Mit dem heutigen Tage nehmen weitere vier Richterinnen und zwei Richter ihre Arbeit an den Brandenburger Sozialgerichten auf. Von der Verstär-kung profitieren zunächst die Standorte in Frankfurt (Oder) und Cottbus. Justizminister Dr. Helmuth Markov übergab heute die Ernennungsurkunden an die neuen Proberichter. Er erklärte dazu: „Trotz der bisherigen Personalverstär-kungen und einer im bundesweiten Vergleich hervorragenden Erledigungsleistung der Brandenburger Sozialgerichte ist es bislang noch nicht gelungen, die durch-schnittlichen Verfahrenslaufzeiten spürbar zu verkürzen. Das liegt vor allem an weiter steigenden Verfahrenszahlen im Zusammenhang mit den so genannten Hartz-IV-Gesetzen. Ich bin daher froh, dass es uns gelungen ist, die Sozialge-richtsbarkeit mit sechs weiteren Kolleginnen und Kollegen zu verstärken.“
Der Vize-Präsident des Landessozialgerichtes Herbert Oesterle ergänzte: „Ich heiße die sechs neuen Proberichterinnen und –richter herzlich willkommen in der Brandenburger Sozialgerichtsbarkeit. Sie verstärken die Sozialgerichte in Cottbus und Frankfurt (Oder) in unruhigen Zeiten massiver Geschäftsbelastung. Dem Ministerium der Justiz ist zu danken für die Bemühungen um weiteren Personal-zuwachs. Den jungen Richterinnen und Richtern wünsche ich für den Berufsein-stieg viel Glück. Mit Leidenschaft und Tatkraft werden sie ihrer wichtigen neuen Aufgabe, der Rechtsprechung zu dienen, gerecht werden. Wir werden weiter beobachten müssen, ob die Notlage, in der die Brandenburger Sozialgerichtsbar-keit sich seit Jahren befindet, durch den Personalzuwachs abgemildert werden kann.“
Hintergrund: Die Zahl der in der Sozialgerichtsbarkeit des Landes Brandenburg jährlich einge-henden Klageverfahren hat sich seit dem Inkrafttreten der sogenannten „Hartz-IV-Gesetze“ (Sozialgesetzbuch II und Sozialgesetzbuch XII) zum 1. Januar 2005 mehr als verdoppelt. Während im Jahr 2004 11.613 Klage- und einstweilige Rechtsschutzverfahren anhängig gemacht worden sind, waren dies im Jahr 2013 bereits 24.136. Die Sozialgerichtsbarkeit des Landes Brandenburg ist vor diesem Hintergrund bereits in der abgelaufenen Legislaturperiode erheblich personell aufgestockt worden. Allein im Jahre 2010 sind 27 neue Planstellen im richterlichen und 36 neue Planstellen im nichtrichterlichen Dienst geschaffen worden. Darüber hinaus haben sich immer wieder Beschäftigte sämtlicher Dienste aus anderen Gerichtsbarkeiten zu einer vorübergehenden Abordnung an ein Sozialgericht bereit erklärt. Während die Brandenburger Sozialgerichte zum 31. Dezember 2008 noch über einen Personalbestand von 51,25 Richterarbeitskräften und 90,75 Ar-beitskraftanteilen im nichtrichterlichen Dienst verfügten, ist dieser bis zum 1. September 2014 auf bereits knapp 70 Richterarbeitskräfte und 111,5 Arbeits-kraftanteile im nichtrichterlichen Dienst angewachsen. Hinzu kommen nun die sechs Richterinnen und Richter, die heute ihren Dienst aufnehmen. Trotz des Personalaufwuchses und einer im bundesweiten Vergleich hervorra-genden Erledigungsleistung der Brandenburger Sozialgerichte ist es jedoch ange-sichts der ständig zunehmenden Eingangslast nicht gelungen, einen Anstieg der Gesamtzahl der unerledigten Verfahren und eine Zunahme der Verfahrensdauer zu verhindern.
Quelle: Ministerium der Justiz







