Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz erhält jeder Rettungsdienstmitarbeiter im Dezember eine Corona-Sonderzahlung in Höhe von 600 Euro. Das gab die Gewerkschaft ver.di heute bekannt. Davon betroffen sind rund 140 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Die Gewerkschaft Ver.di teilte dazu mit:
Alle rund 140 Rettungsdienstmitarbeiter*innen des bodengebundenen sieben Rettungswachen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz erhalten durch jeweilige Tarifverträge mit der Gewerkschaft ver.di im Dezember 2020 eine zusätzliche steuerfreie Corona-Sonderzahlung in Höhe von 600 EUR. Der bodengebundene Rettungsdienst im Landkreis Oberspreewald-Lausitz wird durch Rettungsdienstmitarbeiter*innen in der ASB-Rettungswache Vetschau, den DRK-Rettungswachen Lübbenau, Calau, Großräschen, Lauchhammer und Jannowitz und in der Rettungswache Senftenberg der Klinikums Niederlausitz GmbH erbracht. Die Rettungsdienstmitarbeiter*innen in der Luftrettung in Senftenberg erhalten ebenfalls die Corona-Sonderzahlung.
„Mit der einmaligen steuerfreien Corona-Sonderzahlung soll die hohe Arbeitsbelastungen für die Rettungsdienstmitarbeiter*innen während der Corona-Pandemie zusätzlich anerkannt werden“ so Ralf Franke, der ver.di-Verhandlungsführer.
Die Gewerkschaft ver.di hatte mit der Tarifgemeinschaft im DRK-Landesverband einen Tarifvertrag für eine Corona-Sonderzahlung für die Beschäftigten im DRK-Rettungsdienst im Land Brandenburg abgeschlossen. Ein ähnlicher Tarifvertrag wurde auch mit dem ASB Ortsverband Lübbenau/Vetschau e.V. abgeschlossen. Mit der Klinikum Niederlausitz GmbH war im Tarifvertrag vereinbart, dass sich die Entgelte für die Beschäftigten im Rettungsdienst nach den Regelungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) richten. Alle Beschäftigten im Rettungsdienst im Landkreis Oberspreewald-Lausitz erhalten somit die Corona-Sonderzahlung, die auch die Beschäftigten in der Kreisverwaltung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz aber auch im Rettungsdienst des Nachbarlandkreises Elbe-Elster und im Rettungsdienst bei der Stadt Cottbus erhalten.
Die Finanzierung der Corona-Sonderzahlung erfolgt dabei über den Landkreis Oberspreewald-Lausitz, wobei die Kosten des Rettungsdienstes über die Nutzergebühr nach § 17 Brandenburgisches Rettungsdienstgesetz von den Krankenkassen gegenüber dem Landkreis finanziert werden. Sollten die im Jahr 2020 eingenommenen Nutzergebühren die Kosten des Rettungsdienstes im Jahr 2020 nicht decken, dann ist diese Unterdeckung nach § 17 Brandenburgisches Rettungsdienstgesetz durch eine Gebührenerhöhung spätestens im Jahr 2022 wieder auszugleichen.
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Red. / Presseinfo