Nachttemperaturen unter Null gehören zum Winter, zerfrorene Wasserzähler und eingefrorene Hausleitungen dagegen nicht. Einzige Bedingung: Gebäudeeigentümer müssen vorbeugen. Das spart Geld und Ärger. Als Hilfe hier eine Checkliste, um zu prüfen, ob auch nichts vergessen wurde:
- Trinkwasserleitungen in Kellern und Schächten ausreichend isolieren – warm „einpacken“
- Freiliegende Trinkwasserleitungen schützen (auch mit Laub und Stroh)
- Falls doch Reparaturen notwendig sein sollten, muss der schutzisolierte Wasserzähler gut erreichbar sein
- Achtung: Auch bei leerer Wasserleitung verbleibt Restwasser im Zähler – also besonders gut einpacken
- Fenster und Türen im Keller fest verschließen, so dass keine Zugluft entstehen kann. Dämmstoffe dürfen nicht feucht werden
- Straßenkappen und Absperrarmaturen müssen im Rahmen der Räum- und Streupflicht freigehalten werden
- Alles gecheckt? Dann kann der Frost Ihnen nichts anhaben.
Im Schadensfall ist ausschließlich die LWG für die Auswechslung der „zerfrorenen“ Zähler zuständig. Der Bereitschaftsdienst der LWG ist rund um die Uhr unter der kostenfreien Servicenummer 0800-0 594 594 zu erreichen.