Polen verzeichnet derzeit große Anstiege bei den Neuinfektionen mit dem COVID19-Virus. Laut WHO und polnischem Gesundheitsministerium gibt es derzeit landesweit 32,242 Patienten (Quelle: WHO). 76.490 gelten als geheilt (Quelle: WHO), 2.867 sind bisher gestorben (Quelle: Gesundheitsministerium). Die Gesamtzahl der Infektionen seit dem 04. März 2020 liegt bei 111.599 (Quelle: Gesundheitsministerium). Heute hat die polnische Regierung das ganze Land als Risikogebiet (Warnstufe Gelb) eingestuft, einige Orte wurden als “Rote Zonen” eingestuft und weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens ab 10.10.2020 beschlossen.
Ab dem 10. Oktober wird das gesamte Land von der gelben Zone abgedeckt, mit Ausnahme der zur roten Zone gehörenden Bezirke, und in jeder Provinz wird ein Koordinierungskrankenhaus eingerichtet, das die Versorgung der mit SARS-CoV-2 infizierten symptomatischen Patienten übernimmt, heißt es von der polnischen Regierung.
Übersetzt aus dem Polnischen: “Heute (08.10.2020) verzeichneten wir einen Rekordanstieg bei Infektionen um ca. 30 Prozent mehr als am Vortag. 76 Menschen sind gestorben.” sagte Premierminister Mateusz Morawiecki. “In einer solchen Dynamik wird die Anzahl der Infektionen alle drei Tage verdoppelt. Wir möchten, dass sich diese Zahl verringert, daher möchten wir eine ähnliche Strategie anwenden wie vor ein paar Monaten, jedoch unter anderen Umständen.” Der Premierminister sagte, dass derzeit über 9.500 Betten und 838 Beatmungsgeräte für COVID-19-Patienten verfügbar sind, von denen am 8. Oktober 4.138 Betten und 296 Beatmungsgeräte besetzt waren. “Wir haben etwa 500 kostenlose Atemschutzgeräte für Patienten mit COVID-19, aber wir haben immer noch über 500 Atemschutzgeräte in den Lagern.” sagte Mateusz Morawiecki.
Das polnische Ampelsystem
Seit Samstag, dem 8. August gilt in Polen die Corona-Ampel, die aufgrund der steigenden Anzahl der Infizierten eingeführt wurde. Je nach der Zahl der Infizierten gelten andere Maßnahmen. Die Corona-Ampel hat drei Farben – grün, gelb und rot und gilt für jeden Landkreis in Polen. Die Daten und die Markierung werden zwei mal pro Woche ausgewertet.
Ausschlaggebend für die Markierung ist die Zahl der Infizierten pro 10.000 Einwohner in den vergangenen 14 Tagen:
ROT – über 12 Infizierte pro 10.000 Einwohner in den letzten 14 Tagen,
GELB – zwischen 6 und 12 Infizierten pro 10.000 Einwohner in den letzten 14 tagen,
GRÜN – bis zu 6 Infizierte pro 10.000 Einwohner.
Weitere Einschränkungen ab 10.10.2020
Einschränkungen der gelben Zone im ganzen Land
Premierminister Mateusz Morawiecki kündigte an, dass die gelbe Zone ab Samstag, dem 10. Oktober, auf das gesamte Land ausgedehnt wird.
- Tragen eines Mund- und Nasenschutz im öffentlichen Raum, auch im öffentlichen Verkehr sowohl in roten als auch gelben Zonen (unabhängig von der Entfernung von 1,5 m zwischen Personen). Dies soll die Ausbreitung des Coronavirus verlangsamen
- Discos und Nachtclubs bleiben geschlossen, Vermietung von Räumen für Tanzveranstaltungen wird untersagt
- Im Falle einer Befreiung von der Verpflichtung, Mund und Nase aus gesundheitlichen Gründen zu bedecken, muss auf Ersuchen der Stadtpolizei oder des Praktikums ein ärztliches Attest oder ein anderes Dokument vorgelegt werden, aus dem die allgegenwärtigen Entwicklungsstörungen, psychischen Störungen, mittelschweren, schweren oder schweren geistigen Behinderungen oder Schwierigkeiten bei Bedecken oder Freilegen des Mundes oder der Nase hervorgeht. von selbst;
- Der Abstand zwischen organisierten Versammlungen darf nicht weniger als 100 m betragen.
- In der roten Zone können Restaurants zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr öffnen, mit Ausnahme der Erbringung von Dienstleistungen, die aus der Zubereitung und dem Servieren von Speisen zum Mitnehmen oder deren Zubereitung und Lieferung bestehen
- In den roten und gelben Bereichen ist es obligatorisch, Mund und Nase im öffentlichen Raum abzudecken
- In Wäldern, Parks, Grünflächen, botanischen Gärten, historischen Gärten und Stränden besteht keine Verpflichtung, Mund und Nase zu bedecken
- Bei Hospizen und Palliativstationen ist das SARS-CoV-2-Testergebnis nicht erforderlich, wenn der Gesundheitszustand des Patienten eine dringende Aufnahme in ein Hospiz oder eine Station anzeigt.
- Ab dem 17. Oktober 2020 dürfen Hochzeiten und andere Familienfeiern mit maximal 75 Personen in der gelben Zone und 50 Personen in der roten Zone stattfinden
Ab Samstag, dem 10. Oktober, umfasst die rote Zone 32 Kreise und 6 Städte:
Städte
- Grudziądz (Woiwodschaft Kujawien-Pommern)
- Sopot (Woiwodschaft Pommern)
- Piotrków Trybunalski (Woiwodschaft Łódź)
- Suwałki (Woiwodschaft Podlachien)
- Kielce (Woiwodschaft Heiligkreuz)
- Koszalin (Woiwodschaft Westpommern)
Kreise
Provinz Kujawsko-Pomorskie
- Aleksandrowski
- Grudziądz
Provinz Lubelskie
- Janowski
- Łęczyński
- Włodawski
Łódź
- Bełchatów
- Wieluń
- Piotrków Trybunalski
Provinz Małopolska
- Limanowski
- Myślenicki
- Nowy Targ
- Suski
- Tatrzański
Provinz Mazowieckie
- Otwock
- Szydłowiec
Provinz Opole
- Olesno
Provinz Subkarpaten
- Dębicki
- Mielecki
Provinz Podlasie
- Białystok
- Zambrowski
- Suwałki
Woiwodschaft Pommern
- Kartuski
- Kościerzyna
- Puck
- Słupsk
- Sopot
Provinz Schlesien
- Kłobuck-Poviat
Provinz Świętokrzyskie
- Kielce
warmianisch-masurische Provinz
- Bartoszyce, Działdowo
- Iława
- Ostróda
Provinz Großpolen
- Krotoszyński
- Międzychodzki
- Rawicki
- Wolsztyn
Westpommern
- Koszalin
16 Koordinationskrankenhäuser
Aufgrund der wachsenden Zahl von Fällen wird die Bettenbasis für COVID-19-Patienten erweitert. Durch Entscheidungen von Woiwoden werden 16 Koordinierungskrankenhäuser eingerichtet. Krankenhäuser der Stufe 3 werden in Koordinierungskrankenhäuser umgewandelt. Infolgedessen wird die Anzahl der Betten um fast 4.000 erhöht. Koordinationskrankenhäuser werden die Hauptkrankenhäuser in einer bestimmten Woiwodschaft sein, die sich auf die Versorgung von Patienten mit COVID-19 konzentrieren. Eine solche Einrichtung wird zusammen mit dem Krisenmanagementteam der Woiwodschaft die Bewegung symptomatischer Patienten koordinieren, die mit SARS-CoV-2 infiziert sind.
Grenzschließungen vorerst nicht geplant
Seit dem 13.06.2020 ist die Einreise aus Deutschland, Tschechien, Litauen, Slowakei nach Polen ohne Einschränkungen möglich. Grenzkontrollen finden nur noch an den Grenzen zur Ukraine, zu Russland und Belarus statt. Ab dem 03.07.2020 sind EU-Staatsangehörige, Angehörige der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island sowie ihre Ehepartner und Kinder bei der Einreise nach Polen von der Quarantänepflicht befreit. Ein negativer Covid-19-Test ist nicht erforderlich.
Gemäß Verfügung des polnischen Innenministers wurde der Grenzverkehr an ausgewählten Grenzübergängen vorläufig ausgesetzt oder wesentlich beschränkt.
Die Grenze zu Russland (Kaliningrader Gebiet) können Personen lediglich an den Straßengrenzübergängen Bezledy und Grzechotki überqueren (kein Fußgängerverkehr).
An der Grenze zu Belarus sind folgende Straßengrenzübergänge geöffnet: Kuznica, Bobrowniki und Terespol.
An der Grenze zur Ukraine erfolgt der Grenzverkehr an den Straßengrenzübergängen Korczowa, Dorohusk, Hrebenne, Medyka und ab 06.07.2020 auch Budomierz.
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Grafik: gov.pl