizminister Volkmar Schöneburg hat heute das Kabinett zum aktuellen Stand der Diskussion um die Novellierung der Sicherungsverwahrung informiert. Wie Schöneburg anschließend erläuterte, sieht sich die Landesregierung in der Pflicht, die Sicherungsverwahrung im Land im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu gestalten. Die Sicherungsverwahrung müsse sich wesentlich vom Vollzug einer Freiheitsstrafe unterscheiden.
Schöneburg: „Die Grundlagen zur Neugestaltung der Sicherungsverwahrung werden derzeit gemeinsam mit dem Land Berlin erarbeitet und sollten in den Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetzen beider Bundesländer aufgehen. Dazu wurde im Mai eine länderübergreifende, hochkarätig besetzte Arbeitsgruppe aus Führungskräften der Vollzugsabteilungen der Justizressorts beider Länder, erfahrenen forensischen Psychiatern, Vollzugspraktikern sowie einem Vorsitzenden Richter einer großen Strafkammer und einem Vertreter der Anwaltschaft eingesetzt. Bis Ende 2010 sollen erste Ergebnisse vorgelegt werden.“
Als Ziel nannte Schöneburg, dass ein „hohes Maß an Betreuung und eine intensive und individuelle Arbeit mit den Sicherungsverwahrten gewährleistet werden muss“. Es gehe um eine möglichst nachhaltige, spezialisierte psychologische und therapeutische Betreuung und die Konzentration auf den Resozialisierungszweck. Damit solle sichergestellt werden, dass die Verwahrten künftig von weiteren Straftaten abgehalten werden.
Schöneburg weiter: „Daneben müssen für solche Verwahrten, die trotz Behandlung und Therapie nicht in Freiheit entlassen werden können, solche Unterbringungsmöglichkeiten geschaffen werden, die ihnen ein menschenwürdiges Dasein, auch unter den Bedingungen eines Freiheitsentzuges, gewährleisten.“ Die dazu notwendigen Einrichtungen mit dem erforderlichen hoch qualifizierten Personal seien gute Investitionen in die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger und unterstrichen die soziale Kompetenz der Landesregierung.
Schöneburg setzte sich sehr kritisch mit den Vorgaben der Bundesregierung auseinander: „Die Bundesregierung hat die Gelegenheit nicht genutzt, das strafrechtliches Sanktions- und Resozialisierungssystem grundsätzlich zu überdenken. Insbesondere dem Therapieunterbringungsgesetz begegnen erhebliche verfassungs- und menschenrechtliche Bedenken, da mit diesem Gesetz versucht wird, das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu umgehen.“
Der Minister kritisierte insbesondere die inkonsequente Konsolidierung der primären Sicherungsverwahrung und den Ausbau der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung vor allem bei Ersttätern. Insbesondere sei aber die nachträgliche Sicherungsverwahrung für Jugendliche und Heranwachsende eine „Fehlleistung der Bundesregierung“. Gerade diese Täter seien noch immer einer Erziehung und Weiterentwicklung ihrer Persönlichkeit zugänglich. „Für jugendliche Straftäter, bei denen regelmäßig Reifedefizite bestehen, gilt dies umso mehr.“
Schöneburg plädierte dafür, Jugendliche und Heranwachsende zu befähigen, sich während des Vollzuges unter Anleitung erfahrener Therapeuten weiterzuentwickeln. „Ihnen muss die Chance gegeben werden, an ihrer positiven Entwicklung mitzuwirken und diesen Prozess aktiv zu gestallten. An der nachträglichen Sicherungsverwahrung für Jugendliche und Heranwachsende festzuhalten, kommt mithin einer Bankrotterklärung des primär auf Erziehung ausgerichteten Jugendstrafrechts und Jugendvollzugs nahe.“
Quelle: Ministerium der Justiz

Justizminister Volkmar Schöneburg hat heute das Kabinett zum aktuellen Stand der Diskussion um die Novellierung der Sicherungsverwahrung informiert. Wie Schöneburg anschließend erläuterte, sieht sich die Landesregierung in der Pflicht, die Sicherungsverwahrung im Land im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu gestalten. Die Sicherungsverwahrung müsse sich wesentlich vom Vollzug einer Freiheitsstrafe unterscheiden.
Schöneburg: „Die Grundlagen zur Neugestaltung der Sicherungsverwahrung werden derzeit gemeinsam mit dem Land Berlin erarbeitet und sollten in den Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetzen beider Bundesländer aufgehen. Dazu wurde im Mai eine länderübergreifende, hochkarätig besetzte Arbeitsgruppe aus Führungskräften der Vollzugsabteilungen der Justizressorts beider Länder, erfahrenen forensischen Psychiatern, Vollzugspraktikern sowie einem Vorsitzenden Richter einer großen Strafkammer und einem Vertreter der Anwaltschaft eingesetzt. Bis Ende 2010 sollen erste Ergebnisse vorgelegt werden.“
Als Ziel nannte Schöneburg, dass ein „hohes Maß an Betreuung und eine intensive und individuelle Arbeit mit den Sicherungsverwahrten gewährleistet werden muss“. Es gehe um eine möglichst nachhaltige, spezialisierte psychologische und therapeutische Betreuung und die Konzentration auf den Resozialisierungszweck. Damit solle sichergestellt werden, dass die Verwahrten künftig von weiteren Straftaten abgehalten werden.
Schöneburg weiter: „Daneben müssen für solche Verwahrten, die trotz Behandlung und Therapie nicht in Freiheit entlassen werden können, solche Unterbringungsmöglichkeiten geschaffen werden, die ihnen ein menschenwürdiges Dasein, auch unter den Bedingungen eines Freiheitsentzuges, gewährleisten.“ Die dazu notwendigen Einrichtungen mit dem erforderlichen hoch qualifizierten Personal seien gute Investitionen in die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger und unterstrichen die soziale Kompetenz der Landesregierung.
Schöneburg setzte sich sehr kritisch mit den Vorgaben der Bundesregierung auseinander: „Die Bundesregierung hat die Gelegenheit nicht genutzt, das strafrechtliches Sanktions- und Resozialisierungssystem grundsätzlich zu überdenken. Insbesondere dem Therapieunterbringungsgesetz begegnen erhebliche verfassungs- und menschenrechtliche Bedenken, da mit diesem Gesetz versucht wird, das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu umgehen.“
Der Minister kritisierte insbesondere die inkonsequente Konsolidierung der primären Sicherungsverwahrung und den Ausbau der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung vor allem bei Ersttätern. Insbesondere sei aber die nachträgliche Sicherungsverwahrung für Jugendliche und Heranwachsende eine „Fehlleistung der Bundesregierung“. Gerade diese Täter seien noch immer einer Erziehung und Weiterentwicklung ihrer Persönlichkeit zugänglich. „Für jugendliche Straftäter, bei denen regelmäßig Reifedefizite bestehen, gilt dies umso mehr.“
Schöneburg plädierte dafür, Jugendliche und Heranwachsende zu befähigen, sich während des Vollzuges unter Anleitung erfahrener Therapeuten weiterzuentwickeln. „Ihnen muss die Chance gegeben werden, an ihrer positiven Entwicklung mitzuwirken und diesen Prozess aktiv zu gestallten. An der nachträglichen Sicherungsverwahrung für Jugendliche und Heranwachsende festzuhalten, kommt mithin einer Bankrotterklärung des primär auf Erziehung ausgerichteten Jugendstrafrechts und Jugendvollzugs nahe.“
Quelle: Ministerium der Justiz

Justizminister Volkmar Schöneburg hat heute das Kabinett zum aktuellen Stand der Diskussion um die Novellierung der Sicherungsverwahrung informiert. Wie Schöneburg anschließend erläuterte, sieht sich die Landesregierung in der Pflicht, die Sicherungsverwahrung im Land im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu gestalten. Die Sicherungsverwahrung müsse sich wesentlich vom Vollzug einer Freiheitsstrafe unterscheiden.
Schöneburg: „Die Grundlagen zur Neugestaltung der Sicherungsverwahrung werden derzeit gemeinsam mit dem Land Berlin erarbeitet und sollten in den Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetzen beider Bundesländer aufgehen. Dazu wurde im Mai eine länderübergreifende, hochkarätig besetzte Arbeitsgruppe aus Führungskräften der Vollzugsabteilungen der Justizressorts beider Länder, erfahrenen forensischen Psychiatern, Vollzugspraktikern sowie einem Vorsitzenden Richter einer großen Strafkammer und einem Vertreter der Anwaltschaft eingesetzt. Bis Ende 2010 sollen erste Ergebnisse vorgelegt werden.“
Als Ziel nannte Schöneburg, dass ein „hohes Maß an Betreuung und eine intensive und individuelle Arbeit mit den Sicherungsverwahrten gewährleistet werden muss“. Es gehe um eine möglichst nachhaltige, spezialisierte psychologische und therapeutische Betreuung und die Konzentration auf den Resozialisierungszweck. Damit solle sichergestellt werden, dass die Verwahrten künftig von weiteren Straftaten abgehalten werden.
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Schöneburg setzte sich sehr kritisch mit den Vorgaben der Bundesregierung auseinander: „Die Bundesregierung hat die Gelegenheit nicht genutzt, das strafrechtliches Sanktions- und Resozialisierungssystem grundsätzlich zu überdenken. Insbesondere dem Therapieunterbringungsgesetz begegnen erhebliche verfassungs- und menschenrechtliche Bedenken, da mit diesem Gesetz versucht wird, das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu umgehen.“
Der Minister kritisierte insbesondere die inkonsequente Konsolidierung der primären Sicherungsverwahrung und den Ausbau der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung vor allem bei Ersttätern. Insbesondere sei aber die nachträgliche Sicherungsverwahrung für Jugendliche und Heranwachsende eine „Fehlleistung der Bundesregierung“. Gerade diese Täter seien noch immer einer Erziehung und Weiterentwicklung ihrer Persönlichkeit zugänglich. „Für jugendliche Straftäter, bei denen regelmäßig Reifedefizite bestehen, gilt dies umso mehr.“
Schöneburg plädierte dafür, Jugendliche und Heranwachsende zu befähigen, sich während des Vollzuges unter Anleitung erfahrener Therapeuten weiterzuentwickeln. „Ihnen muss die Chance gegeben werden, an ihrer positiven Entwicklung mitzuwirken und diesen Prozess aktiv zu gestallten. An der nachträglichen Sicherungsverwahrung für Jugendliche und Heranwachsende festzuhalten, kommt mithin einer Bankrotterklärung des primär auf Erziehung ausgerichteten Jugendstrafrechts und Jugendvollzugs nahe.“
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