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NIEDERLAUSITZ aktuell

Anglerprüfung 2009

12:02 Uhr | 3. Februar 2009
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Die nächste Möglichkeit für eine Anglerprüfung ist am 21. März Letzter Termin für die Prüfungsanmeldung: 28.02.2009
Der Fischereischein für Raubfisch- und/oder Salmonidenfischer ist im Land Brandenburg seit 1994 für jeden Angler Pflicht. Wer diesen Schein noch benötigt, dem bietet sich in Cottbus am Samstag, dem 21.03.2009 die nächstmögliche Gelegenheit, die Anglerprüfung abzulegen.
Die Prüfung erfolgt in der Zeit von 9:00 bis 11:00 Uhr, geht also über zwei Stunden. Sie wird schriftlich durchgeführt und umfasst folgende Wissensgebiete:
– Fischkunde, Fischhege, Pflege der Fischgewässer
– Fanggeräte und deren Anwendung
– Behandlung der gefangenen Fische
– Rechtskunde (fischerei-, wasser-, tierschutz- und naturschutzrechtliche Vorschriften)
Anmeldung auf Zulassung zur Prüfung
Interessierte Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in Cottbus stellen ihren Antrag auf Zulassung zur Prüfung bis zum 28. Februar im Bürgerbüro der Stadtverwaltung, Dabei ist eine Prüfungsgebühr in Höhe von 25,56 Euro zu entrichten.
Zur Prüfung zugelassen sind auch Jugendliche; sie müssen am Prüfungstag das 14. Lebensjahr vollendet haben. Eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters ist bei der Prüfungsanmeldung erforderlich.
Sprechzeiten des Bürgerbüros (Technisches Rathaus, Karl-Marx-Straße 67):
Montag von 08:30 bis 12:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 18:00 Uhr, Freitag von 08:30 bis 13:00 Uhr, Samstag von 09:00 bis 12:00 Uhr. Am Mittwoch ist geschlossen.
Fragen zur Anglerprüfung
Bürgerinnen und Bürger, die Fragen zur Anglerprüfung haben, können sich gern an die Untere Fischereibehörde im Fachbereich Umwelt und Natur der Stadtverwaltung Cottbus, Karl-Marx-Straße 67, wenden. Dies ist persönlich oder telefonisch (612 2363 bzw. 612 2717) dienstags von 13 bis 17 Uhr sowie donnerstags von 9 bis 12 und 13 bis 18 Uhr möglich.
Nach dem 28. Februar 2009 eingereichte Anmeldungen zur Anglerprüfung können leider keine Berücksichtigung mehr finden.
Quelle: Stadt Cottbus
Foto © Piet Spaans (wikipedia.org)

Die nächste Möglichkeit für eine Anglerprüfung ist am 21. März Letzter Termin für die Prüfungsanmeldung: 28.02.2009
Der Fischereischein für Raubfisch- und/oder Salmonidenfischer ist im Land Brandenburg seit 1994 für jeden Angler Pflicht. Wer diesen Schein noch benötigt, dem bietet sich in Cottbus am Samstag, dem 21.03.2009 die nächstmögliche Gelegenheit, die Anglerprüfung abzulegen.
Die Prüfung erfolgt in der Zeit von 9:00 bis 11:00 Uhr, geht also über zwei Stunden. Sie wird schriftlich durchgeführt und umfasst folgende Wissensgebiete:
– Fischkunde, Fischhege, Pflege der Fischgewässer
– Fanggeräte und deren Anwendung
– Behandlung der gefangenen Fische
– Rechtskunde (fischerei-, wasser-, tierschutz- und naturschutzrechtliche Vorschriften)
Anmeldung auf Zulassung zur Prüfung
Interessierte Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in Cottbus stellen ihren Antrag auf Zulassung zur Prüfung bis zum 28. Februar im Bürgerbüro der Stadtverwaltung, Dabei ist eine Prüfungsgebühr in Höhe von 25,56 Euro zu entrichten.
Zur Prüfung zugelassen sind auch Jugendliche; sie müssen am Prüfungstag das 14. Lebensjahr vollendet haben. Eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters ist bei der Prüfungsanmeldung erforderlich.
Sprechzeiten des Bürgerbüros (Technisches Rathaus, Karl-Marx-Straße 67):
Montag von 08:30 bis 12:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 18:00 Uhr, Freitag von 08:30 bis 13:00 Uhr, Samstag von 09:00 bis 12:00 Uhr. Am Mittwoch ist geschlossen.
Fragen zur Anglerprüfung
Bürgerinnen und Bürger, die Fragen zur Anglerprüfung haben, können sich gern an die Untere Fischereibehörde im Fachbereich Umwelt und Natur der Stadtverwaltung Cottbus, Karl-Marx-Straße 67, wenden. Dies ist persönlich oder telefonisch (612 2363 bzw. 612 2717) dienstags von 13 bis 17 Uhr sowie donnerstags von 9 bis 12 und 13 bis 18 Uhr möglich.
Nach dem 28. Februar 2009 eingereichte Anmeldungen zur Anglerprüfung können leider keine Berücksichtigung mehr finden.
Quelle: Stadt Cottbus
Foto © Piet Spaans (wikipedia.org)

Die nächste Möglichkeit für eine Anglerprüfung ist am 21. März Letzter Termin für die Prüfungsanmeldung: 28.02.2009
Der Fischereischein für Raubfisch- und/oder Salmonidenfischer ist im Land Brandenburg seit 1994 für jeden Angler Pflicht. Wer diesen Schein noch benötigt, dem bietet sich in Cottbus am Samstag, dem 21.03.2009 die nächstmögliche Gelegenheit, die Anglerprüfung abzulegen.
Die Prüfung erfolgt in der Zeit von 9:00 bis 11:00 Uhr, geht also über zwei Stunden. Sie wird schriftlich durchgeführt und umfasst folgende Wissensgebiete:
– Fischkunde, Fischhege, Pflege der Fischgewässer
– Fanggeräte und deren Anwendung
– Behandlung der gefangenen Fische
– Rechtskunde (fischerei-, wasser-, tierschutz- und naturschutzrechtliche Vorschriften)
Anmeldung auf Zulassung zur Prüfung
Interessierte Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in Cottbus stellen ihren Antrag auf Zulassung zur Prüfung bis zum 28. Februar im Bürgerbüro der Stadtverwaltung, Dabei ist eine Prüfungsgebühr in Höhe von 25,56 Euro zu entrichten.
Zur Prüfung zugelassen sind auch Jugendliche; sie müssen am Prüfungstag das 14. Lebensjahr vollendet haben. Eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters ist bei der Prüfungsanmeldung erforderlich.
Sprechzeiten des Bürgerbüros (Technisches Rathaus, Karl-Marx-Straße 67):
Montag von 08:30 bis 12:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 18:00 Uhr, Freitag von 08:30 bis 13:00 Uhr, Samstag von 09:00 bis 12:00 Uhr. Am Mittwoch ist geschlossen.
Fragen zur Anglerprüfung
Bürgerinnen und Bürger, die Fragen zur Anglerprüfung haben, können sich gern an die Untere Fischereibehörde im Fachbereich Umwelt und Natur der Stadtverwaltung Cottbus, Karl-Marx-Straße 67, wenden. Dies ist persönlich oder telefonisch (612 2363 bzw. 612 2717) dienstags von 13 bis 17 Uhr sowie donnerstags von 9 bis 12 und 13 bis 18 Uhr möglich.
Nach dem 28. Februar 2009 eingereichte Anmeldungen zur Anglerprüfung können leider keine Berücksichtigung mehr finden.
Quelle: Stadt Cottbus
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Der Fischereischein für Raubfisch- und/oder Salmonidenfischer ist im Land Brandenburg seit 1994 für jeden Angler Pflicht. Wer diesen Schein noch benötigt, dem bietet sich in Cottbus am Samstag, dem 21.03.2009 die nächstmögliche Gelegenheit, die Anglerprüfung abzulegen.
Die Prüfung erfolgt in der Zeit von 9:00 bis 11:00 Uhr, geht also über zwei Stunden. Sie wird schriftlich durchgeführt und umfasst folgende Wissensgebiete:
– Fischkunde, Fischhege, Pflege der Fischgewässer
– Fanggeräte und deren Anwendung
– Behandlung der gefangenen Fische
– Rechtskunde (fischerei-, wasser-, tierschutz- und naturschutzrechtliche Vorschriften)
Anmeldung auf Zulassung zur Prüfung
Interessierte Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in Cottbus stellen ihren Antrag auf Zulassung zur Prüfung bis zum 28. Februar im Bürgerbüro der Stadtverwaltung, Dabei ist eine Prüfungsgebühr in Höhe von 25,56 Euro zu entrichten.
Zur Prüfung zugelassen sind auch Jugendliche; sie müssen am Prüfungstag das 14. Lebensjahr vollendet haben. Eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters ist bei der Prüfungsanmeldung erforderlich.
Sprechzeiten des Bürgerbüros (Technisches Rathaus, Karl-Marx-Straße 67):
Montag von 08:30 bis 12:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 18:00 Uhr, Freitag von 08:30 bis 13:00 Uhr, Samstag von 09:00 bis 12:00 Uhr. Am Mittwoch ist geschlossen.
Fragen zur Anglerprüfung
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Quelle: Stadt Cottbus
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Die nächste Möglichkeit für eine Anglerprüfung ist am 21. März Letzter Termin für die Prüfungsanmeldung: 28.02.2009
Der Fischereischein für Raubfisch- und/oder Salmonidenfischer ist im Land Brandenburg seit 1994 für jeden Angler Pflicht. Wer diesen Schein noch benötigt, dem bietet sich in Cottbus am Samstag, dem 21.03.2009 die nächstmögliche Gelegenheit, die Anglerprüfung abzulegen.
Die Prüfung erfolgt in der Zeit von 9:00 bis 11:00 Uhr, geht also über zwei Stunden. Sie wird schriftlich durchgeführt und umfasst folgende Wissensgebiete:
– Fischkunde, Fischhege, Pflege der Fischgewässer
– Fanggeräte und deren Anwendung
– Behandlung der gefangenen Fische
– Rechtskunde (fischerei-, wasser-, tierschutz- und naturschutzrechtliche Vorschriften)
Anmeldung auf Zulassung zur Prüfung
Interessierte Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in Cottbus stellen ihren Antrag auf Zulassung zur Prüfung bis zum 28. Februar im Bürgerbüro der Stadtverwaltung, Dabei ist eine Prüfungsgebühr in Höhe von 25,56 Euro zu entrichten.
Zur Prüfung zugelassen sind auch Jugendliche; sie müssen am Prüfungstag das 14. Lebensjahr vollendet haben. Eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters ist bei der Prüfungsanmeldung erforderlich.
Sprechzeiten des Bürgerbüros (Technisches Rathaus, Karl-Marx-Straße 67):
Montag von 08:30 bis 12:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 18:00 Uhr, Freitag von 08:30 bis 13:00 Uhr, Samstag von 09:00 bis 12:00 Uhr. Am Mittwoch ist geschlossen.
Fragen zur Anglerprüfung
Bürgerinnen und Bürger, die Fragen zur Anglerprüfung haben, können sich gern an die Untere Fischereibehörde im Fachbereich Umwelt und Natur der Stadtverwaltung Cottbus, Karl-Marx-Straße 67, wenden. Dies ist persönlich oder telefonisch (612 2363 bzw. 612 2717) dienstags von 13 bis 17 Uhr sowie donnerstags von 9 bis 12 und 13 bis 18 Uhr möglich.
Nach dem 28. Februar 2009 eingereichte Anmeldungen zur Anglerprüfung können leider keine Berücksichtigung mehr finden.
Quelle: Stadt Cottbus
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Die nächste Möglichkeit für eine Anglerprüfung ist am 21. März Letzter Termin für die Prüfungsanmeldung: 28.02.2009
Der Fischereischein für Raubfisch- und/oder Salmonidenfischer ist im Land Brandenburg seit 1994 für jeden Angler Pflicht. Wer diesen Schein noch benötigt, dem bietet sich in Cottbus am Samstag, dem 21.03.2009 die nächstmögliche Gelegenheit, die Anglerprüfung abzulegen.
Die Prüfung erfolgt in der Zeit von 9:00 bis 11:00 Uhr, geht also über zwei Stunden. Sie wird schriftlich durchgeführt und umfasst folgende Wissensgebiete:
– Fischkunde, Fischhege, Pflege der Fischgewässer
– Fanggeräte und deren Anwendung
– Behandlung der gefangenen Fische
– Rechtskunde (fischerei-, wasser-, tierschutz- und naturschutzrechtliche Vorschriften)
Anmeldung auf Zulassung zur Prüfung
Interessierte Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in Cottbus stellen ihren Antrag auf Zulassung zur Prüfung bis zum 28. Februar im Bürgerbüro der Stadtverwaltung, Dabei ist eine Prüfungsgebühr in Höhe von 25,56 Euro zu entrichten.
Zur Prüfung zugelassen sind auch Jugendliche; sie müssen am Prüfungstag das 14. Lebensjahr vollendet haben. Eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters ist bei der Prüfungsanmeldung erforderlich.
Sprechzeiten des Bürgerbüros (Technisches Rathaus, Karl-Marx-Straße 67):
Montag von 08:30 bis 12:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 18:00 Uhr, Freitag von 08:30 bis 13:00 Uhr, Samstag von 09:00 bis 12:00 Uhr. Am Mittwoch ist geschlossen.
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Bürgerinnen und Bürger, die Fragen zur Anglerprüfung haben, können sich gern an die Untere Fischereibehörde im Fachbereich Umwelt und Natur der Stadtverwaltung Cottbus, Karl-Marx-Straße 67, wenden. Dies ist persönlich oder telefonisch (612 2363 bzw. 612 2717) dienstags von 13 bis 17 Uhr sowie donnerstags von 9 bis 12 und 13 bis 18 Uhr möglich.
Nach dem 28. Februar 2009 eingereichte Anmeldungen zur Anglerprüfung können leider keine Berücksichtigung mehr finden.
Quelle: Stadt Cottbus
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Der Fischereischein für Raubfisch- und/oder Salmonidenfischer ist im Land Brandenburg seit 1994 für jeden Angler Pflicht. Wer diesen Schein noch benötigt, dem bietet sich in Cottbus am Samstag, dem 21.03.2009 die nächstmögliche Gelegenheit, die Anglerprüfung abzulegen.
Die Prüfung erfolgt in der Zeit von 9:00 bis 11:00 Uhr, geht also über zwei Stunden. Sie wird schriftlich durchgeführt und umfasst folgende Wissensgebiete:
– Fischkunde, Fischhege, Pflege der Fischgewässer
– Fanggeräte und deren Anwendung
– Behandlung der gefangenen Fische
– Rechtskunde (fischerei-, wasser-, tierschutz- und naturschutzrechtliche Vorschriften)
Anmeldung auf Zulassung zur Prüfung
Interessierte Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in Cottbus stellen ihren Antrag auf Zulassung zur Prüfung bis zum 28. Februar im Bürgerbüro der Stadtverwaltung, Dabei ist eine Prüfungsgebühr in Höhe von 25,56 Euro zu entrichten.
Zur Prüfung zugelassen sind auch Jugendliche; sie müssen am Prüfungstag das 14. Lebensjahr vollendet haben. Eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters ist bei der Prüfungsanmeldung erforderlich.
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Montag von 08:30 bis 12:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 18:00 Uhr, Freitag von 08:30 bis 13:00 Uhr, Samstag von 09:00 bis 12:00 Uhr. Am Mittwoch ist geschlossen.
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Quelle: Stadt Cottbus
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Der Fischereischein für Raubfisch- und/oder Salmonidenfischer ist im Land Brandenburg seit 1994 für jeden Angler Pflicht. Wer diesen Schein noch benötigt, dem bietet sich in Cottbus am Samstag, dem 21.03.2009 die nächstmögliche Gelegenheit, die Anglerprüfung abzulegen.
Die Prüfung erfolgt in der Zeit von 9:00 bis 11:00 Uhr, geht also über zwei Stunden. Sie wird schriftlich durchgeführt und umfasst folgende Wissensgebiete:
– Fischkunde, Fischhege, Pflege der Fischgewässer
– Fanggeräte und deren Anwendung
– Behandlung der gefangenen Fische
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Zur Prüfung zugelassen sind auch Jugendliche; sie müssen am Prüfungstag das 14. Lebensjahr vollendet haben. Eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters ist bei der Prüfungsanmeldung erforderlich.
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Quelle: Stadt Cottbus
Foto © Piet Spaans (wikipedia.org)

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Startschuss für Cottbuser Ostsee Sportspiele in Willmersdorf

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13. Juni 2025

Mit dem Startschuss am heutigen Freitagabend um 18 Uhr beginnen in Cottbus-Willmersdorf die 5. Ostsee Sportspiele. Drei Tage lang dreht...

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Kritik am Südbonus: LEAG-Beschäftigte fordern fairen Kraftwerke-Ausbau

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Lausitzer Tiere: Karamell sucht Geborgenheit und will bei dir ankommen

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Sportliches Finale bei den Ostsee Sportspielen  - Sonntag🤾‍♂
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Der letzte Tag der Ostsee Sportspiele ist gestartet und hat noch einmal richtig viel zu bieten! Heute stehen der große Triathlon, das Boccia-Turnier, Spaßklettern, die Wasserspiele, Morning-Yoga und der Dance ...Cup auf dem Programm. Auch die Familienecke lädt zum Mitmachen ein.

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Tag 2 der Ostsee Sportspiele! 🏐
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Heute dreht Willmersdorf richtig auf! Der zweite Tag der Ostsee Sportspiele bringt jede Menge Highlights: Beach-Tennis, Volleyball, Bogenschießen, Bambini-Fußball und eine Kinderrallye sorgen für Action und Familienspaß. Ab 11 Uhr ...geht’s hoch hinaus bei der Klettermeisterschaft, anschließend folgt das Feuerwehr-Turnier mit Löschangriff. Am Abend wird es mit der Boxnight, der Oberbürgermeister-Challenge und der Party im Festzelt dann sportlich und laut.

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Cottbus feiert erstmals deutsch-polnisches Bürgerfest - Wein & Kulinarik vom 20. bis 22.06.
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Im Rahmen des Cottbuser Stadtfestes findet vom 20. bis 22. Juni 2025 erstmals das Deutsch-polnische Bürgerfest auf dem Klosterplatz statt. Anlass ist das 50-jährige Bestehen der Städtepartnerschaft zwischen Cottbus und ...Zielona Góra. Der historische Platz soll die Kulisse für ein kulinarisches und kulturelles Programm mit regionalen und polnischen Spezialitäten, Musik und Informationen zu grenzüberschreitenden Projekten bieten.

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