Die Ziele und Maßnahmen, die zur Erhaltung und Wiederherstellung eines guten ökologischen Zustandes des Gewässers notwendig sind, werden derzeit im FFH-Managementplan konkretisiert, der für das Gebiet „Dobberburger Mühlenfließ“ erarbeitet wird. Zur Umsetzung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie wird ein Gewässerentwicklungskonzept (GEK) „Schwielochsee/Dammühlenfließ“ erstellt. Die Gemeinde Schwielochsee bekennt sich in der Vereinbarung dazu, dass sie die Maßnahmen dieser beiden Planungen unterstützt und sich aktiv bei der Umsetzung beteiligt. „Ziel der Managementplanung ist die Erhaltung und Entwicklung des europäischen Schutzgebietes und damit auch des Großen Mochowsees als besonders schöner und sensibler Naturraum, der auch der Erholung dient“, so Tack.
Das Land Brandenburg ist gemäß § 32 Bundesnaturschutzgesetz zur rechtlichen Sicherung des FFH-Gebietes verpflichtet. Tack dazu: „Ich freue mich, dass das Land und die Gemeinde gemeinsam für diesen Naturraum eintreten und dass sich die Gemeinde aktiv an der Umsetzung von Zielen des Natur- und Gewässerschutzes beteiligen will“, sagte Tack
Im Rahmen der Übernahme von Seen aus dem Bundeseigentum hat das Land Brandenburg mittlerweile 116 Gewässer von der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) übernommen – 65 Gewässer im Rahmen des sogenannten ersten Seenpaketes und weitere 51 im Rahmen des zweiten Seenpaketes.
Für die 20 Gewässer, die laut Kabinettbeschluss im Landeseigentum verbleiben sollten, werden bestehende rechtmäßige Nutzungen fortgeführt. Im Ausnahmefall ist eine Übertragung auf Kommunen möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Für den Großen Mochowsee hat das Kabinett dieser Übertragung bereits zugestimmt.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz