Das Verbandsgericht des Fußball-Landesverbandes Brandenburg (FLB) hat am 9. August 2018 unter Leitung seines Vorsitzenden Jens Kaden in Zeuthen getagt. Gegenstand der mündlichen Verhandlung war die Berufung des SV Babelsberg 03 gegen das Urteil AZ: 61-2017/18 des Sportgerichts des Verbandes vom 12. Juli des Jahres. Der Verein war mit dem Urteil unter anderem für die Saison 2018/19 vom Spielbetrieb im Wettbewerb um den AOK-Landespokal Brandenburg ausgeschlossen worden. Grund waren Vorkommnisse im Pokalfinale am 21. Mai gegen den FC Energie Cottbus.
Das Verbandsgericht hat oben genanntes Urteil abgeändert und neu gefasst. Die Geldstrafe hat in voller Höhe von 4.500 Euro Bestand. Die vom Sportgericht ermöglichte Reduzierung von 2.000 Euro für präventive Maßnahmen ist damit aufgehoben und kann nicht von der Gesamtsumme abgezogen werden. Der Grund dafür ist, dass die Fans des Vereins ihre Verantwortung erklärt und sich für die Schadenswiedergutmachung auch gegenüber ihrem Verein bekannt haben. Entsprechend des Urteils des Verbandsgerichts darf der SV Babelsberg nun unter strengen Auflagen am Pokal-Wettbewerb teilnehmen. Diese betreffen Verein und Anhänger gleichermaßen.
Hierbei hat das Verbandsgericht erklärt, dass der Ausschluss aus dem Pokalwettbewerb weiterhin im Raum steht: Bei wiederholtem Einsatz von Pyrotechnik im laufenden Wettbewerb muss der Verein mit einem sofortigen Pokalausschluss rechnen. Der SV Babelsberg 03 wird in dieser Saison unter besonderer Beobachtung des FLB stehen.
Dem Verbandsgericht ist es auch wichtig, dass der vom Verein eingeschlagene Weg der Aufarbeitung weitergehen kann. „Aus der mündlichen Verhandlung hat sich ergeben, dass sowohl Verein als auch Fans an einer Aufarbeitung der Vorkommnisse interessiert sind und schon erste Erfolge dazu vorliegen“, so Jens Kaden, der die Verhandlung leitete. Als Beispiele nannte er Gespräche sowohl zwischen verschiedenen Fangruppierungen als auch zwischen Verein und den Fans, die sich in einer gemeinsamen Stellungnahme deutlich von den Vorkommnissen am 21. Mai 2018 distanzieren. Auch die Erarbeitung eines Verhaltenskodexes durch die Fangruppierungen, für den der Verein klare inhaltliche Vorgaben erteilt hat, ist als Beleg für die Aufarbeitung anzuerkennen.
Der Tenor nach der Verhandlung sei deutlich zu spüren: „Verein und FLB sind für eine gemeinsame Zusammenarbeit unter Berücksichtigung von rechtlichen und gesetzlichen Bedingungen. Eine Aufarbeitung und künftige Prävention sind wichtig, denn ein Pokalausschluss allein löst das Problem nicht“, begründet Jens Kaden das Urteil. Gleichzeitig betonte der Vorsitzende des Verbandsgerichts, dass die harten Strafen aus dem Urteil erster Instanz gerechtfertigt und zulässig seien und dem Verband – bei allen Bemühungen des SV Babelsberg 03 – eine Momentaufnahme noch nicht genüge. Der Verein wisse nun um die Folgen und müsse liefern. „Er hat es jetzt selbst in der Hand, den drohenden Ausschluss aus dem Pokalwettbewerb zu verhindern. Das Verbandsgericht möchte mit seiner Entscheidung damit auch dem Verein die Möglichkeit geben, seinen eingeschlagenen Weg erfolgreich fortführen zu können“, so Jens Kaden. Gleichzeitig wiederholte er seine Bereitschaft zum Wunsch des SV Babelsberg 03 nach einem gemeinsamen Gespräch zwischen Verband und Verein.
pm/red