Zur heutigen Diskussion zur Energiestrategie des Landes im Braunkohlenausschuss Brandenburg waren die von der Planung neuer Tagebaue betroffenen Kommunen nicht eingeladen worden. Damit wurden die gesetzlichen Vorschriften bei der heutigen Stellungnahme des Ausschusses verletzt, nach denen betroffene Kommunen Rederecht haben.
“Es ist absurd, dass die Energiestrategie des Landes Ortsteile Grabko, Kerkwitz, Atterwasch, Proschim oder Taubendorf nicht betreffen soll. Hier wurde eine billige Ausrede gefunden, um sich Kritiker vom Hals zu halten. Der Stellungnahme des Braunkohlenausschusses fehlt damit die Legitimation. Es stellt sich die Frage, ob Ausschussvorsitzender Werner Schaaf dieses Amt ausreichend von seiner Mitgliedschaft in einem Pro-Braunkohle-Verein trennen kann.” sagt René Schuster, einer der Vertreter der Umweltverbände im Braunkohlenausschuss.
Laut Gesetz haben betroffene Gemeinden Rederecht, “wenn Beratungsgegenstände im Zusammenhang mit den Aufgaben und Tätigkeiten der jeweiligen Gebietskörperschaft stehen” (Gesetz zur Einführung der Braunkohlen- und Sanierungsplanung im Land Brandenburg, § 17 Absatz 2)
In der Energiestrategie des Landes ist eine Kernfrage, ob mit einem eventuelles Neubaukraftwerk auf CCS-Basis die weitere Abbaggerung Brandenburgischer Dörfer gerechtfertigt werden darf. In der vergangenen Woche hatte sich die betroffene Gemeinde Schenkendöbern mit einem Brief an den Ausschuss gewandt und eine Vertagung der Sitzung gefordert. Der Ausschuss beschloss heute gegen die Stimmen von Kirche, Umweltverbänden und mehreren kommunalen Vertretern eine Stellungnahme, die dem Strategieentwurf der Landesregierung weitgehend zustimmt.
Quelle: GRÜNE LIGA Umweltgruppe Cottbus
Zur heutigen Diskussion zur Energiestrategie des Landes im Braunkohlenausschuss Brandenburg waren die von der Planung neuer Tagebaue betroffenen Kommunen nicht eingeladen worden. Damit wurden die gesetzlichen Vorschriften bei der heutigen Stellungnahme des Ausschusses verletzt, nach denen betroffene Kommunen Rederecht haben.
“Es ist absurd, dass die Energiestrategie des Landes Ortsteile Grabko, Kerkwitz, Atterwasch, Proschim oder Taubendorf nicht betreffen soll. Hier wurde eine billige Ausrede gefunden, um sich Kritiker vom Hals zu halten. Der Stellungnahme des Braunkohlenausschusses fehlt damit die Legitimation. Es stellt sich die Frage, ob Ausschussvorsitzender Werner Schaaf dieses Amt ausreichend von seiner Mitgliedschaft in einem Pro-Braunkohle-Verein trennen kann.” sagt René Schuster, einer der Vertreter der Umweltverbände im Braunkohlenausschuss.
Laut Gesetz haben betroffene Gemeinden Rederecht, “wenn Beratungsgegenstände im Zusammenhang mit den Aufgaben und Tätigkeiten der jeweiligen Gebietskörperschaft stehen” (Gesetz zur Einführung der Braunkohlen- und Sanierungsplanung im Land Brandenburg, § 17 Absatz 2)
In der Energiestrategie des Landes ist eine Kernfrage, ob mit einem eventuelles Neubaukraftwerk auf CCS-Basis die weitere Abbaggerung Brandenburgischer Dörfer gerechtfertigt werden darf. In der vergangenen Woche hatte sich die betroffene Gemeinde Schenkendöbern mit einem Brief an den Ausschuss gewandt und eine Vertagung der Sitzung gefordert. Der Ausschuss beschloss heute gegen die Stimmen von Kirche, Umweltverbänden und mehreren kommunalen Vertretern eine Stellungnahme, die dem Strategieentwurf der Landesregierung weitgehend zustimmt.
Quelle: GRÜNE LIGA Umweltgruppe Cottbus
Zur heutigen Diskussion zur Energiestrategie des Landes im Braunkohlenausschuss Brandenburg waren die von der Planung neuer Tagebaue betroffenen Kommunen nicht eingeladen worden. Damit wurden die gesetzlichen Vorschriften bei der heutigen Stellungnahme des Ausschusses verletzt, nach denen betroffene Kommunen Rederecht haben.
“Es ist absurd, dass die Energiestrategie des Landes Ortsteile Grabko, Kerkwitz, Atterwasch, Proschim oder Taubendorf nicht betreffen soll. Hier wurde eine billige Ausrede gefunden, um sich Kritiker vom Hals zu halten. Der Stellungnahme des Braunkohlenausschusses fehlt damit die Legitimation. Es stellt sich die Frage, ob Ausschussvorsitzender Werner Schaaf dieses Amt ausreichend von seiner Mitgliedschaft in einem Pro-Braunkohle-Verein trennen kann.” sagt René Schuster, einer der Vertreter der Umweltverbände im Braunkohlenausschuss.
Laut Gesetz haben betroffene Gemeinden Rederecht, “wenn Beratungsgegenstände im Zusammenhang mit den Aufgaben und Tätigkeiten der jeweiligen Gebietskörperschaft stehen” (Gesetz zur Einführung der Braunkohlen- und Sanierungsplanung im Land Brandenburg, § 17 Absatz 2)
In der Energiestrategie des Landes ist eine Kernfrage, ob mit einem eventuelles Neubaukraftwerk auf CCS-Basis die weitere Abbaggerung Brandenburgischer Dörfer gerechtfertigt werden darf. In der vergangenen Woche hatte sich die betroffene Gemeinde Schenkendöbern mit einem Brief an den Ausschuss gewandt und eine Vertagung der Sitzung gefordert. Der Ausschuss beschloss heute gegen die Stimmen von Kirche, Umweltverbänden und mehreren kommunalen Vertretern eine Stellungnahme, die dem Strategieentwurf der Landesregierung weitgehend zustimmt.
Quelle: GRÜNE LIGA Umweltgruppe Cottbus
Zur heutigen Diskussion zur Energiestrategie des Landes im Braunkohlenausschuss Brandenburg waren die von der Planung neuer Tagebaue betroffenen Kommunen nicht eingeladen worden. Damit wurden die gesetzlichen Vorschriften bei der heutigen Stellungnahme des Ausschusses verletzt, nach denen betroffene Kommunen Rederecht haben.
“Es ist absurd, dass die Energiestrategie des Landes Ortsteile Grabko, Kerkwitz, Atterwasch, Proschim oder Taubendorf nicht betreffen soll. Hier wurde eine billige Ausrede gefunden, um sich Kritiker vom Hals zu halten. Der Stellungnahme des Braunkohlenausschusses fehlt damit die Legitimation. Es stellt sich die Frage, ob Ausschussvorsitzender Werner Schaaf dieses Amt ausreichend von seiner Mitgliedschaft in einem Pro-Braunkohle-Verein trennen kann.” sagt René Schuster, einer der Vertreter der Umweltverbände im Braunkohlenausschuss.
Laut Gesetz haben betroffene Gemeinden Rederecht, “wenn Beratungsgegenstände im Zusammenhang mit den Aufgaben und Tätigkeiten der jeweiligen Gebietskörperschaft stehen” (Gesetz zur Einführung der Braunkohlen- und Sanierungsplanung im Land Brandenburg, § 17 Absatz 2)
In der Energiestrategie des Landes ist eine Kernfrage, ob mit einem eventuelles Neubaukraftwerk auf CCS-Basis die weitere Abbaggerung Brandenburgischer Dörfer gerechtfertigt werden darf. In der vergangenen Woche hatte sich die betroffene Gemeinde Schenkendöbern mit einem Brief an den Ausschuss gewandt und eine Vertagung der Sitzung gefordert. Der Ausschuss beschloss heute gegen die Stimmen von Kirche, Umweltverbänden und mehreren kommunalen Vertretern eine Stellungnahme, die dem Strategieentwurf der Landesregierung weitgehend zustimmt.
Quelle: GRÜNE LIGA Umweltgruppe Cottbus