Gestern am Nachmittag (13.09.2018) hat Landrat Stephan Loge (Landkreis Dahme-Spreewald) das Anhörungsverfahren gegen den Ersten Beigeordneten und Baudezernenten des Landkreises Dahme-Spreewald Chris Halecker eingeleitet.
Parallel zum Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK), welches im Land Brandenburg der zuständige Disziplinarvorgesetze für den 1. Beigeordneten ist, prüft Loge die Einleitung dienstrechtlicher Konsequenzen in Form der Anordnung des Verbots der Führung der Dienstgeschäfte.
Hierzu hat er Chris Halecker entsprechend dem Landesbeamtengesetz die Gelegenheit zur Anhörung und Stellungnahme eingeräumt. Anschließend wird Landrat Loge über dienstrechtliche Konsequenzen entscheiden.
Hintergrund:
Durch einen Presseartikels am 11.09.2018 erfuhr Landrat Stephan Loge erstmals, dass gegen den Ersten Beigeordneten des Landkreises Dahme-Spreewald, Chris Halecker, staatsanwaltlich wegen eines Vermögensdelikts ermittelt wurde und das Amtsgericht Fürstenwalde gegen Halecker am 10.09.2018 einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe über 34.500 € erlassen hat. Im Zusammenhang mit der Presseveröffentlichung hat Chris Halecker das Gespräch mit dem Landrat gesucht und über das noch nicht rechtskräftige Strafverfahren informiert.
Landrat Loge hat den Sachverhalt umgehend dem Ministerium des Innern und für Kommunales zur Prüfung disziplinarrechtlicher Konsequenzen übergeben.