Mit Wirkung zum 1. Juli 2020 hat die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg (KVBB) die Vorgehensweise zur ambulanten Testungen für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Ihre Verantwortung übernommen. Damit verbunden sind auch die Durchführung der Abstrichentnahmen und Beauftragung der Laboruntersuchungen, die nun ausschließlich den niedergelassenen KV-Vertragsärzten vorbehalten sind.
Das heißt somit, dass die von der Bevölkerung bisher zusätzlich genutzten Abstrichsstellen des Elbe-Elster Klinikums in den Krankhenhäusern Elsterwerda, Finsterwalde und Herzberg geschlossen werden müssen. Ambulante Testungen sind daher am Elbe-Elster Klinikum nicht mehr möglich.
Davon ausgenommen sind die Testungen, die dem Hygieneregime bei Behandlung in einem der Krankenhäuser des Elbe-Elster Klinikums folgen sowie auch Testungen, die durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst veranlasst werden.
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