Sachsen geht ab Montag, 14.Dezember 2020, in einen verschärften Lockdown. In einer Kabinettssitzung gab Ministerpräsident Michael Kretschmer diese Entscheidung der Staatsregierung bekannt, das Land hat bundesweit die höchsten Coronavirus-Infektionszahlen. Ab Montag sollen Schulen und Geschäfte geschlossen bleiben, an öffentlichen Orten gilt ein Alkoholverbot, zudem soll es Ausgangsbeschränkungen geben. Die Maßnahmen sollen bis 10. Januar 2021 gelten. Bezogen auf ganz Sachsen liegt der Inzidenzwert am 08.12.2020 bei 319, bundesweit liegt er bei 147. Der Landkreis Görlitz, Bautzen und der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge liegen sogar um den Wert 500, am niedrigsten sind die Werte in Leipzig, Dresden und im Vogtlandkreis.
Krankenhäuser an der Grenze. Lage ist dramatisch
Ministerpräsident Michael Kretschmer sagte: “Das Virus hat mehr Kraft als im Frühjahr, da sich die Menschen mehr in Innenräumen aufhalten. Bisherige Appelle und Maßnahmen haben nicht den gewünschten Erfolg gebracht. Hinter den hohen Werten in Sachsen stecken handfeste und ernsthafte Probleme. Die Situation in den Krankenhäusern ist nicht nur angespannt, sie ist an vielen Orten extrem gefährlich. Ein großer Teil der Betten ist durch COVID-19 Patienten belegt. Auch die Pauschalisierung einzelner, es seien ja nur 25 oder 30% der Gesamtkapazitäten, bringt nichts, denn im letzten Jahr hatten wir diese 30% an Patienten nicht. Die Belastung durch die neue Krankheitsform ist hoch, wir verlegen aus der Oberlausitz bereits Patienten nach Dresden und Leipzig, da die Bettenkapazitäten ausgereizt sind. Zudem gibt es Krankheitsfälle beim Krankenhauspersonal. Sie fordern alles dafür zu tun, die Infektionszahlen wieder nach unten zu bringen. Auf diesem hohen Niveau kann die Kontaktverfolgung nicht funktionieren.”
Die sächsische Staatsregierung hat heute entschieden, “den Freistaat Sachsen zur Ruhe bringen zu müssen”, wie Kretschmer sagte. Bis Freitag wird eine Kabinettsvorlage verfasst, die mit weiteren Akteuren abgestimmt und die angepasste Verordung am 11. Dezember 2020 vom Kabinett in einer Sondersitzung verabschiedet werden. Ab 14.12.2020 werden Schulen, Kindergärten und Horte, sowie der Einzelhandel bis auf lebensnotwendige Dinge wie Lebensmittel und Dinge des Grundbedarfs geschlossen. Konkret ausgenommen werden sollen Geschäfte für den täglichen Bedarf wie beispielsweise Supermärkte, Tankstellen, Sanitätshäuser, Banken usw.
Die Maßnahmen gelten bis 10. Januar 2021. Für den Zeitraum vom 23. Dezember ab 12:00 Uhr bis zum 27. Dezember um 12:00 Uhr gelten die bisher verabschiedeten Lockerungen. Demnach können Zusammenkünfte im engsten Familine- und Freundeskreis mit maximal 10 Personen in diesem Zeitraum stattfinden. Kretschmer betonte: “Es ist ein überschaubarer Zeitraum und dennoch eine Herausforderung. Ich bitte alle, die unsere Maßnahmen bis heute mitgetragen haben, noch einmal dieses besondere Maß an Solidarität zeigen, allen anderen muss man sagen, schauen sie genau hin was in den Krankenhäusern passiert. Wir haben mit diesen Instrumenten die Möglichkeit, die Kontrolle über das Pandemiegeschehen zurückzuerlangen.” Die Maßnahmen haben das Ziel, die Kontakte zwischen Menschen herunterzufahren um das Infektionsgeschehen einzudämmen. Bis Freitag sollen auch Fragen der Kinderbetreuung geklärt werden. Weiterhin sollen Kontrollen an Grenzen zu Tschechien verstärkt und durchgeführt werden.
Zahl der laborbestätigten Neuinfektionen der vergangenen sieben Tage pro 100.000 Einwohner
Landkreis / kreisfreie Stadt | SARS-CoV-2 Nachweise pro 100.000 Einwohner in den letzten 7 Tagen * |
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Landeshauptstadt Dresden | 228,6 |
Stadt Leipzig | 155,6 |
Stadt Chemnitz | 294,7 |
Landkreis Bautzen | 498,7 |
Erzgebirgskreis | 378,0 |
Landkreis Görlitz | 454,6 |
Landkreis Leipzig | 184,4 |
Landkreis Meißen | 389,3 |
Landkreis Mittelsachsen | 393,3 |
Landkreis Nordsachsen | 283,2 |
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge | 477,2 |
Vogtlandkreis | 200,0 |
Landkreis Zwickau | 469,5 |
Sachsen gesamt | 322,0 |
Quelle: Robert-Koch-Institut
13 Impfzentren in Sachsen geplant
Wie Ende November bekannt gegeben, laufen in Sachsen die Vorbereitungen für eine bald verfügbare Corona-Schutz-Impfung. Zur Organisation hat das Sozialministerium das Deutsche Rote Kreuz Sachsen (DRK) mit der Koordinierung der Errichtung und des Betriebs der Impfzentren beauftragt. Gemeinsam mit dem Landeskommando der Bundeswehr und dem Technischen Hilfswerk hat das DRK einen Arbeitsstab eingerichtet, der auf Ebene der Landkreise durch lokale Einsatzstäbe ergänzt wird. Einbezogen sind zudem die Hilfsorganisationen Arbeiter-Samariter-Bund, Johanniter- Unfall-Hilfe, der Malteser Hilfsdienst, die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen sowie die kommunale Ebene. Bis Mitte Dezember wird in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt des Bundeslandes zunächst jeweils ein Impfzentrum sowie jeweils ein mobiles Impfteam eingerichtet. Das DRK in Sachsen hat die Standortsuche für die Impfzentren abgeschlossen.
Die Beschaffung von 1,2 Millionen durch den Freistaat ausgeschriebenen Spritzen und Kanülen läuft bereits. Erste Lieferungen sind auch schon eingetroffen und vorrätig. Aus Sicherheitsgründen werden die genauen Standorte der Impfzentren noch nicht umfassend veröffentlicht. Gleiches gilt für das zentrale Lager, welches dem Bund für die Anlieferung des Impfstoffes gemeldet worden ist.
Bei der Priorisierung folgt Sachsen dem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz, wonach die Empfehlung der Ständigen Impfkommission zu den prioritär zu impfenden Personengruppen von allen Ländern und vom Bund als einheitliche Regelung anzuwenden ist. Die Ständige Impfkommission hat gemeinsam mit der Leopoldina und dem Deutschen Ethikrat eine Liste zu prioritär zu impfenden Personen erarbeitet. Das Dokument ist im Entwurfsstadium und wird in dieser Woche finalisiert. Konkret bedeutet dies, dass diejenigen zu impfen sind, die bei einer Erkrankung das höchste Risiko für Tod und schwere Erkrankung haben. Risikofaktoren wie hohes Lebensalter und Vorerkrankungen spielen dabei eine entscheidende Rolle. Weiterhin prioritär zu impfen sind diejenigen, die Coronavirus-Erkrankte versorgen und sich dabei selbst einem erhöhten Infektionsrisiko aussetzen, also beispielsweise Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von stationären oder ambulanten Einrichtungen sowie der Altenpflege.