Der Unfalltod einer ägyptischer Studentin vor der Cottbuser Stadthalle hatte deutschlandweit für Schlagzeilen gesorgt. Heute wurde der Prozess am Landgericht Cottbus neu aufgerollt. Der Angeklagte war vor einem Jahr zur Bewährungsstrafe verurteilt worden. Daraufhin hatte der Angeklagte erfolgreich Berufung eingelegt. Dem zum Tatzeitpunkt 20-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, im Bereich der Cottbuser Stadthalle eine Fußgängerin auf der Fahrbahn mit überhöhter Geschwindigkeit angefahren zu haben. Bei dem Unfall zog sich die Studentin schwere Verletzungen zu und verstarb wenige Tage später. In die Schlagzeilen geraten war der Fall, da das Unfallopfer zudem rassistisch beleidigt worden sein soll. Die Ermittlungen dazu wurden allerdings eingestellt.
Das Landgericht Cottbus teilte dazu mit:
Heute hat am Landgericht Cottbus zu dem Fall die Berufungsverhandlung begonnen. Der Angeklagte hat sich zur Sache eingelassen. Morgen wird der Prozess fortgesetzt.
Zum Tathintergrund
Dem zum Tatzeitpunkt 20-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, als Führer eines Pkw im Bereich der Stadthalle von Cottbus einen Unfall verursacht zu haben, indem er mit der als Fußgängerin auf der Fahrbahn befindlichen Geschädigten zusammenstieß. Bei dem Zusammenstoß zog sich die Geschädigte multiple Verletzungen, insbesondere im Kopfbereich, zu. Wenige Tage später verstarb die Geschädigte aufgrund der bei dem Unfall erlittenen Verletzungen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, die in diesem Verkehrsbereich zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um etwa 20 km/h überschritten zu haben. Bei Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit sollen die tödlichen Folgen für die Geschädigte vermeidbar gewesen sein.
Mit Urteil vom 20.01.2020 hat das Amtsgericht Cottbus den Angeklagten hinsichtlich der ihm vorgeworfenen Tat wegen fahrlässiger Tötung für schuldig befunden, gegen ihn eine Jugendstrafe von einem Jahr verhängt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Aufgrund der hiergegen eingelegten Berufung des Angeklagten wird die Sache nunmehr in zweiter Instanz vor der 3. großen Strafkammer des Landgerichts Cottbus (Jugendkammer) verhandelt.
Red. / Presseinfo