Wegen der aktuellen Geflügelpestsituation in Deutschland und den Nachbarländern wurde auf Grundlage des Erlasses des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz vom 10. Dezember 2020 die Aufstallungspflicht für Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) per Tierseuchenallgemeinverfügung im Landkreis Elbe-Elster angeordnet.
„In Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern gab es bereits mehrere Geflügelpestfälle beim Hausgeflügel. Leider geben die aktuellen Ereignisse auch für Brandenburg Anlass zu Sorge und erhöhter Wachsamkeit. Eine Übertragung auf Hausgeflügel gilt es unter allen Umständen zu verhindern, der Kontakt zu Wildvögeln muss unterbunden werden. Unter Berücksichtigung der Risikoeinschätzung des FLI und in Abstimmung mit den Landkreisen ordnen wir deshalb die risikoorientierte Stallpflicht und weitere Schutzmaßnahmen für Hausgeflügel an. Der Erlass gilt für ausgewiesene Risikogebiete wie sogenannte Ramsar-Gebiete, Feuchtgebiete oder Uferflächen, in denen Wildvögel üblicherweise rasten. Klar ist allerdings auch: die Stallpflicht ist kein Allheilmittel, darum bitte ich Tierhalter zusätzlich um verstärkte Vorsicht und Aufmerksamkeit“, so Verbraucherstaatssekretärin Anna Heyer-Stuffer.
Folgende Gebiete betroffen
Gemäß der Vorschriften der Geflügelpestverordnung gilt die risikobasierte Aufstallungspflicht ab dem 13. Dezember 2020 für alle Geflügelhaltungen in den Gemarkungen:
- Herzberg/Elster
- Neunaundorf
- Friedersdorf
- Osteroda
- Redlin
- Friedrichsluga
- Gräfendorf
- Fermerswalde
- Buckau
- Bicking
- Rahnisdorf
- Mahdel
Der Wortlaut der Tierseuchenallgemeinverfügung vom 10. Dezember 2020 ist auf der Homepage des Landkreises Elbe-Elster unter www.lkee.de/aktuelles zu finden.
Vogelgrippe ist hochansteckend. Bestände melden
Geflügelpest, umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt, ist hochansteckend für Vögel und verläuft mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen. Eine Ansteckung von Menschen durch HPAI H5N8 ist unwahrscheinlich.
Geflügelhalter, die ihre Bestände bisher nicht dem Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft gemeldet haben, müssen dies unverzüglich nachholen (03535/46-2681; E-Mail: [email protected]).
Bild: Gebiet für die risikobasierte Aufstallungspflicht für alle Geflügelhaltungen nach Gemarkungen; Foto: Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft