Im CTK Cottbus dürfen Besucher und Begleitpersonen ab sofort nur noch mit einer FFP2-Maske ins Klinikum. Das gab das Krankenhaus heute bekannt. Generell bleibt das Besuchsverbot weiterhin bestehen, ausgenommen sind nach wie vor Besucher kleiner Patienten in der Kinderklinik und der Palliativstation.
Das CTK Cottbus teilte dazu mit:
Seit heute gilt die neue Brandenburger Eindämmungsverordnung. Sie sieht u.a. vor, dass Besucher und Begleitpersonen Krankenhäuser nur noch mit einer FFP2-Maske geschützt betreten dürfen.
Demzufolge gilt diese Regelung am Carl-Thiem-Klinikum Cottbus ab sofort.
Besuchsverbot bleibt
Generell bleibt das Besuchsverbot weiterhin bestehen, ausgenommen sind nach wie vor Besucher unserer kleinen Patienten in der Kinderklinik und der Palliativstation. Auch Begleitpersonen z.B. von schwerkranken Krebspatienten und gebrechlichen älteren Patienten müssen eine FFP2-Maske tragen.
Die Maske wird nicht bereitgestellt, das Tragen wird am Haupteingang vom Wachschutz kontrolliert.
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Red. / Presseinfo
Bild: CTK Cottbus