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NIEDERLAUSITZ aktuell

Auslagerung der CO2-Verpressung – Verfahren gegen Vattenfall wieder offen

16:00 Uhr | 12. Oktober 2010
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Die Bürgerinitiative (BI) „CO2-Endlager stoppen e.V.“ hat die Verfahrenseinstellung der Staatsanwaltschaft Cottbus wegen Betruges erfolgreich angefochten. Die Brandenburger Generalstaatsanwaltschaft hat unlängst eine erneute Prüfung angeordnet. Die BI hatte die Auslagerung der geplanten CO2-Verpressung in eigenständige Tochterfirmen zur Anzeige gebracht, da diese von Mutter Vattenfall mit einer unzureichende Summe bei einem Schadensfall ausgestattet worden ist.
„Risiken bei der Verpressung von CO2 sind nicht ausgeschlossen, wie unzählige Wissenschaftler bestätigen“, so BI-Sprecher Mike Kess. Vor dem Hintergrund der aktuellen Katastrophe in Ungarn, wo Giftschlamm eine ganze Region unbewohnbar machen soll und die Firma eklatant unterversichert ist, warnt die Bürgerinitiative, Großprojekte von Konzernen ohne ausreichenden finanziellen Schutz bei Schadensfällen für die Bevölkerung zu gestatten.
Der Konzern Vattenfall hatte in zeitlicher Nähe zur alsbald anberaumten Ratifizierung des zukünftigen CCS Gesetzes zwei Firmen im Handelsregisterbereich Cottbus neu gegründet, die ausschließlich mit dem Firmengegenstand zur Realisierung der CCS-Technologie eingetragen wurden, allerdings nur mit einem Einlagekapital von 50.000,-€.
In diesem Zusammenhang bestanden nach Einschätzung der BI „CO2-Endlager stoppen“ zureichende Verdachtsgründe dafür, dass die Verantwortlichen von Vattenfall mit diesen Firmengründungen versuchten, durch Täuschung zum Vermögensvorteil bzw. zur Abwendung zukünftiger Vermögensnachteile vornehmlich auch zum Nachteil der Allgemeinheit, Risiken der CCS Technologie unzulässig zu minimieren. Es war daher geboten, die zuständige Staatsanwaltschaft in Cottbus vom vorliegenden Sachverhalt in Kenntnis zu setzen und die strafrechtliche Relevanz u. a. des Versuchs eines schweren Betrugs gemäß § 263, Abs. 3, Nr. 2.Strafgesetzbuch prüfen zu lassen.
Diese Prüfung führte nicht dazu, dass die Staatsanwaltschaft Cottbus einen Anfangsverdacht erkennen konnte. Sie stellte das Verfahren gemäß § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung ein. Die dargelegten Einstellungsgründe bewirkten bei der BI jedoch nicht, den geäußerten Verdacht zu beseitigen. Deshalb wurde gegen die Verfahrenseinstellung Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft in Brandenburg an der Havel eingelegt. Von dort wurde der BI mitgeteilt, dass der Beschwerdevorgang der Staatsanwaltschaft Cottbus mit der Maßgabe zur Prüfung zugeleitet wurde, ob die Beschwerde Anlass bietet, die Ermittlungen in der vorliegenden Sache wieder aufzunehmen.
Weitere Angaben können derzeit von der BI „CO2-Endlager stoppen“ nicht erteilt werden, um Ermittlungsgefährdungen vorzubeugen.
Quelle: BI „CO2-Endlager stoppen“

Die Bürgerinitiative (BI) „CO2-Endlager stoppen e.V.“ hat die Verfahrenseinstellung der Staatsanwaltschaft Cottbus wegen Betruges erfolgreich angefochten. Die Brandenburger Generalstaatsanwaltschaft hat unlängst eine erneute Prüfung angeordnet. Die BI hatte die Auslagerung der geplanten CO2-Verpressung in eigenständige Tochterfirmen zur Anzeige gebracht, da diese von Mutter Vattenfall mit einer unzureichende Summe bei einem Schadensfall ausgestattet worden ist.
„Risiken bei der Verpressung von CO2 sind nicht ausgeschlossen, wie unzählige Wissenschaftler bestätigen“, so BI-Sprecher Mike Kess. Vor dem Hintergrund der aktuellen Katastrophe in Ungarn, wo Giftschlamm eine ganze Region unbewohnbar machen soll und die Firma eklatant unterversichert ist, warnt die Bürgerinitiative, Großprojekte von Konzernen ohne ausreichenden finanziellen Schutz bei Schadensfällen für die Bevölkerung zu gestatten.
Der Konzern Vattenfall hatte in zeitlicher Nähe zur alsbald anberaumten Ratifizierung des zukünftigen CCS Gesetzes zwei Firmen im Handelsregisterbereich Cottbus neu gegründet, die ausschließlich mit dem Firmengegenstand zur Realisierung der CCS-Technologie eingetragen wurden, allerdings nur mit einem Einlagekapital von 50.000,-€.
In diesem Zusammenhang bestanden nach Einschätzung der BI „CO2-Endlager stoppen“ zureichende Verdachtsgründe dafür, dass die Verantwortlichen von Vattenfall mit diesen Firmengründungen versuchten, durch Täuschung zum Vermögensvorteil bzw. zur Abwendung zukünftiger Vermögensnachteile vornehmlich auch zum Nachteil der Allgemeinheit, Risiken der CCS Technologie unzulässig zu minimieren. Es war daher geboten, die zuständige Staatsanwaltschaft in Cottbus vom vorliegenden Sachverhalt in Kenntnis zu setzen und die strafrechtliche Relevanz u. a. des Versuchs eines schweren Betrugs gemäß § 263, Abs. 3, Nr. 2.Strafgesetzbuch prüfen zu lassen.
Diese Prüfung führte nicht dazu, dass die Staatsanwaltschaft Cottbus einen Anfangsverdacht erkennen konnte. Sie stellte das Verfahren gemäß § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung ein. Die dargelegten Einstellungsgründe bewirkten bei der BI jedoch nicht, den geäußerten Verdacht zu beseitigen. Deshalb wurde gegen die Verfahrenseinstellung Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft in Brandenburg an der Havel eingelegt. Von dort wurde der BI mitgeteilt, dass der Beschwerdevorgang der Staatsanwaltschaft Cottbus mit der Maßgabe zur Prüfung zugeleitet wurde, ob die Beschwerde Anlass bietet, die Ermittlungen in der vorliegenden Sache wieder aufzunehmen.
Weitere Angaben können derzeit von der BI „CO2-Endlager stoppen“ nicht erteilt werden, um Ermittlungsgefährdungen vorzubeugen.
Quelle: BI „CO2-Endlager stoppen“

Die Bürgerinitiative (BI) „CO2-Endlager stoppen e.V.“ hat die Verfahrenseinstellung der Staatsanwaltschaft Cottbus wegen Betruges erfolgreich angefochten. Die Brandenburger Generalstaatsanwaltschaft hat unlängst eine erneute Prüfung angeordnet. Die BI hatte die Auslagerung der geplanten CO2-Verpressung in eigenständige Tochterfirmen zur Anzeige gebracht, da diese von Mutter Vattenfall mit einer unzureichende Summe bei einem Schadensfall ausgestattet worden ist.
„Risiken bei der Verpressung von CO2 sind nicht ausgeschlossen, wie unzählige Wissenschaftler bestätigen“, so BI-Sprecher Mike Kess. Vor dem Hintergrund der aktuellen Katastrophe in Ungarn, wo Giftschlamm eine ganze Region unbewohnbar machen soll und die Firma eklatant unterversichert ist, warnt die Bürgerinitiative, Großprojekte von Konzernen ohne ausreichenden finanziellen Schutz bei Schadensfällen für die Bevölkerung zu gestatten.
Der Konzern Vattenfall hatte in zeitlicher Nähe zur alsbald anberaumten Ratifizierung des zukünftigen CCS Gesetzes zwei Firmen im Handelsregisterbereich Cottbus neu gegründet, die ausschließlich mit dem Firmengegenstand zur Realisierung der CCS-Technologie eingetragen wurden, allerdings nur mit einem Einlagekapital von 50.000,-€.
In diesem Zusammenhang bestanden nach Einschätzung der BI „CO2-Endlager stoppen“ zureichende Verdachtsgründe dafür, dass die Verantwortlichen von Vattenfall mit diesen Firmengründungen versuchten, durch Täuschung zum Vermögensvorteil bzw. zur Abwendung zukünftiger Vermögensnachteile vornehmlich auch zum Nachteil der Allgemeinheit, Risiken der CCS Technologie unzulässig zu minimieren. Es war daher geboten, die zuständige Staatsanwaltschaft in Cottbus vom vorliegenden Sachverhalt in Kenntnis zu setzen und die strafrechtliche Relevanz u. a. des Versuchs eines schweren Betrugs gemäß § 263, Abs. 3, Nr. 2.Strafgesetzbuch prüfen zu lassen.
Diese Prüfung führte nicht dazu, dass die Staatsanwaltschaft Cottbus einen Anfangsverdacht erkennen konnte. Sie stellte das Verfahren gemäß § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung ein. Die dargelegten Einstellungsgründe bewirkten bei der BI jedoch nicht, den geäußerten Verdacht zu beseitigen. Deshalb wurde gegen die Verfahrenseinstellung Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft in Brandenburg an der Havel eingelegt. Von dort wurde der BI mitgeteilt, dass der Beschwerdevorgang der Staatsanwaltschaft Cottbus mit der Maßgabe zur Prüfung zugeleitet wurde, ob die Beschwerde Anlass bietet, die Ermittlungen in der vorliegenden Sache wieder aufzunehmen.
Weitere Angaben können derzeit von der BI „CO2-Endlager stoppen“ nicht erteilt werden, um Ermittlungsgefährdungen vorzubeugen.
Quelle: BI „CO2-Endlager stoppen“

Die Bürgerinitiative (BI) „CO2-Endlager stoppen e.V.“ hat die Verfahrenseinstellung der Staatsanwaltschaft Cottbus wegen Betruges erfolgreich angefochten. Die Brandenburger Generalstaatsanwaltschaft hat unlängst eine erneute Prüfung angeordnet. Die BI hatte die Auslagerung der geplanten CO2-Verpressung in eigenständige Tochterfirmen zur Anzeige gebracht, da diese von Mutter Vattenfall mit einer unzureichende Summe bei einem Schadensfall ausgestattet worden ist.
„Risiken bei der Verpressung von CO2 sind nicht ausgeschlossen, wie unzählige Wissenschaftler bestätigen“, so BI-Sprecher Mike Kess. Vor dem Hintergrund der aktuellen Katastrophe in Ungarn, wo Giftschlamm eine ganze Region unbewohnbar machen soll und die Firma eklatant unterversichert ist, warnt die Bürgerinitiative, Großprojekte von Konzernen ohne ausreichenden finanziellen Schutz bei Schadensfällen für die Bevölkerung zu gestatten.
Der Konzern Vattenfall hatte in zeitlicher Nähe zur alsbald anberaumten Ratifizierung des zukünftigen CCS Gesetzes zwei Firmen im Handelsregisterbereich Cottbus neu gegründet, die ausschließlich mit dem Firmengegenstand zur Realisierung der CCS-Technologie eingetragen wurden, allerdings nur mit einem Einlagekapital von 50.000,-€.
In diesem Zusammenhang bestanden nach Einschätzung der BI „CO2-Endlager stoppen“ zureichende Verdachtsgründe dafür, dass die Verantwortlichen von Vattenfall mit diesen Firmengründungen versuchten, durch Täuschung zum Vermögensvorteil bzw. zur Abwendung zukünftiger Vermögensnachteile vornehmlich auch zum Nachteil der Allgemeinheit, Risiken der CCS Technologie unzulässig zu minimieren. Es war daher geboten, die zuständige Staatsanwaltschaft in Cottbus vom vorliegenden Sachverhalt in Kenntnis zu setzen und die strafrechtliche Relevanz u. a. des Versuchs eines schweren Betrugs gemäß § 263, Abs. 3, Nr. 2.Strafgesetzbuch prüfen zu lassen.
Diese Prüfung führte nicht dazu, dass die Staatsanwaltschaft Cottbus einen Anfangsverdacht erkennen konnte. Sie stellte das Verfahren gemäß § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung ein. Die dargelegten Einstellungsgründe bewirkten bei der BI jedoch nicht, den geäußerten Verdacht zu beseitigen. Deshalb wurde gegen die Verfahrenseinstellung Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft in Brandenburg an der Havel eingelegt. Von dort wurde der BI mitgeteilt, dass der Beschwerdevorgang der Staatsanwaltschaft Cottbus mit der Maßgabe zur Prüfung zugeleitet wurde, ob die Beschwerde Anlass bietet, die Ermittlungen in der vorliegenden Sache wieder aufzunehmen.
Weitere Angaben können derzeit von der BI „CO2-Endlager stoppen“ nicht erteilt werden, um Ermittlungsgefährdungen vorzubeugen.
Quelle: BI „CO2-Endlager stoppen“

Die Bürgerinitiative (BI) „CO2-Endlager stoppen e.V.“ hat die Verfahrenseinstellung der Staatsanwaltschaft Cottbus wegen Betruges erfolgreich angefochten. Die Brandenburger Generalstaatsanwaltschaft hat unlängst eine erneute Prüfung angeordnet. Die BI hatte die Auslagerung der geplanten CO2-Verpressung in eigenständige Tochterfirmen zur Anzeige gebracht, da diese von Mutter Vattenfall mit einer unzureichende Summe bei einem Schadensfall ausgestattet worden ist.
„Risiken bei der Verpressung von CO2 sind nicht ausgeschlossen, wie unzählige Wissenschaftler bestätigen“, so BI-Sprecher Mike Kess. Vor dem Hintergrund der aktuellen Katastrophe in Ungarn, wo Giftschlamm eine ganze Region unbewohnbar machen soll und die Firma eklatant unterversichert ist, warnt die Bürgerinitiative, Großprojekte von Konzernen ohne ausreichenden finanziellen Schutz bei Schadensfällen für die Bevölkerung zu gestatten.
Der Konzern Vattenfall hatte in zeitlicher Nähe zur alsbald anberaumten Ratifizierung des zukünftigen CCS Gesetzes zwei Firmen im Handelsregisterbereich Cottbus neu gegründet, die ausschließlich mit dem Firmengegenstand zur Realisierung der CCS-Technologie eingetragen wurden, allerdings nur mit einem Einlagekapital von 50.000,-€.
In diesem Zusammenhang bestanden nach Einschätzung der BI „CO2-Endlager stoppen“ zureichende Verdachtsgründe dafür, dass die Verantwortlichen von Vattenfall mit diesen Firmengründungen versuchten, durch Täuschung zum Vermögensvorteil bzw. zur Abwendung zukünftiger Vermögensnachteile vornehmlich auch zum Nachteil der Allgemeinheit, Risiken der CCS Technologie unzulässig zu minimieren. Es war daher geboten, die zuständige Staatsanwaltschaft in Cottbus vom vorliegenden Sachverhalt in Kenntnis zu setzen und die strafrechtliche Relevanz u. a. des Versuchs eines schweren Betrugs gemäß § 263, Abs. 3, Nr. 2.Strafgesetzbuch prüfen zu lassen.
Diese Prüfung führte nicht dazu, dass die Staatsanwaltschaft Cottbus einen Anfangsverdacht erkennen konnte. Sie stellte das Verfahren gemäß § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung ein. Die dargelegten Einstellungsgründe bewirkten bei der BI jedoch nicht, den geäußerten Verdacht zu beseitigen. Deshalb wurde gegen die Verfahrenseinstellung Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft in Brandenburg an der Havel eingelegt. Von dort wurde der BI mitgeteilt, dass der Beschwerdevorgang der Staatsanwaltschaft Cottbus mit der Maßgabe zur Prüfung zugeleitet wurde, ob die Beschwerde Anlass bietet, die Ermittlungen in der vorliegenden Sache wieder aufzunehmen.
Weitere Angaben können derzeit von der BI „CO2-Endlager stoppen“ nicht erteilt werden, um Ermittlungsgefährdungen vorzubeugen.
Quelle: BI „CO2-Endlager stoppen“

Die Bürgerinitiative (BI) „CO2-Endlager stoppen e.V.“ hat die Verfahrenseinstellung der Staatsanwaltschaft Cottbus wegen Betruges erfolgreich angefochten. Die Brandenburger Generalstaatsanwaltschaft hat unlängst eine erneute Prüfung angeordnet. Die BI hatte die Auslagerung der geplanten CO2-Verpressung in eigenständige Tochterfirmen zur Anzeige gebracht, da diese von Mutter Vattenfall mit einer unzureichende Summe bei einem Schadensfall ausgestattet worden ist.
„Risiken bei der Verpressung von CO2 sind nicht ausgeschlossen, wie unzählige Wissenschaftler bestätigen“, so BI-Sprecher Mike Kess. Vor dem Hintergrund der aktuellen Katastrophe in Ungarn, wo Giftschlamm eine ganze Region unbewohnbar machen soll und die Firma eklatant unterversichert ist, warnt die Bürgerinitiative, Großprojekte von Konzernen ohne ausreichenden finanziellen Schutz bei Schadensfällen für die Bevölkerung zu gestatten.
Der Konzern Vattenfall hatte in zeitlicher Nähe zur alsbald anberaumten Ratifizierung des zukünftigen CCS Gesetzes zwei Firmen im Handelsregisterbereich Cottbus neu gegründet, die ausschließlich mit dem Firmengegenstand zur Realisierung der CCS-Technologie eingetragen wurden, allerdings nur mit einem Einlagekapital von 50.000,-€.
In diesem Zusammenhang bestanden nach Einschätzung der BI „CO2-Endlager stoppen“ zureichende Verdachtsgründe dafür, dass die Verantwortlichen von Vattenfall mit diesen Firmengründungen versuchten, durch Täuschung zum Vermögensvorteil bzw. zur Abwendung zukünftiger Vermögensnachteile vornehmlich auch zum Nachteil der Allgemeinheit, Risiken der CCS Technologie unzulässig zu minimieren. Es war daher geboten, die zuständige Staatsanwaltschaft in Cottbus vom vorliegenden Sachverhalt in Kenntnis zu setzen und die strafrechtliche Relevanz u. a. des Versuchs eines schweren Betrugs gemäß § 263, Abs. 3, Nr. 2.Strafgesetzbuch prüfen zu lassen.
Diese Prüfung führte nicht dazu, dass die Staatsanwaltschaft Cottbus einen Anfangsverdacht erkennen konnte. Sie stellte das Verfahren gemäß § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung ein. Die dargelegten Einstellungsgründe bewirkten bei der BI jedoch nicht, den geäußerten Verdacht zu beseitigen. Deshalb wurde gegen die Verfahrenseinstellung Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft in Brandenburg an der Havel eingelegt. Von dort wurde der BI mitgeteilt, dass der Beschwerdevorgang der Staatsanwaltschaft Cottbus mit der Maßgabe zur Prüfung zugeleitet wurde, ob die Beschwerde Anlass bietet, die Ermittlungen in der vorliegenden Sache wieder aufzunehmen.
Weitere Angaben können derzeit von der BI „CO2-Endlager stoppen“ nicht erteilt werden, um Ermittlungsgefährdungen vorzubeugen.
Quelle: BI „CO2-Endlager stoppen“

Die Bürgerinitiative (BI) „CO2-Endlager stoppen e.V.“ hat die Verfahrenseinstellung der Staatsanwaltschaft Cottbus wegen Betruges erfolgreich angefochten. Die Brandenburger Generalstaatsanwaltschaft hat unlängst eine erneute Prüfung angeordnet. Die BI hatte die Auslagerung der geplanten CO2-Verpressung in eigenständige Tochterfirmen zur Anzeige gebracht, da diese von Mutter Vattenfall mit einer unzureichende Summe bei einem Schadensfall ausgestattet worden ist.
„Risiken bei der Verpressung von CO2 sind nicht ausgeschlossen, wie unzählige Wissenschaftler bestätigen“, so BI-Sprecher Mike Kess. Vor dem Hintergrund der aktuellen Katastrophe in Ungarn, wo Giftschlamm eine ganze Region unbewohnbar machen soll und die Firma eklatant unterversichert ist, warnt die Bürgerinitiative, Großprojekte von Konzernen ohne ausreichenden finanziellen Schutz bei Schadensfällen für die Bevölkerung zu gestatten.
Der Konzern Vattenfall hatte in zeitlicher Nähe zur alsbald anberaumten Ratifizierung des zukünftigen CCS Gesetzes zwei Firmen im Handelsregisterbereich Cottbus neu gegründet, die ausschließlich mit dem Firmengegenstand zur Realisierung der CCS-Technologie eingetragen wurden, allerdings nur mit einem Einlagekapital von 50.000,-€.
In diesem Zusammenhang bestanden nach Einschätzung der BI „CO2-Endlager stoppen“ zureichende Verdachtsgründe dafür, dass die Verantwortlichen von Vattenfall mit diesen Firmengründungen versuchten, durch Täuschung zum Vermögensvorteil bzw. zur Abwendung zukünftiger Vermögensnachteile vornehmlich auch zum Nachteil der Allgemeinheit, Risiken der CCS Technologie unzulässig zu minimieren. Es war daher geboten, die zuständige Staatsanwaltschaft in Cottbus vom vorliegenden Sachverhalt in Kenntnis zu setzen und die strafrechtliche Relevanz u. a. des Versuchs eines schweren Betrugs gemäß § 263, Abs. 3, Nr. 2.Strafgesetzbuch prüfen zu lassen.
Diese Prüfung führte nicht dazu, dass die Staatsanwaltschaft Cottbus einen Anfangsverdacht erkennen konnte. Sie stellte das Verfahren gemäß § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung ein. Die dargelegten Einstellungsgründe bewirkten bei der BI jedoch nicht, den geäußerten Verdacht zu beseitigen. Deshalb wurde gegen die Verfahrenseinstellung Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft in Brandenburg an der Havel eingelegt. Von dort wurde der BI mitgeteilt, dass der Beschwerdevorgang der Staatsanwaltschaft Cottbus mit der Maßgabe zur Prüfung zugeleitet wurde, ob die Beschwerde Anlass bietet, die Ermittlungen in der vorliegenden Sache wieder aufzunehmen.
Weitere Angaben können derzeit von der BI „CO2-Endlager stoppen“ nicht erteilt werden, um Ermittlungsgefährdungen vorzubeugen.
Quelle: BI „CO2-Endlager stoppen“

Die Bürgerinitiative (BI) „CO2-Endlager stoppen e.V.“ hat die Verfahrenseinstellung der Staatsanwaltschaft Cottbus wegen Betruges erfolgreich angefochten. Die Brandenburger Generalstaatsanwaltschaft hat unlängst eine erneute Prüfung angeordnet. Die BI hatte die Auslagerung der geplanten CO2-Verpressung in eigenständige Tochterfirmen zur Anzeige gebracht, da diese von Mutter Vattenfall mit einer unzureichende Summe bei einem Schadensfall ausgestattet worden ist.
„Risiken bei der Verpressung von CO2 sind nicht ausgeschlossen, wie unzählige Wissenschaftler bestätigen“, so BI-Sprecher Mike Kess. Vor dem Hintergrund der aktuellen Katastrophe in Ungarn, wo Giftschlamm eine ganze Region unbewohnbar machen soll und die Firma eklatant unterversichert ist, warnt die Bürgerinitiative, Großprojekte von Konzernen ohne ausreichenden finanziellen Schutz bei Schadensfällen für die Bevölkerung zu gestatten.
Der Konzern Vattenfall hatte in zeitlicher Nähe zur alsbald anberaumten Ratifizierung des zukünftigen CCS Gesetzes zwei Firmen im Handelsregisterbereich Cottbus neu gegründet, die ausschließlich mit dem Firmengegenstand zur Realisierung der CCS-Technologie eingetragen wurden, allerdings nur mit einem Einlagekapital von 50.000,-€.
In diesem Zusammenhang bestanden nach Einschätzung der BI „CO2-Endlager stoppen“ zureichende Verdachtsgründe dafür, dass die Verantwortlichen von Vattenfall mit diesen Firmengründungen versuchten, durch Täuschung zum Vermögensvorteil bzw. zur Abwendung zukünftiger Vermögensnachteile vornehmlich auch zum Nachteil der Allgemeinheit, Risiken der CCS Technologie unzulässig zu minimieren. Es war daher geboten, die zuständige Staatsanwaltschaft in Cottbus vom vorliegenden Sachverhalt in Kenntnis zu setzen und die strafrechtliche Relevanz u. a. des Versuchs eines schweren Betrugs gemäß § 263, Abs. 3, Nr. 2.Strafgesetzbuch prüfen zu lassen.
Diese Prüfung führte nicht dazu, dass die Staatsanwaltschaft Cottbus einen Anfangsverdacht erkennen konnte. Sie stellte das Verfahren gemäß § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung ein. Die dargelegten Einstellungsgründe bewirkten bei der BI jedoch nicht, den geäußerten Verdacht zu beseitigen. Deshalb wurde gegen die Verfahrenseinstellung Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft in Brandenburg an der Havel eingelegt. Von dort wurde der BI mitgeteilt, dass der Beschwerdevorgang der Staatsanwaltschaft Cottbus mit der Maßgabe zur Prüfung zugeleitet wurde, ob die Beschwerde Anlass bietet, die Ermittlungen in der vorliegenden Sache wieder aufzunehmen.
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Quelle: BI „CO2-Endlager stoppen“

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Wie kauft man Solana?

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30. Mai 2025

Solana (SOL) ist eine der derzeit spannendsten Kryptowährungen auf dem Markt – schnell, skalierbar und bei Entwickler:innen wie Investor:innen gleichermaßen...

NL-Eventtipps für Himmelfahrt & Wochenende in der Lausitz

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28. Mai 2025

Hier bekommt ihr unsere Eventübersicht für das verlängerte Himmelfahrtswochenende in unserer Lausitzer und Südbrandenburger Region. Vollständigkeit ist natürlich nicht garantiert....

Fenster mit Rollläden online bestellen – warum ist das eine gute Idee?

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28. Mai 2025

Fenster mit Rollläden online zu bestellen ist eine gute Idee, weil dabei nicht nur Zeit und Geld gespart werden, sondern...

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Newsticker

Energie Cottbus verstärkt Abwehr mit Awortwie-Grant

9:23 Uhr | 31. Mai 2025 | 713 Leser

Lausitzer Tiere: Darf Kater “Kumpel” auch dein Kumpel werden?

15:19 Uhr | 30. Mai 2025 | 256 Leser

Straße „Am Bahndamm“ in Burg ab 2. Juni voll gesperrt

15:00 Uhr | 30. Mai 2025 | 94 Leser

Zwei Männer bei Auseinandersetzung in Annahütte schwer verletzt

14:52 Uhr | 30. Mai 2025 | 1.4k Leser

65-Jährige stürzt bei Radtour in Neuburxdorf und verletzt sich schwer

14:45 Uhr | 30. Mai 2025 | 650 Leser

Zahlreiche Polizeieinsätze am Herrentag in Cottbus und Spree-Neiße

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Bombenfund in Cottbus: Sperrkreis, Entschärfung & Bahnstopp am Dienstag

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Leblose Person bei Dachstuhlbrand in Dissen-Striesow gefunden

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Cottbus & Umgebung: Verstöße bei Kontrollen in Barbershops festgestellt

27.Mai 2025 | 11.6k Leser

Ermittlungen nach Wohnungsbrand in Cottbus-Sandow

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Zahlreiche Polizeieinsätze am Herrentag in Cottbus und Spree-Neiße

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Ein Tag fürs Herz: Jugendweihe feierte ihr Comeback in Finsterwalde

26.Mai 2025 | 6.4k Leser

VideoNews

Cottbus | Ergebnisse der IHK-Konjunktur, leichte Erholung aber weiter angespannte Lage
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Die wirtschaftliche Lage in Südbrandenburg bleibt angespannt, zeigt aber erste Anzeichen einer leichten Erholung. Laut aktueller Konjunkturumfrage der IHK Cottbus bewerten 84 Prozent der rund 1.700 befragten Unternehmen ihre Geschäftslage ...als gut oder stabil. Der zuvor anhaltende Abwärtstrend scheint laut der Kammer vorerst gestoppt. Während die Geschäftsaussichten sich branchenübergreifend etwas verbessert haben, bleibt die Lage im stationären Handel besonders schwierig. Als größte Risiken nennen die Unternehmen die politischen Rahmenbedingungen, Energiepreise und Arbeitskosten.

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Cottbus | Lausitz Festival bringt rund 30 Highlights nach Brandenburg und Sachsen
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Das Lausitz Festival lädt vom 24. August bis 14. September zu rund 30 Veranstaltungen in Brandenburg und Sachsen ein. Im Brandenburgischen Landesmuseum für moderne Kunst in Cottbus stellten Intendant Daniel ...Kühnel und Geschäftsführerin Maria Schulz heute gemeinsam mit weiteren Beteiligten das diesjährige Programm vor. Highlights in Brandenburg sind unter anderem die Festivaleröffnung »Sonettfabrik« in der Brikettfabrik Louise, eine William-Kentridge-Ausstellung im Dieselkraftwerk, szenische Lesungen, Konzerte, eine Tanztheater-Premiere sowie das Philosophie-Format Lausitz Labor in Cottbus. Auch Inszenierungen in Finsterwalde, Forst und an der F60 in Lichterfeld-Schacksdorf sollen das vielfältige Kulturangebot in der Region bereichern. Infos und Karten für die Veranstaltungen sind online unter http://www.lausitz-festival.eu erhältlich.

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Cottbus | 310 Teilnehmer bei traditionellem Seniorensportfest
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310 Teilnehmer, zehn Stationen: In Cottbus fand heute das traditionelle Seniorensportfest des Stadtsportbundes statt.

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