Das Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz des Landkreises bittet um sachdienliche Hinweise in einem Fall illegaler Müllverkippung südöstlich von Finsterwalde. Im Sommer 2009 bekamen die zuständigen Behörden Kenntnis davon. Danach ist in einer etwa 150 Meter langen Grube auf einem abgelegenen Waldgrundstück südöstlich von Finsterwalde, Richtung Ortsteil Pechhütte, nahe der Kiesgrube Flechtingen, illegal Abfall entsorgt worden. Nach Angaben der unteren Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde geschah dies im Zeitraum von 2007 bis 2009. Bei dem illegalen Abfall handelt es sich um Bauschutt, Bauabfall, Betonbruch, Baumschnitt, Gartenabfall, Grünschnitt, Kehricht, Hausmüll, Gewerbeabfall und sonstige Stoffe. Sie wurden in erheblichen Größenordnungen verkippt und anschließend mittels Schiebetechnik begradigt sowie mit Erde überdeckt.
Das betreffende Waldgrundstück, welches man nach der Wiedervereinigung mühevoll als Biotop für geschützte Tierarten anlegte, wurde somit durch gewissenloses Handeln als Abfalllager missbraucht. Die Schäden, die damit insbesondere für den Boden oder das Grundwasser angerichtet wurden, sind noch nicht abschätzbar.
Da durch Aufklärung des Sachverhaltes eine Schadensbehebung und ordnungsgemäße Entsorgung des Abfalls durch den Verursacher angestrebt wird, bittet das Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz um Mithilfe.
Wer Beobachtungen zu diesem schweren und verantwortungslosen Umweltvergehen gemacht hat (Fahrzeugverkehr, Verkippung u.ä.) wird gebeten, seine Hinweise an die untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde zu richten.
Hilfreich sind vor allem Angaben, die Aufschluss über den Verursacher sowie den genauen Zeitraum einer Verkippung geben. Jeder Hinweis wird auf Wunsch vertraulich behandelt, auch anonyme Angaben sind möglich.
Angaben sind schriftlich zu richten an:
Landkreis Elbe-Elster
Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz
Untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde
Nordpromenade 4a
04916 Herzberg (Elster)
Telefonisch werden Hinweise unter der Nummer: (03535) – 469311 entgegen genommen.
Es ist auch möglich, eine E-Mail an abfallbehoerde[at]lkee.de zu senden.
Falls der Verursacher dieser Abfallentsorgung nicht bekannt wird, müssen die Kosten für die Schadensabwehr über öffentliche Gelder und damit durch Allgemeinheit getragen werden.
Quelle: Torsten Hoffgaard, Landkreis Elbe-Elster
Das Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz des Landkreises bittet um sachdienliche Hinweise in einem Fall illegaler Müllverkippung südöstlich von Finsterwalde. Im Sommer 2009 bekamen die zuständigen Behörden Kenntnis davon. Danach ist in einer etwa 150 Meter langen Grube auf einem abgelegenen Waldgrundstück südöstlich von Finsterwalde, Richtung Ortsteil Pechhütte, nahe der Kiesgrube Flechtingen, illegal Abfall entsorgt worden. Nach Angaben der unteren Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde geschah dies im Zeitraum von 2007 bis 2009. Bei dem illegalen Abfall handelt es sich um Bauschutt, Bauabfall, Betonbruch, Baumschnitt, Gartenabfall, Grünschnitt, Kehricht, Hausmüll, Gewerbeabfall und sonstige Stoffe. Sie wurden in erheblichen Größenordnungen verkippt und anschließend mittels Schiebetechnik begradigt sowie mit Erde überdeckt.
Das betreffende Waldgrundstück, welches man nach der Wiedervereinigung mühevoll als Biotop für geschützte Tierarten anlegte, wurde somit durch gewissenloses Handeln als Abfalllager missbraucht. Die Schäden, die damit insbesondere für den Boden oder das Grundwasser angerichtet wurden, sind noch nicht abschätzbar.
Da durch Aufklärung des Sachverhaltes eine Schadensbehebung und ordnungsgemäße Entsorgung des Abfalls durch den Verursacher angestrebt wird, bittet das Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz um Mithilfe.
Wer Beobachtungen zu diesem schweren und verantwortungslosen Umweltvergehen gemacht hat (Fahrzeugverkehr, Verkippung u.ä.) wird gebeten, seine Hinweise an die untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde zu richten.
Hilfreich sind vor allem Angaben, die Aufschluss über den Verursacher sowie den genauen Zeitraum einer Verkippung geben. Jeder Hinweis wird auf Wunsch vertraulich behandelt, auch anonyme Angaben sind möglich.
Angaben sind schriftlich zu richten an:
Landkreis Elbe-Elster
Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz
Untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde
Nordpromenade 4a
04916 Herzberg (Elster)
Telefonisch werden Hinweise unter der Nummer: (03535) – 469311 entgegen genommen.
Es ist auch möglich, eine E-Mail an abfallbehoerde[at]lkee.de zu senden.
Falls der Verursacher dieser Abfallentsorgung nicht bekannt wird, müssen die Kosten für die Schadensabwehr über öffentliche Gelder und damit durch Allgemeinheit getragen werden.
Quelle: Torsten Hoffgaard, Landkreis Elbe-Elster
Das Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz des Landkreises bittet um sachdienliche Hinweise in einem Fall illegaler Müllverkippung südöstlich von Finsterwalde. Im Sommer 2009 bekamen die zuständigen Behörden Kenntnis davon. Danach ist in einer etwa 150 Meter langen Grube auf einem abgelegenen Waldgrundstück südöstlich von Finsterwalde, Richtung Ortsteil Pechhütte, nahe der Kiesgrube Flechtingen, illegal Abfall entsorgt worden. Nach Angaben der unteren Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde geschah dies im Zeitraum von 2007 bis 2009. Bei dem illegalen Abfall handelt es sich um Bauschutt, Bauabfall, Betonbruch, Baumschnitt, Gartenabfall, Grünschnitt, Kehricht, Hausmüll, Gewerbeabfall und sonstige Stoffe. Sie wurden in erheblichen Größenordnungen verkippt und anschließend mittels Schiebetechnik begradigt sowie mit Erde überdeckt.
Das betreffende Waldgrundstück, welches man nach der Wiedervereinigung mühevoll als Biotop für geschützte Tierarten anlegte, wurde somit durch gewissenloses Handeln als Abfalllager missbraucht. Die Schäden, die damit insbesondere für den Boden oder das Grundwasser angerichtet wurden, sind noch nicht abschätzbar.
Da durch Aufklärung des Sachverhaltes eine Schadensbehebung und ordnungsgemäße Entsorgung des Abfalls durch den Verursacher angestrebt wird, bittet das Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz um Mithilfe.
Wer Beobachtungen zu diesem schweren und verantwortungslosen Umweltvergehen gemacht hat (Fahrzeugverkehr, Verkippung u.ä.) wird gebeten, seine Hinweise an die untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde zu richten.
Hilfreich sind vor allem Angaben, die Aufschluss über den Verursacher sowie den genauen Zeitraum einer Verkippung geben. Jeder Hinweis wird auf Wunsch vertraulich behandelt, auch anonyme Angaben sind möglich.
Angaben sind schriftlich zu richten an:
Landkreis Elbe-Elster
Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz
Untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde
Nordpromenade 4a
04916 Herzberg (Elster)
Telefonisch werden Hinweise unter der Nummer: (03535) – 469311 entgegen genommen.
Es ist auch möglich, eine E-Mail an abfallbehoerde[at]lkee.de zu senden.
Falls der Verursacher dieser Abfallentsorgung nicht bekannt wird, müssen die Kosten für die Schadensabwehr über öffentliche Gelder und damit durch Allgemeinheit getragen werden.
Quelle: Torsten Hoffgaard, Landkreis Elbe-Elster
Das Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz des Landkreises bittet um sachdienliche Hinweise in einem Fall illegaler Müllverkippung südöstlich von Finsterwalde. Im Sommer 2009 bekamen die zuständigen Behörden Kenntnis davon. Danach ist in einer etwa 150 Meter langen Grube auf einem abgelegenen Waldgrundstück südöstlich von Finsterwalde, Richtung Ortsteil Pechhütte, nahe der Kiesgrube Flechtingen, illegal Abfall entsorgt worden. Nach Angaben der unteren Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde geschah dies im Zeitraum von 2007 bis 2009. Bei dem illegalen Abfall handelt es sich um Bauschutt, Bauabfall, Betonbruch, Baumschnitt, Gartenabfall, Grünschnitt, Kehricht, Hausmüll, Gewerbeabfall und sonstige Stoffe. Sie wurden in erheblichen Größenordnungen verkippt und anschließend mittels Schiebetechnik begradigt sowie mit Erde überdeckt.
Das betreffende Waldgrundstück, welches man nach der Wiedervereinigung mühevoll als Biotop für geschützte Tierarten anlegte, wurde somit durch gewissenloses Handeln als Abfalllager missbraucht. Die Schäden, die damit insbesondere für den Boden oder das Grundwasser angerichtet wurden, sind noch nicht abschätzbar.
Da durch Aufklärung des Sachverhaltes eine Schadensbehebung und ordnungsgemäße Entsorgung des Abfalls durch den Verursacher angestrebt wird, bittet das Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz um Mithilfe.
Wer Beobachtungen zu diesem schweren und verantwortungslosen Umweltvergehen gemacht hat (Fahrzeugverkehr, Verkippung u.ä.) wird gebeten, seine Hinweise an die untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde zu richten.
Hilfreich sind vor allem Angaben, die Aufschluss über den Verursacher sowie den genauen Zeitraum einer Verkippung geben. Jeder Hinweis wird auf Wunsch vertraulich behandelt, auch anonyme Angaben sind möglich.
Angaben sind schriftlich zu richten an:
Landkreis Elbe-Elster
Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz
Untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde
Nordpromenade 4a
04916 Herzberg (Elster)
Telefonisch werden Hinweise unter der Nummer: (03535) – 469311 entgegen genommen.
Es ist auch möglich, eine E-Mail an abfallbehoerde[at]lkee.de zu senden.
Falls der Verursacher dieser Abfallentsorgung nicht bekannt wird, müssen die Kosten für die Schadensabwehr über öffentliche Gelder und damit durch Allgemeinheit getragen werden.
Quelle: Torsten Hoffgaard, Landkreis Elbe-Elster