Dahme-Spreewalds Amt für Veterinärwesen, Verbraucherschutz und Landwirtschaft hat mit einer neuen Tierseuchenallgemeinverfügung (2. Änderung) zur Afrikanischen Schweinepest (ASP), die am 11. Dezember 2020 im Amtsblatt der des Landkreises veröffentlicht wurde, die Grundlage für die Entnahme von Wildschweinen in der sogenannten „Weißen Zone“ und im kreiszugehörigen Kerngebiet des Seuchengeschehens geschaffen. Zusätzlich zum Gefährdeten Gebiet mit Kerngebiet und der Pufferzone ist nun diese Weiße Zone als Restriktionsgebiet zum Schutz vor der ASP bei Wildschweinen festgelegt. Die angepasste Tierseuchenallgemeinverfügung tritt am morgigen Samstag in Kraft und löst damit die bisherige vom 04. November 2020 ab.
Damit verbunden sind Erleichterungen für die Jagdwirtschaft in den vom Landkreis ausgewiesenen Restriktionszonen. Voraussetzung dafür war ein Erlass des Landes Brandenburg. Festlegungen für die Jagd:
- Die Jagd auf alle Wildtierarten sowie alle Bejagungsarten nach den geltenden Jagdgesetzen sind in der Pufferzone wieder uneingeschränkt erlaubt. Gegenüber den Jagdausübungsberechtigten wird angeordnet, eine verstärkte Bejagung von Schwarzwild durchzuführen.
- Im Kerngebiet und der Weißen Zone gilt weiterhin ein umfassendes Jagdverbot für alle Wildtierarten. Ausgenommen davon ist die Entnahme von Wildschweinen mittels Fallen. Auch Einzelansitzjagden auf Wildschweine sind möglich. Voraussetzung ist, dass die doppelte Umzäunung dieser Gebiete zunächst fertiggestellt wurde. Die Jagdausübungsberechtigten werden von der unteren Jagdbehörde über den Bauabschluss informiert. Für dann im Gefährdeten Gebiet zulässige Bewegungsjagden gilt eine Anzeigepflicht bei der unteren Jagdbehörde drei Tage vor Beginn.
Auch für die grundsätzliche Untersagung der Nutzung landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Flächen sind in den bestimmten Restriktionszonen Ausnahmen möglich. Die Voraussetzungen für die einzelnen benannten Tätigkeiten sind in der Anlage zur Tierseuchenallgemeinverfügung aufgelistet und bedürfen keiner gesonderten Ausnahmegenehmigung mehr.
Wildschweinjagd in Weißer Zone
Die von Dahme-Spreewalds Amtstierärztin Dr. Jana Guth nun festgelegte Weiße Zone ist in der mitveröffentlichten Übersichtkarte ersichtlich. Der verfügte Bau eines festen Wildschutzzauns in zwei voneinander entfernten Reihen zur Einfriedung dieser Zone ist vorbereitet und für den inneren Ring bereits in vollem Gange. Dieser innere Ring des Zauns der Weißen Zone schließt an das Kerngebiet zur Oder-Spree-Grenze an und verläuft an der L 434 südlich von Trebitz und Ullersdorf. Der äußere Ring des zweiten schwarzwildsicheren Zauns (sogenanntes Knotengeflecht) führt in rund fünf Kilometer Distanz nördlich von Lieberose entlang der Orte Ressen, Jessern, Jamilitz nach Leeskow. „Sobald die Zaunarbeiten abgeschlossen sind, wird durch jagdliche Maßnahmen das Schwarzwild weitgehend entnommen. Ziel der Schaffung dieses wildschweinfreien Korridors ist es, analog zur belgischen Tierseuchenbekämpfung, die Ausbreitung der ASP zu verhindern und die somit Tierseuche spürbar einzudämmen“, sagt ASP-Krisenstabsleiterin und Dezernentin Heike Zettwitz.
Das Konzept einer „Weißen Zone“ beziehungsweise „Zone Blanche“ wurde im Jahr 2018 in Belgien entwickelt. Dort hatten die Behörden feste Zäune hin zur französischen Grenze aufgestellt, um eine Ausbreitung der Seuche nach Westen zu verhindern. Frankreich etablierte zeitgleich ein eigenes Zaunsystem, so dass ein Korridor geschaffen wurde, der mit jagdlichen Maßnahmen im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung weitgehend wildschweinfrei gehalten werden konnte.
Kerngebiet auf Fallwild abgesucht
Die intensiven Suchaktionen nach Fallwild in den vergangenen Wochen sowie das Errichten der Weißen Zone erlauben die nun mögliche Abmilderung der Beschränkungen im Jagdwesen und teilweise in der Land- und Forstwirtschaft. Das Kerngebiet auf dem Territorium des Dahme-Spreewald-Kreises umfasst zirka 2.000 Hektar und ist bis auf wenige Kleinstflächen vollständig abgesucht worden, informiert die koordinierende untere Jagdbehörde.
Die körperlich sehr fordernde Fallwildsuche erfolgte durch Begehung der Flächen mit Mitarbeitern der Kreisverwaltung, der Freiwilligen Feuerwehren, des Technischen Hilfswerks, des Landesbetriebs Forst sowie weiterer Freiwilliger aus der Region. Punktuell kamen bei der Kadaversuche in Absprache mit der Technischen Einsatzleitung zur ASP-Bekämpfung auf Landesebene auch Spürhunde zum Einsatz. Unterstützend sind mittels Überflügen von Hubschraubern und Drohnen Wärmebilder geliefert worden.
Hintergrund
Der erste ASP-Ausbruch beim Schwarzwild ist im Land Brandenburg am 10. September 2020 amtlich festgestellt worden. In Brandenburg wurden bislang bei insgesamt 278 Wildschweinen die Afrikanische Schweinepest festgestellt (Stand: 10. Dezember 2020): 14 am Fundort in Spree-Neiße, 171 in Oder-Spree und 93 Märkisch-Oderland.
Die Afrikanische Schweinepest ist eine ansteckende Allgemeinerkrankung der Schweine (Haus- und Wildschweine), die fast immer tödlich verläuft und unheilbar ist. Es gibt keine Möglichkeit, die Schweine durch eine vorbeugende Impfung zu schützen. Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über kontaminierte Gegenstände (Kleidung, Schuhe, Fahrzeuge) und Futter in andere Gebiete durch den Menschen übertragen werden. Für den Menschen und andere Tierarten ist die ASP nicht ansteckend oder gefährlich.
Info-Telefone zur Afrikanischen Schweinepest
Landkreis Dahme-Spreewald: 03546 20-1588 (Mo-Fr: 8-16 Uhr)
Land Brandenburg: 0331 866-5666 (Mo-Fr: 9-13 Uhr)
Informationsangebot im Netz
Weiterführende Informationen zur Afrikanischen Schweinepest, wie beispielsweise die vollständige Tierseuchenallgemeinverfügung und die Karte der Restriktionsgebiete, gibt es im Internetauftritt des Landkreises Dahme-Spreewald unter www.dahme-spreewald.info/de/asp .