Herzberg (Landkreis Elbe-Elster) schließt aufgrund der neuen Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus den Tierpark und den botanischen Garten ab heute bis zum 30.11.2020. Auch der Hort der Elsterlandgrundschule ist bis zum 12.11.2020 aufgrund von Infektionen geschlossen.
Herzberg informiert:
Auf Grund des aktuellen Infektionsgeschehens bleibt der Hort der Elsterlandgrundschule geschlossen. Die Kinder der 4.-6. Klasse können bis 12.11. nicht betreut werden.
Alle Ausschusssitzungen im November fallen aus.
Gremiensitzungen: Mitgliederversammlungen sowie Vereins- und andere Gremiensitzungen können unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregelungen also stattfinden. Aber: Alle nicht zwingend notwendigen Zusammenkünfte sollten im November abgesagt und verschoben oder digital durchgeführt werden.
Hotels und Pensionen dürfen keine Touristen beherbergen, sondern nur noch Reisende, die geschäftlich oder aus anderen notwendigen Gründen unterwegs sind.
Angebote der Jugendarbeit für Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr sind untersagt.
Der Sportbetrieb auf und in allen Sportanlagen ist untersagt. Dies gilt insbesondere für
– Gymnastik-, Turn- und Sporthallen,
– Fitnessstudios,
– Tanzstudios, Tanzschulen,
– Bolzplätze, Skateranlagen und
– vergleichbare Einrichtungen.
Dieses Verbot gilt nicht für den Individualsport auf und in allen Sportanlagen allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts; die Ausübung von Kontaktsport ist untersagt, sofern dies mit der Person eines anderen Haushalts erfolgt, den Schulbetrieb.
Gaststätten und gastronomische Lieferdienste dürfen Leistungen im Rahmen eines Außerhausverkaufs für den täglichen Bedarf nach telefonischer oder elektronischer Bestellung erbringen. Imbissbuden können an ihrem Stand Speisen oder Getränke verkaufen, die Kunden dürfen diese aber nicht dort verzehren. Kantinen dürfen von Gästen, die nicht zum Betrieb gehören, nicht betreten werden.
Der Besuch und die Nutzung öffentlich zugänglicher Spielplätze und -flächen unter freiem Himmel ist nur durch Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr und in Begleitung einer aufsichtsbefugten Person gestattet.
Auch auf Spielplätzen ist Individualsport allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts erlaubt. Aber nur in Anwesenheit eines Erwachsenen.
In Büro- und Verwaltungsgebäuden haben die Beschäftigten sowie Besucherinnen und Besucher, sofern sie sich nicht auf einem festen Platz aufhalten und der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht sicher eingehalten werden kann, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Alle Personen haben bei der Nutzung von Personenaufzügen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
În Herzberg werden auf Grund der Verordnung der Tierpark und der Botanische Garten geschlossen.
Wer gegen Maßnahmen der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vorsätzlich verstößt, handelt ordnungswidrig. Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden.
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