Das regelt eine neue Allgemeinverfügung der Stadt Cottbus, die am Dienstag, 27.10.2020, unter www.cottbus.de veröffentlicht worden ist und am Mittwoch, 28.10.2020, in Kraft tritt. Sie gilt bis zum 30.11.2020.
Sperrstunde aufgehoben
Die städtische Allgemeinverfügung ergänzt die Regelungen der Umgangsverordnung des Landes Brandenburg in ihrer jeweils gültigen Form. Sie trifft zudem Regelungen für eine Begrenzung der Teilnehmerzahlen bei Veranstaltungen. Aufgehoben worden ist die Sperrstunde für die Gastronomie – es bleibt jedoch bei dem Verbot des Ausschanks oder der Abgabe von Alkohol nach 23:00 Uhr bis 06:00 Uhr des Folgetages sowohl in Gaststätten als auch im Einzelhandel einschließlich der Tankstellen.
Cottbus ist Risikogebiet
Hintergrund ist das anhaltend hohe Infektionsgeschehen in der Stadt Cottbus mit einer 7-Tage-Inzidenz von deutlich über 50 Neuinfektionen binnen sieben Tagen auf 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Mit Stand 27.10.2020, 11:00 Uhr, lag diese Inzidenz bei 85. Im CTK sind von gestern zu heute drei Personen mit Coronavirus-Diagnose gestorben. ->> Weiterlesen
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