Mit dem 15.03.2021 dürfen alle Jahrgangsstufen im Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht in die Schulen. “Bisherige Hygienekonzepte kommen wieder zur Anwendung, doch bereits Erreichtes wird untersagt oder nicht geregelt: die Maskenpflicht in den Außenbereichen der Schulen, die Aufnahme des Schwimmunterrichts sowie die Hortbetreuung in den Osterferien.” heißt es vom Kreiselternrat Cottbus/Spree-Neiße
Elternbeirat äußert sich
Mit der 7. Eindämmungsverordnung gilt für die Innen- und Außenbereiche von Schulen die Pflicht zum Tragen von Masken. Ausgenommen werden hier die 1. bis 4. Klassen in den Außenbereichen. Wir fordern von unseren Kindern das Tragen von Masken für eine Zeitdauer, die gegen Arbeitsschutzregelungen in der Arbeitswelt der Erwachsenen verstoßen. Gerade in Bezug auf den Wechselunterricht und somit der Halbierung der anwesenden Kinder in der Schule, muss es möglich sein, die Außenbereiche von dieser Regelung zu befreien. Das Ganze wird noch unverständlicher, wenn man die Vorgaben für Horteinrichtungen betrachtet. Hier ist man nur verpflichtet, in den Innenbereichen eine Maske zu tragen. Damit nicht genug, der Innenbereich wird nochmals unterteilt, in dem man festgelegt hat, dass das Tragen innerhalb von Betreuungsangeboten in Gruppenräumen nicht verpflichtend ist. Wir fordern erneut einheitliche Regelungen zwischen Schul- und Horteinrichtungen sowie den Wegfall der Tragepflicht von Masken in den Außenbereichen der Schulen ab Jahrgangsstufe 5.
Mit Aufnahme des Wechselunterrichtes und somit auch dem Sportunterricht, ist der Schwimmunterricht ein Bestandteil des Unterrichts, der nicht nur jetzt, sondern auch im Jahr 2020 sehr lückenhaft stattfinden konnte. Somit ergeben sich auch hier erhebliche Defizite für unsere Kinder, bei denen man sich fragen muss, wie oder ob diese jemals nachgeholt werden können. In Anbetracht des aktuellen Wechselunterrichts und der damit verbundenen Verringerung der Schülerzahlen sowie in Verbindung mit den Hygienemaßnahmen der Schwimmhallen kann der Schwimmunterricht wieder stattfinden. Aufgrund dieser Tatsachen können auch die entstandenen Defizite zügig nachgeholt werden, um für die nachrückenden Jahrgangsstufen einen regulären Schwimmunterricht zu ermöglichen.
Die Osterferien stehen bevor und alle Eltern, deren Kinder normalerweise in einer Horteinrichtung untergebracht sind, schauen mit Graus auf die Betreuung in dieser Zeit. Den aktuellen Informationen zufolge findet nur eine Notbetreuung in den Ferien statt. Die Anwendungen des Infektionsschutzgesetzes oder der Corona Kind krank Tage sind ausgeschlossen. Somit stehen die Eltern vor der Wahl: Urlaub zu nehmen, Überstunden abzubauen, Minusstunden aufzubauen oder unentgeltlich zu Hause zu bleiben. Viele dieser Möglichkeiten wurden längst schon ausgeschöpft. Eltern sehen sich auch mit dem Unverständnis der eigenen Arbeitskollegen und Arbeitgeber konfrontiert und müssen sich erklären. Ganz Verzweifelte gar baten ihren Arbeitgeber, eine Kündigung auszusprechen. Die 7. Eindämmungsverordnung sowie das Infoschreiben zu dieser, gibt es doch im Bereich der Horteinrichtungen her, die Gruppengrößen anzupassen. Zumal wir 10 Wochen später zu den Sommerferien vor derselben Problematik stehen, die Ressourcen der Eltern größtenteils aber schon jetzt verbraucht sind! Daher fordern wir auf, dass Notbetreuungskonzept nicht nur in der Osterferienzeit, sondern auch außerhalb von Ferien, neu zu konzipieren.
Bildungsministerin Ernst ignoriert Forderung
Mitte Februar 2021 hatte der Kreiselternrat gegenüber der Bildungsministerin Britta Ernst den sofortigen Präsenzunterricht für alle Schulen gefordert. Bis heute liegt laut Aussage des Rates keine Rückmeldung auf das Schreiben vor. “Das ist ein deutliches Signal an unsere Schüler, Eltern und an uns als Gremium zur Stellung dieser im Land Brandenburg.” heißt es abschließend.