Der Senat der BTU Cottbus hat in seiner Sitzung vom 16. Mai 2013 einstimmig den folgenden Beschluss gefasst:
„Der Senat befürwortet die Verfassungsstreitverfahren zum „Gesetz zur Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz“ und begrüßt das Volksbegehren „Hochschulen erhalten“. Er drückt damit erneut seine Überzeugung aus, dass er dieses Gesetz für die Region und für die Entwicklung des Hochschulwesens für schädlich hält. Der Senat appelliert eindringlich an die Landesregierung und den Landtag von Brandenburg, den Vollzug des genannten Gesetzes auszusetzen und die gewonnene Zeit bis zu den Entscheidungen über die Verfassungsbeschwerden, die abstrakte Normenkontrollklage von Abgeordneten des Landtags und das Volksbegehren dafür zu nutzen, unter – tatsächlicher – Beteiligung der Betroffenen zu einer einvernehmlichen Lösung für die Hochschulregion zu kommen.“
Im Fall des Vollzugs des Gesetzes zum 1. Juli würden Beschlüsse und Umsetzungsakte der Hochschulleitung und der Gremien der neuen Fusionshochschule bis zu den späteren Gerichtsentscheidungen unter einem Vorbehalt stehen. Es erscheint daher sinnvoll, den Vollzug bis zu diesen Entscheidungen auszusetzen. Die aktuellen Bachelor- und Master-Studiengänge der BTU Cottbus und der Hochschule Lausitz (FH) werden ohnehin auch im Wintersemester 2013/14 an den Standorten in Cottbus und Senftenberg unverändert angeboten und können zu Ende studiert werden. Wenn die Fusion beider Hochschulen nicht am 1. Juli vollzogen würde, entstünde somit weder für die Betroffenen noch für das Land ein Schaden, es würden im Gegenteil zwei gut funktionierende Hochschulen weiterhin bestehen bleiben und ihre Aufgaben erfolgreich erfüllen können. Zudem böte sich die Chance, doch noch eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Zum Hintergrund
Zum 1. Juli 2013 soll aus der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus (BTU) und der Hochschule Lausitz (FH) per Gesetz die neue BTU Cottbus-Senftenberg entstehen. Gegen dieses „Gesetz zur Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz“ haben die BTU Cottbus und die BTU-Studierendenschaft Verfassungsbeschwerden und Anträge auf einstweilige Anordnung und Abgeordnete des Brandenburgischen Landtags eine abstrakte Normenkontrollklage beim Landesverfassungsgericht Brandenburg eingereicht. Weitere Verfassungsbeschwerden – auch vor dem Bundesverfassungsgericht – befinden sich in der Vorbereitung. Ein Volksbegehren gegen das Gesetz ist eingeleitet worden.
Foto: Archivbild, Fotograf: Johannes Koziol
Der Senat der BTU Cottbus hat in seiner Sitzung vom 16. Mai 2013 einstimmig den folgenden Beschluss gefasst:
„Der Senat befürwortet die Verfassungsstreitverfahren zum „Gesetz zur Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz“ und begrüßt das Volksbegehren „Hochschulen erhalten“. Er drückt damit erneut seine Überzeugung aus, dass er dieses Gesetz für die Region und für die Entwicklung des Hochschulwesens für schädlich hält. Der Senat appelliert eindringlich an die Landesregierung und den Landtag von Brandenburg, den Vollzug des genannten Gesetzes auszusetzen und die gewonnene Zeit bis zu den Entscheidungen über die Verfassungsbeschwerden, die abstrakte Normenkontrollklage von Abgeordneten des Landtags und das Volksbegehren dafür zu nutzen, unter – tatsächlicher – Beteiligung der Betroffenen zu einer einvernehmlichen Lösung für die Hochschulregion zu kommen.“
Im Fall des Vollzugs des Gesetzes zum 1. Juli würden Beschlüsse und Umsetzungsakte der Hochschulleitung und der Gremien der neuen Fusionshochschule bis zu den späteren Gerichtsentscheidungen unter einem Vorbehalt stehen. Es erscheint daher sinnvoll, den Vollzug bis zu diesen Entscheidungen auszusetzen. Die aktuellen Bachelor- und Master-Studiengänge der BTU Cottbus und der Hochschule Lausitz (FH) werden ohnehin auch im Wintersemester 2013/14 an den Standorten in Cottbus und Senftenberg unverändert angeboten und können zu Ende studiert werden. Wenn die Fusion beider Hochschulen nicht am 1. Juli vollzogen würde, entstünde somit weder für die Betroffenen noch für das Land ein Schaden, es würden im Gegenteil zwei gut funktionierende Hochschulen weiterhin bestehen bleiben und ihre Aufgaben erfolgreich erfüllen können. Zudem böte sich die Chance, doch noch eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Zum Hintergrund
Zum 1. Juli 2013 soll aus der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus (BTU) und der Hochschule Lausitz (FH) per Gesetz die neue BTU Cottbus-Senftenberg entstehen. Gegen dieses „Gesetz zur Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz“ haben die BTU Cottbus und die BTU-Studierendenschaft Verfassungsbeschwerden und Anträge auf einstweilige Anordnung und Abgeordnete des Brandenburgischen Landtags eine abstrakte Normenkontrollklage beim Landesverfassungsgericht Brandenburg eingereicht. Weitere Verfassungsbeschwerden – auch vor dem Bundesverfassungsgericht – befinden sich in der Vorbereitung. Ein Volksbegehren gegen das Gesetz ist eingeleitet worden.
Foto: Archivbild, Fotograf: Johannes Koziol
Der Senat der BTU Cottbus hat in seiner Sitzung vom 16. Mai 2013 einstimmig den folgenden Beschluss gefasst:
„Der Senat befürwortet die Verfassungsstreitverfahren zum „Gesetz zur Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz“ und begrüßt das Volksbegehren „Hochschulen erhalten“. Er drückt damit erneut seine Überzeugung aus, dass er dieses Gesetz für die Region und für die Entwicklung des Hochschulwesens für schädlich hält. Der Senat appelliert eindringlich an die Landesregierung und den Landtag von Brandenburg, den Vollzug des genannten Gesetzes auszusetzen und die gewonnene Zeit bis zu den Entscheidungen über die Verfassungsbeschwerden, die abstrakte Normenkontrollklage von Abgeordneten des Landtags und das Volksbegehren dafür zu nutzen, unter – tatsächlicher – Beteiligung der Betroffenen zu einer einvernehmlichen Lösung für die Hochschulregion zu kommen.“
Im Fall des Vollzugs des Gesetzes zum 1. Juli würden Beschlüsse und Umsetzungsakte der Hochschulleitung und der Gremien der neuen Fusionshochschule bis zu den späteren Gerichtsentscheidungen unter einem Vorbehalt stehen. Es erscheint daher sinnvoll, den Vollzug bis zu diesen Entscheidungen auszusetzen. Die aktuellen Bachelor- und Master-Studiengänge der BTU Cottbus und der Hochschule Lausitz (FH) werden ohnehin auch im Wintersemester 2013/14 an den Standorten in Cottbus und Senftenberg unverändert angeboten und können zu Ende studiert werden. Wenn die Fusion beider Hochschulen nicht am 1. Juli vollzogen würde, entstünde somit weder für die Betroffenen noch für das Land ein Schaden, es würden im Gegenteil zwei gut funktionierende Hochschulen weiterhin bestehen bleiben und ihre Aufgaben erfolgreich erfüllen können. Zudem böte sich die Chance, doch noch eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Zum Hintergrund
Zum 1. Juli 2013 soll aus der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus (BTU) und der Hochschule Lausitz (FH) per Gesetz die neue BTU Cottbus-Senftenberg entstehen. Gegen dieses „Gesetz zur Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz“ haben die BTU Cottbus und die BTU-Studierendenschaft Verfassungsbeschwerden und Anträge auf einstweilige Anordnung und Abgeordnete des Brandenburgischen Landtags eine abstrakte Normenkontrollklage beim Landesverfassungsgericht Brandenburg eingereicht. Weitere Verfassungsbeschwerden – auch vor dem Bundesverfassungsgericht – befinden sich in der Vorbereitung. Ein Volksbegehren gegen das Gesetz ist eingeleitet worden.
Foto: Archivbild, Fotograf: Johannes Koziol
Der Senat der BTU Cottbus hat in seiner Sitzung vom 16. Mai 2013 einstimmig den folgenden Beschluss gefasst:
„Der Senat befürwortet die Verfassungsstreitverfahren zum „Gesetz zur Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz“ und begrüßt das Volksbegehren „Hochschulen erhalten“. Er drückt damit erneut seine Überzeugung aus, dass er dieses Gesetz für die Region und für die Entwicklung des Hochschulwesens für schädlich hält. Der Senat appelliert eindringlich an die Landesregierung und den Landtag von Brandenburg, den Vollzug des genannten Gesetzes auszusetzen und die gewonnene Zeit bis zu den Entscheidungen über die Verfassungsbeschwerden, die abstrakte Normenkontrollklage von Abgeordneten des Landtags und das Volksbegehren dafür zu nutzen, unter – tatsächlicher – Beteiligung der Betroffenen zu einer einvernehmlichen Lösung für die Hochschulregion zu kommen.“
Im Fall des Vollzugs des Gesetzes zum 1. Juli würden Beschlüsse und Umsetzungsakte der Hochschulleitung und der Gremien der neuen Fusionshochschule bis zu den späteren Gerichtsentscheidungen unter einem Vorbehalt stehen. Es erscheint daher sinnvoll, den Vollzug bis zu diesen Entscheidungen auszusetzen. Die aktuellen Bachelor- und Master-Studiengänge der BTU Cottbus und der Hochschule Lausitz (FH) werden ohnehin auch im Wintersemester 2013/14 an den Standorten in Cottbus und Senftenberg unverändert angeboten und können zu Ende studiert werden. Wenn die Fusion beider Hochschulen nicht am 1. Juli vollzogen würde, entstünde somit weder für die Betroffenen noch für das Land ein Schaden, es würden im Gegenteil zwei gut funktionierende Hochschulen weiterhin bestehen bleiben und ihre Aufgaben erfolgreich erfüllen können. Zudem böte sich die Chance, doch noch eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Zum Hintergrund
Zum 1. Juli 2013 soll aus der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus (BTU) und der Hochschule Lausitz (FH) per Gesetz die neue BTU Cottbus-Senftenberg entstehen. Gegen dieses „Gesetz zur Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz“ haben die BTU Cottbus und die BTU-Studierendenschaft Verfassungsbeschwerden und Anträge auf einstweilige Anordnung und Abgeordnete des Brandenburgischen Landtags eine abstrakte Normenkontrollklage beim Landesverfassungsgericht Brandenburg eingereicht. Weitere Verfassungsbeschwerden – auch vor dem Bundesverfassungsgericht – befinden sich in der Vorbereitung. Ein Volksbegehren gegen das Gesetz ist eingeleitet worden.
Foto: Archivbild, Fotograf: Johannes Koziol