Im Jahr 2016 finden erneut Verkehrszählungen zur Ermittlung des Anteils mobilitätseingeschränkter Fahrgäste statt. Gezählt wird auf unterschiedlichen Linien sowie zu verschiedenen Tageszeiten im gesamten Bediengebiet (Straßenbahn-, Stadt- und Regionalbusverkehr) der Cottbusverkehr GmbH. Es erfolgen vier Zählperioden, einmal zu jeder Jahreszeit.
Winterperiode: | 15. Februar 2016 bis 6. März 2016 |
Frühjahrsperiode: | 4. April 2016 bis 24. April 2016 |
Sommerperiode: | 1. August 2016 bis 21. August 2016 |
Herbstperiode: | 7. November 2016 – 27. November 20169 |
Die erste Erhebungswelle startet Anfang kommender Woche und dauert drei Wochen.
Die Erhebungen werden durch Zählkräfte eines unabhängigen, externen Dienstleisters durchgeführt. Dieser gibt nach einem vorgeschriebenen statistischen Verfahren die zu zählenden Linien, Fahrten mitsamt Anfangs- und Endpunkten sowie die Wochentage der Zählung vor. Die Cottbusverkehr GmbH hat darauf keinen Einfluss.
Alle erhebenden Personen sind durch einen personengebundenen Erheber- bzw. Kontrollausweis erkennbar.
Durch die unentgeltliche Beförderung von Schwerbehinderten und Ihrer Begleitpersonen entstehen den Verkehrsunternehmen Fahrgeldausfälle. Für eine Erstattung dieser Fahrgeldausfälle ist eine Erhebung gemäß den Richtlinien des § 148 Abs. 5 des Sozialgesetzbuches (SGB IX) notwendig.
Foto: Sandra Mattner
Quelle: Cottbusverkehr GmbH