In diesem Monat finden in Cottbuser Straßenbahnen und Bussen erneut Verkehrszählungen zur Ermittlung des Anteils mobilitätseingeschränkter Fahrgäste statt.
Gezählt wird auf unterschiedlichen Linien sowie zu verschiedenen Tageszeiten im gesamten Bediengebiet (Straßenbahn-, Stadt- und Regionalbusverkehr) der Cottbusverkehr GmbH. Die Erhebungswelle läuft ab dem 16. Juli und dauert drei Wochen bis zum 5. August 2018.
Die Erhebungen werden durch Zählkräfte eines unabhängigen, externen Dienstleisters durchgeführt. Dieser gibt nach einem vorgeschriebenen statistischen Verfahren die zu zählenden Linien, Fahrten mitsamt Anfangs- und Endpunkten sowie die Wochentage der Zählung vor. Die Cottbusverkehr GmbH hat darauf keinen Einfluss. Die Auswertung erfolgt anonym und lässt keine Rückschlüsse auf den jeweiligen Fahrgast zu. Alle erhebenden Personen sind durch einen personengebundenen Erheber- bzw. Kontrollausweis erkennbar. Die Cottbusverkehr GmbH bittet um eine rege Teilnahme und dankt allen Fahrgästen für die freundliche Unterstützung.
Durch die unentgeltliche Beförderung von Schwerbehinderten und Ihrer Begleitpersonen entstehen den Verkehrsunternehmen Fahrgeldausfälle. Für eine Erstattung dieser Fahrgeldausfälle ist eine Erhebung gemäß den Richtlinien des § 148 Abs. 5 des Sozialgesetzbuches (SGB IX) notwendig.
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Weitere Informationen gibt es unter www.cottbusverkehr.de
red/pm



