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NIEDERLAUSITZ aktuell

Über Polnisches Kernenergieprogramm soll Mitte 2013 entschieden werden

13:26 Uhr | 3. Dezember 2012
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Nach Aussage der polnischen Generaldirektion für Umweltschutz soll noch Mitte des Jahres 2013 über die Aufstellung des Kernenergieprogramms befunden werden. Dieser Zeitplan wurde im Rahmen deutsch-polnische Konsultationen zum Entwurf des Polnischen Kernenergieprogramms in der vergangenen Woche in Warschau genannt, an denen Vertreter des Brandenburger Umweltministeriums teilgenommen haben.
Der europarechtlich vorgesehene Verfahrensschritt der Konsultation dient dazu, im Rahmen der grenzüberschreitenden Strategischen Umweltprüfung nach Möglichkeiten zu suchen, um Umweltauswirkungen des geplanten polnischen Kernenergieprogramms zu verringern bzw. zu vermeiden.
Die Gespräche in Warschau fanden unter Leitung der Generaldirektion Umwelt statt. Die Vertreter Polens erläuterten das Zustandekommen des Kernenergieprogrammentwurfs und den Verfahrensablauf zur Strategischen Umweltprüfung. Die Vertreter der deutschen Delegation verdeutlichten, dass Deutschland seit Fukushima eine andere Haltung zur Kernenergie einnehme und verstärkt auf Alternativen, z.B. erneuerbare Energien setze. Die Brandenburgischen Vertreter sprachen erneut die in der Stellungnahme des Brandenburgischen Umweltministeriums unterbreiteten Fragestellungen zu den Risiken der Technologie, der Vorsorge vor Störfällen, des Monitorings, der Endlagerung, des Strombedarfs, der Alternativen zur Kernenergienutzung sowie zum Auswahlverfahren und den Kriterien für die Standortsuche an.
Brandenburgs Umweltministerin Anita Tack hatte sich im Rahmen der grenzüberschreitenden Beteiligung im Strategischen Umweltprüfungsverfahren äußerst besorgt über die polnischen Absichten gezeigt und eindringlich um eine Revision der polnischen Pläne zum Einstieg in die Atomenergie gebeten. „Die Havarie von Fukushima war ein Wendepunkt. Von einem Kernkraftwerk in Polen wird immer auch eine potentielle Gefährdung für die Brandenburger Bevölkerung ausgehen, unabhängig vom konkreten Standort der Anlage“, so Tack, die ihre ablehnende Haltung v.a. mit Hinweis auf die Risiken im Umgang mit der Technologie, aber auch die ungelösten Endlagerungsprobleme verdeutlichte.
Neben dem Brandenburgischen Umweltministerium hatten viele brandenburgische Kommunen die Gelegenheit ergriffen und auf ihre konkreten Probleme und Bedenken aufmerksam gemacht. In Deutschland haben außerdem auch das Bundesumweltministerium, viele andere Bundesländer und v.a. über 30.000 Bürger Bedenken und Äußerungen vorgebracht.
Im weiteren Verlauf des Verfahrens werden nun die vorgebrachten Stellungnahmen und Einwände durch die polnische Seite geprüft. Mitte des Jahres 2013 soll dann über die Aufstellung des Kernenergieprogramms befunden werden. Ein angenommener Plan muss nach den Vorgaben der Strategischen Umweltprüfung eine Zusammenfassende Erklärung enthalten, die u. a. darüber Aufschluss gibt, wie mit den Stellungnahmen umgegangen wurde. Diese Unterlagen sind nach europäischem Recht jedem konsultierten Mitgliedstaat und der Öffentlichkeit bekannt zu machen.
Hintergrund:
Auf der Grundlage eines Kernenergieprogramms beabsichtigt die Republik Polen in die kommerzielle Nutzung der Kernenergie einzusteigen. Das Kernenergieprogramm wird einer Strategischen Umweltprüfung unterzogen. Diese dient im Rahmen eines öffentlichen Verfahrens der Ermittlung, Beschreibung, Bewertung und Berücksichtigung von möglichen Umweltauswirkungen. Im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung hat die Republik Polen die Nachbarstaaten, u.a. auch Deutschland, grenzüberschreitend beteiligt. Die Offenlegung der Pläne erfolgte daher auch im Land Brandenburg Ende 2011 sowie ergänzend zu weiteren Änderungen des Programmentwurfs Anfang 2012. Im Kernenergieprogrammentwurf werden die Rahmenbedingungen für den Einstieg in die Kernenergienutzung beschrieben, und im Umweltbericht 29 mögliche Kernkraftwerksstandorte dargestellt.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Nach Aussage der polnischen Generaldirektion für Umweltschutz soll noch Mitte des Jahres 2013 über die Aufstellung des Kernenergieprogramms befunden werden. Dieser Zeitplan wurde im Rahmen deutsch-polnische Konsultationen zum Entwurf des Polnischen Kernenergieprogramms in der vergangenen Woche in Warschau genannt, an denen Vertreter des Brandenburger Umweltministeriums teilgenommen haben.
Der europarechtlich vorgesehene Verfahrensschritt der Konsultation dient dazu, im Rahmen der grenzüberschreitenden Strategischen Umweltprüfung nach Möglichkeiten zu suchen, um Umweltauswirkungen des geplanten polnischen Kernenergieprogramms zu verringern bzw. zu vermeiden.
Die Gespräche in Warschau fanden unter Leitung der Generaldirektion Umwelt statt. Die Vertreter Polens erläuterten das Zustandekommen des Kernenergieprogrammentwurfs und den Verfahrensablauf zur Strategischen Umweltprüfung. Die Vertreter der deutschen Delegation verdeutlichten, dass Deutschland seit Fukushima eine andere Haltung zur Kernenergie einnehme und verstärkt auf Alternativen, z.B. erneuerbare Energien setze. Die Brandenburgischen Vertreter sprachen erneut die in der Stellungnahme des Brandenburgischen Umweltministeriums unterbreiteten Fragestellungen zu den Risiken der Technologie, der Vorsorge vor Störfällen, des Monitorings, der Endlagerung, des Strombedarfs, der Alternativen zur Kernenergienutzung sowie zum Auswahlverfahren und den Kriterien für die Standortsuche an.
Brandenburgs Umweltministerin Anita Tack hatte sich im Rahmen der grenzüberschreitenden Beteiligung im Strategischen Umweltprüfungsverfahren äußerst besorgt über die polnischen Absichten gezeigt und eindringlich um eine Revision der polnischen Pläne zum Einstieg in die Atomenergie gebeten. „Die Havarie von Fukushima war ein Wendepunkt. Von einem Kernkraftwerk in Polen wird immer auch eine potentielle Gefährdung für die Brandenburger Bevölkerung ausgehen, unabhängig vom konkreten Standort der Anlage“, so Tack, die ihre ablehnende Haltung v.a. mit Hinweis auf die Risiken im Umgang mit der Technologie, aber auch die ungelösten Endlagerungsprobleme verdeutlichte.
Neben dem Brandenburgischen Umweltministerium hatten viele brandenburgische Kommunen die Gelegenheit ergriffen und auf ihre konkreten Probleme und Bedenken aufmerksam gemacht. In Deutschland haben außerdem auch das Bundesumweltministerium, viele andere Bundesländer und v.a. über 30.000 Bürger Bedenken und Äußerungen vorgebracht.
Im weiteren Verlauf des Verfahrens werden nun die vorgebrachten Stellungnahmen und Einwände durch die polnische Seite geprüft. Mitte des Jahres 2013 soll dann über die Aufstellung des Kernenergieprogramms befunden werden. Ein angenommener Plan muss nach den Vorgaben der Strategischen Umweltprüfung eine Zusammenfassende Erklärung enthalten, die u. a. darüber Aufschluss gibt, wie mit den Stellungnahmen umgegangen wurde. Diese Unterlagen sind nach europäischem Recht jedem konsultierten Mitgliedstaat und der Öffentlichkeit bekannt zu machen.
Hintergrund:
Auf der Grundlage eines Kernenergieprogramms beabsichtigt die Republik Polen in die kommerzielle Nutzung der Kernenergie einzusteigen. Das Kernenergieprogramm wird einer Strategischen Umweltprüfung unterzogen. Diese dient im Rahmen eines öffentlichen Verfahrens der Ermittlung, Beschreibung, Bewertung und Berücksichtigung von möglichen Umweltauswirkungen. Im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung hat die Republik Polen die Nachbarstaaten, u.a. auch Deutschland, grenzüberschreitend beteiligt. Die Offenlegung der Pläne erfolgte daher auch im Land Brandenburg Ende 2011 sowie ergänzend zu weiteren Änderungen des Programmentwurfs Anfang 2012. Im Kernenergieprogrammentwurf werden die Rahmenbedingungen für den Einstieg in die Kernenergienutzung beschrieben, und im Umweltbericht 29 mögliche Kernkraftwerksstandorte dargestellt.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Nach Aussage der polnischen Generaldirektion für Umweltschutz soll noch Mitte des Jahres 2013 über die Aufstellung des Kernenergieprogramms befunden werden. Dieser Zeitplan wurde im Rahmen deutsch-polnische Konsultationen zum Entwurf des Polnischen Kernenergieprogramms in der vergangenen Woche in Warschau genannt, an denen Vertreter des Brandenburger Umweltministeriums teilgenommen haben.
Der europarechtlich vorgesehene Verfahrensschritt der Konsultation dient dazu, im Rahmen der grenzüberschreitenden Strategischen Umweltprüfung nach Möglichkeiten zu suchen, um Umweltauswirkungen des geplanten polnischen Kernenergieprogramms zu verringern bzw. zu vermeiden.
Die Gespräche in Warschau fanden unter Leitung der Generaldirektion Umwelt statt. Die Vertreter Polens erläuterten das Zustandekommen des Kernenergieprogrammentwurfs und den Verfahrensablauf zur Strategischen Umweltprüfung. Die Vertreter der deutschen Delegation verdeutlichten, dass Deutschland seit Fukushima eine andere Haltung zur Kernenergie einnehme und verstärkt auf Alternativen, z.B. erneuerbare Energien setze. Die Brandenburgischen Vertreter sprachen erneut die in der Stellungnahme des Brandenburgischen Umweltministeriums unterbreiteten Fragestellungen zu den Risiken der Technologie, der Vorsorge vor Störfällen, des Monitorings, der Endlagerung, des Strombedarfs, der Alternativen zur Kernenergienutzung sowie zum Auswahlverfahren und den Kriterien für die Standortsuche an.
Brandenburgs Umweltministerin Anita Tack hatte sich im Rahmen der grenzüberschreitenden Beteiligung im Strategischen Umweltprüfungsverfahren äußerst besorgt über die polnischen Absichten gezeigt und eindringlich um eine Revision der polnischen Pläne zum Einstieg in die Atomenergie gebeten. „Die Havarie von Fukushima war ein Wendepunkt. Von einem Kernkraftwerk in Polen wird immer auch eine potentielle Gefährdung für die Brandenburger Bevölkerung ausgehen, unabhängig vom konkreten Standort der Anlage“, so Tack, die ihre ablehnende Haltung v.a. mit Hinweis auf die Risiken im Umgang mit der Technologie, aber auch die ungelösten Endlagerungsprobleme verdeutlichte.
Neben dem Brandenburgischen Umweltministerium hatten viele brandenburgische Kommunen die Gelegenheit ergriffen und auf ihre konkreten Probleme und Bedenken aufmerksam gemacht. In Deutschland haben außerdem auch das Bundesumweltministerium, viele andere Bundesländer und v.a. über 30.000 Bürger Bedenken und Äußerungen vorgebracht.
Im weiteren Verlauf des Verfahrens werden nun die vorgebrachten Stellungnahmen und Einwände durch die polnische Seite geprüft. Mitte des Jahres 2013 soll dann über die Aufstellung des Kernenergieprogramms befunden werden. Ein angenommener Plan muss nach den Vorgaben der Strategischen Umweltprüfung eine Zusammenfassende Erklärung enthalten, die u. a. darüber Aufschluss gibt, wie mit den Stellungnahmen umgegangen wurde. Diese Unterlagen sind nach europäischem Recht jedem konsultierten Mitgliedstaat und der Öffentlichkeit bekannt zu machen.
Hintergrund:
Auf der Grundlage eines Kernenergieprogramms beabsichtigt die Republik Polen in die kommerzielle Nutzung der Kernenergie einzusteigen. Das Kernenergieprogramm wird einer Strategischen Umweltprüfung unterzogen. Diese dient im Rahmen eines öffentlichen Verfahrens der Ermittlung, Beschreibung, Bewertung und Berücksichtigung von möglichen Umweltauswirkungen. Im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung hat die Republik Polen die Nachbarstaaten, u.a. auch Deutschland, grenzüberschreitend beteiligt. Die Offenlegung der Pläne erfolgte daher auch im Land Brandenburg Ende 2011 sowie ergänzend zu weiteren Änderungen des Programmentwurfs Anfang 2012. Im Kernenergieprogrammentwurf werden die Rahmenbedingungen für den Einstieg in die Kernenergienutzung beschrieben, und im Umweltbericht 29 mögliche Kernkraftwerksstandorte dargestellt.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Nach Aussage der polnischen Generaldirektion für Umweltschutz soll noch Mitte des Jahres 2013 über die Aufstellung des Kernenergieprogramms befunden werden. Dieser Zeitplan wurde im Rahmen deutsch-polnische Konsultationen zum Entwurf des Polnischen Kernenergieprogramms in der vergangenen Woche in Warschau genannt, an denen Vertreter des Brandenburger Umweltministeriums teilgenommen haben.
Der europarechtlich vorgesehene Verfahrensschritt der Konsultation dient dazu, im Rahmen der grenzüberschreitenden Strategischen Umweltprüfung nach Möglichkeiten zu suchen, um Umweltauswirkungen des geplanten polnischen Kernenergieprogramms zu verringern bzw. zu vermeiden.
Die Gespräche in Warschau fanden unter Leitung der Generaldirektion Umwelt statt. Die Vertreter Polens erläuterten das Zustandekommen des Kernenergieprogrammentwurfs und den Verfahrensablauf zur Strategischen Umweltprüfung. Die Vertreter der deutschen Delegation verdeutlichten, dass Deutschland seit Fukushima eine andere Haltung zur Kernenergie einnehme und verstärkt auf Alternativen, z.B. erneuerbare Energien setze. Die Brandenburgischen Vertreter sprachen erneut die in der Stellungnahme des Brandenburgischen Umweltministeriums unterbreiteten Fragestellungen zu den Risiken der Technologie, der Vorsorge vor Störfällen, des Monitorings, der Endlagerung, des Strombedarfs, der Alternativen zur Kernenergienutzung sowie zum Auswahlverfahren und den Kriterien für die Standortsuche an.
Brandenburgs Umweltministerin Anita Tack hatte sich im Rahmen der grenzüberschreitenden Beteiligung im Strategischen Umweltprüfungsverfahren äußerst besorgt über die polnischen Absichten gezeigt und eindringlich um eine Revision der polnischen Pläne zum Einstieg in die Atomenergie gebeten. „Die Havarie von Fukushima war ein Wendepunkt. Von einem Kernkraftwerk in Polen wird immer auch eine potentielle Gefährdung für die Brandenburger Bevölkerung ausgehen, unabhängig vom konkreten Standort der Anlage“, so Tack, die ihre ablehnende Haltung v.a. mit Hinweis auf die Risiken im Umgang mit der Technologie, aber auch die ungelösten Endlagerungsprobleme verdeutlichte.
Neben dem Brandenburgischen Umweltministerium hatten viele brandenburgische Kommunen die Gelegenheit ergriffen und auf ihre konkreten Probleme und Bedenken aufmerksam gemacht. In Deutschland haben außerdem auch das Bundesumweltministerium, viele andere Bundesländer und v.a. über 30.000 Bürger Bedenken und Äußerungen vorgebracht.
Im weiteren Verlauf des Verfahrens werden nun die vorgebrachten Stellungnahmen und Einwände durch die polnische Seite geprüft. Mitte des Jahres 2013 soll dann über die Aufstellung des Kernenergieprogramms befunden werden. Ein angenommener Plan muss nach den Vorgaben der Strategischen Umweltprüfung eine Zusammenfassende Erklärung enthalten, die u. a. darüber Aufschluss gibt, wie mit den Stellungnahmen umgegangen wurde. Diese Unterlagen sind nach europäischem Recht jedem konsultierten Mitgliedstaat und der Öffentlichkeit bekannt zu machen.
Hintergrund:
Auf der Grundlage eines Kernenergieprogramms beabsichtigt die Republik Polen in die kommerzielle Nutzung der Kernenergie einzusteigen. Das Kernenergieprogramm wird einer Strategischen Umweltprüfung unterzogen. Diese dient im Rahmen eines öffentlichen Verfahrens der Ermittlung, Beschreibung, Bewertung und Berücksichtigung von möglichen Umweltauswirkungen. Im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung hat die Republik Polen die Nachbarstaaten, u.a. auch Deutschland, grenzüberschreitend beteiligt. Die Offenlegung der Pläne erfolgte daher auch im Land Brandenburg Ende 2011 sowie ergänzend zu weiteren Änderungen des Programmentwurfs Anfang 2012. Im Kernenergieprogrammentwurf werden die Rahmenbedingungen für den Einstieg in die Kernenergienutzung beschrieben, und im Umweltbericht 29 mögliche Kernkraftwerksstandorte dargestellt.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Nach Aussage der polnischen Generaldirektion für Umweltschutz soll noch Mitte des Jahres 2013 über die Aufstellung des Kernenergieprogramms befunden werden. Dieser Zeitplan wurde im Rahmen deutsch-polnische Konsultationen zum Entwurf des Polnischen Kernenergieprogramms in der vergangenen Woche in Warschau genannt, an denen Vertreter des Brandenburger Umweltministeriums teilgenommen haben.
Der europarechtlich vorgesehene Verfahrensschritt der Konsultation dient dazu, im Rahmen der grenzüberschreitenden Strategischen Umweltprüfung nach Möglichkeiten zu suchen, um Umweltauswirkungen des geplanten polnischen Kernenergieprogramms zu verringern bzw. zu vermeiden.
Die Gespräche in Warschau fanden unter Leitung der Generaldirektion Umwelt statt. Die Vertreter Polens erläuterten das Zustandekommen des Kernenergieprogrammentwurfs und den Verfahrensablauf zur Strategischen Umweltprüfung. Die Vertreter der deutschen Delegation verdeutlichten, dass Deutschland seit Fukushima eine andere Haltung zur Kernenergie einnehme und verstärkt auf Alternativen, z.B. erneuerbare Energien setze. Die Brandenburgischen Vertreter sprachen erneut die in der Stellungnahme des Brandenburgischen Umweltministeriums unterbreiteten Fragestellungen zu den Risiken der Technologie, der Vorsorge vor Störfällen, des Monitorings, der Endlagerung, des Strombedarfs, der Alternativen zur Kernenergienutzung sowie zum Auswahlverfahren und den Kriterien für die Standortsuche an.
Brandenburgs Umweltministerin Anita Tack hatte sich im Rahmen der grenzüberschreitenden Beteiligung im Strategischen Umweltprüfungsverfahren äußerst besorgt über die polnischen Absichten gezeigt und eindringlich um eine Revision der polnischen Pläne zum Einstieg in die Atomenergie gebeten. „Die Havarie von Fukushima war ein Wendepunkt. Von einem Kernkraftwerk in Polen wird immer auch eine potentielle Gefährdung für die Brandenburger Bevölkerung ausgehen, unabhängig vom konkreten Standort der Anlage“, so Tack, die ihre ablehnende Haltung v.a. mit Hinweis auf die Risiken im Umgang mit der Technologie, aber auch die ungelösten Endlagerungsprobleme verdeutlichte.
Neben dem Brandenburgischen Umweltministerium hatten viele brandenburgische Kommunen die Gelegenheit ergriffen und auf ihre konkreten Probleme und Bedenken aufmerksam gemacht. In Deutschland haben außerdem auch das Bundesumweltministerium, viele andere Bundesländer und v.a. über 30.000 Bürger Bedenken und Äußerungen vorgebracht.
Im weiteren Verlauf des Verfahrens werden nun die vorgebrachten Stellungnahmen und Einwände durch die polnische Seite geprüft. Mitte des Jahres 2013 soll dann über die Aufstellung des Kernenergieprogramms befunden werden. Ein angenommener Plan muss nach den Vorgaben der Strategischen Umweltprüfung eine Zusammenfassende Erklärung enthalten, die u. a. darüber Aufschluss gibt, wie mit den Stellungnahmen umgegangen wurde. Diese Unterlagen sind nach europäischem Recht jedem konsultierten Mitgliedstaat und der Öffentlichkeit bekannt zu machen.
Hintergrund:
Auf der Grundlage eines Kernenergieprogramms beabsichtigt die Republik Polen in die kommerzielle Nutzung der Kernenergie einzusteigen. Das Kernenergieprogramm wird einer Strategischen Umweltprüfung unterzogen. Diese dient im Rahmen eines öffentlichen Verfahrens der Ermittlung, Beschreibung, Bewertung und Berücksichtigung von möglichen Umweltauswirkungen. Im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung hat die Republik Polen die Nachbarstaaten, u.a. auch Deutschland, grenzüberschreitend beteiligt. Die Offenlegung der Pläne erfolgte daher auch im Land Brandenburg Ende 2011 sowie ergänzend zu weiteren Änderungen des Programmentwurfs Anfang 2012. Im Kernenergieprogrammentwurf werden die Rahmenbedingungen für den Einstieg in die Kernenergienutzung beschrieben, und im Umweltbericht 29 mögliche Kernkraftwerksstandorte dargestellt.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Nach Aussage der polnischen Generaldirektion für Umweltschutz soll noch Mitte des Jahres 2013 über die Aufstellung des Kernenergieprogramms befunden werden. Dieser Zeitplan wurde im Rahmen deutsch-polnische Konsultationen zum Entwurf des Polnischen Kernenergieprogramms in der vergangenen Woche in Warschau genannt, an denen Vertreter des Brandenburger Umweltministeriums teilgenommen haben.
Der europarechtlich vorgesehene Verfahrensschritt der Konsultation dient dazu, im Rahmen der grenzüberschreitenden Strategischen Umweltprüfung nach Möglichkeiten zu suchen, um Umweltauswirkungen des geplanten polnischen Kernenergieprogramms zu verringern bzw. zu vermeiden.
Die Gespräche in Warschau fanden unter Leitung der Generaldirektion Umwelt statt. Die Vertreter Polens erläuterten das Zustandekommen des Kernenergieprogrammentwurfs und den Verfahrensablauf zur Strategischen Umweltprüfung. Die Vertreter der deutschen Delegation verdeutlichten, dass Deutschland seit Fukushima eine andere Haltung zur Kernenergie einnehme und verstärkt auf Alternativen, z.B. erneuerbare Energien setze. Die Brandenburgischen Vertreter sprachen erneut die in der Stellungnahme des Brandenburgischen Umweltministeriums unterbreiteten Fragestellungen zu den Risiken der Technologie, der Vorsorge vor Störfällen, des Monitorings, der Endlagerung, des Strombedarfs, der Alternativen zur Kernenergienutzung sowie zum Auswahlverfahren und den Kriterien für die Standortsuche an.
Brandenburgs Umweltministerin Anita Tack hatte sich im Rahmen der grenzüberschreitenden Beteiligung im Strategischen Umweltprüfungsverfahren äußerst besorgt über die polnischen Absichten gezeigt und eindringlich um eine Revision der polnischen Pläne zum Einstieg in die Atomenergie gebeten. „Die Havarie von Fukushima war ein Wendepunkt. Von einem Kernkraftwerk in Polen wird immer auch eine potentielle Gefährdung für die Brandenburger Bevölkerung ausgehen, unabhängig vom konkreten Standort der Anlage“, so Tack, die ihre ablehnende Haltung v.a. mit Hinweis auf die Risiken im Umgang mit der Technologie, aber auch die ungelösten Endlagerungsprobleme verdeutlichte.
Neben dem Brandenburgischen Umweltministerium hatten viele brandenburgische Kommunen die Gelegenheit ergriffen und auf ihre konkreten Probleme und Bedenken aufmerksam gemacht. In Deutschland haben außerdem auch das Bundesumweltministerium, viele andere Bundesländer und v.a. über 30.000 Bürger Bedenken und Äußerungen vorgebracht.
Im weiteren Verlauf des Verfahrens werden nun die vorgebrachten Stellungnahmen und Einwände durch die polnische Seite geprüft. Mitte des Jahres 2013 soll dann über die Aufstellung des Kernenergieprogramms befunden werden. Ein angenommener Plan muss nach den Vorgaben der Strategischen Umweltprüfung eine Zusammenfassende Erklärung enthalten, die u. a. darüber Aufschluss gibt, wie mit den Stellungnahmen umgegangen wurde. Diese Unterlagen sind nach europäischem Recht jedem konsultierten Mitgliedstaat und der Öffentlichkeit bekannt zu machen.
Hintergrund:
Auf der Grundlage eines Kernenergieprogramms beabsichtigt die Republik Polen in die kommerzielle Nutzung der Kernenergie einzusteigen. Das Kernenergieprogramm wird einer Strategischen Umweltprüfung unterzogen. Diese dient im Rahmen eines öffentlichen Verfahrens der Ermittlung, Beschreibung, Bewertung und Berücksichtigung von möglichen Umweltauswirkungen. Im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung hat die Republik Polen die Nachbarstaaten, u.a. auch Deutschland, grenzüberschreitend beteiligt. Die Offenlegung der Pläne erfolgte daher auch im Land Brandenburg Ende 2011 sowie ergänzend zu weiteren Änderungen des Programmentwurfs Anfang 2012. Im Kernenergieprogrammentwurf werden die Rahmenbedingungen für den Einstieg in die Kernenergienutzung beschrieben, und im Umweltbericht 29 mögliche Kernkraftwerksstandorte dargestellt.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Nach Aussage der polnischen Generaldirektion für Umweltschutz soll noch Mitte des Jahres 2013 über die Aufstellung des Kernenergieprogramms befunden werden. Dieser Zeitplan wurde im Rahmen deutsch-polnische Konsultationen zum Entwurf des Polnischen Kernenergieprogramms in der vergangenen Woche in Warschau genannt, an denen Vertreter des Brandenburger Umweltministeriums teilgenommen haben.
Der europarechtlich vorgesehene Verfahrensschritt der Konsultation dient dazu, im Rahmen der grenzüberschreitenden Strategischen Umweltprüfung nach Möglichkeiten zu suchen, um Umweltauswirkungen des geplanten polnischen Kernenergieprogramms zu verringern bzw. zu vermeiden.
Die Gespräche in Warschau fanden unter Leitung der Generaldirektion Umwelt statt. Die Vertreter Polens erläuterten das Zustandekommen des Kernenergieprogrammentwurfs und den Verfahrensablauf zur Strategischen Umweltprüfung. Die Vertreter der deutschen Delegation verdeutlichten, dass Deutschland seit Fukushima eine andere Haltung zur Kernenergie einnehme und verstärkt auf Alternativen, z.B. erneuerbare Energien setze. Die Brandenburgischen Vertreter sprachen erneut die in der Stellungnahme des Brandenburgischen Umweltministeriums unterbreiteten Fragestellungen zu den Risiken der Technologie, der Vorsorge vor Störfällen, des Monitorings, der Endlagerung, des Strombedarfs, der Alternativen zur Kernenergienutzung sowie zum Auswahlverfahren und den Kriterien für die Standortsuche an.
Brandenburgs Umweltministerin Anita Tack hatte sich im Rahmen der grenzüberschreitenden Beteiligung im Strategischen Umweltprüfungsverfahren äußerst besorgt über die polnischen Absichten gezeigt und eindringlich um eine Revision der polnischen Pläne zum Einstieg in die Atomenergie gebeten. „Die Havarie von Fukushima war ein Wendepunkt. Von einem Kernkraftwerk in Polen wird immer auch eine potentielle Gefährdung für die Brandenburger Bevölkerung ausgehen, unabhängig vom konkreten Standort der Anlage“, so Tack, die ihre ablehnende Haltung v.a. mit Hinweis auf die Risiken im Umgang mit der Technologie, aber auch die ungelösten Endlagerungsprobleme verdeutlichte.
Neben dem Brandenburgischen Umweltministerium hatten viele brandenburgische Kommunen die Gelegenheit ergriffen und auf ihre konkreten Probleme und Bedenken aufmerksam gemacht. In Deutschland haben außerdem auch das Bundesumweltministerium, viele andere Bundesländer und v.a. über 30.000 Bürger Bedenken und Äußerungen vorgebracht.
Im weiteren Verlauf des Verfahrens werden nun die vorgebrachten Stellungnahmen und Einwände durch die polnische Seite geprüft. Mitte des Jahres 2013 soll dann über die Aufstellung des Kernenergieprogramms befunden werden. Ein angenommener Plan muss nach den Vorgaben der Strategischen Umweltprüfung eine Zusammenfassende Erklärung enthalten, die u. a. darüber Aufschluss gibt, wie mit den Stellungnahmen umgegangen wurde. Diese Unterlagen sind nach europäischem Recht jedem konsultierten Mitgliedstaat und der Öffentlichkeit bekannt zu machen.
Hintergrund:
Auf der Grundlage eines Kernenergieprogramms beabsichtigt die Republik Polen in die kommerzielle Nutzung der Kernenergie einzusteigen. Das Kernenergieprogramm wird einer Strategischen Umweltprüfung unterzogen. Diese dient im Rahmen eines öffentlichen Verfahrens der Ermittlung, Beschreibung, Bewertung und Berücksichtigung von möglichen Umweltauswirkungen. Im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung hat die Republik Polen die Nachbarstaaten, u.a. auch Deutschland, grenzüberschreitend beteiligt. Die Offenlegung der Pläne erfolgte daher auch im Land Brandenburg Ende 2011 sowie ergänzend zu weiteren Änderungen des Programmentwurfs Anfang 2012. Im Kernenergieprogrammentwurf werden die Rahmenbedingungen für den Einstieg in die Kernenergienutzung beschrieben, und im Umweltbericht 29 mögliche Kernkraftwerksstandorte dargestellt.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Nach Aussage der polnischen Generaldirektion für Umweltschutz soll noch Mitte des Jahres 2013 über die Aufstellung des Kernenergieprogramms befunden werden. Dieser Zeitplan wurde im Rahmen deutsch-polnische Konsultationen zum Entwurf des Polnischen Kernenergieprogramms in der vergangenen Woche in Warschau genannt, an denen Vertreter des Brandenburger Umweltministeriums teilgenommen haben.
Der europarechtlich vorgesehene Verfahrensschritt der Konsultation dient dazu, im Rahmen der grenzüberschreitenden Strategischen Umweltprüfung nach Möglichkeiten zu suchen, um Umweltauswirkungen des geplanten polnischen Kernenergieprogramms zu verringern bzw. zu vermeiden.
Die Gespräche in Warschau fanden unter Leitung der Generaldirektion Umwelt statt. Die Vertreter Polens erläuterten das Zustandekommen des Kernenergieprogrammentwurfs und den Verfahrensablauf zur Strategischen Umweltprüfung. Die Vertreter der deutschen Delegation verdeutlichten, dass Deutschland seit Fukushima eine andere Haltung zur Kernenergie einnehme und verstärkt auf Alternativen, z.B. erneuerbare Energien setze. Die Brandenburgischen Vertreter sprachen erneut die in der Stellungnahme des Brandenburgischen Umweltministeriums unterbreiteten Fragestellungen zu den Risiken der Technologie, der Vorsorge vor Störfällen, des Monitorings, der Endlagerung, des Strombedarfs, der Alternativen zur Kernenergienutzung sowie zum Auswahlverfahren und den Kriterien für die Standortsuche an.
Brandenburgs Umweltministerin Anita Tack hatte sich im Rahmen der grenzüberschreitenden Beteiligung im Strategischen Umweltprüfungsverfahren äußerst besorgt über die polnischen Absichten gezeigt und eindringlich um eine Revision der polnischen Pläne zum Einstieg in die Atomenergie gebeten. „Die Havarie von Fukushima war ein Wendepunkt. Von einem Kernkraftwerk in Polen wird immer auch eine potentielle Gefährdung für die Brandenburger Bevölkerung ausgehen, unabhängig vom konkreten Standort der Anlage“, so Tack, die ihre ablehnende Haltung v.a. mit Hinweis auf die Risiken im Umgang mit der Technologie, aber auch die ungelösten Endlagerungsprobleme verdeutlichte.
Neben dem Brandenburgischen Umweltministerium hatten viele brandenburgische Kommunen die Gelegenheit ergriffen und auf ihre konkreten Probleme und Bedenken aufmerksam gemacht. In Deutschland haben außerdem auch das Bundesumweltministerium, viele andere Bundesländer und v.a. über 30.000 Bürger Bedenken und Äußerungen vorgebracht.
Im weiteren Verlauf des Verfahrens werden nun die vorgebrachten Stellungnahmen und Einwände durch die polnische Seite geprüft. Mitte des Jahres 2013 soll dann über die Aufstellung des Kernenergieprogramms befunden werden. Ein angenommener Plan muss nach den Vorgaben der Strategischen Umweltprüfung eine Zusammenfassende Erklärung enthalten, die u. a. darüber Aufschluss gibt, wie mit den Stellungnahmen umgegangen wurde. Diese Unterlagen sind nach europäischem Recht jedem konsultierten Mitgliedstaat und der Öffentlichkeit bekannt zu machen.
Hintergrund:
Auf der Grundlage eines Kernenergieprogramms beabsichtigt die Republik Polen in die kommerzielle Nutzung der Kernenergie einzusteigen. Das Kernenergieprogramm wird einer Strategischen Umweltprüfung unterzogen. Diese dient im Rahmen eines öffentlichen Verfahrens der Ermittlung, Beschreibung, Bewertung und Berücksichtigung von möglichen Umweltauswirkungen. Im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung hat die Republik Polen die Nachbarstaaten, u.a. auch Deutschland, grenzüberschreitend beteiligt. Die Offenlegung der Pläne erfolgte daher auch im Land Brandenburg Ende 2011 sowie ergänzend zu weiteren Änderungen des Programmentwurfs Anfang 2012. Im Kernenergieprogrammentwurf werden die Rahmenbedingungen für den Einstieg in die Kernenergienutzung beschrieben, und im Umweltbericht 29 mögliche Kernkraftwerksstandorte dargestellt.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

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Herzberg | Vier Verletzte bei schwerem Unfall auf B101, Einsatzleiter über Vorfall
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Am Mittwochmittag hat sich auf der B101 zwischen Herzberg und Borken ein schwerer Verkehrsunfall ereignet. Gegen 13:40 Uhr kollidierten zwei Pkw und ein Camper aus noch ungeklärter Ursache. Durch den ...Zusammenstoß wurde der Camper stark beschädigt, Trümmerteile lagen auf der gesamten Fahrbahn. Vier Beteiligte mussten nach Angaben von Blaulichtreport Lausitz mit teils schweren Verletzungen in umliegende Krankenhäuser gebracht werden. Rettungsdienst und Feuerwehr waren im Einsatz, auch ein Rettungshubschrauber landete an der Unfallstelle. Die Bundesstraße wurde für mehrere Stunden voll gesperrt, der Verkehr kam vollständig zum Erliegen. Die Polizei ermittelt zur Unfallursache.

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Stadtfest Cottbus 2025 | Ausblick auf Programm, sieben Bühnen & verschärfte Sicherheit
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Es wird wieder die größte Festmeile Südbrandenburgs. Vom 20. bis 22. Juni 2025 findet das 31. Cottbuser Stadtfest statt. Drei Tage lang verwandelt sich die Innenstadt in eine riesige Festmeile ...mit Bühnenprogramm auf erstmals sieben Bühnen, Fahrgeschäften, Verkaufsständen und gastronomischen Angeboten. Veranstaltungsorte sind unter anderem Altmarkt, Stadthallenvorplatz, Spremberger Straße, Puschkinpark und der Bereich an der Oberkirche. Ebenfalls wird es erstmals das deutsch-polnische Bürgerfest auf dem Klosterplatz geben. Für die Sicherheit wurde das Konzept der allgemeinen Lage hin nochmals angepasst und verschärft. Mehr dazu im NL-Videotalk mit dem Veranstalter.

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Zweites Bahngleis zw. Cottbus und Lübbenau kommt | Baustart in 2026 und 30-Minuten-Takt soll folgen
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Das langersehnte zweite Bahngleis zwischen Cottbus und Lübbenau kommt. Im Jahr 2026 soll Baustart sein. Das haben die Deutsche Bahn sowie Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke nach einer gemeinsamen Sitzung in ...Cottbus bekanntgegeben. Das zweite Gleis soll Ende 2027 fertig sein und dann den 30-Minuten-Takt zwischen Cottbus und Berlin ermöglichen.

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