Die Stadtverwaltung Cottbus weist nochmals darauf hin, dass zur Bearbeitung der Alt- und Neuanschließer-Bescheide keine neuen Anträge notwendig sind. In der bereits laufenden Aufarbeitung vor dem Hintergrund der Beschlüsse und Urteile verschiedener Gerichte werden alle Bescheide durch die Mitarbeiter der Verwaltung überprüft.
Quelle: Stadt Cottbus